[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Dr. Jens
Brandenburg (Rhein-Neckar), Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/19617 –
Diskriminierung homosexueller und transgeschlechtlicher
Bundeswehrangehöriger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten 20 Jahren hat sich in der Bundeswehr ein toleranteres und
offeneres Klima gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) entwickelt. Mittlerweile gilt sie bezüglich
Diversität und LSBTI-Freundlichkeit als einer der fortschrittlichen
Arbeitgeber Deutschlands (vgl. Sticks & Stones. Die LGBT+ Job- & Karrieremesse).
Ein Erlass aus dem Jahr 1984, der homosexuellen Soldaten den Weg zur
Berufung als Berufssoldat, Ausbilder oder Vorgesetzter verweigerte, wurde im Jahr
2000 ersatzlos aufgehoben.
In der Zentralen Dienstvorschrift „Innere Führung. Selbstverständnis und
Führungskultur“ (ZDv A-2600/1) vom 28. Februar 2008 erklärte die Bundeswehr
„Akzeptanz von Minderheiten“ zum eigenen „Selbstverständnis und zur
Führungskultur“. Am 28. Februar 2012 unterzeichnete das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) die Charta der Vielfalt, eine Arbeitgeberinitiative zur
Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen.
Um Soldatinnen und Soldaten über LSBTI-Belange aufzuklären und zu
sensibilisieren, erhalten sie nach § 33 des Soldatengesetzes staatsbürgerlichen und
völkerrechtlichen Unterricht, der sie über ihre entsprechenden Rechte und
Pflichten informiert. Die Inhalte der Unterrichtung sind in der Zentralen
Dienstvorschrift A-221/2 „Die Rechtsausbildung der Soldaten und
Soldatinnen“ festgelegt und umfassen z. B. auch das Benachteiligungsverbot nach § 7
des Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetzes.
Um diskriminierendem Verhalten in der Bundeswehr weiter vorzubeugen, hat
das BMVg unter anderem eine Stabsstelle für Diversität ins Leben gerufen. So
heißt es auf der Webseite des BMVg: „Chancengerechtigkeit herstellen,
Vielfalt als Chance begreifen, Inklusion leben – dafür steht das ‚Stabselement
Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im Geschäftsbereich des
BMVg‘.“ Weiterhin wurde im Februar 2017 die Ansprechstelle
„Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ im BMVg eingerichtet. Zuletzt
verkündigte die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer,
dass innerhalb der Bundeswehr jeder Einzelne und jede Einzelne wertge-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20095
19. Wahlperiode 17.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Juni
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schätzt und geachtet werde und Diskriminierung bestraft werde (
www.bmv
g.de/de/aktuelles/akk-arbeitskreis-homosexueller-angehoeriger-der-bundeswe
hr-198640).
Trotz dieser Fortschritte und Maßnahmen für eine LSBTI-freundliche
Arbeitsatmosphäre gibt es weiterhin Fälle von Diskriminierung in der Bundeswehr.
Das zeigt nicht zuletzt der Bericht des Wehrbeauftragten. Der aktuelle
Jahresbericht 2019 beschreibt beispielhaft die folgende Darstellung: „So wurde der
Name eines Soldaten von einem Kameraden in WhatsApp-Gruppenchats mit
einer sexuellen Anspielung verballhornt mit dem Ziel, ihn im Kameradenkreis
sowie in sozialen Medien herabzuwürdigen. In diesem Fall konnte die
Angelegenheit aufgeklärt werden. Der Disziplinarvorgesetzte hat gegen den Täter
eine Disziplinarbuße in vierstelliger Höhe verhängt.“ (S. 66, Jahresbericht des
Wehrbeauftragten 2019).
1. Wie weit verbreitet ist nach Einschätzung der Bundesregierung Homo-
und Transfeindlichkeit in der Bundeswehr (bitte erläutern)?
Dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) liegen insgesamt elf
Verdachtsmeldungen aus dem Meldewesen Innere und Soziale Lage der
Bundeswehr aus dem Zeitraum 2016 bis heute vor, die eine Homo- oder
Transfeindlichkeit der Beschuldigten möglich erscheinen lassen. Vier dieser
Verdachtsfälle entfallen auf die Kategorie Mobbing und Diskriminierung. In allen
gemeldeten Fällen sind die zuständigen Vorgesetzten den Vorwürfen nachgegangen und
haben gegen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten disziplinar ermittelt.
Sofern die erhobenen Vorwürfe bestätigt werden konnten, wurde das
Erforderliche veranlasst.
Eine generelle Homo- oder Transfeindlichkeit in der Bundeswehr ist nicht zu
erkennen.
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung
aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität in der Bundeswehr
sind bislang vom „Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und
Inklusion im Geschäftsbereich des BMVg“ ausgegangen?
Das Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion (StEl ChgVI)
koordiniert auf der strategischen Ebene Projekte und Maßnahmen zum
Vielfaltsmanagements im Geschäftsbereich des BMVg für sechs verschiedene
Vielfaltsdimensionen. Dazu hat das StEl ChgVI im Oktober 2019 ein Fachkonzept
„Vielfalt und Inklusion“ (K-3101/2) erstellt und zeichnet fortlaufend
konzeptionelle Dokumente, Regelungen und Vereinbarungen auf dieser Grundlage mit.
