[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/18176 –
Risikomanagement in der Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Landwirtschaftliche Betriebe sind einer Vielzahl von Risikofaktoren
ausgesetzt. Neben der Liberalisierung der EU-Agrarpolitik und der zunehmenden
Volatilität an den globalen Absatz- und Beschaffungsmärkten für
Agrarrohstoffe ist das Wetter einer der größten Risikofaktoren für die
landwirtschaftliche Produktion (Liebe, U., Maart, S. C., Mußhoff, O. und Stubbe, P., 2012,
Risikomanagement in landwirtschaftlichen Betrieben: Eine Analyse der
Akzeptanz von Wetterversicherungen mit Hilfe von Discrete-Choice-Experimenten.
GJAE 61 (2), S. 63 bis 79).
Es wird prognostiziert, dass Extremwetterereignisse wie Dürre, Sturm oder
Dauerregen, in Zukunft vermehrt auftreten werden (Székely, C. und Pálinkas,
P., 2009, Agricultural Risk Management in the European Union and in the
USA. Studies in Agricultural Economics 2009 (109), S. 55 bis 72).
Den landwirtschaftlichen Betrieben stehen eine Reihe von inner- und
außerbetrieblichen Instrumenten und Maßnahmen für den Umgang mit produktions-
und marktbedingten Risiken zur Verfügung (
https://www.praxis-agrar.de/betri
eb/betriebsfuehrung/risikomanagement-in-der-landwirtschaft/). Beispiele für
innerbetriebliche Instrumente und Maßnahmen sind die Verwendung
angepasster Sorten, die Diversifizierung der Produktion, die Bildung von
finanziellen Rücklagen zur Überbrückung „schlechter“ Jahre, Versicherungen gegen
Extremwetterereignisse, vertragliche Bindungen des landwirtschaftlichen
Betriebs mit vor- bzw. nachgelagerten Unternehmen und/oder Preisabsicherung
über Warenterminbörsen (ebd.).
Das wichtigste außerbetriebliche Instrument sind die Fördermittel aus der
ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (
https://www.bmel.de/DE/La
ndwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/Direktzahlungen/direktzahlunge
n_node.html). Über die von der Produktion unabhängigen Direktzahlungen
erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe finanzielle Unterstützung für ihre
Einkommens- und Risikoabsicherung (ebd.). Außerdem dienen die Gelder als
Ausgleich für die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards
(ebd.).
Auf nationaler Ebene wurde 2016 von der Bundesregierung die mehrjährige
Gewinnglättungsregelung beschlossen, durch welche die Einkommensteuer in
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18810
19. Wahlperiode 23.04.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 22. April 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auf der Grundlage des
durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum erfolgt (
https://www.topagra
r.com/management-und-politik/news/landwirten-wird-der-ausgleich-von-gewi
nnschwankungen-erleichtert-11694499.html). Dadurch sollen sich gute und
schlechte Jahre ausgleichen und die nachteilige Wirkung der Progression bei
schwankenden Gewinnen abgemildert werden (ebd.).
Darüber hinaus fordern mehrere Verbände aus Landwirtschaft und Gartenbau
sowie einige Politiker die Einführung einer steuerfreien
Risikoausgleichsrücklage (
https://www.praxis-agrar.de/betrieb/betriebsfuehrung/risikomanagemen
t-in-der-landwirtschaft/).
1. Welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, in denen die
Zunahme von Extremwetterlagen durch belastbare Erkenntnisse eindeutig
belegt wird?
Metaanalysen zeigen, dass der größte Teil der einschlägigen Studien einen
globalen Klimawandel konstatiert (Cook et al., 2013) und dass der Klimawandel
die globale landwirtschaftliche Produktion zum einen bereits in den
kommenden Dekaden sowie zum anderen besonders stark in der zweiten Hälfte dieses
Jahrhunderts beeinflusst (Challinor et al., 2014). Dabei ist eine Adaption an die
neuen Rahmenbedingungen erforderlich, um einen Rückgang der globalen
Agrarproduktion zu minimieren (Challinor et al., 2014). Challinor et al. (2014)
erwarten zudem, dass nicht nur die globalen mittleren Erträge sinken, sondern
auch, dass die Ertragsvariabilität, das heißt die Schwankung zwischen
einzelnen Jahren, klimabedingt zunimmt.
