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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Telearbeitsplätze in der Bundesverwaltung

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1809924.03.2020

Telearbeitsplätze in der Bundesverwaltung

der Abgeordneten Enrico Komning, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller, Steffen Kotré und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aus einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zum Pendlerverhalten von Beschäftigten geht hervor, dass die Anzahl der Pendler in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/pendeln.html).

Im Jahr 2018 pendelten demgemäß 19,3 Millionen der insgesamt 32,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also rund 60 Prozent. Im Jahr 2000 pendelten noch 14,94 Millionen der damals 27,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also rund 54 Prozent. Die Anzahl der Pendler ist demnach um 4,63 Millionen gestiegen. Besonders die kreisfreien Großstädte weisen einen deutlichen Zuwachs an Beschäftigten auf, die von außerhalb kommen. Auch die durchschnittliche Pendeldistanz hat sich seit dem Jahr 2000 von 14,8 auf 16,9 Kilometer erhöht (ebd.).

Durch den Umbau des Arbeitsmarktes, der sich durch die fortschreitende Digitalisierung ergibt, wird sich dieser Trend nach Ansicht der Fragesteller in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich noch verstärken.

Eine Möglichkeit, die Anzahl der Pendler und somit die Belastung sowohl der Arbeitnehmer und ihrer Familien als auch der Umwelt zu reduzieren, stellt die sogenannte Telearbeit, insbesondere die Teleheimarbeit dar. Laut Sachstand (WD 6 – 3000 – 112/16) besteht nun aber ausgerechnet in der öffentlichen Verwaltung ein besonders starkes Missverhältnis zwischen der Geeignetheit der Tätigkeit für Telearbeit und der tatsächlichen Nutzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung, der regelmäßig zur Arbeit pendelt – nach der üblichen Definition, dass ein Pendler die Grenze seiner Wohngemeinde überschreiten muss, um zu seinem Arbeitsplatz zu kommen – (bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2010 angeben)?

2

Welche ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Pendeldistanz der Beschäftigten in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung (bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2010 angeben)?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastung der Umwelt durch CO2 ein, die durch das Pendeln der in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung Beschäftigten jährlich entsteht (bitte für die Jahre seit 2010 angeben)?

4

Welche Möglichkeiten der Telearbeit (inklusive mobiler Arbeit) bietet die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegende (unmittelbare und mittelbare) Bundesverwaltung ihren Mitarbeitern an, und seit wann (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

5

Welche Berufe und Tätigkeitsbereiche in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden Bundesverwaltung stehen der Telearbeit offen, und für welche Berufe und Tätigkeitsbereiche gibt es keine Möglichkeit zur Telearbeit?

6

Inwiefern können Mitarbeiter Bestimmungen zur Telearbeit nachträglich in ihre Arbeitsverträge aufnehmen lassen, wie oft werden derartige Vertragsveränderungen von den Mitarbeitern gewünscht, und wie oft werden sie durchgeführt (bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2010 angeben)?

7

Mit wie vielen ihrer Beschäftigten hat die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegende (unmittelbare und mittelbare) Bundesverwaltung mobiles Arbeiten, Teleheimarbeit oder andere Formen der Telearbeit vereinbart, und in welchem Umfang der wöchentlichen Arbeitsstunden (bitte eine Tabelle mit den entsprechenden Modellen, den vereinbarten Telearbeitszeiten und der Anzahl der jeweiligen Verträge für die Jahre seit 2010 anfertigen)?

8

In welchem Umfang wird Telearbeit nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich praktiziert (bitte eine Tabelle mit den entsprechenden Modellen und den tatsächlichen Telearbeitszeiten für die Jahre seit 2010 anfertigen)?

