Risikomanagement in der Landwirtschaft
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Landwirtschaftliche Betriebe sind einer Vielzahl von Risikofaktoren ausgesetzt. Neben der Liberalisierung der EU-Agrarpolitik und der zunehmenden Volatilität an den globalen Absatz- und Beschaffungsmärkten für Agrarrohstoffe ist das Wetter einer der größten Risikofaktoren für die landwirtschaftliche Produktion (Liebe, U., Maart, S. C., Mußhoff, O. und Stubbe, P., 2012, Risikomanagement in landwirtschaftlichen Betrieben: Eine Analyse der Akzeptanz von Wetterversicherungen mit Hilfe von Discrete-Choice-Experimenten. GJAE 61 (2), S. 63 bis 79).
Es wird prognostiziert, dass Extremwetterereignisse wie Dürre, Sturm oder Dauerregen, in Zukunft vermehrt auftreten werden (Székely, C. und Pálinkas, P., 2009, Agricultural Risk Management in the European Union und in the USA. Studies in Agricultural Economics 2009 (109), S. 55 bis 72).
Den landwirtschaftlichen Betrieben stehen eine Reihe von inner- und außerbetrieblichen Instrumenten und Maßnahmen für den Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken zur Verfügung (https://www.praxis-agrar.de/betrieb/betriebsfuehrung/risikomanagement-in-der-landwirtschaft/). Beispiele für innerbetriebliche Instrumente und Maßnahmen sind die Verwendung angepasster Sorten, die Diversifizierung der Produktion, die Bildung von finanziellen Rücklagen zur Überbrückung „schlechter“ Jahre, Versicherungen gegen Extremwetterereignisse, vertragliche Bindungen des landwirtschaftlichen Betriebs mit vor- bzw. nachgelagerten Unternehmen und/oder Preisabsicherung über Warenterminbörsen (ebd.).
Das wichtigste außerbetriebliche Instrument sind die Fördermittel aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/Direktzahlungen/direktzahlungen_node.html). Über die von der Produktion unabhängigen Direktzahlungen erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe finanzielle Unterstützung für ihre Einkommens- und Risikoabsicherung (ebd.). Außerdem dienen die Gelder als Ausgleich für die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards (ebd.).
Auf nationaler Ebene wurde 2016 von der Bundesregierung die mehrjährige Gewinnglättungsregelung beschlossen, durch welche die Einkommensteuer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auf der Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum erfolgt (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/landwirten-wird-der-ausgleich-von-gewinnschwankungen-erleichtert-11694499.html). Dadurch sollen sich gute und schlechte Jahre ausgleichen und die nachteilige Wirkung der Progression bei schwankenden Gewinnen abgemildert werden (ebd.).
Darüber hinaus fordern mehrere Verbände aus Landwirtschaft und Gartenbau sowie einige Politiker die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage (https://www.praxis-agrar.de/betrieb/betriebsfuehrung/risikomanagement-in-der-landwirtschaft/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Zunahme von Extremwetterlagen durch belastbare Erkenntnisse eindeutig belegt wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE), dass staatliche Fördermaßnahmen für das landwirtschaftliche Risikomanagement auf eine Stärkung der Marktkräfte durch Informationsunterstützung, Transparenzschaffung und Infrastrukturbereitstellung ausgerichtet sein sollten (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisenmanagement.pdf?__blob=publicationFile, S. 62 f.)?
Welche konkreten Fördermaßnahmen gibt es in den genannten Bereichen „Informationsunterstützung“ (ebd., S. 62), „Transparenzschaffung“ (ebd., S. 62) und „Infrastrukturbereitstellung“ (ebd., S. 62), und welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich von der Bundesregierung geplant?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen hinsichtlich der Förderung von Schulungen zur Nutzung von Derivaten zur Abfederung von Preisschwankungen sowie für die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Informationen zu diesen Produkten, und wenn ja, welche?
Was ist aus der Bitte der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 26. bis 28. September 2018 an die Bundesregierung geworden, dass im Rahmen eines Berichts in Zusammenarbeit mit den Ländern bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2018 ein Beitrag zum Risikomanagement gegenüber Witterungsrisiken, Marktrisiken sowie Seuchenrisiken bei Tieren und Pflanzen für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erarbeitet werden soll (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisenmanagement.pdf?__blob=publicationFile, S. 9)?
