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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bekämpfung des Rechtsextremismus im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1937403.06.2020

Bekämpfung des Rechtsextremismus im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Konstantin Kuhle, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat der Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus nach dem Mordattentat auf Dr. Walter Lübcke und den Anschlägen in Halle und Hanau im Jahr 2019 eine erhöhte politische Priorität zugeordnet.

Rechtsextremisten und deren gewaltbereite Netzwerke machen jedoch nicht an den nationalen Grenzen halt. In der Vergangenheit ließ sich immer wieder die Vernetzung von rechtsextremen Personen und Gruppierungen aus verschiedenen Ländern im Umfeld von Veranstaltungen im In- und Ausland beobachten. Beispielhaft zu nennen sind hier Konzertveranstaltungen wie das der Gruppierung „Veneto Fronte Skinheads (VFS)“ am Osterwochenende 2019 in Italien (vgl. https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2019/04/23/in-italien-werden-faschistische-gruppen-zunehmend-geduldet_28421) oder rechtsextreme Demonstrationen am sog. Tag der Ehre in Ungarn (vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutsche-neonazis-marschieren-in-budapest-mit-16035489.html). Ebenso wurde in der Vergangenheit beobachtet, dass deutsche Neonazis an Waffen- und Schießtrainings im europäischen Ausland teilgenommen haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 19/7384). Auch die vom Verfassungsschutz beobachtete „Identitäre Bewegung“ ist eine in mehreren EU-Mitgliedstaaten agierende und vernetzte Organisation (vgl. https://journals.sfu.ca/jed/index.php/jex/article/viewFile/155/182). Zuletzt wurden im März 2020 durch Medienrecherchen mehrere Reisen europäischer Rechtsextremisten an die griechisch-türkische Grenze und deren Verwicklung in gewalttätige Auseinandersetzungen aufgedeckt (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/deutsche-rechtsextremisten-auf-lesbos-krawalltouristen-wollen-mitmischen/25619240.html).

Aus Sicht der Fragesteller kann die Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus nicht allein national gelingen, sondern erfordert ein multilaterales Vorgehen auf Ebene der Europäischen Union. Koordinierte Strategien sind bislang jedoch nicht zu beobachten, obwohl zahlreiche Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die europäische Polizeibehörde EUROPOL zuletzt im Rahmen des Rates der Justiz- und Innenminister im Oktober 2019 hier Verbesserungsbedarf erkannten (vgl. Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschussdrucksache 19(4)367). EUROPOL hat in jüngster Zeit vermehrt vor der Ausbreitung und europaweiten Vernetzung rechtsextremer Gruppen gewarnt (vgl. https://www.europol.europa.eu/newsroom/news/advisory-network-terrorism-and-propaganda-workshop-%E2%80%9Cdefining-global-right-wing-extremist-movement%E2%80%9D). In diesem Zusammenhang wies die Polizeibehörde darauf hin, dass sie aufgrund der Struktur als Informationsstelle derzeit nicht die Bekämpfung dieser Strukturen übernimmt, sondern allenfalls dabei unterstützen könne.

Aus Sicht der Fragesteller bietet sich für die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 die Chance, die Bewertung und Gewichtung der Bekämpfung des Rechtsextremismus unter den Mitgliedstaaten anzugleichen, gemeinsame Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu koordinieren sowie die Möglichkeiten europäischer Institutionen wie der Polizeibehörde EUROPOL fortzuentwickeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Vernetzung der rechtsextremen Szene innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich ein?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vernetzung und Verbreitung der folgenden Organisationen, Gruppierungen etc. innerhalb der Europäischen Union:

a) Blood & Honour

b) Combat 18,

c) Hammerskins,

d) Soldiers of Odin,

e) Europäische Aktion,

f) Bruderschaft Deutschland,

g) Nordkreuz,

h) Identitäre Bewegung,

i) Uniter?

