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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

05.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1939522.05.2020

Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“

der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Frank Pasemann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung fördert mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ eine Vielzahl von Akteuren, die sich in der Präventionsarbeit und Demokratieförderung engagieren und so rechtsextremistischen, linksextremistischen sowie islamistischen Tendenzen in der Gesellschaft vorbeugen sollen (https://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html). Ein einflussreicher Teil sogenannter zivilgesellschaftlicher Akteure versucht nach Ansicht der Fragesteller hingegen immer wieder, vermeintlich rechtspopulistische oder rechte Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, in die Nähe des „Rechtsradikalismus“ bzw. „Rechtsextremismus“ zu rücken, um so eine vermeintlich verfassungsfeindliche Gesinnung zu suggerieren.

Ein prominentes Beispiel ist die am 13. August 2019 veröffentlichte Publikation „Demokratie in Gefahr. Handlungsempfehlung zum Umgang mit der AfD“, herausgegeben von der Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/pressemitteilungen/die-afd-ist-die-erfolgreiche-npd-amadeu-antonio-stiftung-warnt-vor-existenzieller-bedrohung-der-zivilgesellschaft-und-fordert-gesellschaftlichen-konsens-zur-aechtung-von-rechtsradikalen/). In einer Pressemitteilung zur Vorstellung der Publikation wirft sie der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag unter anderem vor, „Anfragen und Debatten in den Parlamenten, sowie Gesetzentwürfe und Gremienarbeit [zu nutzen], um die Demokratie von innen heraus anzugreifen“ (ebd.).

Die Bundesregierung fördert die AAS bereits seit mehreren Jahren (Bundestagsdrucksache 19/1012, S. 54). Im Förderjahr 2016 wurden beispielsweise aus Steuermitteln drei Veranstaltungen der AAS finanziert, die sich in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu Landtagswahlen explizit und ausschließlich gegen die AfD wendeten (Bundestagsdrucksache 19/2039, S. 6). Allein im Förderjahr 2019 erhielt die AAS rund 985.000 Euro aus dem Budget des Programms „Demokratie leben!“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/kampf-gegen-rechts-demokratie-leben/467987/anhang/Zuwendungsempfnger_innenundFrdersummen2019002.pdf).

Nach Ansicht der Fragesteller beteiligt sich die Bundesregierung mit der Förderung der AAS damit mittelbar am politischen Kampf gegen die größte demokratisch gewählte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag. Denn „Maßnahmen, die sich ausdrücklich gegen Parteien richten oder aber sich auch für diese einsetzen, [sollen] nicht willkürlich die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen […] (Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ – an die Träger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 7. Juli 2016). Nach Ansicht der Fragesteller respektieren die o. g. Publikationen der AAS weder die Grundsätze der politischen Bildungsarbeit noch das Gebot der Chancengleichheit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Organisationen oder bürgerschaftlichen Akteure zählt die Bundesregierung zur sogenannten Neuen Rechten?

2

Welche Rückschlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die AAS insgesamt 100 000 Euro für Initiativen zur Verfügung stellte, die sich aktiv gegen die „Neue Rechte“ richten (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/zivilgesellschaft-staerken-ihr-habt-es-inder-hand-46657/)? Wurde diese Initiative mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe?

3

Welche Rückschlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Inhalten der Publikation „Demokratie in Gefahr. Handlungsempfehlung zum Umgang mit der AfD“ der AAS (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/publikationen/demokratie-in-gefahr/)?

4

Hält die Bundesregierung angesichts der in der Einleitung erwähnten Sachverhalte ihre Einschätzung vom 1. März 2018 aufrecht, wonach die „Amadeu Antonio Stiftung ein etablierter und zuverlässiger Träger – insbesondere in der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus [ist]“, die „auf vielen Ebenen mit staatlichen Institutionen und Partnern zusammen[arbeitet]“ (Bundestagsdrucksache 19/1012, S. 54)?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die politische Bewertung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und seine Wirksamkeit auch danach zu beurteilen sind, in welchem Umfang es dazu beigetragen haben könnte, den politischen Extremismus vor Ort zu reduzieren, eine Reduzierung der Wahlergebnisse von extremistischen Parteien oder die Reduzierung der Zahl politisch motivierter Straftaten zu erreichen?

