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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatzbedingte psychische Erkrankungen in der Bundeswehr

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

28.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1878627.04.2020

Einsatzbedingte psychische Erkrankungen in der Bundeswehr

der Abgeordneten Jens Kestner, René Springer, Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Berengar Elsner von Gronow, Jan Ralf Nolte, Dietmar Friedhoff, Martin Hess, Christoph Neumann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Zahl der Bundeswehrsoldaten, die an einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung leiden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Wurden im Jahr 2017 noch 274 Neuerkrankungen verzeichnet, stieg die Zahl über 279 im Jahr 2018 auf zuletzt 290 im Jahr 2019 an (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16500, S. 90). Statistisch können allerdings nur diejenigen Fälle abgebildet werden, bei denen sich Soldaten in truppenärztliche Behandlung begeben („Hellfeld“). Bereits aus dem aktiven Dienst Ausgeschiedene sowie Soldaten, die trotz psychischer Erkrankung keine truppenärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, finden hingegen keine Berücksichtigung („Dunkelfeld“). Wie einer Prävalenzstudie der Bundeswehr zu entnehmen ist (vgl. https://cdn.aerzteblatt.de/pdf/109/35/m559.pdf), beträgt der Anteil der Soldaten, die sich trotz psychischer Erkrankung nicht in ärztliche Behandlung begeben, zwischen 80 und 90 Prozent (Wittchen, Hans-Ulrich et al.: Traumatische Ereignisse und posttraumatische Belastungsstörungen bei im Ausland eingesetzten Soldaten; in: Deutsches Ärzteblatt Jg. 109, Heft 35–36 vom 3. September 2012, S. 559 bis 568).

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass sich rund 20 Prozent der Soldaten bereits mit einer manifestierten, jedoch nicht erkannten psychischen Störung in den Auslandseinsatz begeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7993, Antwort zu den Fragen 2 und 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Bei wie vielen Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 eine einsatzbedingte psychische Erkrankung diagnostiziert (bitte nach Jahren sowie Einsatzgebiet getrennt ausweisen)?

2

Wie viele Behandlungen von einsatzbedingten psychischen Erkrankungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 abgeschlossen (bitte nach Jahren sowie Einsatzgebiet getrennt ausweisen)?

3

Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von einsatzbedingten psychischen Erkrankungen verzeichnete die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

4

Wie viele Behandlungen von einsatzbedingten psychischen Erkrankungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils durch

a) zivile

b) bundeswehreigene

Ärzte, Psychiater bzw. Psychotherapeuten durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

5

Wie viele Anträge auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils

a) anerkannt,

b) abgelehnt,

c) anderweitig abgeschlossen,

d) noch nicht abschließend bearbeitet (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

6

Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Antrages auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

7

Inwieweit konnte nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel des Entschließungsantrages des Verteidigungsausschusses vom 14. Oktober 2015 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7996, S. 5) erreicht werden, in dem gefordert wird, dass die Verfahrensdauer von höchstens einem Jahr nicht überschritten werden soll?

8

Wie viele ehemalige Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung in den Jahren 2011 bis 2019 einen Antrag auf Wiedereinstellung gestellt?

Wie viele dieser Anträge wurden

a) anerkannt,

b) abgelehnt,

c) anderweitig abgeschlossen,

d) noch nicht abschließend bearbeitet (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

9

Wie viele Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Schutzzeit, die der gesundheitlichen Wiederherstellung der Betroffenen und/oder ihrer beruflichen Qualifizierung dient?

Wie viele dieser Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung

a) weniger als ein Jahr,

b) zwischen einem und zwei Jahren,

c) zwischen zwei und fünf Jahren,

d) mehr als fünf Jahre

in Schutzzeit?

10

Wie viele Soldaten befinden sich aktuell in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art?

Wie viele Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung

a) weniger als ein Jahr,

b) zwischen einem und zwei Jahren,

c) zwischen zwei und fünf Jahren,

d) zwischen fünf und zehn Jahren,

e) mehr als zehn Jahre

in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art?

11

Wie viele Berufssoldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung (vgl. § 44 Absatz 3 des Soldatengesetzes) vorzeitig in den Ruhestand versetzt (bitte nach Dienstgradgruppen und Jahren getrennt ausweisen)?

12

Wie viele Zeitsoldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung (vgl. § 55 Absatz 2, Satz 2 des Soldatengesetzes) vorzeitig entlassen (bitte nach Dienstgradgruppen und Jahren getrennt ausweisen)?

13

Wie viele Dienstposten der „Zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte“ (ZALK) sind

a) gemäß der aktuellen Zielstruktur vorgesehen,

b) aktuell ausgebracht,

c) aktuell personell besetzt?

14

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um Stigmatisierungsängste der Soldaten hinsichtlich einsatzbedingter psychischer Erkrankungen abzubauen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7993, S. 2)?

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der getroffenen Maßnahmen, und woran macht die Bundesregierung den Erfolg konkret fest?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Entstigmatisierungsprogramm für psychische Erkrankungen zu entwickeln bzw. einzuführen?

Wenn ja, welche konkreten Planungen wurden dazu bereits angestellt, wie weit sind die Planungen gegebenenfalls schon vorangeschritten, und wann ist mit einer Einführung voraussichtlich zu rechnen?