3

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union länderübergreifende rechtsextreme soldatische bzw. militante Gruppierungen? Liegen der Bundesregierung Hinweise oder sonstige Informationen auf die Bildung solcher Gruppierungen vor, und wenn ja, welche?

4

Welche gemeinsamen Veranstaltungen, Treffen etc. europäischer Rechtsextremisten sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Ort, Herkunftsländern der Teilnehmer und rechtsextremen Gruppierungen aufschlüsseln)?

5

Liegen der Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse zur Vernetzung europäischer rechtsextremer Gruppierungen im Umfeld von Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings, Kampfsportevents (beispielsweise dem sog. Kampf der Nibelungen) sowie Musik- und Konzertveranstaltungen seit 2017 vor?

6

Welche rechtsextrem motivierten Gewalttaten in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt geworden (bitte nach Jahren und Taten aufschlüsseln)?

7

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über die Teilnahme von europäischen Rechtsextremisten an bewaffneten Konflikten außerhalb der EU, und wenn ja, welche?

8

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach Rechtsextremisten bzw. rechtsextreme Gruppierungen in Europa zur Stärkung von militanten Strukturen bzw. Fähigkeiten gezielt Kontakt zu Angehörigen von Militär und/oder Sicherheitsbehörden suchen, und wenn ja, welche? Liegen der Bundesregierung Hinweise oder Erkenntnisse anderer Behörden dazu vor, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

9

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der im Rahmen des Rates der Justiz- und Innenminister am 7./8. Oktober 2019 durch die finnische EU-Ratspräsidentschaft geforderte „umfassende Lageüberblick“ zum Thema gewalttätiger Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in der EU erstellt (vgl. Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschussdrucksache 19(4)367, S. 3)?

Wenn ja, was sind dessen zentrale Aussagen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

10

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung einer Verbesserung der europaweiten Bekämpfung des Rechtsextremismus im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein?

11

Wurde inzwischen auf Ebene der Europäischen Union eine einheitliche Definition für gewaltbereiten (Rechts-)Extremismus und für Rechtsterrorismus beschlossen (vgl. Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschussdrucksache 19(4)367)?

Wenn nein, hält die Bundesregierung eine solche für erforderlich, und wird sie sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine solche einsetzen?

12

Werden rechtsextreme Organisationen und Gruppierungen auf Ebene der Europäischen Union zentral erfasst?

Wenn nein, hält die Bundesregierung diese für erforderlich, und wird sie sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine solche Erfassung einsetzen?

13

Über welche Kompetenzen verfügt die EU-Polizeibehörde EUROPOL bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus?

a) Wurde die EUROPOL-Meldestelle zu Internetinhalten (Internet Referral Unit) auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus erweitert (vgl. Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschussdrucksache 19(4)367, S. 3), und wenn nein, ist dies aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?

b) Hält die Bundesregierung Kompetenzerweiterungen mit Blick auf EUROPOL für erforderlich, und wenn ja, welche sind dies konkret?

14

Welche Kooperationen von Justiz- und Sicherheitsbehörden bestehen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere hinsichtlich

a) der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Zusammenhang mit Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von Rechtsextremisten bzw. rechtsextremen Organisationen,

b) des Vertriebs rechtsextremen Propagandamaterials, NS-Devotionalien (NS = Nationalsozialismus) etc.,

c) des Vertriebs rechtsextremer Musik sowie entsprechender Verbreitungsmedien (beispielsweise Tonträger, Streaming-Plattformen etc.)?

15

Welche Schnittstellen und Kooperationen bestehen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus auf der Ebene der Nachrichtendienste zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

16

Hält die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Erweiterung der „Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an Terrorhandlungen beteiligt waren und restriktiven Maßnahmen unterliegen sollen“ (sog. EU-Terrorliste) bzw. der „Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die verstärkte Maßnahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit angewendet werden“ um Personen und Gruppierungen aus dem Bereich des Rechtsextremismus für geboten?

Wenn ja, für welche Gruppierungen ist das aus ihrer Sicht der Fall?

Berlin, den 27. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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