Sicherheitsrisiken in Bahnhöfen, Flughäfen und weiteren Gebäuden wegen unzureichender Digitalfunkversorgung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
der Abgeordneten Marcus Bühl, Sebastian Münzenmaier, Dr. Rainer Kraft, Kay Gottschalk, Dr. Robby Schlund, Uwe Schulz, Franziska Gminder, Enrico Komning, Thomas Seitz, Armin-Paul Hampel, Dr. Heiko Heßenkemper, Ulrich Oehme, Christoph Neumann, Joana Cotar, Jörg Schneider, Dr. Axel Gehrke, Uwe Witt, Tobias Matthias Peterka, Jörn König, Jens Maier, Jens Kestner, Dr. Heiko Wildberg, Jürgen Pohl, Johannes Huber, Stefan Keuter, Martin Hess, Dr. Götz Frömming, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In seinen jährlichen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2019 hat der Bundesrechnungshof die unzureichende Digitalfunkversorgung in Bahnhöfen, Flughäfen und weiteren Sondergebäuden kritisiert (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2019-ergaenzungsband/downloads/2019-bemerkungen-ergaenzungsband-pdf, S. 29–32).
Seit zehn Jahren (ebd., S. 29) ist es Bund und Ländern nicht gelungen, entsprechende rechtliche Grundlagen zur digitalen Objektfunkversorgung zu erstellen. In dem Bericht des Bundesrechnungshofes heißt es (ebd., S. 30): „Die Bundespolizei gehe von einer grundsätzlichen, dramatischen Unterversorgung mit negativen Auswirkungen auf Einsätze und Auftragserfüllung, Eigensicherung und Fürsorge in vielen Bahnhöfen, Flughäfen und Schutzobjekten“ aus.
Gleichzeitig ist der Bund gezwungen, weiter in veraltete analoge Funktechnik zu investieren (ebd., S. 29), um bei Einsätzen mit Einsatzkräften der Länder zu kommunizieren. Im Ergebnis führt die unzureichende Digitalfunkversorgung in Sonderbauten zur Gefährdung von Einsatzkräften und Einsatzerfolg (ebd., S. 29).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Versuche hat die Bundesregierung bisher unternommen, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit den Bundesländern auszuarbeiten?
Woran scheiterte es in den letzten zehn Jahren (vgl. Vorbemerkung), sich auf einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zwischen Bund und Ländern bei der digitalen Objektversorgung zu einigen?
Gibt es neben den landesrechtlichen Bauordnungen weitere Hindernisse, die einem einheitlichen rechtlichen Rahmen bei der digitalen Objektfunkversorgung entgegenstehen, und welche sind das?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, den rechtlichen Rahmen mit den Ländern auszuarbeiten, und bis wann?
In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung mit geeigneten Lösungen, um die unzureichende digitale Objektfunkversorgung zu beseitigen?