Ferner hat das Stabselement acht Veranstaltungen rund um die Themen der
Vielfalt organisiert.
Speziell für die Dimension „Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung“
hat das StEl ChgVI den Workshop „Sexuelle Orientierung und Identität in der
Bundeswehr“ am 31. Januar 2017 ausgestaltet. Dort haben sich Führungskräfte
und Multiplikatoren der Bundeswehr intensiv mit den Themen „Homo- und
Transsexualität“ auseinandergesetzt und ausgetauscht. Das StEl ChgVI hat
Ende 2017 für den Geschäftsbereich BMVg einen „Leitfaden zum Umgang mit
transgeschlechtlichen Menschen“ veröffentlicht. Der Leitfaden unterliegt einer
regelmäßigen Überprüfungsroutine, zuletzt Ende 2019. Er ist eingestuft und
daher nicht öffentlich zugänglich.
Darüber hinaus sensibilisiert das StEl ChgVI fortlaufend in turnusmäßig
stattfindenden Führungskräfteschulungen an den zivilen und militärischen
Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr zu diesem Thema. Das StEl ChgVI
tauscht sich dazu regelmäßig auch mit Gleichstellungsbeauftragten,
Interessenvertretungen und Vereinen – wie zum Beispiel dem Verein QueerBw (früher
„Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr“) – aus.
Zudem wurde im Februar 2017 die Ansprechstelle (AnsprSt) ‘Diskriminierung
und Gewalt in der Bundeswehr‘ beim Stabselement eingerichtet, die allen
aktiven und ehemaligen Bundeswehrangehörigen zur Verfügung steht, die
Mobbing, Diskriminierung, körperliche oder seelische Gewalt in der Bundeswehr
erfahren oder erfahren haben. Das gilt auch im Zusammenhang mit
Benachteiligungen aufgrund der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen
Identität.
a) Wie wird der Erfolg dieser konkreten Maßnahmen gemessen (bitte
erläutern)?
Der Erfolg von Projekten und Maßnahmen, die die Führungskräfte und
Bundeswehrangehörigen informieren, sensibilisieren und insgesamt Vorurteile
abbauen sollen, ist schwierig in Zahlen zu erfassen.
b) Hält die Bundesregierung die Maßnahmen, die vom „Stabselement
Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im Geschäftsbereich des
BMVg“ ausgehen, für ausreichend, um Diskriminierung aufgrund der
sexuellen oder geschlechtlichen Identität in der Bundeswehr effektiv
und nachhaltig vorzubeugen (bitte erläutern und begründen)?
Die Bundesregierung hält die Maßnahmen für geeignet und zielführend.
c) In welcher Form, und wie häufig evaluiert die Bundeswehr die Arbeit
des „Stabselements Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im
Geschäftsbereich des BMVg“ (bitte erläutern)?
Im Mai 2015 wurde das StEl ChgVI im BMVg eingerichtet. Im Zuge der ersten
Evaluierung der Aufgaben und Dienstpostenausstattung wurde im Mai 2016
das Aufgabenfeld des StEl ChgVI erweitert und mit sechs zusätzlichen
Dienstposten deutlich verstärkt. In diesem Zusammenhang wurde in Auswertung des
Aufgabenportfolios auch der zentrale Ansprechpunkt in der Bundeswehr mit
der Etablierung der AnsprSt eingerichtet.
Im Zuge der kontinuierlichen Evaluierung der Aufgaben und Ressourcen im
BMVg wurden in der Zwischenzeit immer wieder erforderliche
organisatorische Anpassungen umgesetzt. Zum Beispiel wurde in Folge der Übernahme der
Federführung der internationalen Konferenz „Mission Critical 2019“ (ehemals
Diversity and Inclusion in Armed Forces) für Planung und Durchführung zwei
zusätzliche befristete Dienstposten für die Aufgabenwahrnehmung zugebilligt.
d) Plant die Bundeswehr, die Ergebnisse der Evaluationen der Arbeit des
„Stabselements Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im
Geschäftsbereich des BMVg“ zu veröffentlichen?
Wenn ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Die Planung unterliegt den internen Abläufen der Organisation.
3. Wie viele Soldatinnen und Soldaten waren und sind seit der Einrichtung
des „Stabselements Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im
Geschäftsbereich des BMVg“ in entsprechende Maßnahmen involviert (bitte
erläutern)?
Darüber erhebt die Bundesregierung keine Zahlen.
4. Welche weiteren Maßnahmen trifft das BMVg, um Homo- und
Transfeindlichkeit in der Bundeswehr entgegenzutreten (bitte erläutern)?
Zurzeit wird im BMVg eine Konzeption zur Prävention von und zum Umgang
mit sexueller Gewalt, Mobbing und Diskriminierung erarbeitet. Hierdurch soll
sichergestellt werden, dass alle Angehörigen des Geschäftsbereichs im Rahmen
des lebenslangen Lernens bezüglich des richtigen Umgangs miteinander
sensibilisiert und geschult werden. Eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre ist das
erklärte Ziel der Konzeption, was präventiv jeglicher Diskriminierung
begegnet.
