BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strafanzeigen gegen die Bundeskanzlerin und den Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat

(insgesamt 2 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

17.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1974103.06.2020

Strafanzeigen gegen die Bundeskanzlerin und den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Möglichkeit des Bürgers, Strafanzeige auch gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Mitglieder der Bundesregierung stellen zu können, ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaates und der Verantwortlichkeit der politisch Handelnden gegenüber den Bürgern. Die Prüfung der Aufhebung der Immunität durch den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie die darauffolgende Abstimmung im Deutschen Bundestag steht dieser Möglichkeit nicht grundsätzlich entgegen.

Bei diesen Strafanzeigen handelt es sich um ein Werkzeug, das von einzelnen Bürgern (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article168124545/1000-Strafanzeigen-gegen-Merkel-seit-Beginn-der-Fluechtlingskrise.html) oder Politikern (vgl. https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-kanzlerin-linke-anklage-gericht-soleimani-mord-iran-klage-strafanzeige-beihilfe-unterlassen-zr-13562417.html) genutzt wird, mit dem sie auch jenseits von Wahlen ganz direkt Einfluss auf die Politik nehmen können. Deshalb ist für die Fragesteller von Interesse, ob es Hinweise darauf gibt, dass die hohen Hürden der Immunität die Amtsträger in unzulässiger Weise schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wie viele Strafanzeigen (exemplarisch https://rp-online.de/politik/deutschland/afd-stellt-strafanzeige-gegen-angela-merkel-vorwurf-der-noetigung-kemmerichs_aid-48889087) wurden seit dem 1. Januar 2015 gegen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gestellt (bitte nach Straftatbeständen und Jahren auflisten)?

a) In wie vielen dieser Fälle wurde das Verfahren aufgenommen?

b) In wie vielen Fällen hat der Generalbundesanwalt seit dem 1. Januar 2015 die Aufhebung der Immunität von Dr. Angela Merkel beantragt?

2

Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. Januar 2015 gegen den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer gestellt (vgl. https://www.merkur.de/politik/horst-seehofer-bundesverfassungsgericht-klage-afd-innenminister-zr-13533771.html; bitte nach Straftatbeständen und Jahren auflisten sowie angeben, ob ein Verfahren aufgenommen wurde)?

Berlin, den 26. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen