[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias
Lindner, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/19670 –
Externe Beratung der Bundesregierung im Projekt IT-Konsolidierung des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen –
IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten“ auf
Bundestagsdrucksache 19/17166 ergeben sich in Bezug auf den Umfang der
externen Beratungsleistungen im Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ noch
zahlreiche Fragen. Wie „SPIEGEL-Online“ am 17. April .2020 berichtete
(
https://www.spiegel.de/netzwelt/bundes-it-erneuerungsprojekt-fast-eine-milli
arde-euro-fuer-berater-a-00000000-0002-0001-0000-000170518574), hat das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zwischen 2015 und
2019 im Projekt IT-Konsolidierung des Bundes 250 Mio. Euro für externe
Berater ausgegeben. Bis 2025 seien für dieses Projekt im BMI weitere 400 Mio.
Euro für die Beratung durch externe Kräfte eingeplant. Hinzu kämen
Aufwendungen für externe Berater im Bundesministerium der Finanzen allein im Jahr
2020 in Höhe von 238,7 Mio. Euro und im Bundeskanzleramt in Höhe von
590 000 Euro. Insgesamt beliefen sich somit die Beratungskosten auf
900 Mio. Euro. Damit entsprechen die von der Bundesregierung in dem
Projekt IT-Konsolidierung des Bundes eingekauften Beratungskosten im Zeitraum
von 2015 bis 2025 den Kosten, die das gesamte Projekt gemessen an der
ursprünglichen Planung der Bundesregierung haben sollte (vgl.
https://www.bun
desrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/langfa
ssungen/langfassungen-2015/2015-bericht-it-konsolidierung-bund). Die
Beratungskosten nehmen an den Gesamtprojektkosten in Höhe von mindestens
3,4 Mrd. Euro, von denen die Bundesregierung im Jahr 2019 ausging, somit
mit circa 26 Prozent einen erheblichen Anteil ein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf Grundlage der Fragestellung zu Frage 2 wurden die Ausgaben für externe
Beratungsleistungen ermittelt. Demnach haben das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
sowie das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zwischen 2015 und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19932
19. Wahlperiode 15.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2019 im Projekt IT-Konsolidierung des Bundes 257.628.356 Euro für externe
Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge
ausgegeben. Bis 2025 werden im Bundeshaushalt im Kapitel 0610 Titel 532 41
derzeit weitere 320.152 TEUR im Projekt Dienstekonsolidierung Bund ([DKB]
inkl. IT-Beschaffung) für Beratung und externe Unterstützung eingeplant. Für
externe Unterstützung im Projekt Betriebskonsolidierung Bund (BKB) sind im
Bundeshaushalt 2020 238.744 TEUR im Kapitel 0810 Titel 532 41 vorgesehen.
Die Finanzplanung BKB resultiert dabei aus der bisherigen Planung und konnte
die Neuausrichtung der IT-Konsolidierung des Bundes noch nicht
berücksichtigen. Die Finanzplanung bis 2024 wird derzeit im regierungsinternen
Aufstellungsverfahren erstellt und steht mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt
2021 zur Verfügung. Zur Bemerkung der Fragesteller, dass die Beratungskosten
einen erheblichen Anteil an den ursprünglich von der Bundesregierung
geplanten Gesamtprojektkosten ausmachen, wird insbesondere auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen. Während für das Projekt DKB zunächst „nur“
Entwicklung zentral finanziert werden sollte, werden nun auch Rollout und Einführung
aller IT-Maßnahmen in 200 Bundesbehörden sowie der damit verbundene
Aufbau der Backend-Infrastruktur der Maßnahmen bei den IT-Dienstleistern im
zentralen Budget der Dienstekonsolidierung veranschlagt.
1. Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen
sowie Rahmen- und Werkverträge haben die Bundesregierung und ihr
nachgeordnete Behörden zwischen dem 1. Januar .2015 und dem 18. Mai 2020
im Zusammenhang mit dem Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ (hier
und im Nachfolgenden sind hiermit beide Teilprojekte „IT-
Dienstekonsolidierung Bund“ und „IT-Betriebskonsolidierung Bund“ gemeint)
abgeschlossen (bitte detailliert den Auftragsgegenstand, die jeweiligen
Auftragsvolumina, vereinbarten Stunden- und/oder Tagessätze,
vereinbarte Anzahl der Beratertage, den Beginn und Abschluss bzw. die geplante
Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, Art der
Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen
Beratungsunternehmen tabellarisch auflisten, für verschiedene Ressorts der
Bundesregierung differenziert darstellen, und die Frage nicht im
Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?