In den Jahren 2018 und 2019 wurden zwei Regelungen zum Umgang mit
diskriminierendem Verhalten und sexueller Belästigung sowie sexuellem
Missbrauch entwickelt. Diese Regelungen beinhalteten unter anderem
Ausführungen zu den einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen,
Maßnahmen zur Prävention und Reaktion, zu treffende Maßnahmen von Vorgesetzten
bei Verdachtsfällen, Maßnahmen zum Opferschutz, diesbezügliche
Ansprechstellen und entsprechende Merkblätter. Damit sollte Disziplinarvorgesetzten
und Dienststellenleitungen sowie Betroffenen und Angehörigen der
Bundeswehr die notwendige Sicherheit und Handlungshilfe im Umgang mit dieser
Thematik verschafft werden. Die o.a. Regelungen werden derzeit zusammen
mit dem früheren Erlass zum „Umgang mit Sexualität in der Bundeswehr“
(aktuell Bestandteil der Zentralen Dienstvorschrift zur Wehrdisziplinar- und
beschwerdeordnung) in einer Zentralen Dienstvorschrift gefasst. Eine Herausgabe
ist für 2020 beabsichtigt.
Zum 1. April 2020 wurde am Zentrum Innere Führung in Koblenz die „Zentrale
Ansprechstelle für Vielfalt“ (ZAVi) aufgestellt. Sie soll u. a.
Disziplinarvorgesetzten und Dienststellenleitungen, Betroffenen und Angehörigen der
Bundeswehr sowie Ausbildenden als Ansprechpartner dienen und so weitere Sicherheit
und Handlungshilfe im Umgang mit den Dimensionen von Vielfalt in der
Bundeswehr verschaffen.
5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundeswehr in den einzelnen
Dienstgradgruppen (aufgeschlüsselt in die jeweiligen Dienstgradgruppen),
um Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierung und Benachteiligung
aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität
zu schützen bzw. dem vorzubeugen?
Wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen gemessen (bitte erläutern)?
Die Themen Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz, Gesetz über die
Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten, Schutz vor Belästigung und
sexueller Belästigung im Dienstbetrieb, Schutz vor Mobbing, keine
Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, der Religion bzw.
Weltanschauung oder der sexuellen Identität, Kameradschaftspflicht, Interkulturelle
Kompetenz und Umgang mit Vielfalt werden bereits in den ersten Monaten der
Dienstzeit (Ausbildung „Allgemeinmilitärische Grundbefähigung militärisches
Personal“ und „Herstellen und Halten der Einsatzbereitschaft für militärisches
Personal und Zivilpersonal im Soldatenstatus“) für alle Soldatinnen und
Soldaten verpflichtend vermittelt.
Im Rahmen der Laufbahnausbildungen für Offiziere und Unteroffiziere werden
diese Themen insbesondere im Rahmen der Ausbildungen zur Inneren Führung
und Recht weiter vertieft.
Die derzeit in der Er- bzw. Überarbeitung befindlichen Vorschriften zur
politischen, ethischen und interkulturellen Bildung werden die Thematik ebenfalls
aufnehmen.
Alle Soldatinnen und Soldaten werden durch das Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsgesetz und durch das Soldatinnen- und
Soldatengleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts und
Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Form von Belästigung und sexueller Belästigung
im Dienstbetrieb geschützt. Das für diese Gesetze verantwortliche Referat im
BMVg sensibilisiert für diese Thematik den gesamten nachgeordneten Bereich
regelmäßig im Rahmen von Arbeitstagungen und im Zuge von Einzelanfragen.
Eine direkte Erfolgsmessung ist bei diesem Themenkomplex nicht möglich.
Die Auswirkungen auf Einstellungsänderungen, das spätere Verhalten und
Handeln sind oftmals nicht unmittelbar ableitbar.
6. In welcher Form, und in welchem Umfang werden Soldatinnen und
Soldaten außerhalb der Laufbahnlehrgänge in den Kasernen zum Thema
sexuelle und geschlechtliche Identität geschult und sensibilisiert (bitte
erläutern)?
Soldatinnen und Soldaten werden im Rahmen der politischen und
interkulturellen Bildung sowie im Rahmen der Inneren Führung und der Rechtsausbildung
dazu geschult. Ein Stundenansatz ist dafür nicht vorgesehen.
Eine Datenerfassung dazu ist nicht vorgesehen.
An der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg
(HSU/UniBw H) spielt das Thema der sexuellen und geschlechtlichen Identität
in drei Zusammenhängen eine Rolle: erstens als Gegenstand der Forschung,
zweitens als Thema in der wissenschaftlichen Lehre der Fakultäten und im
Rahmen der Führungs- und Erziehungsaufgabe des Studierendenbereichs,
drittens im Zusammenhang mit der Regelung des Miteinander auf dem Campus.
