Migrationshintergrund von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei OK-Verfahren im Zusammenhang mit Clankriminalität
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018 des Bundeskriminalamtes werden im Kapitel über Clankriminalität acht OK-Verfahren genannt, die von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit dominiert werden. Weiterhin heißt es darin, dass in 45 OK-Verfahren 654 Tatverdächtige erfasst wurden, von denen 148 deutsche Staatsangehörige waren. In einer Fußnote wird dazu angemerkt: „Die deutschen Tatverdächtigen haben teilweise einen arabischstämmigen Migrationshintergrund.“ (S. 29, Fn. 23).
In einem Unterabschnitt über arabischstämmige oder türkischstämmige Clans wird festgestellt: „In den 27 OK-Verfahren gegen mutmaßlich kriminelle Mitglieder arabisch-/türkeistämmiger Clans traten 476 Tatverdächtige in Erscheinung, auf die 152 Personen mit libanesischer und 121 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit entfielen.“ (S. 32.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welchen Migrationshintergrund haben jene der 148 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den auf Seite 29 erwähnten 45 OK-Verfahren, die einen Migrationshintergrund haben?
Wie lauten die Vornamen der 148 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den auf Seite 29 erwähnten 45 OK-Verfahren?
Wie viele dieser 148 Tatverdächtigen besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit?
Welchen Migrationshintergrund haben jene der 121 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den auf Seite 32 erwähnten 27 OK-Verfahren, die einen Migrationshintergrund haben?
Wie lauten die Vornamen der 121 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den auf Seite 32 erwähnten 27 OK-Verfahren?
Wie viele dieser 121 Tatverdächtigen besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit?