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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgen der Reform des Nationalen Waffenregisters

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1885128.04.2020

Folgen der Reform des Nationalen Waffenregisters

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das deutsche Waffenrecht ist aufgrund der tiefgreifenden und häufig in großer Eile durchgeführten Reformen der letzten Jahre eines der dynamischsten Teilrechtsgebiete. Diese Dynamik erschwert den Betroffenen die notwendige Anpassung. Als Taktgeber dient regelmäßig die Umsetzung von EU-Recht. Maßgebliche europäische Rechtsgrundlage ist die EU-Richtline 91/477/EWG vom 18. Juni 1991, welche durch die EU-Richtlinie 2017/853 vom 17. Mai 2017 weiter modifiziert wurde. Kernstück der Reform ist es, den Zugang zu illegalen Schusswaffen zu erschweren. Dafür soll der gesamte Lebenszyklus – von der Herstellung bis zur Unbrauchbarmachung – einer Waffe sowie ihrer wesentlichen Teile elektronisch erfasst und nachverfolgbar sein.

In Deutschland existiert bereits seit dem 1. Januar 2013 ein Nationales Elektronisches Waffenregister (NWR), das vom Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registerbehörde geführt wird. Alle 550 Waffenbehörden übermitteln zu diesem Zweck Personendaten sowie Angaben zu den Waffen der privaten Waffenbesitzer nach den Bestimmungen des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG). Unter den Voraussetzungen des § 10 NWRG können Strafverfolgungsbehörden, Zollämter, Waffenbehörden sowie sonstige Behörden zum Zweck eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Auskunft aus dem Register verlangen. Unterstützt werden sie dabei von der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister, die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg übernimmt diese Funktion.

Mit vollständigem Inkrafttreten zum 1. September 2020 wird durch das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (BGBl. I 2020, S. 166) das NWR sowohl hinsichtlich des Kreises der Eintragungsverpflichteten als auch der einzutragenden Gegenstände ausgeweitet. Neuerungen kommen insbesondere auf die bisher vom NWRG nicht verpflichteten ca. 4100 Waffenhersteller und Waffenhändler in Deutschland zu. Sie müssen selbst ihre waffenrechtlich relevanten Geschäftsvorfälle online anzeigen (§ 37 Absatz 1, 2 des Waffenregistergesetzes (WaffG) n.F., § 9 WaffRG). Dies soll mithilfe einer elektronischen Kopfstelle erfolgen, welche die Informationen automatisch an das NWR weiterleitet.

Allein durch Pflicht zur elektronischen Meldung geht die Bundesregierung von einmaligen Kosten für Hersteller und Händler in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro aus (Bundestagsdrucksache 19/15875, S. 6). Hinzu kämen bei ihnen jährliche Bürokratiekosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro. Für Bund und Länder wird mit einer Mehrbelastung von einmalig rund 2,9 Mio. Euro sowie jährlich 1,2 Mio. Euro gerechnet.

Indem das NWR Personendaten und Waffendaten zusammenführt, entsteht nach Ansicht der Fragesteller ein hochsensibler Datensatz, der in den Händen Unbefugter ein erhebliches Sicherheitsrisiko birgt. Durch den Ausbau des Systems wächst zwangsläufig auch die Gefahr potentieller Datenleaks mit unübersehbaren Folgen, die den eigentlichen Zweck des NWR konterkarieren. Weil Behörden in Zukunft vermehrt auf Daten aus dem NWR zurückgreifen werden, muss aus Sicht der Fragesteller deren Richtigkeit gewährleistet sein. Andernfalls sieht sich der Bürger mit ungerechtfertigten Maßnahmen und Sanktionen konfrontiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie häufig lagen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des NWR Anhaltspunkte dahingehend vor, dass die im NWR gespeicherten oder zur Speicherung übermittelten Daten unrichtig oder unvollständig waren?

Welche Ursachen kamen dafür in Betracht?

2

Anhand welcher Parameter prüft nach Kenntnis der Bundesregierung die Registerbehörde die Schlüssigkeit der ihr übermittelten Daten, und welche Programme kommen dabei zum Einsatz?

3

Wie häufig wurden seit Bestehen des NWR die Waffenbehörden von einer in § 10 NWRG genannten Stellen über eine mutmaßliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten unterrichtet?

4

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung betroffene Personen über ihr Auskunftsrecht nach § 19 NWRG informiert?

Wie viele Betroffene machen jährlich von diesem Auskunftsrecht Gebrauch?

5

Wie häufig wurden seit Bestehen des NWR fehlerhafte Angaben im NWR festgestellt, und worauf sind sie zurückzuführen?

6

In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Behörde aufgrund von fehlerhaften Angaben im NWR unberechtigte Maßnahmen gegen einen Bürger eingeleitet, und welche Rechtsfolgen sind damit eingetreten?

7

In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Behörde aufgrund von Fehlern bei der Bearbeitung von Waffenbesitzkarten unberechtigte Maßnahmen gegen einen Bürger eingeleitet, und welche Rechtsfolgen sind damit eingetreten?