Mit Verweis auf aktuelle Literatur und Überprüfung durch einschlägige
Wissenschaftler belegt darüber hinaus ein Sonderbericht des Zwischenstaatlichen
Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC – Intergovernmental Panel on
Climate Change) aus dem Jahr 2019, dass mit hoher Sicherheit global die Häufigkeit
und Intensität von Extremwetterlagen zunimmt, was negative Effekte für die
Ernährungssicherheit und die terrestrischen Ökosysteme zur Folge hat. Bei der
Wirkung des Klimawandels auf die Landwirtschaft sind jedoch regionale und
lokale Unterschiede zu beachten.
In Bezug auf Europa fasst ein Bericht des IPCC aus dem Jahr 2014, beruhend
auf zahlreichen einschlägigen wissenschaftlichen Fachartikeln sowie einer
Überprüfung durch zahlreiche einschlägige Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler zusammen, dass die Häufigkeit verschiedener Extremwetterlagen in
den kommenden Dekaden bis zum Jahr 2100 ansteigt. Zum Beispiel steigt
zukünftig mit hoher Sicherheit die Häufigkeit von extremen Hitzetagen und
starken Niederschlägen sowie mit mäßiger Sicherheit die Häufigkeit von Dürren.
Die Veränderungen werden mit hoher Sicherheit das Pflanzenwachstum und die
Tierhaltung beeinträchtigen. Allerdings betont auch dieser Bericht des IPCC,
dass sich die Folgen des Klimawandels innerhalb Europas regional
unterscheiden.
Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency – EEA) fasst
in einem Bericht aus dem Jahr 2017 Literatur zu den Folgen des Klimawandels
in Europa zusammen und prognostiziert, dass die Häufigkeit und das Ausmaß
von Extremwetterlagen wie Hitzewellen, Starkregen und Dürren in Europa
zunehmen (EEA 2017). Diese Extremwetterereignisse haben negative
Konsequenzen für die Landwirtschaft, zum Beispiel für die Erträge und die
Wirtschaftlichkeit der Produktion, was Produktionsverlagerungen zur Folge haben
könnte. Aus den Analysen geht gleichzeitig hervor, dass für Deutschland eine
Zunahme von Starkregenereignissen und Hitzetagen erwartet werden kann,
während eine Zunahme von Dürren in Deutschland nicht eindeutig belegt wird.
Zudem ist es entsprechend der EEA eine Herausforderung, dass
Klimafolgenabschätzungen für Extremwetterlagen auf kleinräumiger Ebene mit
Unsicherheit behaftet sind, da aufgrund der Seltenheit von Extremereignissen wenige
Daten zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der deutschen Anpassungsstrategie wird regelmäßig eine
Auswertung des Ensembles von Klimaprojektionen der für Deutschland vorliegenden
Regionalmodelle sowie von unterschiedlichen Emissionsszenarien durch den
Deutschen Wetterdienst vorgenommen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen
wurden für Deutschland wichtige mögliche Klimafolgen identifiziert und im
Vulnerabilitätsbericht veröffentlicht (Buth et al. 2015). Die identifizierten
Folgen beinhalten unter anderem die Zunahmen an Tagen mit extremer Hitze und
Trockenheit.
Weiterhin gibt die Studie von Gömann et al. (2015) einen Überblick über
Extremwetterlagen, die für die Landwirtschaft in Deutschland von Bedeutung sind.
Die Autoren erwarten bis zum Jahr 2100 zum Beispiel ein häufigeres Auftreten
extremer Hitzetage sowie häufigere extreme Trockenheit in den
Sommermonaten, wobei gleichzeitig die Häufigkeit extremer Kältetage im Winter abnimmt.
Die Folgen des Klimawandels unterscheiden sich innerhalb Deutschlands
abhängig von Region und Anbaukultur. Die Autoren betonen dabei, dass die
Häufigkeit der Extremwetterlagen Hagel oder Starkregen, die oft im Ackerbau
sowie im Obst-und Weinbau hohe Schäden verursachen, aufgrund
eingeschränkter Datenverfügbarkeit nicht abschließend bewertet werden konnte. Die
Relevanz der genannten Extremwetterlagen für deutsche Landwirte wird in der
Studie von Gömann et al. (2015) anhand historischer Extremwetterschäden
illustriert.