Die Angaben zu den Verträgen, die für die IT-Beschaffung (ITB),
Dienstekonsolidierung Bund (DKB), Betriebskonsolidierung Bund (BKB) sowie durch das
Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Informationstechnikzentrum
Bundes (ITZBund) zwischen dem 1. Januar 2015 und 18. Mai 2020 im
Zusammenhang mit dem Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ (ITK Bund)
geschlossen wurden, können der beigefügten Anlage 1* entnommen werden. In
dieser wird sich jeweils nur auf die Beratungsverträge (gemäß Definition des
HHA) bezogen.
Die Aufteilung der Mittelabflüsse für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen je Ressort (siehe Antwort zu Frage 2) sind ebenfalls in der
Anlage 1* differenziert dargestellt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/19932 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Welche Mittel sind auf Grundlage dieser Verträge zwischen 2015 und
2019 jeweils aus welchen Haushaltstiteln und insgesamt in diesem
Zeitraum abgeflossen (bitte jahresscheibengenau und für jedes Ressort
differenziert darstellen und aufschlüsseln)?
Die Auflistung der Mittelabflüsse auf Grundlage der in der Antwort zu Frage 1
genannten Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie
Rahmen- und Werkverträge für den Zeitraum von 2015 bis 2019 sind in der
nachfolgenden Tabelle jahresscheibengenau und differenziert nach
Haushaltstitel aufgeschlüsselt:
Tabelle 1: Mittelabflüsse 2015-2019 Projekt IT-K Bund
Die Mittelabflüsse betreffen sämtliche Zahlungen nachgeordnete
Bewirtschafter (ohne Differenzierung Beratungsverträge, Werkverträge, Altrechnungen
etc.).
Neben den Bewirtschaftern im BMI sind auch Bewirtschafter anderen Ressorts
und deren nachgeordnetem Bereich per Fremdmittelbewirtschaftung darin
enthalten.
3. a) Welche konkreten Leistungen wurden durch Verträge mit externen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie durch Rahmen- und
Werkverträge, die die Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete
Behörden im Zusammenhang mit dem Projekt „IT-Konsolidierung des
Bundes“ abgeschlossen hat, zwischen 2015 und 2019 entsprechend
abgenommenen Leistungsnachweisen für die erbrachten Leistungen
erbracht (bitte detailliert nach Art und Umfang der erbrachten
Leistungen und der geleisteten Arbeitsstunden in den Jahren 2015 bis 2019
jahresscheibengenau darstellen)?
Ressort Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI):
Das BMI ist durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der
deswegen erlassenen Maßnahmen, derzeit besonders belastet. Um in dieser
besonderen Situation die Wahrnehmung der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben
nicht zu gefährden, kann die Antwort zu Frage 3a nur auf die in der
Beantwortungsfrist recherchierbaren Informationen gestützt werden. Auch eine mögliche
Fristverlängerung hätte wegen einer Gefährdung der Aufgabenerfüllung in
anderen Bereichen sowie der Anzahl der betreffenden Verträge keine weiteren
Informationen ermöglicht. Die Bundesregierung beantwortet die Frage deshalb
wie folgt:
Eine detaillierte Darstellung der zwischen 2015 und 2019 erbrachten
Leistungen sowie der erbrachten Arbeitsstunden ist derzeit nicht möglich. Zu den
übermittelten Verträgen sind der Auftragsgegenstand der jeweiligen Beauftragung
sowie die geleisteten Personentage zugeordnet (siehe Anlage 1*).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/19932 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Ressort Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Der Auftragsgegenstand, zu dem externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im jeweiligen Vertragszeitraum erbracht wurden, kann der beigefügten
Anlage 1* entnommen werden. Es wurden nur Dienstleistungsverträge auf
Basis von Rahmenverträgen abgeschlossen.
b) In welchen Fällen sind die Leistungsnachweise noch nicht
abgenommen?