Für die vorgelegte Frage 6 sind insbesondere der zweite und der dritte Kontext
von Bedeutung. In der wissenschaftlichen Lehre werden insbesondere in den
Politikwissenschaften (Fakultät für WiSo) sowie in den Bildungs- und
Erziehungswissenschaften und der Psychologie einschlägige Themen behandelt
(Fakultät für GeiSo). Ebenso finden sich solche Themen in den querschnittlichen
interdisziplinären Studienanteilen und dem weiterbildenden Master-
Studiengang „Leading Diversity“.
Außerhalb der wissenschaftlichen Lehre führt die militärische
Gleichstellungsbeauftrage regelmäßig für Studierende Vorträge und Seminare zu
Gleichstellungsthemen durch und bietet zudem eine Schulung für Disziplinarvorgesetze
an. Sexuelle Identität ist hierbei jedoch kein Schwerpunktthema. Im
Studierendenbereich erfolgt eine „Schulung und Sensibilisierung“ durch die Leiter
Studentenfachbereichsgruppe innerhalb der Führungshinweise.
Die UniBw München hat im Herbst 2017 einen Beirat für
Chancengerechtigkeit und Diversität etabliert, der sich auch mit der Diskriminierung
homosexueller und transgeschlechtlicher Bundeswehrangehöriger auseinandersetzt. Der
Beirat für Chancengerechtigkeit und Diversität arbeitet zudem eng mit
QueerBw zusammen.
Als zentrale Bildungseinrichtung sieht sich die UniBw München als besonders
geeignete Organisation, um angehende Offiziere frühzeitig für das Thema
Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion zu sensibilisieren. Deshalb wird
der Aspekt Anerkennung verschiedener sexueller Orientierungen im
Besonderen und von Diversität im Allgemeinen als Leitbild zur Gleichstellung,
Diversität und Inklusion auch wichtiger Bestandteil des gerade in Entwicklung
befindlichen Leitbildes der UniBw München sein.
„Innere Führung“ im Studierendenbereich der UniBw München:
Zur Aufrechterhaltung dieses gemeinsamen Verständnisses der Inneren
Führung werden an der UniBw München regelmäßig Schulungen, Ausbildungen
und Seminare – auch mit Unterstützung durch Ausbildungs- und
Schulungspersonal des Zentrums Innere Führung für das militärische Führungspersonal
durchgeführt. Zudem finden Führungskräfteschulungen zur Thematik
„Unconscious Biases“ statt, in denen für Vorurteile und Stereotypen sensibilisiert wird.
Das Zentralinstitut studium plus an der UniBw München fördert das
Bewusstsein für Diversität und LSBTI-Freundlichkeit sowie gegen Diskriminierung
durch zahlreiche Seminare und Trainings, die im Rahmen des interdisziplinären
und für alle studierenden Offiziere und Offizierinnen und Offizieranwärter und
Offizieranwärterinnen verpflichtenden Begleitstudiums regelmäßig jedes
Trimester angeboten werden. Beispielhaft seien hier Seminare und Trainings der
Studienjahre 2018/19 und 2019/20 aufgezählt:
– „Es ist ein Junge?“ „Es ist ein Mädchen?“ – Geschlecht als kulturelle
Kategorie in der europäischen Kulturgeschichte.
Ziel: Erörtert werden die soziokulturellen Debatten um das soziale Geschlecht
(„Gender“), das biologische Geschlechts (Judith Butler) und die aktuelle
Entscheidung des Bundeverfassungsgerichts (Nov. 2017), das nicht nur
intersexuelle Menschen anerkennt, sondern die binäre Geschlechterordnung in Frage
stellt.
– Diversity Management – unnützer Aufwand oder echte Chance?
Ziel: Diversity, ein zentrales Thema gesellschaftspolitischer
Auseinandersetzung, wird thematisiert, um Vielfalt als Potenzial zu sehen, das es zu erkennen,
wertzuschätzen und zu nutzen gilt. Das Seminar widmet sich auch den Fragen
der praktischen Umsetzung in modernen Unternehmen und Organisationen, die
ihre Führungskultur im Zweifel neu auszurichten haben.
– Sind wir alle wirklich gleichgültig? Die Frage nach einer Diskriminierung
im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Ziel: Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der
ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, des
Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu
beseitigen.
– Männerbilder und Frauenbilder auf dem Prüfstand – nicht nur im
Militärbereich. Ein Gender-Training
Ziel: Unreflektiert leben viele Menschen ihre durch Sozialisation unbewusst
erworbenen Geschlechterrollen. Soldatinnen und Soldaten, die offen sind, diese
Rollen zu hinterfragen, um bei sich und anderen neue Potenziale zu entdecken,
zuzulassen und zu nutzen, sind in diesem Training richtig. Das Gender-Training
sensibilisiert für die in Deutschland, in der Region, bei der Bundeswehr und in
der Herkunftsfamilie vorherrschenden Geschlechterverhältnisse und befähigt
die Teilnehmer*innen, mehr Geschlechtergerechtigkeit für sich und andere
herzustellen.
a) Wie groß ist der Anteil an Führungskräften in der Bundeswehr, die
zum Thema sexuelle und geschlechtliche Identität geschult und
sensibilisiert werden (bitte erläutern)?
