Formulierungshilfen der Bundesregierung
der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz, Dr. Lothar Maier, Jens Maier, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) können Gesetzentwürfe von der Bundesregierung, durch den Bundesrat oder aus der „Mitte des Deutschen Bundestages“, also von mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Deutschen-Bundestages oder einer Fraktion, eingebracht werden. Es sei jedoch gängige Praxis, dass die Bundesregierung bei der Gesetzgebungstätigkeit des Deutschen Bundestages Hilfestellung leistet (vgl. https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Gesetzgebung/Projekt_eGesetzgebung/Handbuecher_Arbeitshilfen_Leitfaeden/Hb_vorbereitung_rechts_u_verwaltungsvorschriften/Teil_IV_Vertiefte_Betrachtung/4_Sonderfall_Formulierungshilfen/4_Sonderfall_Formulierungshilfen_node.html). Dies geschehe nicht nur in Form von Hintergrundvermerken, durch die mündliche und schriftliche Beantwortung von Fragen einzelner Parlamentarier oder Fraktionen, sondern auch durch die Erarbeitung von Entwürfen einzelner Vorschriften (Regelfall) oder ganzer Regelwerke (Ausnahmefall) (ebd.). Diese Entwürfe werden als Formulierungshilfen bezeichnet (ebd.).
Abweichend gelten bei Formulierungshilfen die allgemeinen Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) für Regierungsinitiativen nicht. In der Staatspraxis, so heißt es im Netzauftritt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, würden die meisten Gesetzentwürfe von der Bundesregierung eingebracht oder als Formulierungshilfe für die Mehrheitsfraktionen erstellt (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/gesetzgebung/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsverfahren-node.html). Ähnlich wird es auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17866 formuliert, in der es heißt: „Auf Anforderung der Koalitionsfraktionen entwirft das Bundesministerium für Gesundheit zu dem jeweiligen Gesetzentwurf insbesondere für die von den Koalitionsfraktionen diskutierten Änderungen des Gesetzentwurfs Formulierungshilfen für Änderungsanträge. Bei der Erstellung werden weitere fachlich betroffene Bundesministerien beteiligt; für die rechtsförmlich korrekte Ausgestaltung insbesondere das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).“
Die Fragesteller sehen in der Erstellung von Formulierungshilfen durch die Bundesministerien einen möglichen Konflikt mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und sind besorgt über eine etwaige Bevorteilung der Koalitionsfraktionen, die die jeweiligen Bundesministeriumsspitzen stellen, falls Formulierungshilfen nur diesen, nicht aber den Oppositionsfraktionen zur Verfügung gestellt oder auch für diese angefertigt würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Formulierungshilfen wurden seit dem Beginn der 15. Legislaturperiode durch die Bundesministerien oder Bundesbehörden auf welcher Rechtsgrundlage für wen erstellt (bitte einzeln nach Bezeichnung, Datum, Erstellendem, Anforderungszeitpunkt und Anforderungswortlaut auflisten)?
In welchen der in Frage 1 genannten Fälle handelt es sich um a) einzelne Vorschriften oder b) ganze Regelwerke?
Durch wen wurden die einzelnen Formulierungshilfen aus Frage 1 jeweils angefordert, und welche der Initiativen wurden aus eigenem Antrieb durch die Bundesministerien bzw. Bundesbehörden erstellt (bitte einzeln auflisten)?
Welchen Fraktionen wurden die einzelnen Formulierungshilfen zur Verfügung gestellt (bitte einzeln auflisten)?
Welche Gründe gab es jeweils für die Erstellung der Formulierungshilfen (bitte einzeln auflisten)?
Wurden seit Beginn der 15. Legislaturperiode Anforderungen abgelehnt? Wenn ja, welche, wann, und durch wen wurden diese angefragt, und warum wurden sie abgelehnt (bitte einzeln auflisten)?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Formulierungshilfen durch die Bundesministerien bzw. Bundesbehörden erstellt?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine mögliche Beeinträchtigung des Prinzips der Gewaltenteilung durch die Erstellung von Formulierungshilfen durch die Bundesministerien auszuschließen?
Wird das Instrument der Formulierungshilfe genutzt, um eine faktische Fristverkürzung (vgl. Artikel 76 Absatz 2 GG) zu erreichen?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Problemlage, wenn die Nutzung einer Formulierungshilfe zu Fristverkürzungen führt?
b) Ist sich die Bundesregierung dieser Problemlage bewusst?