16

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung klinisch-diagnostische Screenings vor den Auslandseinsätzen durchgeführt, um im Vorfeld bereits bestehende psychische Störungen zu erkennen?

a) Wenn ja, seit wann, und in welcher Form werden diese Screenings eingesetzt?

b) Wenn ja, welche Erkenntnisse bzw. Ergebnisse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Ergebnissen dieser Tests?

c) Wenn nicht, warum werden solche Screenings bislang nicht eingesetzt?

17

Wie viele Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 nach einem Auslandseinsatz einen Antrag auf eine mehrwöchige Kurmaßnahme (Präventionskur) in einer zivilen Vertragsklinik gestellt?

Wie viele Kurmaßnahmen (Präventionskuren) wurden durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

18

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Download-Zahlen der Smartphone-App „Coach PTBS“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7993, S. 3) bislang entwickelt (bitte die Zahl der Downloads nach Quartalen und Jahren seit Veröffentlichung getrennt ausweisen)?

19

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zugriffszahlen des Internetportals „PTBS-Hilfe.de„ (vgl. https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/ptbs-hilfe) bislang entwickelt (bitte die Zahl der Zugriffszahlen nach Quartalen und Jahren seit Veröffentlichung getrennt ausweisen)?

20

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zugriffszahlen des Internetportals „Angriff-auf-die-Seele.de“ (vgl. https://www.angriff-auf-die-seele.de/ptbs/) bislang entwickelt (bitte die Zahl der Zugriffszahlen nach Quartalen und Jahren seit Veröffentlichung getrennt ausweisen)?

21

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2020 finanzielle sowie materielle Zuwendungen, Förderungen sowie geldwerte Leistungen an folgenden Vereine geleistet:

a) Bund Deutscher EinsatzVeteranen e. V. (vgl. https://www.veteranenverband.de/index.php/impressum),

b) Combat Veteran e. V. (vgl. https://combat-veteran.org/?module=*impressum)

(bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

22

Wie viele Vortragsveranstaltungen von Vertretern der Wehrpsychiatrie zur Thematik Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und Stigmatisierung wurden in den Jahren 2011 bis 2019 vor (künftigem) Führungspersonal und Vorgesetzten der Bundeswehr an der

a) Offiziersschule des Heeres,

b) Führungsakademie der Bundeswehr,

jeweils abgehalten (bitte die Zahl nach Quartalen und Jahren getrennt ausweisen)?

23

Wie viele Lotsen standen nach Kenntnis der Bundesregierung einsatzgeschädigten Angehörigen der Bundeswehr als niedrigschwellig ansprechbare Personen in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils zur Verfügung?

24

Wie viele Standorte der Bundeswehr verfügten in den Jahren 2015 bis 2019

a) über mindestens einen ausgebildeten Lotsen,

b) über keinen ausgebildeten Lotsen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

25

Wie hoch ist der aktuelle Besetzungsgrad bei den Sanitätsunterstützungszentren, den zentralen Trägern der ambulanten Versorgung im Grundbetrieb, bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften (bitte auch jeweils die absolute und relative Abweichung vom Soll-Zustand gemäß Zielstruktur angeben)?

26

Wie hoch ist der aktuelle Besetzungsgrad bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften bei den Sanitätsversorgungszentren, die als Teileinheiten der Sanitätsunterstützungszentren die truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung in der Fläche (bitte auch jeweils die absolute und relative Abweichung vom Soll-Zustand gemäß Zielstruktur angeben)?

27

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Anzahl vollstationärer sowie tagesklinischer Betten im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (bitte für jeden Standort getrennt ausweisen und die absolute und relative Abweichung vom Soll-Zustand gemäß Zielstruktur angeben)?

28

Wie hoch ist die aktuelle Anzahl der Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (bitte für jeden Standort getrennt ausweisen und die absolute und relative Abweichung vom Soll-Zustand gemäß Zielstruktur angeben)?

29

Konnte durch die Einrichtung einer Terminkoordinierungsstelle zum 1. April 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, S. 20) nach Ansicht der Bundesregierung inzwischen das Ziel erreicht werden, den Soldaten innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Termin zur ambulanten Untersuchung und/oder Behandlung in den Bundeswehrkrankenhäusern zu ermöglichen?

Wenn nicht, auf welche Ursachen ist dies zurückzuführen?

30

Wie hoch ist die aktuelle Wartezeit für eine ambulante Untersuchung und/oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (bitte für jeden Standort getrennt ausweisen)?

31

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Zahl der Bundeswehrstandorte entwickelt, die über keinen fest stationierten Truppenarzt verfügen, der Tauglichkeitsuntersuchungen und wehrmedizinische Begutachtungen durchführen darf?

32

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Zahl der zivilen

a) Vertragsärzte

b) Vertragszahnärzte

jeweils entwickelt (bitte nach Jahren sowie Vertragsärzten und Vertragszahnärzten getrennt ausweisen)?

33

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundeswehr in den Jahren 2010 bis 2019 durch den Einsatz ziviler Vertragsärzte und Vertragszahnärzte jeweils entstanden?

Berlin, den 21. April 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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