Sachstandsbericht: Anträge auf Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung seit August 2019
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. März 2017 geurteilt, dass schwer und unheilbar Kranke in einer extremen Notlage die Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes nicht versagt werden dürfe. Eingehende Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden bisher auf Anweisung des Bundesministeriums der Gesundheit trotzdem abgelehnt (https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit August 2019 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt, und wie viele wurden bereits abgelehnt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand der ruhende Antrag auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist, und wenn ja, in welchem (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13198)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand die seit August 2019 anhängigen Anträge sind, bei denen eine Entscheidung noch aussteht, und wenn ja, bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln?
Gegen wie viele ablehnende Bescheide des BfArM auf Erlaubniserteilung des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurde seit August 2019 Widerspruch eingelegt? Wie oft wurde dem Widerspruch abgeholfen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand die seit August 2019 anhängigen Anträge sind, bei denen Widerspruch eingelegt wurde, und wenn ja, bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln?
Gegen wie viele der oben genannten ablehnenden Bescheide wurde nach dem Widerspruchsverfahren seit August 2019 Klage seitens des Antragstellers erhoben? Wie viele Gerichtsverfahren sind aktuell gegen ablehnende Bescheide anhängig?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen der Antragsteller während eines anhängigen Verfahrens seit August 2019 verstorben ist? Wenn ja, bitte aufschlüsseln wie viele Antragsteller während eines laufenden Verfahrens seit August 2019 verstorben sind, wie viele Antragsteller nach Antragstellung, aber vor Bescheidung verstorben sind, wie viele Antragsteller während des Widerspruchsverfahrens verstorben sind, und wie viele Antragsteller während des Klageverfahrens verstorben sind.
Wenn die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der verstorbenen Antragsteller hat, sind in diesen Fällen Fortsetzungsfeststellungsklagen anhängig, und wenn ja, in wie vielen dieser Fälle?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln im Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 8461/18?
Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 insgesamt gestellt, wie viele wurden davon bewilligt, wie viele wurden davon abgelehnt (bitte jeweils nach Datum der Antragstellung, Datum des Eingangs eines Widerspruches, Datum der Entscheidung über den Widerspruch – und mit welchem Ergebnis –, Datum der Zustellung der Klage, Verfahrensstand der Klageverfahren und ggf. Datum der Beendigung des Klageverfahrens aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 gestellt, die als Rechtsgrundlage oder Begründung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angeführt haben?
Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 insgesamt gestellt, die als Rechtsgrundlage oder Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 angeführt haben?
Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) vom 26. Februar 2020 bezüglich der gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgten expliziten Anweisung des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn zu verfahren, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 auch in Einzelfällen nach Auffassung der Fragesteller entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung konsequent nicht anzuwenden?
Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung in Ansehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB?
Wie interpretiert die Bundesregierung die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 26. Februar 2020 zum Betäubungsmittelgesetz, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Trifft sie insoweit legislative Vorkehrungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, um die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Hilfe zur Selbsttötung einzuschränken?
Erwägt die Bundesregierung im Rahmen einer Regierungserklärung zum Thema Sterbehilfe Stellung zu nehmen?