Zudem existieren weitere Studien, die in Deutschland eine Zunahme von
Extremwetterlagen aufgrund des Klimawandels erwarten lassen (zum Beispiel
Deutschländer und Dalelane, 2012; Lehr et al., 2016), allerdings werden in
diesen Studien keine agrarrelevanten Folgen explizit thematisiert.
Literarturverzeichnis
Buth M, Kahlenborn W, Savelsberg J, Becker N, Bubeck P, Kabisch S, Kind C,
Tempel A, Tucci F, Greiving S, Fleischhauer M, Lindner C, Lückenkötter J,
Schonlau M, Schmitt H, Hurth F, Othmer F, Augustin R, Becker D, Abel M,
Bornemann T, Steiner H, Zebisch M, Schneiderbauer S, Kofler C (2015)
Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel. Beteiligte Institutionen:
adelphi, PRC, EURAC. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 689 p. Climate
Change 24/2015, zu finden unter <
www.umweltbundesamt.de/sites/default/file
s/medien/378/publikationen/climate_change_24_2015_vulnerabilitaet_deutschl
ands_gegenueber_dem_klimawandel_1.pdf>
Challinor AJ, Watson J, Lobell DB, Howden SM, Smith, Chhetri N (2014) A
meta-analysis of crop yield under climate change and adaptation. Nature
Climate Change 4(4):287-291
Cook J, Nuccitelli D, Green SA, Richardson M, Winkler B, Painting R, Way R,
Jacobs P, Skuce A (2013) Quantifying the consensus on anthropogenic global
warming in the scientific literature. Environmental Research Letters 8(2):24024
Deutschländer T, Dalelane (2012) Auswertung regionaler Klimaprojektionen
für Deutschland hinsichtlich der Änderung des Extremverhaltens von
Temperatur, Niederschlag und Windgeschwindigkeit. Abschlussbericht eines
Forschungsvorhabens der ressortübergreifenden Behördenallianz: Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk, Deutscher Wetterdienst, Umweltbundesamt, 153 p
EEA [European Environment Agency] (2017) Climate change, impacts and
vulnerability in Europe 2016: An indicator-based report. Luxembourg:
Publications Office of the European Union, 419 p. EEA report no 2017,1, zu finden
unter <
www.eea.europa.eu/publications/climate-change-impacts-and-vulnerabil
ity-2016/at_download/file>
Gömann H, Bender A, Bolte A, Dirksmeyer W, Englert H, Feil J-H, Frühauf C,
Hauschild M, Krengel S, Lilienthal H, Löpmeier F-J, Müller J, Mußhoff O,
Natkhin M, Offermann F, Seidel P, Schmidt M, Seintsch B, Steidl J, Strohm K,
Zimmer Y (2015) Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von
Risikomanagementsystemen: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Braunschweig: Thünen-Institut, 289 p.
Thünen Report 30, zu finden unter <
http://literatur.ti.bund.de/digbib_extern/dn
055248.pdf>
IPCC [Intergovernmental Panel on Climate Change] (2014) Climate Change
2014: Impacts, Adaptation, and Vulnerability: Part B: Regional Aspects.
Contribution of Working Group II to the Fifth Assessment Report of the
Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge, UK and New York, USA:
Cambridge University Press, zu finden unter <
www.ipcc.ch/report/ar5/wg2/>
IPCC [Intergovernmental Panel on Climate Change] (2019) Climate Change
and Land: An IPCC Special Report on climate change, desertification, land
degradation, sustainable land management, food security, and greenhouse gas
fluxes in terrestrial ecosystems, 906 p, zu finden unter <
www.ipcc.ch/site/assets/u
ploads/sites/4/2020/02/SRCCL-Complete-BOOK-LRES.pdf>
Lehr U, Nieters A, Drosdowski T (2016) Extreme weather events and the
German economy: The potential for climate change adaptation. In: Climate Change
Adaptation, Resilience and Hazards. Springer: pp 125-141
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen
Verbraucherschutz (WBAE), dass staatliche Fördermaßnahmen für das
landwirtschaftliche Risikomanagement auf eine Stärkung der Marktkräfte durch
Informationsunterstützung, Transparenzschaffung und
Infrastrukturbereitstellung ausgerichtet sein sollten (
https://www.bmel.de/SharedDocs/
Downloads/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisenmanagement.pdf
?__blob=publicationFile, S. 62 f.)?
