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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berichts- und Dokumentationspflichten eines Mittelständischen Unternehmens im verarbeitenden Gewerbe

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1846107.04.2020

Berichtspflichten und Dokumentationspflichten eines Mittelständischen Unternehmens im verarbeitenden Gewerbe

der Abgeordneten Dr. Heiko Heßenkemper, Tino Chrupalla, Steffen Kotré, Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller, Dr. Bruno Hollnagel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Zeile 2863 und Zeile 2864 des Koalitionsvertrages zwischen der CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode mit dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ vom 12. März 2018 heißt es: „Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten weiter verringern“ (https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1).

Die Berichtsanforderungen und Dokumentationsanforderungen des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes, des Bundeszentralamtes für Steuern, des Landratsamtes, der Berufsgenossenschaft und weiterer Genossenschaften, Kassen sowie Ämtern belasten nach Kenntnis der Fragesteller (den Fragestellern gegenüber getätigte Aussage eines mittelständischen Unternehmers) insbesondere mittelständische Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit.

Einem mittelständischen Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe mit einem Umsatz von 19 Mio. Euro und 91 Beschäftigten im Jahre 2019 werden die nachfolgenden statistischen Erhebungspflichten auferlegt.

Im Einzelnen erfolgt dies durch das Statistische Landesamt in einem monatlichen Erhebungszeitraum in Form einer Erhebung für den Monatsbericht für Betriebe im verarbeitenden Gewerbe (Monatsbericht) mit den Inhalten Auftragsbestand, Umsätze, Lohnsummen und Arbeitsstunden, in Form einer Erhebung für den Monatsbericht für Betriebe im verarbeitenden Gewerbe (Produktionsmeldung) mit den Inhalten produzierte Menge und pro Güterart, in einem jährlichen Erhebungszeitraum in Form einer Jahreserhebung über die Energieverwendung im verarbeitenden Gewerbe mit den Inhalten Strombezug, Gasbezug, Stromverbrauch, Gasverbrauch und Heizwert, in Form einer Erhebung zur Nutzung von Informationstechnologien und Kommunikationstechnologien mit den Inhalten allgemeine Fragen und IT, in Form einer Investitionserhebung mit den Inhalten Zugänge, Abgänge und Investitionen, in Form einer Erhebung der Investitionen für Umweltschutz mit den Inhalten Investitionen für Umweltschutz, in Form einer Arbeitskostenerhebung mit den Inhalten detaillierte Aufstellungen zu Lohnkosten; durch das Statistische Bundesamt in einem monatlichen Erhebungszeitraum in Form einer Erhebung der Einfuhrstatistik EU mit den Inhalten Lieferungen aus EU, in Form einer Erhebung der Ausfuhrstatistik EU mit den Inhalten Lieferungen in EU, in einem jährlichen Erhebungszeitraum in Form einer Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im produzierenden Gewerbe mit den Inhalten Abschreibung, Abwassergebühren, Einrichtungen und Anlagen Kosten für Umweltschutz, in Form einer Erhebung zur Organisation wirtschaftlicher Aktivitäten mit den Inhalten Mitarbeiter bzw. Geschäftsbereich und Verlagerung von Geschäftsbereichen, in einem vierteljährlichen Erhebungszeitraum in Form einer Material- und Wareneingangserhebung mit den Inhalten Werte, Brennstoff und Material, in Form einer Kostenstrukturerhebung mit den Inhalten Arbeitnehmer, Umsätze, Rohstoffe, Betriebsstoffe und Kostenartenaufschlüsselung, durch das Bundeszentralamt für Steuern in einem monatlichen Erhebungszeitraum in Form einer zusammenfassenden Meldung mit den Inhalten der Lieferungen EU, durch das Landratsamt in einem Erhebungszeitraum dreimal pro Jahr in Form einer Emissionserklärung mit dem Inhalt Summe staubförmiger Emissionen pro Jahr, in einem jährlichen Erhebungszeitraum in Form einer Erhebung von Angaben für den PRTR-Bericht mit den Inhalten Verbringung gefährlicher Abfälle, durch die Berufsgenossenschaft in einem jährlichen Erhebungszeitraum in Form einer Unfallmeldung pro Arbeitnehmer/UV Jahresmeldung mit den Inhalten Jahresmeldung/ Umlagepflichtiges Einkommen und gearbeitete Stunden, durch die (VI) Künstlersozialkasse in einem jährlichen Erhebungszeitraum in Form der Erhebung der Künstlersozialabgabe mit den Inhalten Umsatz mit Freiberuflern und „kreative“ Aufträge und durch das Integrationsamt in Form einer Erhebung der Ausgleichabgabe mit den Inhalten Meldung besetzte Arbeitsplätze, davon Behinderte und Anrechnung Arbeitsaufträge.

Der Zeitaufwand für die Bereitstellung der obengenannten Daten beläuft sich nach Kenntnis der Fragesteller für das beschriebene Unternehmen bei den monatlichen Erhebungen auf 84 Stunden pro Jahr, bei den jährlichen Erhebungen auf 37 Stunden pro Jahr und allen anderen Erhebungszeiträumen auf 58 Stunden pro Jahr. Insgesamt werden für die Beantwortung 179 Stunden pro Jahr benötigt, das sind etwa 22 Arbeitstage pro Jahr (179 Stunden pro Jahr dividiert durch 8 Stunden pro Arbeitstag) eines Vollzeitarbeitsplatzes.

Durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz III) geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von einer Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen in einer Größenordnung von 1,2 Mrd. Euro pro Jahr aus (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-der-wirtschaft-geht-das-buerokratie-entlastungsgesetz-nicht-weit-genug/25395484.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche der vorgenannten statistischen Erhebungen werden mit dem Inkrafttreten des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes nicht mehr erhoben?

2

Was plant die Bundesregierung, um die Forderungen aus dem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 entsprechend Zeile 2863 bis 2864 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Bereich der Erhebung von Statistiken umzusetzen und die mittelständische Wirtschaft „nach Ansicht der Fragesteller wirklich“ zu entlasten?

Ab welchem Zeitpunkt soll diese Entlastung bei der Erhebung von Statistiken für Unternehmen, denen die vorgenannten Berichtspflichten auferlegt werden, in Kraft treten?

3

Wird eine Novellierung des Bürokratieentlastungsgesetz III nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer Reduzierung bei der Erhebung von Statistiken für Unternehmen, denen die vorgenannten Berichtspflichten auferlegt werden, führen, und in welchem Umfang wird dies der Fall sein (bitte exemplarisch für das beschriebene Unternehmen aufzeigen)?

Berlin, den 24. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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