Was sind jeweils die Gründe hierfür?
In den Ressorts BMI sowie BMF liegen keine Leistungsnachweise vor, die
noch nicht abgenommen sind. Die Rechnungsbearbeitung erfolgt hier nur nach
Freigabe der Leistungsnachweise (haushaltsbegründende Unterlage) durch den
Auftraggeber. Demzufolge gibt es keine offenen Rechnungen wegen nicht
abgenommener Leistungsnachweise.
c) Welche weiteren Kosten können auf Grundlage der Verträge zu den
Leistungen, bei denen die Leistungsnachweise noch nicht
abgenommen wurden, auf den Bund zukommen (bitte detailliert darstellen)?
Für die Ressorts BMI sowie BMF ist (siehe Antwort zu Frage 3b) mit keinen
weiteren Kosten zu rechnen.
4. Welchen konkreten Beratungsbedarf haben Bundesregierung bzw. ihr
nachgeordnete Behörden im Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ für
den Zeitraum 2020 bis 2025 identifiziert, und mit welchen Kosten für
externe Beratung und/oder Unterstützungsleistungen rechnet die
Bundesregierung in diesem Zeitraum (bitte detailliert – auch nach Ressorts
differenziert – darstellen und jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Dienstekonsolidierung Bund (DKB):
Die konkreten Bedarfe für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen für
die Dienstekonsolidierung Bund ergeben sich aus den zu Frage 1 bereits
aufgeführten Beratungsbedarfen. Mit der Weiterführung des Projektes durch die
Umsetzung der bereits bestehenden 42 Maßnahmen bis Ende 2025 bleiben die
bisher bereits vorhandenen Beratungsbedarfe bestehen. Eine entsprechende
(Beratungs-) Kostenzuordnung je Maßnahme der Dienstekonsolidierung Bund
(inklusive IT-Beschaffungsbündelung und Lizenzmanagement) ist in Anlage 2*
differenziert dargestellt.
IT-Betriebskonsolidierung Bund (BKB):
Für die IT-Betriebskonsolidierung Bund sind Beratungsleistungen bei
konzeptionellen Arbeiten im Projekt BKB sowie bei der Umsetzung der IT-
Betriebskonsolidierung in den Behördenprojekten durch das ITZBund und die
jeweiligen Behörden vorgesehen.
Im Bundeshaushalt 2020 sind für externe Unterstützung im Projekt BKB
238.744 TEUR bei Kapitel 0810 Titel 532 41 vorgesehen. Die Finanzplanung
BKB resultiert dabei aus der bisherigen Planung und konnte die
Neuausrichtung der IT-Konsolidierung des Bundes noch nicht berücksichtigen.
Die Finanzplanung bis 2024 wird derzeit im regierungsinternen
Aufstellungsverfahren erstellt und steht mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2021 zur
Verfügung.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/19932 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Welche Leistungen fielen in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 jeweils
unter „Beratung“, und welche Leistungen unter „externe
Unterstützungsleistungen“?
Gemäß der Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
aus dem Jahre 2006 werden „Beratung“ und „externe
Unterstützungsleistungen“ als „externe Beratungsleistungen“ zusammengefasst. Gemäß dieser
Definition (Beratungscharakter) wurden die Beauftragungen in den Antworten zu
den Fragen 1 bis 4 jeweils als „Beratung“ oder „externe
Unterstützungsleistungen“ eingeordnet. Die Einordnung ist (Anlage 1) zu entnehmen.
6. Welche Rechtsgrundlage wurde für die Differenzierung der Servicearten
„Beratung“ und „externe Unterstützungsleistung“ in den Antworten zu
den Fragen 1 bis 4 genutzt?
Die Differenzierung erfolgte auf Basis der Definition des Begriffs „externe
Beratungsleistungen“ gemäß dem Beschluss des Haushaltsauschusses des
Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006.
7. Mit welchen Gesamtkosten für das Projekt „IT-Konsolidierung des
Bundes“ rechnet die Bundesregierung im Zeitraum 2015 bis 2025 derzeit?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Kostenschätzung
für die Jahre 2021 bis 2025 Kostensteigerungen, die Inflation und weitere
Effekte?
