[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann,
Beatrix von Storch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/19741 –
Strafanzeigen gegen die Bundeskanzlerin und den Bundesminister des Innern,
für Bau und Heimat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Möglichkeit des Bürgers, Strafanzeige auch gegen Abgeordnete des
Deutschen Bundestages und Mitglieder der Bundesregierung stellen zu können, ist
ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaates und der Verantwortlichkeit der
politisch Handelnden gegenüber den Bürgern. Die Prüfung der Aufhebung der
Immunität durch den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung sowie die darauffolgende Abstimmung im Deutschen Bundestag steht
dieser Möglichkeit nicht grundsätzlich entgegen.
Bei diesen Strafanzeigen handelt es sich um ein Werkzeug, das von einzelnen
Bürgern (vgl.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article168124545/100
0-Strafanzeigen-gegen-Merkel-seit-Beginn-der-Fluechtlingskrise.html) oder
Politikern (vgl.
https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-kanzlerin-linke-
anklage-gericht-soleimani-mord-iran-klage-strafanzeige-beihilfe-unterlassen-z
r-13562417.html) genutzt wird, mit dem sie auch jenseits von Wahlen ganz
direkt Einfluss auf die Politik nehmen können. Deshalb ist für die Fragesteller
von Interesse, ob es Hinweise darauf gibt, dass die hohen Hürden der
Immunität die Amtsträger in unzulässiger Weise schützen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Strafanzeigen sind nicht dazu bestimmt, Einfluss auf die Politik zu nehmen.
1. Wie viele Strafanzeigen (exemplarisch
https://rp-online.de/politik/deutschl
and/afd-stellt-strafanzeige-gegen-angela-merkel-vorwurf-der-noetigung-ke
mmerichs_aid-48889087) wurden seit dem 1. Januar 2015 gegen die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gestellt (bitte nach Straftatbeständen und
Jahren auflisten)?
a) In wie vielen dieser Fälle wurde das Verfahren aufgenommen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20096
19. Wahlperiode 17.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 17. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) In wie vielen Fällen hat der Generalbundesanwalt seit dem 1. Januar
2015 die Aufhebung der Immunität von Dr. Angela Merkel beantragt?
Nach § 158 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung kann die Anzeige einer
Straftat bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des
Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) gingen seit dem
1. Januar 2015 folgende gegen die Bundeskanzlerin gerichtete Anzeigen ein:
2015: 248 Anzeigen, davon drei wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs
nach § 80 des Strafgesetzbuchs (StGB). Die restlichen 245 Anzeigen
wurden wegen unspezifischer und nicht zuordenbarer Angaben im
Allgemeinen Register (AR-Register) des GBA erfasst. Neben den
genannten Vorgängen wurden etwa 800 Strafanzeigen im Zusammenhang mit
der Flüchtlingspolitik gestellt, die sich gegen die Bundeskanzlerin (und
vereinzelt gegen weitere Mitglieder der Bundesregierung) unter
anderem wegen Hochverrats gemäß § 81 StGB richteten. Grundlage der
Strafanzeigen war in den weit überwiegenden Fällen ein im Internet
zum Download bereitgestelltes Formular.
2016: 42 Anzeigen, davon drei wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs nach
§ 80 StGB, drei wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
(VStGB), eine wegen Missachtung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung durch die Aufnahme von Flüchtlingen und eine wegen
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die restlichen 34
Anzeigen wurden im AR-Register erfasst.
2017: 40 Anzeigen, davon eine wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs nach
§ 80 StGB und eine wegen Beihilfe zu Straftaten nach dem VStGB. Die
restlichen 38 Anzeigen wurden im AR-Register erfasst.
2018: 25 Anzeigen, davon vier wegen Straftaten nach dem VStGB und eine
wegen psychischer Beihilfe zum Mord. Die restlichen 20 Anzeigen
wurden im AR-Register erfasst.
2019: 20 Anzeigen, davon eine wegen Straftaten nach dem VStGB. Die
restlichen 19 Anzeigen wurden im AR-Register erfasst.
2020: 32 Anzeigen, davon 15 wegen Nötigung des Bundespräsidenten und
von Mitgliedern eines Verfassungsorgans (§ 106 StGB) und zwei wegen
Beihilfe durch Unterlassen zum Mord. Die restlichen 15 Anzeigen
wurden im AR-Register erfasst.
Aufgrund der genannten Strafanzeigen wurden keine Ermittlungsverfahren
eingeleitet; denn es lagen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine
verfolgbare Straftat vor.
Seitens des Bundeskriminalamts (BKA) kann keine valide, zahlenbezogen
trennscharfe Beantwortung erfolgen. Hintergrund ist, dass etwaige gestellte
Anzeigen durch die den jeweiligen Eingang bearbeitende Stelle im
Bundeskriminalamt an die örtlich zuständige Polizeibehörde abgegeben und dort
sachbearbeitet werden. Angesichts des Umfangs und der heterogenen Ausgestaltung des
im BKA eingehenden Schriftverkehrs zu Personen des öffentlichen Lebens mit
herausgehobenem Bekanntheitsgrad aus der Politik wird hierzu keine Statistik
geführt, die eine Beantwortung im Sinne der Anfrage ermöglicht.
Bei der Bundespolizei sind keine Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung
eingegangen.
Soweit nach der Zahl der Strafanzeigen bei den Behörden bzw. Beamtinnen
oder Beamten des Polizeidienstes und Staatsanwaltschaften der Länder sowie
Amtsgerichten gefragt wird, kann die Bundesregierung dazu keine Auskunft
erteilen, weil die Frage sich auf Umstände außerhalb der Zuständigkeit der
Bundesregierung bezieht (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]). Die
Strafverfolgung ist grundsätzlich Sache der Länder.
Auch das Immunitätsrecht liegt nicht in der Verantwortlichkeit der
Bundesregierung.
2. Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. Januar 2015 gegen den
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer gestellt (vgl.
https://www.merkur.de/politik/horst-seehofer-bundesverfassungsgericht-kl
age-afd-innenminister-zr-13533771.html; bitte nach Straftatbeständen und
Jahren auflisten sowie angeben, ob ein Verfahren aufgenommen wurde)?
Beim GBA gingen seit dem 1. Januar 2015 folgende gegen den Bundesminister
des Innern, für Bau und Heimat gerichteten Anzeigen ein:
Im Jahr 2018 ging eine Anzeige ein, die im AR-Register erfasst wurde. Im Jahr
2020 gingen drei Anzeigen ein, wovon zwei Anzeigen den Tatvorwurf der
Beihilfe durch Unterlassen zum Mord betreffen. Diese Anzeigen richten sich u. a.
auch gegen die Bundeskanzlerin. Eine weitere Anzeige im Jahr 2020 wurde im
AR-Register erfasst.
Aufgrund der genannten Strafanzeigen wurden keine Ermittlungsverfahren
eingeleitet; denn es lagen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine
verfolgbare Straftat vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]