[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/18900 –
Häusliche Gewalt hat viele Erscheinungsformen – Mittelverwendung für die
Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf unser gesellschaftliches
Zusammenleben sind mannigfaltig und stellen für viele Familien eine
Herausforderung dar. Laut Bundespsychotherapeutenkammer hat in Zeiten dieser
Belastungsprobe leider die häusliche Gewalt zugenommen (Ärzteblatt, 3. April
2020,
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111678/Coronakrise-Gefahr-fue
r-Frauen-in-gewalttaetigen-Beziehungen-steigt). So sind beispielsweise die
Anzeigen wegen häuslicher Gewalt in Berlin um 10 Prozent gestiegen
(Tagesspiegel, Liveblog: Das Coronavirus in Deutschland und der Welt, Meldung
vom 4. April 2020, 07:33 Uhr).
Mit dem Nachtragshaushalt 2020 steht die „Globale Mehrausgabe Corona-
Pandemie“ mit einem Volumen von 55 Mrd. Euro allen Bundesministerien für
zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie zur
Verfügung. Darüber hinaus befindet sich im Einzelplan des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das
Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit einem Volumen von über
30 Mrd. Euro, das den Ausbau von Frauenhäusern unterstützt. Vor diesem
Hintergrund wollen wir in Erfahrung bringen, welche Erkenntnisse der
Bundesregierung zum Anstieg der häuslichen Gewalt vorliegen, welche
Maßnahmen sie kurzfristig zu ergreifen plant sowie wie und welche
Nachsorgeprojekte im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie gefördert werden sollten.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur regionalen und
sozioökonomischen Verteilung des Anstiegs an häuslicher Gewalt im Zuge
der durch die SARS-CoV-2-Pandemie ergriffenen Maßnahmen vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Polizeiliche Daten
zu Fällen häuslicher Gewalt liegen für das aktuelle Jahr lediglich in den
polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen der Länder vor. Diese beinhalten Daten
zu laufenden Vorgängen, die noch in Bearbeitung sind, also Ermittlungen, die
noch nicht bzw. noch nicht in jedem Fall abgeschlossen sind. Die Bundesregie-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19319
19. Wahlperiode 19.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 18. Mai 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rung kann daher noch nicht auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik
zurückgreifen.
2. Wie hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Erlassung
entsprechender Maßnahmen innerhalb der Bundesressorts und in Rücksprache mit
den Bundesländern mit einem möglichen Anstieg von häuslicher Gewalt
auseinandergesetzt?
Die Bundesregierung steht in einem ständigen Austausch miteinander und mit
den Ländern zu allen Maßnahmen, die im Rahmen der Coronavirus-Pandemie
ergriffen wurden und werden. Alle für solche Maßnahmen wesentlichen
Gesichtspunkte wurden und werden berücksichtigt, und die Maßnahmen wurden
und werden unter sorgsamer Abwägung unterschiedlicher – teils auch
widerstreitender – Interessen getroffen.
3. Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu einer möglichen
Dunkelziffer bei Frauen, Männern und Kindern vor, die Opfer häuslicher
Gewalt wurden?
Eine Einschätzung hierzu liegt der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt nicht
vor.
4. Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu einem möglichen
Anstieg von sexueller Gewalt gegenüber Kindern vor, der durch die im
Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie ergriffenen Maßnahmen unentdeckt
bleiben könnte?
Dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
(UBSKM) sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) liegen keine gesicherten Erkenntnisse dazu vor, inwieweit
sexuelle Gewalt gegenüber Kindern aktuell ansteigt und durch die ergriffenen
Maßnahmen unentdeckt bleibt (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 1). Es
besteht jedoch durchaus Anlass zur Sorge, dass (sexuelle) familiäre Gewalt in
der Isolationssituation zunimmt, auch weil wichtige Hilfe- und
Interventionsstrukturen angesichts der Schließung von Kitas, Schulen und anderen
Einrichtungen für viele betroffene Kinder und Jugendliche aktuell faktisch nicht
zur Verfügung stehen. Bei dem beim UBSKM angesiedelten Hilfetelefon
Sexueller Missbrauch – einem Beratungsangebot für Betroffene sexuellen
Kindesmissbrauchs sowie Menschen, die Fragen zum Thema haben oder sich Sorgen
um ein Kind machen – haben in den vergangenen Wochen die Anrufe von
Fachkräften wieder zugenommen. Kinder und Jugendliche selbst melden sich
eher selten telefonisch beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, sondern
wenden sich in erster Linie an „save-me-online“ – die Online-Beratung des
Hilfetelefons. Hier ist im zweiten Quartal 2020 bisher eine deutliche Steigerung der
Inanspruchnahme dieses Angebots zu verzeichnen.