Die für die Führung in den Einheiten und Verbänden zuständigen Vorgesetzten
(Kommandeure und Kommandeurinnen, Einheitsführer und
Einheitsführerinnen sowie Kompaniefeldwebel) nehmen grundsätzlich alle an den für diese
Personengruppe verpflichtenden Lehrgängen am Zentrum Innere Führung teil.
Zu den Teilnehmenden an den Führungskräfteschulungen des Stabselementes
an der Führungsakademie der Bundeswehr und am Bildungszentrum der
Bundeswehr und anlassbezogen im Rahmen von Tagungen und Konferenzen
werden keine Zahlen erhoben. Es nehmen unter anderem die Führungskräfte in den
Besoldungsgruppen A16 bis B3, die Kommandeure und Kommandeurinnen,
die Führungskräfte des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr und weitere
je nach Veranstaltung daran teil.
b) Hält die Bundesregierung die Maßnahmen zur Schulung und
Sensibilisierung der Soldatinnen und Soldaten außerhalb der
Laufbahnlehrgänge in den Kasernen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Identität
für ausreichend, um der Diskriminierung aufgrund von Homo- und
Transfeindlichkeit in der Bundeswehr effektiv und nachhaltig
vorzubeugen (bitte erläutern und begründen)?
Die in der Antwort zu Frage 1 aufgezeigten Verdachtsfallzahlen lassen auf eine
Effektivität der gesamten Aus-, Fort- und Weiterbildung von Führungskräften
und Soldatinnen und Soldaten schließen. Die in Aus-, Fort- und Weiterbildung
erreichte Grundsensibilisierung wird durch Maßnahmen der Dienstaufsicht
nachhaltig verstärkt.
7. Wie viele der bisher eingegangenen Meldungen bei der Ansprechstelle für
„Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ gehen auf
Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität zurück (bitte
nach den einzelnen Jahren seit Bestehen der Ansprechstelle sowie nach
sexueller und geschlechtlicher Identität aufschlüsseln)?
Im Jahr 2017 haben sich jeweils acht Personen an die AnsprSt gewandt und
eine Benachteiligung wegen ihrer sexuellen Orientierung beziehungsweise
geschlechtlichen Identität thematisiert. Im Jahr 2018 haben drei Personen eine
Benachteiligung wegen ihrer sexuellen Orientierung vorgetragen und eine
Person eine empfundene Benachteiligung wegen ihrer geschlechtlichen Identität.
Im Jahr 2019 wandten sich drei Personen wegen einer empfundenen
Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und zwei Personen wegen einer
empfundenen Diskriminierung aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität an die
AnsprSt. Dieses Jahr wurde bisher keine Meldung zu diesen Themen
vorgebracht.
Die aufgezählten Fälle beinhalten sechs Anliegen, die Sachverhalte aus der Zeit
vor dem Jahr 1990 betrafen; sogar ein ehemaliger Soldat der Nationalen
Volksarmee nahm die Beratung der AnsprSt in Anspruch.
8. Wie geht die Bundeswehr mit den bei der Ansprechstelle für
„Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ eingegangenen Meldungen über
Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität
um (bitte erläutern)?
Alle Personen, die sich über die verschiedenen Kommunikationswege an die
AnsprSt wenden, werden primär zu einem telefonischen Gespräch eingeladen.
Betroffene, Personen aus deren Arbeitsumfeld, persönliche Angehörige, als
auch Personen aus dem psychosozialen Netzwerk der Bundeswehr, können sich
an die AnsprSt wenden. Die Anrufenden erhalten die Gelegenheit, das
Anliegen zu schildern und ggf. zu erläutern, welche Maßnahmen innerhalb der
Dienststelle bereits ergriffen wurden, um das Problem zu klären und zu
beheben.
Im Erstgespräch zwischen einer betroffenen Person und der AnsprSt werden
die Möglichkeiten der AnsprSt neben der bedarfsgerechten Beratung
vorgestellt: Auf der Grundlage einer Einverständniserklärung nach der
Datenschutzgrundverordnung und einer schriftlichen Schilderung des Sachverhaltes der
betroffenen Person erfolgt ggf. eine ministerielle Einzelfallprüfung, damit die
jeweils erforderlichen Aufklärungs-, Verfolgungs-, Schutz- oder
Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Im Rahmen der Gespräche werden die
betroffenen Personen wertschätzend wahrgenommen und aktiv bei dem anstehenden
Konfliktlösungsprozess unterstützt.
Die betroffenen Dienststellen nehmen die Einzelfallprüfungen sehr ernst und
ermitteln die vorgetragenen Sachverhalte sorgfältig. Auf dieser
Ermittlungsgrundlage ergreifen die zuständigen Vorgesetzten, sofern nicht bereits im
Vorfeld der Prüfung geschehen, die gebotenen Maßnahmen. Das Verfahren
unterliegt der Dienst- und der ministeriellen Fachaufsicht.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundeswehr seit Bestehen der
Ansprechstelle für „Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ infolge
der eingehenden Meldungen über Diskriminierung aufgrund der sexuellen
oder geschlechtlichen Identität eingeleitet (bitte erläutern)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen: Die Beratung durch die AnsprSt
und das Einleiten von Einzelfallprüfungen stellen konkrete Maßnahmen dar.
