Energieforschungsmittel im Bundeshaushalt
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Anja Hajduk, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Forschung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz leistet nach Ansicht der Fragesteller einen zentralen Beitrag zum Gelingen der Energiewende ohne die wiederum die Menschheitsherausforderung der Klimakrise nicht bewältigt werden kann. Nicht umsonst heißt es daher im Haushaltsgesetz 2020: „Die Energieforschung ist somit ein strategisches Element der Energie- und Wirtschaftspolitik bei der Gestaltung der Energiewende“. Die Energieforschung wird unter anderem durch den gleichnamigen Titel im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert. Im Haushaltsverfahren für das Jahr 2020 wurden bei diesem Titel jedoch Änderungen vorgenommen, die die Realisierung zahlreicher Forschungsprojekte in diesem Bereich gefährden könnten. So sollen die Verpflichtungsermäßigungen für das Jahr 2021 um 90 Prozent von 105 Mio. Euro auf 10,4 Mio. Euro abgesenkt werden, für 2022 sind statt 127 Mio. nur noch 45 Mio. Euro und für das Jahr 2023 statt 149 Mio. rund 106 Mio. Euro vorgesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13924).
Für die Kontinuität der Energieforschung und damit für das Gelingen der Energiewende sind nach Ansicht der Fragesteller verlässliche Rahmenbedingungen jedoch unabdingbar. Die Fragesteller fragen daher die Bundesregierung, welche Auswirkungen die Veränderungen im Bundeshaushalt für die Energieforschung in Deutschland haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Energieforschungsprojekte wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aus dem Haushaltstitel 683 01-165 Energieforschung bewilligt (bitte Titel, Institution und Fördersumme der Forschungsprojekte pro Jahr detailliert aufschlüsseln)?
Wie viele Energieforschungsprojekte wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 neu bewilligt (bitte zum einen mit und zum anderen ohne Mittel für die Reallabore, welche inzwischen in den Energie- und Klimafonds übertragen worden sind, jeweils darstellen)?
Wie viele Projekte werden im Jahr 2020 aufgrund der vorhandenen Mittel nach Einschätzung der Bundesregierung für die Bewilligung neuer Projekte zur Verfügung stehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Höhe der zur Verfügung stehenden Barmittel 2020 für die Bewilligung neuer Projekte?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der konkreten Projekte, die im Jahr 2020 aus dem Haushaltstitel 683 01-165 Energieforschung bewilligt werden (bitte Titel, Institution und Fördersumme der Forschungsprojekte detailliert aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Projekte im Jahr 2020 aufgrund der Höhe der vorhandenen Mittel keine Förderzusage bekommen können (bitte Titel, Institution und Fördersumme der Forschungsprojekte detailliert aufschlüsseln)?
Wie begründet die Bundesregierung die Absenkung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Projektförderung der Energieforschung für die Jahre 2021, 2022 und 2023?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viel niedriger der Prozentsatz an bewilligten Projekten in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der niedrigeren Verpflichtungsermächtigungen im Vergleich zu den Vorjahren ausfallen wird?
Wird aus Sicht der Bundesregierung die Kontinuität in der Energieforschung trotz der nach Ansicht der Fragesteller erheblich gesunkenen Verpflichtungsermächtigungen dennoch gewährleistet werden können? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich einer möglichen Gewährleistung von Kontinuität in der Energieforschung im Hinblick auf die von 104 929 T€ auf 104 00 T€ reduzierten Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Kritik an den Kürzungen der Verpflichtungsermächtigungen, beispielsweise durch den VDI (https://www.vdi.de/news/detail/vdi-verurteilt-drastische-kuerzung-der-mittel-fuer-die-energieforschung) oder die Scientists for Future (https://www.scientists4future.org/2020/02/s4f-wendet-sich-gegen-dramatische-kurzungsn-der-forderung-fuer-angewandte-energieforschung/)?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, diese Kürzungen im Haushaltsverfahren 2021 wieder rückgängig zu machen, und falls keine Maßnahmen geplant sind, bitte begründen?