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Absprache mit und/
oder in Ergänzung der Bundesländer für einen Ausbau der digitalen
Informations- und Unterstützungsangebote, und welche Einschätzungen
liegen der Bundesregierung hierbei zum Einsatz entsprechender „Apps“
vor?
Auch während der SARS-CoV-2-Pandemie steht für gewaltbetroffene Frauen,
Personen auf deren sozialem Umfeld sowie Fachkräfte mit dem Hilfetelefon
Gewalt gegen Frauen unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online
unter
www.hilfetelefon.de ein zentrales Unterstützungsangebot auf Bundesebene
bereit, das telefonisch rund um die Uhr und barrierefrei in 18 Sprachen sowie
auch online (Erst-)Beratung und Vermittlung ins örtliche Hilfesystem anbietet.
Die Förderleitlinie für den Innovations-Teil des Bundesprogramms
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist am 20. April 2020 in Kraft getreten. Sie bietet
u. a. die Möglichkeit der Förderung von innovativen Maßnahmen in Reaktion
auf besondere Herausforderungen und demgemäß auch für solche zur
Überwindung der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Verwerfungen. In diesem
Rahmen ist das BMFSFJ mit den bundesweiten Koordinierungsstellen des
Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Gespräch
darüber, wie die Infrastruktur für die Beratung und Betreuung so verbessert
werden kann, dass zum Einen die Verwerfungen der Pandemie besser aufgefangen
werden können und zugleich das Hilfesystem weiterentwickelt werden kann,
damit auch in Zukunft besonderen Herausforderungen adäquat begegnet
werden kann – zum Beispiel durch verbesserte technische Ausrüstung mit Blick
auf veränderte Beratungsformen oder durch Erweiterung von
Dolmetschungsmöglichkeiten.
Die Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung sowohl für
Eltern und Erziehungspersonen (
www.eltern.bke-beratung.de) als auch für
Kinder und Jugendliche (
www.bke-jugendberatung.de) wurde kurzfristig um 40 %
aufgestockt. Das Beratungsportal Jugendmigrationsdienste (
www.jmd4you.de)
und das Beratungsportal Off Road Kids für Menschen auf der Straße (
www.sof
ahopper .de) wurden ausgebaut. Außerdem wird der Ausbau des Online-
Beratungsangebotes von „JugendNotMail“ (
www.jugendnotmail.degefördert.
Damit verbunden ist auch die Förderung der Entwicklung einer „App“, um das
Angebot von „JugendNotMail“ auch auf mobilen Endgeräten verfügbar zu
machen.
In der aktuellen Situation kommt besondere Bedeutung solchen Angeboten zu,
die sich an Kinder und Jugendliche selbst richten bzw. mit denen sich diese
selbst Hilfe holen können. Gerade auch Online-Beratungsangebote sind
wichtig, denn sie bieten den Vorteil einer extrem niedrigen Hemmschwelle. Dadurch
fällt es leichter, sich auch mit schwierigen, belastenden, tabuisierten oder
intimen Themen anonym einer professionellen Fachkraft anzuvertrauen. Oft kann
so bereits präventiv geholfen werden, bevor sich Probleme zuspitzen oder
verfestigen.
Das BMFSFJ hat deshalb bestehende Online-Angebote für Kinder und
Jugendliche, aber auch für Eltern, kurzfristig ausgebaut und deren
Beratungskapazitäten aufgestockt – so z. B. die „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und
Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550)
und die Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V.
(
www.bke.de). Daneben wurde das Online-Beratungsangebot von „Jugend
Notmail“ für junge Menschen, die in psychische Not geraten sind, erweitert
(
www.jugendnotmail.de).
Im Bereich der Frühen Hilfen sorgt die Bundesstiftung Frühe Hilfen dafür, dass
unbürokratisch alternative, insbesondere digitale und telefonische
Beratungsangebote unterstützt werden. Weiterhin werden kooperative Abstimmungen über
eine ggf. gebotene Umsteuerung im Mitteleinsatz ermöglicht, so dass
freigewordene Finanzmittel (z. B. durch Absagen geplanter Veranstaltungen) z. B. für
die Anschaffung technischer Geräte zur Beratung der Familien eingesetzt
werden können. Die Fachkräfte in den Frühen Hilfen werden über das Nationale
Zentrum Frühe Hilfen mit fortlaufend aktualisierten FAQ für den Arbeitsalltag
in Zeiten von Corona unterstützt. Darüber hinaus wird die Entwicklung eines
Online-Lernangebots für (angehende) Fachkräfte in den Frühen Hilfen weiter
vorangetrieben.