Im Rahmen jeder Einzelfallprüfung haben die zuständigen Dienststellen
umfänglich den vorgetragenen Sachverhalt ermittelt. Anschließend wurden, sofern
geboten, disziplinare Maßnahmen ergriffen- welche zum Teil
truppendienstgerichtlich noch nicht abgeschlossen sind. Im Rahmen von vier Anliegen wurden
im Einvernehmen mit den Betroffenen durch die Personalführung Maßnahmen
wie Weiterverpflichtung, Verwendungswechsel oder Versetzung ergriffen.
Aufgrund von zwei Meldungen erfolgten konstruktive Gespräche, in denen jeweils
Entschuldigungen ausgesprochen wurden und in einem Fall wurde eine neue
Gesprächskultur innerhalb der betroffenen Einheit implementiert.
9. Wie viele lokale und regionale Ansprechstellen zu homo- und
transfeindlicher Diskriminierung gibt es in der Bundeswehr neben der zentralen
Ansprechstelle für „Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“?
Es gibt keine lokalen und regionalen Ansprechstellen exklusiv zu homo- und
transfeindlicher Diskriminierung in der Bundeswehr.
Unabhängig hiervon stehen neben den truppendienstlichen Vorgesetzten
ebenfalls die militärischen/zivilen Gleichstellungsbeauftragten bzw.
Gleichstellungsvertrauensfrauen und die örtlichen Beteiligungsgremien, wie
Vertrauenspersonen oder Personalräte, als erste Ansprechpartner für die betroffenen
Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte zur Verfügung.
Die ZAVi am Zentrum Innere Führung kann darüber hinaus
Disziplinarvorgesetzten und Dienststellenleitungen und Betroffenen und Angehörigen der
Bundeswehr als allgemeiner Ansprechpartner zu den Vielfaltsdimensionen dienen.
10. Sind der Bundesregierung aktuelle homo- und transfeindlich bedingte
Mobbing- oder Diskriminierungsvorfälle in der Bundeswehr bekannt?
Wie viele entsprechende Vorfälle werden derzeit noch untersucht
(laufende Verfahren)?
Der Bundesregierung sind aktuelle homo- und transfeindlich bedingte
Mobbing- oder Diskriminierungsvorfälle in der Bundeswehr bekannt. Nach
Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit noch fünf entsprechende Vorfälle
untersucht. Hierbei handelt es sich jeweils um Verdachtsfälle.
11. Inwiefern werden homo- und transfeindliche Beleidigungen und
Übergriffe auf Bundeswehrangehörige erfasst (bitte erläutern)?
Der Verdacht von Mobbing und Diskriminierung von Bundeswehrangehörigen
jedweder Art stellt ein meldepflichtiges Ereignis dar, welches über das
Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr dem BMVg zur Kenntnis zu
bringen ist. Beleidigungen und Übergriffe auf Bundeswehrangehörige, die nicht
als Mobbing oder Diskriminierung eingestuft werden, sind ebenfalls im
Rahmen des genannten Meldewesens zu melden, sofern die Vorfälle aufgrund ihrer
tatsächlichen oder voraussichtlichen Wirkung für die Innere und Soziale Lage,
die Einsatzbereitschaft sowie das Ansehen der Bundeswehr in der
Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sein können.
a) Welche Konsequenz zieht die Bundeswehr aus homo- und
transfeindlichen Beleidigungen und Übergriffen auf Bundeswehrangehörige (bitte
erläutern)?
In allen gemeldeten elf Verdachtsfällen seit 2016 sind die zuständigen
Vorgesetzten den Vorwürfen nachgegangen und haben gegen die beschuldigten
Soldatinnen und Soldaten disziplinar ermittelt. Sofern die erhobenen Vorwürfe
bestätigt werden konnten, wurde das Erforderliche veranlasst.
Eine Homo- oder Transfeindlichkeit in der Bundeswehr ist nicht zu erkennen.
Weitere Konsequenzen sind daraus nicht zu ziehen.
b) Wie häufig wurde homofeindliches Verhalten von Soldatinnen und
Soldaten in den vergangenen fünf Jahren sanktioniert (bitte nach
Jahren, entsprechender Sanktion und in Prozent der gemeldeten Vorfälle
aufschlüsseln)?
c) Wie häufig wurde transfeindliches Verhalten von Soldatinnen und
Soldaten in den vergangenen fünf Jahren sanktioniert (bitte nach Jahren,
entsprechender Sanktion und in Prozent der gemeldeten Vorfälle
aufschlüsseln)?
d) Wie häufig wurden Verfahren beendet, weil der Antragsteller bzw.
Beschwerdeführer oder die Antragstellerin bzw. Beschwerdeführerin das
Verfahren eingestellt bzw. den Antrag zurückgezogen hat?
Die Fragen 11b bis 11d werden zusammen beantwortet.
Eine eigene Statistik „homo- oder transfeindlicher Beleidigungen und
Übergriffe“ im Zusammenhang mit disziplinaren Ermittlungen wird nicht geführt.