Gemäß dem aktuellem Fortschrittsbericht 2019 rechnet die Bundesregierung im
Zeitraum 2015 bis 2025 derzeit mit Gesamtkosten i. H. v. 3.431.243 TEUR für
das Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“. Bis Oktober 2020 sollen BMI und
BMF jeweils eigene Berichte vorlegen, danach ergeben sich ggf. Anpassungen.
Für das Projekt der Dienstekonsolidierung gilt ergänzend: Die Planansätze der
Dienstekonsolidierung werden auf Basis des jährlich fortzuschreibenden IT
Rahmenkonzepts des Bundes aktualisiert. Der Aufwuchs der Planausgaben
beruht insbesondere auf der Erhöhung der Maßnahmenanzahl von ursprünglich
25 (ITRK 2018) auf 42 Maßnahmen (ITRK 2021), konkretisierten Planungen
der Maßnahmen im Zuge des Projektfortschritts und der erheblichen
Erweiterung der zentralen Finanzierung durch das Programm Dienstekonsolidierung.
Während zunächst „nur“ Entwicklung zentral finanziert werden sollte, wurde
zur Sicherstellung der Auftragserreichung und aus Praktikabilitätsgründen
auch, Rollout und Einführung aller Maßnahmen in 200 Bundesbehörden und
damit verbundener Aufbau der Backend-Infrastrukturkosten der Maßnahmen
(besonders des Bundesclients) bei den IT-Dienstleistern im zentralen Budget
der Dienstekonsolidierung veranschlagt. Sofern keine weiteren wesentlichen
Projektinhalte verändert werden, wird davon ausgegangen, dass diese
Kalkulationen weiterhin Bestand haben.
Für die IT-Betriebskonsolidierung Bund sind auf Grundlage der bisherigen
Planungen derzeit rd. 1,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2023 veranschlagt. Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat zuletzt in seiner 50. Sitzung
am 14. November 2019 entschieden, dass er für die IT-Betriebskonsolidierung
Bund ein „Design to budget“ erwartet.
Die den Beauftragungen zugrunde liegenden Rahmenvereinbarungen werden
mit einer Laufzeit von geplanten 48 Monaten ausgeschrieben. Um einen
Inflationsausgleich zu ermöglichen, werden grundsätzlich Anpassungsmöglichkeiten
mit einer Höchstgrenze von 5 Prozent pro Jahr berücksichtigt.
8. Mit welchen Gesamtkosten für Beratung und externe
Unterstützungsleistungen im Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ rechnet die
Bundesregierung im Zeitraum 2015 bis 2025 derzeit?
Im Zeitraum von 2015 bis 2019 sind für Verträge für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge insgesamt Mittel
i. H. v. 257.628.356 Euro abgeflossen.
Für die Jahre 2020 bis 2025 sind für das Teilprojekt Dienstekonsolidierung
Bund weitere Ausgaben für Beratung und externe Unterstützungsleistungen
i. H. v. 308.429.000 Euro sowie für den Bereich IT-Beschaffungsbündelung
und Lizenzmanagement Ausgaben i. H. v. 12.152.000 Euro geplant. Nach
derzeitigem Stand rechnet die Bundesregierung somit mit mindestens
578.209.356 Euro Gesamtkosten für Beratung und externe
Unterstützungsleistungen im Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ für den Zeitraum 2015 bis
2025.
Teilantwort für das BMF: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Wann wird das Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ entsprechend den
aktuellen Planungen der Bundesregierung final abgeschlossen sein?
Wann werden alle Behörden des Bundes im Bereich IT vollständig
konsolidiert sein?
Dienstekonsolidierung Bund:
Die Einführung von Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdiensten im Rahmen
der Dienstekonsolidierung (DKB) ist weiterhin bis 2025 vorgesehen. Das
Projekt IT-Beschaffungsbündelung wurde bereits in ein Verfahren überführt.