Welche konkreten Fördermaßnahmen gibt es in den genannten Bereichen
„Informationsunterstützung“ (ebd., S. 62), „Transparenzschaffung“ (ebd.,
S. 62) und „Infrastrukturbereitstellung“ (ebd., S. 62), und welche
konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich von der Bundesregierung geplant?
In Zukunft werden sowohl die Wetter- als auch die Marktrisiken zunehmen,
wodurch dem Risikomanagement eine zunehmende Bedeutung zukommt.
Zuvorderst sind die landwirtschaftlichen Unternehmer gefordert, für ihren Betrieb
ein individuelles und angepasstes Risikomanagement zu entwickeln und
umzusetzen. Für die landwirtschaftlichen Unternehmen stehen hierzu eine Reihe
verschiedener Instrumente und Handlungsstrategien zur Verfügung. Der Staat kann
in besonderen Situationen, die den Einzelbetrieb überfordern würden, helfend
zur Seite stehen. Mit den Direktzahlungen, den Marktmaßnahmen und im Falle
von außergewöhnlichen Marktkrisen den speziellen Krisenmaßnahmen bietet
die 1. Säule der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bereits heute ein
Sicherheitsnetz. Für besondere witterungsbedingte Situationen besteht zudem die
Möglichkeit, staatliche Ad-hoc-Hilfen zu leisten. Darüber hinaus gibt es im
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) die Förderung investiver Maßnahmen zur
Prävention (zum Beispiel zur Frostschutzberegnung, Hagelschutznetze). Das
BMEL hat gemeinsam mit der Ressortforschung, dem Deutschen Wetterdienst
und den Ländern eine Agenda zur Anpassung von Land- und Forstwirtschaft
sowie Fischerei und Aquakultur ausgearbeitet. Sie wurde 2019 von der
Agrarministerkonferenz beschlossen. Auf der Grundlage dieser Agenda wird nun ein
Maßnahmenprogramm entwickelt.
Für Hilfsmaßnahmen infolge Naturrisiken sind grundsätzlich die Länder
zuständig. Wenn es um eine mögliche Förderung von Versicherungen geht, ist es
vorrangige Aufgabe der Länder, eine entsprechende Finanzierung anzubieten.
Angesichts der regionalen und strukturellen Unterschiede der betreffenden
Anbaugebiete und ihrer Betriebe sowie der unterschiedlichen Verteilung und des
Auftretens extremer Wetterereignisse sind regional differenzierte Lösungen der
richtige Weg. Insofern ist das Pilotprojekt von Baden-Württemberg,
Versicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen im Bereich von Sonderkulturen mit
Landesmitteln zu fördern, zu begrüßen.
Der Forderung nach einer (Anschub-)Finanzierung von Versicherungen auf
Bundesebene ist demgegenüber kritisch zu sehen, insbesondere, wenn sie zu
Lasten der Direktzahlungen gehen würde.
3. Plant die Bundesregierung Maßnahmen hinsichtlich der Förderung von
Schulungen zur Nutzung von Derivaten zur Abfederung von
Preisschwankungen sowie für die Sicherstellung der Verfügbarkeit von
Informationen zu diesen Produkten, und wenn ja, welche?
Seitens der Bundesregierung ist keine Förderung von Schulungen von
Landwirten zur Nutzung von Derivaten vorgesehen. Die Landwirtschaftliche
Rentenbank fördert entsprechende Schulungen, die von privater Seite angeboten
werden.
4. Was ist aus der Bitte der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 26.
bis 28. September 2018 an die Bundesregierung geworden, dass im
Rahmen eines Berichts in Zusammenarbeit mit den Ländern bis zur Herbst-
Agrarministerkonferenz 2018 ein Beitrag zum Risikomanagement
gegenüber Witterungsrisiken, Marktrisiken sowie Seuchenrisiken bei
Tieren und Pflanzen für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erarbeitet werden soll (
https://www.bmel.de/Shared
Docs/Downloads/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisenmanagemen
t.pdf?__blob=publicationFile, S. 9)?
