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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Alert und öffentliche Warnsysteme

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1852914.04.2020

EU-Alert und öffentliche Warnsysteme

der Abgeordneten Sandra Bubendorfer-Licht, Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe) und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Durch Artikel 110 der Neufassung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC-Richtlinie) werden die Standards für existierende öffentliche Warnsysteme in allen EU-Mitgliedstaaten angeglichen. Die EECC-Richtlinie sieht für die Übermittlung von öffentlichen Warnungen primär SMS-basierte Systeme vor, die durch andere Systeme ergänzt oder ersetzt werden können, solange diese gleich effektiv sind. Die betroffenen Mitgliedsaaten sind verpflichtet, bis zum 21. Juni 2022 öffentliche Warnsysteme vorzuhalten, welche in ihrer Effektivität zur Übermittlung von flächendeckenden Informationen SMS-basierten Systemen („mobile nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste“) entsprechen.

Ziel öffentlicher Warnsysteme ist es, im Falle drohender oder sich ausbreitender größerer Notfälle und Katastrophen, durch das möglichst lokale Versenden von Nachrichten an mobile Endgeräte, betroffene Bürgerinnen und Bürger vor den entsprechenden Auswirkungen zu warnen bzw. sie darüber zu informieren. Ziel des Artikels 110 EECC ist es darüber hinaus, laut Erwägungsgrund 293 divergierende nationale Rechtsvorschriften zu öffentlichen Warnsystemen anzugleichen.

Primäre Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 110 Absatz 1 EECC ist die Übermittlung von öffentlichen Warnungen durch Anbieter von mobilen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten an die Endnutzer. Artikel 110 Absatz 2 EECC erlaubt den EU-Mitgliedstaaten auch die Nutzung alternativer Übermittlungssysteme, „sofern die Effektivität des öffentlichen Warnsystems in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, gleichwertig ist“. Öffentliche Warnsysteme sind auf Grundlage verschiedener Technologien bereits in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten im Einsatz. Zur Anwendung kommen bisher lokale SMS (z. B. in Schweden), Cell Broadcasting (z. B. in den Niederlanden), App-basierte Dienste (z. B. in Deutschland und Finnland) oder eine Kombination aus mehreren Systemen (siehe „BEREC guidelines on how to assess the effectiveness of public warning systems transmitted by different means“, BoR (19) 255, Annex 1 Punkt 2).

In Deutschland existieren mit dem vom Fraunhofer FOKUS entwickelten KATWARN-System (https://katwarn.de/) und der Warn-App NINA (https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bereits zwei Internet- bzw. App-basierte Warnsysteme. Wegen der bisher noch begrenzten Erkenntnisse zum Stand sowie zu der Art und Weise der Umsetzung der Verpflichtungen des Artikels 110 EECC in Deutschland, in Verbindung mit möglichen technischen und datenschutzrechtlichen Bedenken, bestehen aus Sicht der Fragesteller jedoch noch einige offene Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche öffentlichen Warnsysteme existieren in Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung bereits, die der Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten aus Artikel 110 EECC entsprechen?

Entsprechen die bestehenden Warnsysteme KATWARN und NINA nach Ansicht der Bundesregierung den Voraussetzungen des Artikels 110 EECC?

2

Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung ihrer Verpflichtungen gemäß EECC in Bezug auf öffentliche Warnsysteme, insbesondere um auch technisch ältere Endgeräte oder solche, auf denen die Warn-Apps NINA oder KATWARN nicht installiert sind, mit Meldungen zu erreichen?

3

Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die App-Warnsysteme KATWARN und NINA heruntergeladen und installiert?

4

Wie viele Meldungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über die Warnsysteme KATWARN und NINA bisher versendet (bitte nach Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aufschlüsseln)?

a) Welche Stellen des Bundes haben Zugang zu dem modularen Warnsystem des Bundes (MoWaS) und die Möglichkeit, Meldungen über KATWARN und NINA zu übermitteln?

b) Welche Voraussetzungen müssen Stellen des Bundes erfüllen, um Meldungen übermitteln zu dürfen, und wo wird dies entschieden?

5

Wann ist die Inbetriebnahme eines öffentlichen Warnsystems geplant, das den Voraussetzungen des EECC entspricht?

a) Sind bereits vorläufige Versionen eines solchen Systems in der Testphase?

Wenn ja, welche, und seit wann?

b) Wer ist in die Ausgestaltung des Warnsystems involviert (Telekommunikationsunternehmen, Forschungsinstitute etc.)?

6

Welche Situationen unterfallen nach Ansicht der Bundesregierung den in Artikel 110 EECC benannten „drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen“, für die öffentliche Warnsysteme einzusetzen sind?

a) Welche Stelle entscheidet, ob ein entsprechender Fall zur Nutzung des öffentlichen Warnsystems vorliegt?

b) Welche Stellen sollen Zugriff zur Übermittlung von Informationen über ein öffentliches Warnsystem erhalten?

c) Inwiefern soll ein Überstrapazieren des Warnsystems (Versenden zu vieler Nachrichten in weniger schweren Fällen) verhindert werden, sodass die Priorität einzelner Warnungen nicht verloren geht?

7

Welche, und wie viele unterschiedlich priorisierte Arten von Alarmen sind geplant? Welche Kategorien von Gründen für Warnungen wird es geben?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das öffentliche Warnsystem auch bei fehlender Stromversorgung (beispielsweise aufgrund einer Naturkatastrophe, Stromausfall, Ausfall von Sendemasten etc.) aufrechtzuerhalten?

9

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das öffentliche Warnsystem vor Angriffen von außen zu schützen? Wie soll insbesondere verhindert werden, dass Dritte Zugriff auf das Warnsystem nehmen und darüber falsche Informationen verbreiten?

10

Welche zugrunde liegende Technologie zur Umsetzung öffentlicher Warnsysteme betrachtet die Bundesregierung als gleichwertig effektiv in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer wie mobile nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste?

a) Welche Technologien wären nach Ansicht der Bundesregierung demnach neben SMS gemäß Artikel 110 Absatz 2 EECC einsetzbar?

b) Sind App-basierte Warnsysteme nach Ansicht der Bundesregierung als kostenlose Übermittlungen anzusehen, wie es Erwägungsgrund 294 der EECC-Richtlinie beschreibt?

11

Können über das geplante öffentliche Warnsystem Bevölkerungsbewegungsanalysen erstellt werden?

a) Wer soll Zugriff auf ebendiese Bevölkerungsbewegungsanalysen haben?

b) Sollen diese auch an die lokal Betroffenen übermittelt werden?

12

Ist die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der Voraussetzungen des EECC auf eine reine Information der Bürgerinnen und Bürger ausgelegt oder soll es mittels einer Zwei-Wege-Kommunikation auch die Möglichkeit geben, dass Bürgerinnen und Bürger direkt mit den Stellen, die Informationen melden, in Kontakt treten? Wenn ja, wie wird dies technisch umgesetzt?

13

Wird zum Empfangen der Warnungen über das öffentliche Warnsystem eine vorherige Konfiguration des mobilen Endgeräts erforderlich sein?

14

Gibt es auf EU-Ebene Planungen für ein gemeinsames europäisches öffentliches Warnsystem?

Berlin, den 9. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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