Betriebskonsolidierung Bund:
Das Projektende für das Projekt IT-Betriebskonsolidierung Bund (BKB) kann
aktuell noch nicht benannt werden. Es ist Teil des Auftrags der
Bundesregierung, eine neue Reihenfolgeplanung aufzustellen. Diese wird mittelbar auch
das Projektende BKB festlegen, und zwar durch das geplante Ende des letzten
Behördenprojekts zur Umsetzung der Betriebskonsolidierung. Bereits jetzt ist
aber anhand des faktischen Projektstillstands in den letzten 1,5 Jahren sowie
der insgesamt veralteten Zeitplanung absehbar, dass das ursprünglich
vorgesehene Projektende nicht erreicht werden kann.
10. Hat die Bundesregierung im Zuge der Vergabe von Beratungs- und/oder
Unterstützungsleistungen für das Projekt „IT-Konsolidierung des
Bundes“ in den Jahren 2015 bis 2019 interne Wirtschaftsprüfungen
durchgeführt?
Wenn ja, wann genau, wie häufig, in welcher Form, was genau wurde
geprüft, durch wen wurde sie hierbei unterstützt, und welche Ergebnisse
erbrachten die Prüfungen (bitte detailliert darstellen)?
Für das Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ hat die Bundesregierung im
Zuge der Vergabe von Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen in den
Jahren 2015 bis 2019 keine Wirtschaftsprüfungen durchgeführt. Eine
Wirtschaftsprüfung (Prüfung des Jahresabschlusses eines wirtschaftlichen
Unternehmens) ist im Zuge einer Ausschreibung von Vergabe von Beratungs- und/
oder Unterstützungsleistungen nicht üblich. Die geplanten Projektausgaben und
die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) des Gesamtprojektes werden
jährlich im Rahmen der Fortschrittsberichterstattung an den Haushaltsausschuss
(HHA) aktualisiert. Die Fortschrittsberichte sollen gemäß Maßgabebeschluss
des HHA vom 17. Juni 2015 jeweils einen Soll-/Ist-Vergleich mit dem Bericht
zur Wirtschaftlichkeit der IT-K Bund vom Mai 2016 enthalten.
Die erste Version der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) des
Gesamtprojektes wurde dem HHA im Mai 2016 vorgelegt. Sie wurde unter Berücksichtigung
neuer Erkenntnisse für die Fortschrittsberichte 2017 und 2018 aktualisiert. Seit
September 2018 sind die Rahmenbedingungen für die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit unverändert geblieben. Neu berücksichtigt wurden allerdings die
aktuelle Verteilung der Projektausgaben über die Jahre, die sich durch die neu
verfügbaren Ist-Ausgaben des Jahres 2018 verändert hat. Die WiBe
berücksichtigt die Anforderungen des BRH aus dessen Prüfberichten gemäß § 88 Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung vom 2. Juni 2016 und vom 14. März 2017.
Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit
Die WiBe des Gesamtprojektes der IT-K Bund wurde im Fortschrittsbericht
2018 aufgrund der gestiegenen Projektausgaben einer Neubewertung
unterzogen, welche aber insbesondere aus qualitativ-strategischen Gründen
unverändert positiv ausfiel.
Das ermittelte jährliche Gesamtsynergiepotenzial beläuft sich ab dem Jahr 2031
auf 287 bis 507 Mio. Euro bzw. gemessen an den erwarteten jährlichen IT-
Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung bei 12 Prozent bis 25 Prozent
jährlich. Bei der IT-K Bund handelt es sich um ein ambitioniertes und
komplexes Modernisierungsprojekt mit einer Gesamtprojektlaufzeit von zehn Jahren
(bzw. sieben Jahren nur für die Betriebskonsolidierung). Der ermittelte
Amortisationszeitraum des Gesamtprojektes beträgt im erwarteten Fall ca. zwölf Jahre.
Die Vergabe von Aufträgen an Vertragspartner über das Bundesverwaltungsamt
(BVA), das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und
die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) gewährleistet grundsätzlich, dass
Leistungen zu den wirtschaftlichsten Konditionen in Anspruch genommen werden
können.
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Inanspruchnahme externer
Beratungsleistungen im Einzelfall erfolgt im Rahmen der konkreten Beauftragung (des
Leistungsabrufs). Die diesbezügliche Prüfung wird in aller Regel im jeweiligen
Haushaltsvermerk dokumentiert sowie bewertet und entschieden.
Drucksache 19/19932 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19932 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]