5. Was ist aus der Bitte der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 26.
bis 28. September 2018 an die Bundesregierung geworden, dass der
Bericht des Bundes über das Risiko- und Krisenmanagement in der
Landwirtschaft der Agrarministerkonferenz 2012 in Schöntal auf seine
Aktualität überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden soll (
https://www.bme
l.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisen
management.pdf?__blob=publicationFile, S. 9)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Auftrag folgend hat das federführende BMEL unter Beteiligung der
Länder, der Versicherungswirtschaft und des Thünen-Instituts der
Agrarministerkonferenz vom 25. bis 27. September 2019 in Mainz einen Bericht zu
Versicherungslösungen mit und ohne staatliche Unterstützung vorgelegt.
Der Bericht ist veröffentlicht und auf der Website des BMEL unter
www.bme
l.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/AMK-19-09-Risiko-Krisenmanag
ement.html abrufbar.
6. Wie wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen für die
Gemeinsame Agrarpolitik in der Förderperiode 2020 bis 2027 hinsichtlich
der staatlichen Förderung von Versicherungen, Fonds auf
Gegenseitigkeit und des Einkommensstabilisierungsinstruments im Rahmen der
zweiten Säule durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) positionieren?
Bisher ist die Möglichkeit der Förderung von Risikoinstrumenten für die
Mitgliedstaaten fakultativ. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht die
obligatorische Einführung von Risikomanagementinstrumenten in der 2. Säule vor. Eine
solche obligatorische Einführung von Instrumenten des Risikomanagements im
GAP-Strategieplan wird von Deutschland abgelehnt. Es muss den
Mitgliedstaaten auch künftig freigestellt sein, ob sie von den Möglichkeiten zur Förderung
von Risikoinstrumenten Gebrauch machen oder nicht.
7. Wann wird die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch für
dieses Jahr zugesagte Senkung der Mehrwertsteuer auf
Dürreversicherungen von 19 auf 0,03 Prozent beschlossen werden (
https://www.topagr
ar.com/management-und-politik/news/finanzminister-will-steuer-fuer-du
erreversicherungen-noch-2019-senken-11568956.html)?
Klarstellend ist zunächst anzumerken, dass es sich bei Steuern auf
Versicherungen nicht um Mehrwertsteuer handelt. Versicherungen sind vielmehr der
Versicherungsteuer nach dem Versicherungsteuergesetz unterworfen.
Die angekündigte Maßnahme betraf mithin die Versicherungsteuer und die
dortige Anwendung des besonderen Versicherungsteuersatzes von 0,3 Promille der
Versicherungssumme. Aus Gründen der Beschleunigung wurde sie im Rahmen
des Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und
Abwicklung von zentralen Gegenparteien vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 529)
umgesetzt. Die Regelung ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Damit können Landwirte bereits für dieses Anbaujahr von der Ermäßigung
profitieren.
8. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine staatliche
Bezuschussung der Versicherungsprämien für Mehrgefahrenversicherungen
für die Schadensrisiken Hagel, Starkregen, Überschwemmungen und
Dürre, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die meisten EU-
Mitgliedstaaten diese Versicherungsprämien bezuschussen und
Mehrgefahrenversicherungen nur in den Mitgliedstaaten mit staatlicher
Unterstützung eine nennenswerte Marktdurchdringung und Akzeptanz
erreichen (
https://portal1.dbtg.de/btd/19/008/,DanaInfo=dserver.bundestag.bt
g+1900893.pdf)?
a) Wie wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen für die
Gemeinsame Agrarpolitik in der Förderperiode 2020 bis 2027
hinsichtlich der staatlichen Bezuschussung von
Mehrgefahrenversicherungen für die Schadensrisiken Hagel, Starkregen,
Überschwemmungen und Dürre positionieren (
https://www.topagrar.com/managemen
t-und-politik/news/bundesregierung-bekraeftigt-ablehnung-von-verpf
lichtender-degression-und-kappung-10367941.html)?