Jedoch begründet jede beleidigende Äußerung von Soldatinnen und Soldaten den
Verdacht eines Dienstvergehens und führt zwingend zu disziplinaren
Ermittlungen durch die zuständigen Disziplinarvorgesetzten (§ 32 Absatz 1 der
Wehrdisziplinarordnung). Dies gilt auch für alle Beleidigungen und Übergriffe im Sinne
der Frage 11.
Die durch die AnsprSt initiierten Prüfungen wurden regulär abgeschlossen.
e) Wie häufig wurde diskriminierendes Verhalten aufgrund von
Homofeindlichkeit anonym gemeldet?
Wie wurde mit diesen Meldungen verfahren (bitte erläutern)?
Der Bundesregierung sind weder anonyme Meldungen über diskriminierendes
Verhalten noch Meldungen über anonym diskriminierendes Verhalten aufgrund
von Homofeindlichkeit bekannt.
f) Wie häufig wurde diskriminierendes Verhalten aufgrund von
Transfeindlichkeit anonym gemeldet?
Wie wurde mit diesen Meldungen verfahren (bitte erläutern)?
Der Bundesregierung sind weder anonyme Meldungen über diskriminierendes
Verhalten noch Meldungen über anonym diskriminierendes Verhalten aufgrund
von Transfeindlichkeit bekannt.
g) Wie viele Bundeswehrangehörige wurden bereits aufgrund homo- und
transfeindlichen Missverhaltens entlassen (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung erfasst nicht, ob und wie viele Bundeswehrangehörige
aufgrund homo- oder transfeindlichen Missverhaltens entlassen worden sind.
12. Wann, und inwiefern plant die Bundeswehr, die Ergebnisse der
Vielfaltsstudie „Bunt in der Bundeswehr? Ein Barometer zur Vielfalt“ zu
veröffentlichen und zugänglich zu machen (bitte begründen und erläutern)?
Der finale Forschungsbericht liegt vor. Die Ergebnisse werden derzeit intern
ausgewertet. Im Anschluss ist die Freigabe des Forschungsberichtes in 2020
geplant.
a) Inwiefern plant die Bundeswehr, die Ergebnisse der Vielfaltsstudie
„Bunt in der Bundeswehr? Ein Barometer zur Vielfalt“ zu nutzen, um
die Situation von LSBTI in der Bundeswehr zu verbessern (bitte
erläutern)?
b) Wie viele homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen dienen
nach den Ergebnissen der Vielfaltsstudie „Bunt in der Bundeswehr?
Ein Barometer zur Vielfalt“ in der Bundeswehr?
Die Fragen 12a und 12b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
13. Welche weiteren Projekte und Kampagnen werden zur Bekämpfung von
Homo- und Transfeindlichkeit in der Bundeswehr bzw. zur
Sensibilisierung und Förderung von Akzeptanz in der Bundeswehr mit
Bundesmitteln finanziert (bitte nach Ressort und Höhe der Bundesmittel
aufschlüsseln)?
Das Stabselement fördert mit seiner Arbeit die Information, Sensibilisierung
und Akzeptanz innerhalb der Bundeswehr. Aus den Kapiteln 1411 Titel 542 01
und Kapitel 1412 Titel 535 01 werden derzeit keine weiteren Projekte und
Kampagnen finanziert.
14. Gibt es Anträge zu Projekten gegen Homo- und Transfeindlichkeit in der
Bundeswehr, die die Bundesregierung abgelehnt hat?
Wenn ja, warum?
Es sind keine derartigen Ablehnungen von Projekten bekannt.
15. Hält die Bundesregierung die bestehenden Programme und Projekte für
ausreichend, um das Problem der Homo- und Transfeindlichkeit in der
Bundeswehr anzugehen?
Falls ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung?
Im Rahmen der externen personalwerblichen Kommunikation der
Arbeitgebermarke Bundeswehr wird das Mindset der Diversität und LSBTI-Freundlichkeit
des Arbeitgebers Bundeswehr konsequent umgesetzt. Es ist heute
selbstverständlich, dass in der Bundeswehr auch Transsexuelle Karriere machen und
Führungsverwendungen wahrnehmen.
Auch im Rahmen der Informationsarbeit wird das Thema kommuniziert. So
wurde im Oktober 2017 ein Y – Sonderheft „Ich will Dich“ zum Themenkreis
„Liebe, Sexualität“ herausgegeben, das medial besondere Aufmerksamkeit
erzeugte.
QueerBw als Interessenvertreter für queere Angehörige der Bundeswehr nimmt
seit 2015 am „Tag der offenen Tür der Bundesregierung“ in Berlin teil. Die
Präsentation des Vereins ist jährlich integraler Teil der Präsentation am
Verteidigungsministerium. Das BMVg steht im regelmäßigen Austausch mit dem
Vorstand von QueerBw. Auf die Antwort zu Frage 2 b wird verwiesen.
Weitere Programme und Projekte bestehen nicht.
16. Wann, und inwiefern plant die Bundeswehr, neben den binären
Geschlechtsformulierungen auch den dritten Geschlechtseintrag „divers“ in
ihre interne und externe Kommunikation zu integrieren (bitte erläutern)?
