Die Klimaschutzwirkung der Programme für energieeffizientes Bauen, Sanieren und erneuerbare Wärme der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Claudia Müller, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Jahreswechsel wurden die Förderprogramme für Heizen mit erneuerbaren Energien und für Steigerung der Effizienz im Gebäudesektor angepasst, erweitert und finanziell stark aufgestockt. Diese Anpassungen haben zumindest anfänglich dazu geführt, dass ein verstärkter Austausch von Heizungen stattfand. Gleichzeitig hat auch die Energieeffizienz einen kurzen Aufschwung erlebt (https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/2020_06_bafa_heizen.html). Es bleibt bislang jedoch offen, inwiefern die abgefragten Fördermittel entsprechend der von der Bundesregierung ausgegebenen obersten Maßgabe „Efficiency first“ tatsächlich einen Beitrag dazu leisten, für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich zu sorgen und den Energiebedarf zu reduzieren. Auch ist fraglich, ob mit den Programmen kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG) gleichermaßen erreicht und adressiert werden. Daher fragen die Fragesteller die Bundesregierung, welche Maßnahmen stattgefunden haben, und wie viel CO2 damit wirklich eingespart werden konnte.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht den lange geplanten Einstieg in die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vollzogen. Allerdings wurde in § 2 der dazugehörigen Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) nur eine begrenzte Gewerke- bzw. Fachunternehmerliste aufgenommen. Dadurch wurden viele Unternehmen, welche üblicherweise im Bereich der energetischen Sanierung tätig sind, ausgeschlossen. Betroffen davon sind z. B. Fensterbauer und Unternehmen, welche Einblasdämmung maschinell verarbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie hat sich der Mittelabruf für die Förderprogramme des Bundes für das Heizen mit erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Gebäudesektor seit Jahresbeginn verändert (bitte monatsweise nach Haushaltstiteln für die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren sowie die BAFA-Programme und nach durchschnittlicher Förderhöhe angeben)?
Wie wirkt sich die Corona-Krise auf den Mittelabruf aus?
Wie hoch war jeweils der Anteil von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen an den Programmteilnehmern (bitte genauso differenzieren wie in Frage 1)?
Welche Anzahl welcher Heizsysteme erhielten seit Jahresbeginn eine Förderzusage (bitte nach verwendetem Energieträger bzw. Energieträgern bei Hybridheizungen aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Austauschen von Heizungen wurde ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt?
Welche CO2-Einsparungen ergeben sich hieraus durchschnittlich?
Wie viele Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung wurden seit Jahresbeginn und jeweils im Vergleich zu den Vorjahresmonaten gefördert (bitte einzeln nach Art der Einzelmaßnahme und durchschnittlicher Förderhöhe auflisten)?
Welche CO2-Einsparungen ergeben sich hieraus?
Welcher Anteil an den Einzelmaßnahmen wurde für Unternehmen durchgeführt, und welche CO2-Einsparungen ergeben sich hieraus?
Wie viele Neubauten wurden seit Jahresbeginn und jeweils im Vergleich zu den Vorjahresmonaten gefördert (bitte nach den verschiedenen Effizienzhaus-Standards und nach durchschnittlicher Förderhöhe aufschlüsseln)?
Da die Bundesregierung keine Anhebung der energetischen Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz plant, wird durch die Anhebung der Fördersätze im Neubau der gleiche Einspareffekt wie durch ein verschärftes Ordnungsrecht erzielt?
Wie viel Prozent der Neubauten erreichen deutlich höhere Standards als gesetzlich vorgeschrieben (auch hier bitte im Vergleich zu den Vorjahresmonaten)?
Wie viele Energieberatungen wurden seit Jahresbeginn und im Vergleich zu den Vorjahresmonaten gefördert (bitte nach Energieberatungen durch anerkannte Energieeffizienzexperten der Dena-Liste, der Verbraucherzentralen und sonstiger sowie nach Art der Beratung, z. B. Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans, aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf diese Dienstleistung und die Energieberaterinnen und Energieberater?
Wie viele Energieberatungen im Mittelstand sowie für Nichtwohngebäude von kommunalen Unternehmen wurden seit Jahresbeginn und im Vergleich zu den Vorjahresmonaten gefördert (bitte nach Förderprogramm und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Welcher Anteil an geförderten Energieberatungen erfolgt mit Hilfe des individuellen Sanierungsfahrplans, und wie hat sich dieser Anteil seit Jahresbeginn und jeweils im Vergleich zu den Vorjahresmonaten entwickelt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob die Beratung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan zu mehr oder tieferen Sanierungen führt (bitte nach beratenen Unternehmen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften und Privateigentümern differenzieren)?
Wie viele geförderte und auch nichtgeförderte Sanierungsmaßnahmen werden durch eine Beratung nach individuellem Sanierungsfahrplan ausgelöst, und welche CO2-Einsparungen wurden dabei angenommen (bitte nach beratenen Unternehmen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften und Privateigentümern differenzieren)?
Wie plant die Bundesregierung auf den Antragsstau im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu reagieren (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 16, Plenarprotokolle 19/155, dass derzeit die Bearbeitungszeit für Förderanträge durchschnittlich sieben Wochen dauert)?
Wie viele Planstellen (Vollzeitäquivalente) sind aktuell im BAFA unbesetzt?
Wie viele Stellen sind aktuell ausgeschrieben?
Bis wann plant das BAFA diese Stellen zu besetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung den laut Sanierungsindex DESAX seit März 2020 verzeichneten Einbruch von Effizienzmaßnahmen in Gebäuden (https://www.enbausa.de/heizung/aktuelles/artikel/sanierungsindex-zeigt-hohes-interessen-an-heizungen-6980.html) aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht, und welche Maßnahmen plant sie zu ergreifen, um ihrem Ziel zur CO2-Einsparung und „Efficiency first“ gerecht zu werden?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Maßnahmen aus dem Klimapaket (Förderprogramme für das Heizen mit erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in Gebäuden) auch tatsächlich einen Mehrwert zum Klimaschutz beitragen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse aus den Fragen 1 bis 5, und welche Maßnahmen zur Nachsteuerung plant sie zu ergreifen?
Plant die Bundesregierung, Fensterbauer und Unternehmen, die Einblasdämmung maschinell verarbeiten, in die ESanMV aufzunehmen oder anderweitig zur Ausführung steuerlich geförderter energetischer Sanierungsmaßnahmen zuzulassen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Was ist der Stand bei der Erarbeitung der neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), und wird diese wie geplant zum 1. Februar 2021 in Kraft treten?
Welche wesentlichen Änderungen gegenüber den aktuellen Förderprogrammen beinhaltet die BEG?
Erwartet die Bundesregierung zusätzliche Treibhausgasminderungen zu den aktuellen Förderprogrammen durch die Einführung der BEG?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn ja, wie kommen diese zustande?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, dass für die im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes bei bestimmten Anlässen verpflichtende Energieberatung ausschließlich Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentralen beauftragt werden dürfen?
Warum sind nicht alle Energieberaterinnen und Energieberater, die als Energieeffizienzexperten auf der Dena-Liste geführt werden, als Berater für dieses geförderte bundesweite Beratungsangebot zugelassen?