b) Wird die Bundesregierung Mehrgefahrenversicherungen für die
Schadensrisiken Hagel, Starkregen, Überschwemmungen und Dürre
staatlich bezuschussen, falls in der neuen Förderperiode der Gemeinsamen
Agrarpolitik 2020 bis 2027 die Mitgliedstaaten erneut fakultativ davon
Gebrauch machen dürfen (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloa
ds/Landwirtschaft/AMK-18-09-Risiko-Krisenmanagement.pdf?__blo
b=publicationFile, S. 68), und wenn nein, wie bewertet die
Bundesregierung eine daraus potentiell resultierende Wettbewerbsverzerrung?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 6 wird verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer für
Ertragsschadensausfallversicherungen, die gegen Tierseuchen und deren Folgen
abgeschlossen werden, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Zur Anwendung der Mehrwertsteuer auf Versicherungen wird auf die
Erläuterung in der Antwort zu Frage 7 verwiesen und zudem angemerkt, dass der
Versicherungsteuer unterliegende Sachverhalte gemäß § 4 Nummer 10 UStG
bereits umsatzsteuerfrei sind. Eine Senkung der Versicherungsteuer für
Ertragsschadensausfallversicherungen, die gegen Tierseuchen und deren Folgen
abgeschlossen werden, ist nicht geplant, da es hier, anders als beim Risiko der
Dürre, bereits ein für die Landwirte wirtschaftlich tragfähiges
Versicherungsangebot gibt, das auch nachgefragt wird. Nach Auskunft der
Versicherungswirtschaft sind mehr als 70 Prozent aller Schweinehalter entsprechend versichert.
10. Wie bewertet die Bundesregierung das Potential von Satelliten- und
Radartechnik, den Einsatz von Drohnen sowie die digitale Auswertung,
Verarbeitung und Kommunikation von Daten durch mobile Endgeräte
hinsichtlich ihres Einflusses auf landwirtschaftliches Risikomanagement
(
https://www.iamo.de/presse/pressemitteilungen/artikel/landwirtschaft-i
n-zeiten-der-duerre-wie-digitalisierung-ein-nachhaltiges-risikomanageme
nt-unterstuetz/;
https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehru
ng/duerre-digitalisierung-risikomanagement-unterstuetzen-547655)?
Die vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung von Drohnen und Satelliten sind in
dem „Programm des BMEL zur Fernerkundung“ dargelegt. Die technischen
Möglichkeiten der Fernerkundung bieten auch in dem in Rede stehenden
Bereich vielfältige Möglichkeiten. Diese werden zum Beispiel auch in dem
internationalen Projekt Geoglam für Pflanzenentwicklung bis zur Erntevorhersage
genutzt, das von BMEL gefördert worden ist.
11. Welche rechtlichen Grundlagen behindern nach Kenntnis der
Bundesregierung den Einsatz von moderner Drohnentechnik in der
Landwirtschaft?
Beim Einsatz von Drohnen gibt es nicht als Behinderung zu wertende
rechtliche Regelungen, die der Sicherheit dienen (Verordnung zur Regelung des
Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vom 30. März 2017 (BGBl 2017, 685ff))
oder Einschränkungen, zum Beispiel bei der Anwendung von
Pflanzenschutzmittel, um Gesundheits- bzw. Umweltschäden zu vermeiden.
Es gibt bereits heute zahlreiche Anwendungen von Drohnen in der
Landwirtschaft, so dass der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft in vielfältiger
Weise Anwendung findet.
12. Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung
einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Agrar-, Gartenbau- und
Forstbetriebe, und welche Modelle kämen aus Sicht der Bundesregierung
diesbezüglich grundsätzlichinfrage (
https://www.bundesrat.de/SharedDo
cs/drucksachen/2018/0401-0500/438-18(B).pdf?__blob=publicationFile
&v=1)?
13. Ist der Bundesregierung das Risikoausgleichsrücklagen-Modell
„Rücklage aus Direktzahlungen“ in Anlehnung an Vorschläge von Hirschauer
und Mußhoff (Hirschauer, N. und Mußhoff, O., 2018, Rücklagen besser
als Gewinnglättung. Top Agrar 2018 [10], S. 45–46; Hirschauer, N. und
Mußhoff, O., 2018, Rücklagen ja, aber richtig. DLG-Mitteilungen 2018
[9], S. 28–30; Hirschauer, N. und Mußhoff, O., 2018) bekannt, und wenn
ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Was bringen agrarpolitische Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
für die Risikoabsicherung in der Landwirtschaft (AGRA-EUROPE [29],
S. 21–24)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich im Jahre 2016 gegen die Einführung einer
steuerfreien Risikoausgleichsrücklage entschieden, und sich stattdessen für die
steuerliche Tarifglättung ausgesprochen. Die Anreizwirkung einer steuerfreien
Risikoausgleichsrücklage zum Aufbau von Liquiditätsrücklagen würde bei
einkommensschwächeren Unternehmen weitgehend ins Leere laufen und lediglich bei
ohnehin erfolgreicheren Unternehmen zusätzliche Vorteile schaffen (hohe
Mitnahmeeffekte). Insbesondere haben viele Betriebe nicht ausreichend liquide
Mittel, um sie in eine steuerfreie Rücklage für Katastrophenfälle einzustellen.