6

Inwiefern haben die Bundesprogramme zur Extremismusprävention nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Reduzierung des politischen Extremismus sowohl in ländlichen und strukturschwachen Regionen als auch bundesweit geführt? Anhand welcher Zahlen und Entwicklung kommt die Bundesregierung zu ihrem Ergebnis?

7

Inwiefern haben die Bundesprogramme zur Extremismusprävention nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Rückgang der Anzahl politisch motivierter Straftaten geführt? Anhand welcher Zahlen und Entwicklung kommt die Bundesregierung zu ihrem Ergebnis?

8

Inwiefern haben die Bundesprogramme zur Extremismusprävention nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Rückgang der Wahlergebnisse extremistischer Parteien geführt? Anhand welcher Zahlen und Entwicklung kommt die Bundesregierung zu ihrem Ergebnis?

9

Inwiefern haben die Bundesprogramme zur Extremismusprävention nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Rückgang der Mitgliederzahlen in extremistischen Parteien bzw. extremistischen Bewegungen und/oder Vereinigungen geführt? Anhand welcher Zahlen und Entwicklung kommt die Bundesregierung zu ihrem Ergebnis?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg von Projekten zur Linksextremismusprävention anhand der „internen“ und „externen Nachhaltigkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/12743)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg von Projekten zur Prävention von islamistischem Extremismus anhand der „internen“ und „externen Nachhaltigkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/12743)?

12

Liegt neben der auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ veröffentlichten Publikation zu Projekten zur Prävention rechtsextremer Radikalisierung und der Publikation zu Projekten zur Prävention islamistischer Radikalisierung auch eine Publikation zu Projekten zur Prävention linksextremer Radikalisierung für die Förderperiode 2015 bis 2019 vor (https://www.demokratie-leben.de/foerderperiode-2015-2019/publikationen.html) (falls ja, bitte als Anhang der Antwort auf diese Kleine Anfrage beifügen)? Wenn nein, warum nicht?

13

Wie viele der seit 2007 geförderten Modellprojekte aus den Bundesprogrammen des BMFSFJ zur Extremismusprävention und Demokratieförderung konnten sich nach Kenntnis der Bundesregierung ohne weitere Geberunterstützung, d. h. ohne staatliche Zuwendungen, selbst finanzieren und haben sich als eigenständig auf Dauer etabliert (bitte nach Bundesprogramm aufgliedern)?

14

Wie viele der seit 2007 geförderten Modellprojekte aus den Bundesprogrammen des BMFSFJ zur Extremismusprävention und Demokratieförderung konnten sich nach Beendigung der staatlichen Förderung nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eigenständig ohne weitere Geberunterstützung etablieren?

15

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine „externe Nachhaltigkeit“ bei Modellprojekten erreicht, wenn diese eine „anhaltende Wirkung bei Zielgruppen“ erreichen (Bundestagsdrucksache 18/12743)? Wenn ja, wie definiert und misst die Bundesregierung „anhaltende Wirkung“, und welche Zielgruppen sind konkret gemeint?

16

Wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag den abschließenden Bericht über die Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention für die 19. Wahlperiode vorzulegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13225, S. 6)?

17

In wie vielen Fällen während der ersten Förderperiode von „Demokratie leben!“ wurde von der im Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid festgehaltenen Aufforderung an die Zuwendungsempfänger, „dass die Überlegungen und Abwägungen im Zusammenhang mit Zweifelsfällen und Unklarheiten bei der Umsetzung der vorgenannten Punkte dokumentiert werden müssen“ Gebrauch gemacht (https://www.demokratie-leben.de/zusatzseiten/begleitschreiben-zum-zuwendungsbescheid-im-rahmen-des-bundesprogramms-demokratie-leben.html)?