9

Welcher Anteil der folgenden Personengruppen in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Telearbeit in Anspruch:

a) Männer,

b) Frauen,

c) Personen mit drittem Geschlecht,

d) heterosexuell verheiratete Männer,

e) heterosexuell verheiratete Frauen,

f) gleichgeschlechtlich verheiratete Männer (inkl. Lebenspartnerschaften),

g) gleichgeschlechtlich verheiratete Frauen (inkl. Lebenspartnerschaften),

h) Mütter mit einem Kind,

i) Mütter mit zwei Kindern,

j) Mütter mit drei oder mehr Kindern,

k) Väter mit einem Kind,

l) Väter mit zwei Kindern,

m) Väter mit drei oder mehr Kindern,

n) alleinerziehende Mütter,

o) alleinerziehende Väter, und wie viele Personen sind dies jeweils insgesamt (bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2010 angeben)?

10

Wie viele Teleheimarbeitsplätze wurden für Beschäftige in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung eingerichtet (bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2010 angeben)?

11

Welche Regelungen bezüglich Ruhezeiten und Zeiten der Nichterreichbarkeit bestehen für Telearbeitsplätze in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung?

12

Welche Kosten entstehen der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung im Durchschnitt bei der Einrichtung und bei der Verwaltung eines Arbeitsplatzes in den unterschiedlichen Formen der Telearbeit?

13

Wie viele Büroplätze oder sonstige Infrastruktur kann die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegende (unmittelbare und mittelbare) Bundesverwaltung durch die Einrichtung von Telearbeitsplätzen derzeit einsparen, und welche Kostenersparnis ergibt sich dadurch?

14

Wie unterscheidet sich das Lohngefüge Vollzeitbeschäftigter mit Telearbeitsanteilen vom Lohngefüge der Vollzeitbeschäftigten ohne Telearbeit in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung (bitte nach Gehaltsgruppen bis 1.000, 1.001 bis 1.500, 1.501 bis 2.000, 2.001 bis 2.500, 2.501 bis 3.000, 3.001 bis 3.500, 3.501 bis 4.000 und über 4.000 Euro pro Monat differenzieren)?

15

Wie viele Überstunden werden in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung im Durchschnitt einerseits von Beschäftigten mit Telearbeitsanteilen, andererseits von Beschäftigten ohne Telearbeitsanteile geleistet?

16

Welche Daten liegen der Bundesregierung vor zu den Erfahrungen, welche die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegende (unmittelbare und mittelbare) Bundesverwaltung mit den verschiedenen Formen der Telearbeit hinsichtlich Krankenstand, Betriebsklima und Arbeitseffizienz gemacht hat?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, was die Zufriedenheit der Arbeitnehmer in der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegenden (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltung mit der Telearbeit betrifft, differenziert nach folgenden Personengruppen:

a) Männer,

b) Frauen,

c) Personen mit drittem Geschlecht,

d) heterosexuell verheiratete Männer,

e) heterosexuell verheiratete Frauen,

f) gleichgeschlechtlich verheiratete Männer (inkl. Lebenspartnerschaften),

g) gleichgeschlechtlich verheiratete Frauen (inkl. Lebenspartnerschaften)

h) Mütter mit einem Kind,

i) Mütter mit zwei Kindern,

j) Mütter mit drei oder mehr Kindern,

k) Väter mit einem Kind,

l) Väter mit zwei Kindern,

m) Väter mit drei oder mehr Kindern,

n) alleinerziehende Mütter,

o) alleinerziehende Väter?

18

Mit welchen Maßnahmen versucht die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegende (unmittelbare und mittelbare) Bundesverwaltung aktiv und passiv, den Anteil der Pendler und die Länge der Pendeldistanz ihrer Beschäftigten zu verringern, und welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?

19

In welchem Umfang gewährt die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegende (unmittelbare und mittelbare) Bundesverwaltung ihren Beschäftigten Zuschüsse zur Deckung der Fahrtkosten, die beim Aufsuchen ihres regelmäßigen Arbeitsplatzes entstehen (bitte nach Behörden aufschlüsseln und für die Jahre seit 2010 angeben)?

Berlin, den 25. Februar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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