Inwiefern kann das reformierte NWR solchen Fehlern vorbeugen?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Anzahl fehlerhafter Daten im NWR steigt, wenn Meldungen direkt von Händlern und Herstellern über die Kopfstelle erfolgen?

Welche Maßnahmen treffen die Behörden, um einem Anstieg an fehlerhaften Meldungen vorzubeugen?

Welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene sowie Hersteller und Händler beim Auffinden von falschen Daten Korrekturen vorzunehmen oder diese zumindest anzuregen?

9

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Registerbehörden und Waffenbehörden sowie die in § 10 Nummer 2 bis 6 NWR bezeichneten Stellen bisher getroffen, um die Integrität und die Vertraulichkeit der im NWR gespeicherten Daten auf dem jeweiligen Stand der Technik zu gewährleisten?

10

Hat sich der „Stand der Technik“ i. S. d. § 7 NWRG-DV seit Bestehen des NWR geändert, und wurden die Vorkehrungen der Behörden daraufhin verändert?

11

Haben sich seit dem Bestehen des NWR die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bezug auf das NWR verändert (vgl. § 7 Absatz 3 Satz 1 NWR-DV)?

Wurden ggf. neue Standards durch die Registerbehörden und Waffenbehörden sowie die in § 10 Nummer 2 bis 6 NWR bezeichneten Stellen umgesetzt?

12

Auf welchem Server sind die im NWR hinterlegten Daten gespeichert?

Gibt es eine Sicherungskopie der gespeicherten Datensätze?

Wie wird diese gesichert?

13

Mit welchem Betriebssystem laufen die Computer der Registerbehörde, über die ein Zugang zum NWR möglich ist?

14

Verfügen die Computer der Registerbehörde, über die ein Zugang zum Register möglich ist, nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Internetzugang?

Wie wird sichergestellt, dass darüber kein Angriff Dritter auf die Daten des NWR möglich ist?

15

Welche privaten Dienstleister sind – wenn auch mittelbar – in die Verwaltung des NWR involviert?

16

Hat es seit Bestehen des NWR Hackerangriffe oder sonstige Abflüsse von Daten aus dem NWR gegeben?

Falls ja, an welcher Stelle, und welche Informationen sind dadurch an Dritte gelangt?

Wurden die Betroffenen darüber informiert?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Informationen aus dem NWR, die berechtigte Dritte aufgrund eines Auskunftsersuchens erhalten, auch nach der Verwendung vertraulich behandelt werden?

18

Wie viel Prozent aller Straftaten wurden seit Bestehen des NWR mit waffenrechtlich relevanten Schusswaffen jährlich verübt?

Welche Deliktsfelder waren dabei von besonderer Bedeutung?

19

Wie groß ist der Anteil von illegal besessenen Schusswaffen an allen mit Schusswaffen begangenen Straftaten in den Jahren 2018 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung (wenn möglich, bitte nach Deliktsfeld aufschlüsseln)?

Gedenkt die Bundesregierung, eine entsprechende Aufstellung in die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik aufzunehmen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie groß war dabei der Anteil an Straftaten durch registrierte „legale“ Waffen (bitte ebenfalls nach Deliktsfeld aufschlüsseln)?

Hat sich die Zahl im Vergleich zu der Zeit vor Einführung des NWR verändert?

21

Wie häufig und in welchen Deliktsbereichen ersuchen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Strafverfolgungsbehörden eine Auskunft aus dem NWR?

22

In wie vielen Fällen hat das NWR seit seinem Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu beigetragen, eine Straftat schneller aufzuklären?

23

Bei wie vielen terroristischen Anschlägen innerhalb Deutschlands kamen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen des NWR Waffen zum Einsatz, die dort registriert waren?

Verfügten die Attentäter jeweils selbst über eine waffenrechtliche Erlaubnis?

24

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl von illegalen Waffen in Deutschland ein?

Wie hat sie sich in den letzten Jahren entwickelt?

Welchen Anteil an dieser Entwicklung hat aus Sicht der Bundesregierung die Einführung des NWR inne?

25

Wie gelangen Kriminelle nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten an illegale Waffen?

Welche Auswirkung erhofft sich in diesem Kontext die Bundesregierung durch das reformierte NWR?

26

Aus welchen Ländern bzw. Regionen gelangen illegale Waffen nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten nach Deutschland?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass illegale Waffen von Herstellern und Händlern in Deutschland hergestellt und veräußert werden?

27

Wie viele legale Waffen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich als „verloren“ gemeldet?

Wie häufig werden sie wiedergefunden, und in wie vielen Fällen hat das NWR dazu beigetragen?

Wie viele Waffen sind derzeit als „verloren“ gemeldet?

28

Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten für die Einführung des NWR und für den jährlichen Verwaltungsaufwand?

Weicht die Summe von der in der Gesetzesbegründung prognostizierten Zahlen ab?

29

Wie hoch sind aus Sicht der Bundesregierung die einem durchschnittlichen Händler durch die Reform des NWR anfallenden Kosten?

Erwartet die Bundesregierung steigende Preise im Waffensektor, wenn der bürokratische Aufwand für Hersteller und Händler durch das reformierte NWR steigt?

Berlin, den 23. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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