Stochastischer Terrorismus im Fokus der Sicherheitsbehörden
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Phänomen des Stochastischen Terrorismus ist insbesondere seit dem Anschlag von Hanau am 19. Februar 2020, bei dem ein rechtsextremen Verschwörungstheorien anhängender Mann zehn Menschen und sich selbst tötete, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und auch der Ermittlungsbehörden getreten. Stochastischer Terrorismus beschreibt dabei die medial und digital verbreitete Herabwürdigung bestimmter Gruppen, mit dem Ziel, zu Gewalttaten gegen Angehörige dieser Gruppen zu animieren. Allein durch das Verbreiten von Hassrede und Verschwörungstheorien soll dabei ein gesellschaftliches Klima erzeugt werden, in dem Einzelne zur Tat schreiten und Mitglieder der Zielgruppe tätlich angreifen (vgl. https://www.washingtonpost.com/opinions/2019/08/04/there-are-no-lone-wolves/, letzter Abruf 14. April 2020).
Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Konstantin Kuhle auf Bundestagsdrucksache 19/17630 ist den Sicherheitsbehörden des Bundes dieses Phänomen sowohl aus rechtsextremen als auch aus anderen Phänomenbereichen bekannt. Die Sicherheitsbehörden beobachten demzufolge vor allem im rechtsextremen Spektrum auch Versuche, Menschen durch das Bereitstellen von Handlungsanleitungen zu Attentaten und Anschlägen zu verleiten.
Die Anschläge von Halle (Saale) am 9. Oktober 2019 und Hanau am 19. Februar 2020 zeigen in unterschiedlicher Weise, dass auch allein handelnde Täter nicht im luftleeren Raum agieren. Die Angreifer in diesen und anderen Fällen hatten zuvor in unterschiedlicher Weise Kontakt mit extremistischer Propaganda und gewaltverherrlichender Rhetorik. Mitunter schreiten entsprechende Täter – siehe auch den Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch (Neuseeland) am 15. März 2019 – unter dem rhetorisch hervorgerufenen vermeintlichen Handlungsdruck aus dem Internet zur Tat und erhoffen sich von dort Bestätigung (vgl. Stegemann/Musyal, Die rechte Mobilmachung – Wie rechte Netzaktivisten die Demokratie angreifen, ECON Ullstein 2020, Berlin, Deutscher Bundestag Drucksache 19/18801 S. 20 ff.).
Wenn zukünftig entsprechende Anschläge verhindert werden sollen, müssen die Sicherheitsbehörden nach Ansicht der Fragesteller bereits das digitale und rhetorische Vorfeld des gewaltorientierten Extremismus im Blick haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Auf welche Art und Weise beobachten Sicherheitsbehörden des Bundes den Phänomenbereich des Stochastischen Terrorismus?
Wenn dieses Phänomen ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Konstantin Kuhle auf Bundestagsdrucksache 19/17630 nicht unter diesem Namen, inhaltlich aber sehr wohl beobachtet wird, wie werden diese Bestrebungen dann eingeordnet?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einordnung?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Einordnung?
In welchen Phänomenbereichen beobachten Sicherheitsbehörden des Bundes den Versuch, durch mediale und digital verbreitete Herabwürdigung bestimmter Gruppen zu Gewalt anzustacheln?
Welche Gruppen sind insbesondere Ziel bzw. Opfer dieser Versuche?
Welche Medien werden hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung hauptsächlich benutzt?
Welche sozialen Netzwerke und andere Plattformen sind von diesem Phänomen besonders betroffen?
Welche Akteure treten nach Kenntnis der Bundesregierung als Urheber von Hassrede und gewaltverherrlichender Propaganda besonders im deutschsprachigen Raum auf?
Welche Gruppierungen sind hieran beteiligt?
Wie verfolgen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Aufrufe zu Gewalt im Internet?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden insoweit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 jeweils eingeleitet?
Auf welche wissenschaftlichen Studien hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Konstantin Kuhle auf Bundestagsdrucksache 19/17630 Bezug genommen, wonach keine umfassende Strategie hinter derartigen Versuchen zu erkennen sei?
Wie viele Straftaten in sozialen Netzwerken (insbesondere Beleidigungsdelikte, Bedrohungsdelikte und Propagandadelikte) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 jeweils angezeigt?
In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, eingestellt oder wurde Anklage erhoben?
In wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Strafurteilen gegen die Täter?
Welche Präventivmaßnahmen hat die Bundesregierung insoweit eingeleitet?
Auf welchen Betrag summieren sich die Haushaltsmittel für diese Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr?
Wie viele Menschen werden von diesen Präventivmaßnahmen voraussichtlich erreicht werden?
Welche Maßnahmen richten sich dabei insbesondere an Personen, die bereits in sozialen Netzwerken Hassbotschaften veröffentlicht haben oder die sonst mit Bedrohungsdelikten und Propagandadelikten aufgefallen sind?
Wie schützt die Bundesregierung die Opfer von Hetze und Hassrede im Netz?
Wie werden Opfer von Bedrohungen von dieser Bedrohung in Kenntnis gesetzt?
Gibt es eine Anlaufstelle des Bundes für Opfer von Hassdelikten oder Personen, die sich aufgrund Zugehörigkeit zu einer Zielgruppe solcher Delikte bedroht fühlen?
Wenn nein, plant die Bundesregierung die Einrichtung einer solchen Stelle?
Wie viele Kinder und Jugendliche werden durch die mit dem Programm „Demokratie leben!“ finanzierten Modellprojekte hinsichtlich des Themas „Hass im Netz“ sensibilisiert?
Welchen finanziellen Umfang nimmt dieser Aspekt der Präventionsarbeit ein?
Welche Multiplikatoren und Multiplikatorinnen werden insoweit angesprochen?
Zu welchen Analyseergebnissen kommt der Träger jugendschutz.net, der, ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Konstantin Kuhle auf Bundestagsdrucksache 19/17630 gefördert mit Bundesmitteln, extremistische Inhalte im Netz beobachtet und analysiert?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung insoweit aus der Festnahme von mehreren Personen, die der sogenannten „Feuerkrieg Division“ zuzurechnen sind (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rechtsterrorismus-mitgruender-der-feuerkrieg-division-gefasst-a-d88e6b8f-7a96-4c56-8904-85bb72653663, letzter Abruf 14. April 2020) und dem Umstand, dass der mutmaßliche Kopf der Gruppe ein 13-Jähriger sein soll?