Häusliche Gewalt hat viele Erscheinungsformen – Mittelverwendung für die Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf unser gesellschaftliches Zusammenleben sind mannigfaltig und stellen für viele Familien eine Herausforderung dar. Laut Bundespsychotherapeutenkammer hat in Zeiten dieser Belastungsprobe leider die häusliche Gewalt zugenommen (Ärzteblatt, 3. April 2020, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111678/Coronakrise-Gefahr-fuer-Frauen-in-gewalttaetigen-Beziehungen-steigt). So sind beispielsweise die Anzeigen wegen häuslicher Gewalt in Berlin um 10 Prozent gestiegen (Tagesspiegel, Liveblog: Das Coronavirus in Deutschland und der Welt, Meldung vom 4. April 2020, 07:33 Uhr).
Mit dem Nachtragshaushalt 2020 steht die „Globale Mehrausgabe Corona-Pandemie“ mit einem Volumen von 55 Mrd. Euro allen Bundesministerien für zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie zur Verfügung. Darüber hinaus befindet sich im Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit einem Volumen von über 30 Mrd. Euro, das den Ausbau von Frauenhäusern unterstützt. Vor diesem Hintergrund wollen wir in Erfahrung bringen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zum Anstieg der häuslichen Gewalt vorliegen, welche Maßnahmen sie kurzfristig zu ergreifen plant sowie wie und welche Nachsorgeprojekte im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie gefördert werden sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur regionalen und sozioökonomischen Verteilung des Anstiegs an häuslicher Gewalt im Zuge der durch die SARS-CoV-2-Pandemie ergriffenen Maßnahmen vor?
Wie hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Erlassung entsprechender Maßnahmen innerhalb der Bundesressorts und in Rücksprache mit den Bundesländern mit einem möglichen Anstieg von häuslicher Gewalt auseinandergesetzt?
Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu einer möglichen Dunkelziffer bei Frauen, Männern und Kindern vor, die Opfer häuslicher Gewalt wurden?
Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu einem möglichen Anstieg von sexueller Gewalt gegenüber Kindern vor, der durch die im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie ergriffenen Maßnahmen unentdeckt bleiben könnte?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Absprache mit und/oder in Ergänzung der Bundesländer für einen Ausbau der digitalen Informations- und Unterstützungsangebote, und welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung hierbei zum Einsatz entsprechender „Apps“ vor?
Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung über die weitere Entwicklung von häuslicher Gewalt im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie vor, und welche maßgebenden Faktoren liegen dem zugrunde?
Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung, Mittel der Globalen Mehrausgabe Corona-Pandemie (55 Mrd. Euro im Kapitel 60 02 Titel 971 07) für Soforthilfen und Nachsorgeprojekte für
a) Frauenhäuser und andere in diesem Zusammenhang stehende Hilfsorganisationen,
b) Männer, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, und
c) Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt wurden zu verwenden?
Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung und Bundesländer, Mittel des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ (35 Mio. Euro im Kapitel 17 03 Titelgruppe 02 Titel 684 24 sowie Titel 893 23) in einem beschleunigten Verfahren für Nachsorgeprojekte zugänglich zu machen?
Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung und Bundesländer, die Mittel des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für Projekte zugänglich zu machen, die explizit Hilfe und Unterstützung für
a) Männer,
b) sexuelle Minderheiten und
c) Kinder bieten, die Opfer häuslicher Gewalt wurden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Zufluchtsorten für sexuelle Minderheiten vor, und wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf dieser ein?
In welchem Umfang und in welcher Art liegen in Bezug auf die Fragen 7a bis 7c und 9a bis 9c der Bundesregierung Anfragen und Bitten von Landesregierungen, Kommunen, Frauenhäusern, Hilfsorganisationen, Verbänden sowie Wohlfahrtsverbänden vor?
Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung, eine Evaluierung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt, die im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie ergriffen wurden, durchzuführen, und welche konkreten Evaluierungsinstrumente würden hierbei zum Einsatz kommen (bitte nach Evaluierungsinstrument und jeweils beabsichtigtem Informationsgewinn aufschlüsseln)?