Über die Sozialen Medien wird zudem verstärkt auf die oben genannten
digitalen und telefonischen Beratungsangebote für Eltern, Familien und Kinder
aufmerksam gemacht.
6. Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung über die weitere
Entwicklung von häuslicher Gewalt im Rahmen der SARS-CoV-2-
Pandemie vor, und welche maßgebenden Faktoren liegen dem zugrunde?
Eine Einschätzung hierzu liegt der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt nicht
vor.
7. Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung, Mittel der
Globalen Mehrausgabe Corona-Pandemie (55 Mrd. Euro im Kapitel
60 02 Titel 971 07) für Soforthilfen und Nachsorgeprojekte für
a) Frauenhäuser und andere in diesem Zusammenhang stehende
Hilfsorganisationen,
b) Männer, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, und
c) Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt wurden
zu verwenden?
Die Fragen 7a bis 7c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung etwaiger aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie veranlasster
Maßnahmen erfolgt im Rahmen der nach dem Bundeshaushalt den zuständigen
Organisationseinheiten ohnehin zur Verfügung stehenden Haushaltstitel.
8. Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung und
Bundesländer, Mittel des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen
Gewalt an Frauen“ (35 Mio. Euro im Kapitel 17 03 Titelgruppe 02 Titel
684 24 sowie Titel 893 23) in einem beschleunigten Verfahren für
Nachsorgeprojekte zugänglich zu machen?
Die konkrete Arbeit in den Einrichtungen des Hilfesystems ist derart
ausgestaltet, dass das Hilfesystem damit auch auf eine Nachsorge etwaiger Vorfälle
häuslicher Gewalt im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie vorbereitet ist. Die
Mittel aus beiden Titeln kommen der besseren Ausstattung und Modernisierung
dieses Hilfesystems gewaltbetroffener Frauen und der Unterstützung und
Fortbildung der darin arbeitenden Menschen zugute. Es braucht hier somit kein
separates Vorgehen im Rahmen beschleunigter Verfahren, sondern vielmehr gute
Fortschritte auf dem eingeschlagenen Weg. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 5 (erster Absatz) verwiesen.
9. Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung und
Bundesländer, die Mittel des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam
gegen Gewalt an Frauen“ für Projekte zugänglich zu machen, die explizit
Hilfe und Unterstützung für
a) Männer,
b) sexuelle Minderheiten und
c) Kinder
bieten, die Opfer häuslicher Gewalt wurden?
Die Zweckbestimmung des Titels zum Bundesinvestitionsprogramm lautet:
Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur
Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau, Modernisierung
und Sanierung. Die Mittel in diesem Bundesinvestitionsprogramm sind allein
für den Gewaltschutz von Frauen und deren Kinder vorgesehen und werden
hierfür benötigt.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Zufluchtsorten für
sexuelle Minderheiten vor, und wie schätzt die Bundesregierung den
Bedarf dieser ein?
Die Vorhaltung spezifischer Hilfsangebote liegt in der Zuständigkeit der
Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse über
Zufluchtsorte für sexuelle Minderheiten vor.
11. In welchem Umfang und in welcher Art liegen in Bezug auf die Fragen
7a bis 7c und 9a bis 9c der Bundesregierung Anfragen und Bitten von
Landesregierungen, Kommunen, Frauenhäusern, Hilfsorganisationen,
Verbänden sowie Wohlfahrtsverbänden vor?
Die Bundesregierung führt über den konkreten Umfang der an sie gerichteten
Anfragen keine Statistik.
12. Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung, eine
Evaluierung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern
häuslicher Gewalt, die im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie ergriffen
wurden, durchzuführen, und welche konkreten Evaluierungsinstrumente
würden hierbei zum Einsatz kommen (bitte nach Evaluierungsinstrument
und jeweils beabsichtigtem Informationsgewinn aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung wird bei allen mit Mitteln des Bundes geförderten
Projekten eine Evaluierung entsprechend der rechtlichen Maßgaben durchführen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]