Daneben wäre eine solche Rücklage streng zweckgebunden zu bilden und zu
verwenden. Hierdurch würden aber zwangsläufig die Liquidität der Betriebe
und deren Finanzierungsspielräume für notwendige Investitionen eingeengt.
Die Bundesregierung kennt das Modell Hirschauer/Mußhoff und hat dieses in
Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Ressortforschung analysiert. Die
wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen, dass die geschilderten
Nachteile einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auch für dieses Modell zutreffen.
Von den in dem Artikel „Was bringen agrarpolitische Maßnahmen für die
Risikoabsicherung in der Landwirtschaft“ (AGRA-EUROPE 29/2018, S. 21 bis 24)
genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung die Tarifermäßigung
umgesetzt. Anstelle einer Subventionierung von Versicherungsprämien setzt die
Bundesregierung auf eine Senkung der Besteuerung von landwirtschaftlichen
Mehrgefahrenversicherungen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die steuerliche Tarifglättung (§ 32c
des Einkommensteuergesetzes – EstG) für landwirtschaftliche Betriebe
hinsichtlich der Eignung als Instrument des betrieblichen
Risikomanagements, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bayerische
Rechnungshof ermittelt hat, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch sei und
es in den meisten Fällen nur zu einer geringfügigen Steuerentlastung von
unter 100 Euro komme (
https://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberich
te/aktuell/jahresbericht-2018/finanzen-landesentwicklung-und-heimat/84
0-tnr-43-tarifglaettung-bei-einkuenften-aus-land-und-forstwirtschaft-nac
h-32c-estg.html)?
Die Tarifermäßigung ist mit Beschluss der Europäischen Kommission am
30. Januar 2020 in Kraft getreten. Der Tag des Beschlusses ist im
Bundesgesetzblatt vom 27. März 2020 bekannt gemacht worden. Derzeit werden noch
die letzten Vorbereitungen zur verwaltungsseitigen Umsetzung durch die
Finanzverwaltungen vorgenommen, so dass Land- und Forstwirte in Kürze bei
ihrem Finanzamt die Tarifermäßigung beantragen können.
Zu der zitierten Untersuchung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs ist
anzumerken, dass die zugrundeliegende Prüfung bereits im Jahr 2017 stattfand.
Das Gesetz, das der Prüfung zugrunde lag, wurde zwischenzeitlich u. a.
dahingehend geändert, dass die Tarifermäßigung nicht mehr von Amts wegen,
sondern nur auf Antrag erfolgt. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft haben also die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie die
Tarifermäßigung in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Möglichkeit, dass
es durch die Tarifermäßigung zu Steuererhöhungen kommt, ist in der
endgültigen Fassung des § 32c EStG gestrichen worden, so dass es selbst dann nicht zu
einer solchen Steuererhöhung kommen kann, wenn der Steuerpflichtige einen
Antrag stellt und bei ihm die Summe der tatsächlichen Einkommensteuer
niedriger als die Summe der fiktiven Einkommensteuer sein sollte.
Weiterhin ist zu der Untersuchung anzumerken, dass sie sich alleine auf
Einkommensteuerfällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Bayern
bezieht. Die Ergebnisse sind nicht auf die Verhältnisse in anderen
Bundesländern übertragbar. In die Untersuchung fallen viele verpachtete land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe, die im Wesentlichen stabile Einkünfte haben, so dass
sich bei Anwendung der Tarifermäßigung keine Steuerermäßigung ergibt. Auch
gibt es in Bayern sehr viele Betriebe, die ihren Gewinn nach § 13a des
Einkommensteuergesetzes ermitteln und keine oder nur geringe Gewinnschwankungen
haben. Die Tarifermäßigung zielt jedoch auf Betriebe ab, die im operativen
Geschäft tatsächlich stark schwankende Erträge in Folge von Witterungseinflüssen
haben. Sollten Witterungseinflüsse bei diesen Betrieben zu stark schwankenden
Gewinnen führen, kann durch die Tarifermäßigung die nachteilige Wirkung der
Progression abgemildert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]