18

Ist eine Verpflichtung zur politischen Neutralität der Zuwendungsempfänger und Kooperationspartner nach Kenntnis der Bundesregierung im Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid (sowohl für die Förderperiode 2015 bis 2019 als auch für die Förderperiode 2020 bis 2024) schriftlich festgehalten worden? a) Wenn ja, in welcher Form (bitte entsprechende Abschnitte zitieren)? b) Wenn nein, warum nicht, und wie stellt die Bundesregierung anderweitig sicher, dass sich die Fördermittelempfänger an die Neutralitätspflicht bzw. an die Grundsätze der politischen Bildungsarbeit (Stichwort Beutelsbacher Konsens) halten und nicht einseitig gegen demokratische Parteien arbeiten?

19

Ist eine Verpflichtung zu parteipolitischer Neutralität der Zuwendungsempfänger und Kooperationspartner nach Kenntnis der Bundesregierung in den ausgestellten Zuwendungsbescheiden (sowohl für die Förderperiode 2015 bis 2019 als auch für die Förderperiode 2020 bis 2024) flächendeckend verankert? a) Wenn ja, in welcher Form (bitte den konkreten Wortlaut zitieren)? b) Wenn nein, erfolgt zumindest für den konkreten Einzelfall eine Verankerung von Neutralitätspflichten?

21

In welchen Jahren hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt eine Prüfung der Zuwendungspraxis im Programm „Demokratie leben!“ gemäß den §§ 91, 100 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung sowie bei Dritten, an die Mittel weitergeleitet worden sind, vorgenommen? Zu welchen Ergebnissen ist der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bei seinen Prüfungen gelangt?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach „mehrere Programme als Modelle über Jahre gefördert wurden, ohne dass für eine solche Dauerförderung regionaler und lokaler Projekte eine Bundeskompetenz gegeben war“ (Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 BHO. Information über die Entwicklung des Einzelplans 17 [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend] für die Beratung zum Bundeshaushalt 2020, S. 19 und 20)?

23

Wie viele Projektträger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden seit dem Stichtag 11. Mai 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2086) anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache19/2086, Antwort zu Fragen 1 und 2 aufschlüsseln)?

24

In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung hat die Bewilligungsbehörde bzw. das BMFSFJ einen Zuwendungsbescheid an den Zuwendungsempfänger in der ersten Förderperiode 2015 bis 2019 nach § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zurückgenommen?

25

In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung hat die Bewilligungsbehörde bzw. das BMFSFJ einen Zuwendungsbescheid an den Zuwendungsempfänger in der ersten Förderperiode 2015 bis 2019 nach § 49 VwVfG widerrufen?

26

In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung hat die Bewilligungsbehörde bzw. das BMFSFJ einen Zuwendungsbescheid an den Zuwendungsempfänger in der ersten Förderperiode 2015 bis 2019 nach § 49a VwVfG eine Erstattung der Fördermittel festgesetzt?

27

In wie vielen Fällen der ersten Förderperiode von „Demokratie leben!“ erfolgte von Seiten der bewilligenden Behörde eine Rückforderung von Teilbeträgen wegen zweckwidriger Mittelverwendung im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung?

28

In wie vielen Fällen hat die Bewilligungsbehörde Zuwendungsbescheide ersatzweise an juristische Personen des privaten Rechts erteilt, die nur bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) den Nachweis der Stellung eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führten? Welche Konsequenzen ziehen die zuständigen Bundesbehörden, wenn die vorgenannten juristischen Personen des privaten Rechts einen begünstigenden Zuwendungsbescheid erhielten, im Nachhinein aber keine Gemeinnützigkeit erlangt haben?

29

Wie viele Doppel- und Mehrfachförderungen sind der Bundesregierung seit Beginn der Bundesprogramme „Demokratie leben!“, „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und der Programme, die von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gefördert werden, bekannt geworden?

Berlin, den 7. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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