Das Mindset der Diversität und LSBTI-Freundlichkeit wird in der externen
Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr bereits konsequent umgesetzt.
a) Wann, und inwiefern plant die Bundeswehr, den dritten
Geschlechtseintrag „divers“ in ihren Vorschriftenkatalog zu integrieren (bitte
erläutern)?
Die Zentrale Dienstvorschrift A-550/1 „Regelungsmanagement“ wird derzeit
überarbeitet. Zukünftig werden Formulierungen in Regelungen des
Geschäftsbereichs des BMVg die Gleichstellung der Geschlechter und nicht nur die
Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck
bringen.
b) Wie plant die Bundeswehr, Personen des dritten Geschlechtseintrags
„divers“ in ihren Einstellungsvoraussetzungen zu berücksichtigen
(bitte erläutern)?
Die Personalplanung und die Einstellung von Soldaten/-innen (w/m/d) erfolgt
nicht geschlechtsspezifisch. Für eine Einstellung sind die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die einzelnen Laufbahnen festgelegten allgemeinen und
grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen ausschlaggebend. Zusätzlich zu
den laufbahnbezogenen sind verwendungsbezogene
Einstellungsvoraussetzungen festgelegt. Diese fokussieren primär auf psychologische
Eignungsmerkmale und gesundheitliche Ausschlüsse. Eine geschlechterspezifische Zuordnung
erfolgt nicht.
c) Inwiefern wird sich eine Änderung der Kommunikation der
Bundeswehr zur Berücksichtigung des dritten Personenstandseintrags
„divers“ auf Einstellungstests sowie den Basis-Fitness-Test (BFT) und die
Weisung Individueller Grundfertigkeiten (IGF) auswirken (bitte
jeweils erläutern)?
Ist das Erfüllen spezieller körperlicher Anforderungen/spezifischer Standards
für bestimmte Verwendungen erforderlich, sind diese einheitlichen Standards
durch jede Person, sei sie männlich, weiblich, divers oder trans*, zu erfüllen.
Erwartet wird, dass transgeschlechtliche Soldatinnen und Soldaten nach
abgeschlossener Transition generell die allgemeinen Fitnessstandards ihres
angenommenen Geschlechts erfüllen. Bislang sind bezüglich des
Personenstandseintrags „divers“ keine Änderungen in den Einstellungstest vorgesehen.
Die Forderungen der Individueller Grundfertigkeiten (IGF), die jede Soldatin
und jeder Soldat erfüllen müssen, sind geschlechts-, alters- sowie Dienstgrad/
Dienstposten unabhängig aufgestellt. Anpassungen sind daher nicht
erforderlich.
Die Mindestleistungen des Basis Fitness Tests (BFT) sind gleichermaßen
geschlechtsunabhängig. Es werden jedoch die über die Mindestleistungen
hinausgehend erbrachten Leistungen, aufgrund der physiologisch bedingte
Unterschiede von Männer und Frauen geschlechtsspezifisch berücksichtigt. Das zu
erreichende Ergebnis (BFT-Note) trägt damit sowohl biologisch bedingten
Leistungsspezifika aufgrund des Geschlechts als auch altersbedingten
Leistungseinschränkungen der Getesteten Rechnung. Transgeschlechtliche
Soldatinnen und Soldaten werden nach abgeschlossener Transition entsprechend
ihres angenommen Geschlechts für die BFT-Note bewertet. In der Phase der
Transition erfolgt eine Befreiung zur Ablegung/Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Daher sind auch beim BFT keine Änderungen bezüglich des dritten
Geschlechts zu erwarten.
17. Inwiefern nimmt sich die Bundeswehr andere Nationen zum Vorbild im
positiven Umgang mit LSBTI-Personen in den eigenen Streitkräften
(bitte erläutern)?
Das Zentrum Innere Führung führt diesbezüglich einen themenbezogenen
Austausch mit anderen Nationen und Organisationen durch und nimmt regelmäßig
an internationalen Veranstaltungen zum Thema Umgang mit Vielfalt teil, um
die eigenen Ansätze permanent zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
18. Was ist der aktuelle inhaltliche und zeitliche Plan zur Fortsetzung der
von der Bundesministerin der Verteidigung a. D. Dr. Ursula von der
Leyen begonnenen Bemühungen um mehr Sensibilisierung und
Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Bundeswehr (bitte
erläutern)?
Das BMVg beabsichtigt, die Sensibilisierung und Akzeptanz für sexuelle und
geschlechtliche Vielfalt über den Verein QueerBw in kommende
Großveranstaltungen nach der Corona-Krise sichtbar einzubinden, um deren
Wahrnehmung innerhalb und außerhalb der Bundeswehr weiter positiv zu fördern.
Mit dem Erlass des Fachkonzepts K – 3101/2 „Vielfalt und Inklusion“ wurden
die strategischen Vorgaben seitens BMVg implementiert und damit die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine Umsetzung auf allen Ebenen der
Bundeswehr erfolgen kann.
Die Inhalte dieses Fachkonzepts werden in verschiedenen Lehrgängen am
Zentrum Innere Führung an Multiplikatoren und Fachpersonal weitergegeben.
Auf die Antworten zu den Fragen 2, 2c, 4 bis 6, 12 und 16 bis 17 wird
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]