Was ist aus der Bitte der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 26. bis 28. September 2018 an die Bundesregierung geworden, dass der Bericht des Bundes über das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft der Agrarministerkonferenz 2012 in Schöntal auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden soll (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisenmanagement.pdf?__blob=publicationFile, S. 9)?
Wie wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen für die Gemeinsame Agrarpolitik in der Förderperiode 2020 bis 2027 hinsichtlich der staatlichen Förderung von Versicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit und des Einkommensstabilisierungsinstruments im Rahmen der zweiten Säule durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) positionieren?
Wann wird die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch für dieses Jahr zugesagte Senkung der Mehrwertsteuer auf Dürreversicherungen von 19 auf 0,03 Prozent beschlossen werden (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/finanzminister-will-steuer-fuer-duerreversicherungen-noch-2019-senken-11568956.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien für Mehrgefahrenversicherungen für die Schadensrisiken Hagel, Starkregen, Überschwemmungen und Dürre, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die meisten EU-Mitgliedstaaten diese Versicherungsprämien bezuschussen und Mehrgefahrenversicherungen nur in den Mitgliedstaaten mit staatlicher Unterstützung eine nennenswerte Marktdurchdringung und Akzeptanz erreichen (https://portal1.dbTg.de/btd/19/008/,DanaInfo=dserver.bundestag.btg+1900893.pdf)?
a) Wie wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen für die Gemeinsame Agrarpolitik in der Förderperiode 2020 bis 2027 hinsichtlich der staatlichen Bezuschussung von Mehrgefahrenversicherungen für die Schadensrisiken Hagel, Starkregen, Überschwemmungen und Dürre positionieren (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundesregierung-bekraeftigt-ablehnung-von-verpflichtender-degresssion-und-kappung-10367941.html)?
b) Wird die Bundesregierung Mehrgefahrenversicherungen für die Schadensrisiken Hagel, Starkregen, Überschwemmungen und Dürre staatlich bezuschussen, falls in der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2020 bis 2027 die Mitgliedstaaten erneut fakultativ davon Gebrauch machen dürfen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisenmanagement.pdf?__blob=publicationFile, S. 68), und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung eine daraus potentiell resultierende Wettbewerbsverzerrung?
Plant die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer für Ertragsschadensausfallversicherungen, die gegen Tierseuchen und deren Folgen abgeschlossen werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das Potential von Satelliten- und Radartechnik, den Einsatz von Drohnen sowie die digitale Auswertung, Verarbeitung und Kommunikation von Daten durch mobile Endgeräte hinsichtlich ihres Einflusses auf landwirtschaftliches Risikomanagement (https://www.iamo.de/presse/pressemitteilungen/artikel/landwirtschaft-in-zeiten-der-duerre-wie-digitalisierung-ein-nachhaltiges-risikomanagement-unterstuetzt/; https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/duerre-digitalisierung-risikomanagement-unterstuetzen-547655)?
Welche rechtlichen Grundlagen behindern nach Kenntnis der Bundesregierung den Einsatz von moderner Drohnentechnik in der Landwirtschaft?
Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Agrar-, Gartenbau- und Forstbetriebe, und welche Modelle kämen aus Sicht der Bundesregierung diesbezüglich grundsätzlich infrage (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0401-0500/438-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)?
Ist der Bundesregierung das Risikoausgleichsrücklagen-Modell „Rücklage aus Direktzahlungen“ in Anlehnung an Vorschläge von Hirschauer und Mußhoff (Hirschauer, N. und Mußhoff, O., 2018, Rücklagen besser als Gewinnglättung. Top Agrar 2018 [10], S. 45–46; Hirschauer, N. und Mußhoff, O., 2018, Rücklagen ja, aber richtig. DLG-Mitteilungen 2018 [9], S. 28–30; Hirschauer, N. und Mußhoff, O., 2018) bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Was bringen agrarpolitische Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung für die Risikoabsicherung in der Landwirtschaft (AGRA-EUROPE [29], S. 21–24)?
Wie bewertet die Bundesregierung die steuerliche Tarifglättung (§ 32c des Einkommensteuergesetzes – EstG) für landwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Eignung als Instrument des betrieblichen Risikomanagements, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bayerische Rechnungshof ermittelt hat, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch sei und es in den meisten Fällen nur zu einer geringfügigen Steuerentlastung von unter 100 Euro komme (https://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2018/finanzen-landesentwicklung-und-heimat/840-tnr-43-tarifglaettung-bei-einkuenften-aus-land-und-forstwirtschaft-nach-32c-estg.html)?