Fragen zum Luftraumkonzept für Drohnen U-Space
der Abgeordneten Frank Magnitz, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Leif-Erik Holm, Andreas Mrosek, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit dem EASA Draft Opinion – High level regulatory framework for the U-Space vom Oktober 2019 hat die EASA (Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit) eine Gesetzesvorlage zu U-Space vorgestellt, in der nach Artikel 7 Drohnen Vorrang vor bemannten Luftfahrzeugen haben bzw. der Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen zugunsten von Drohnen untersagt wird (https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Draft COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION on a high-level regulatory fram....pdf).
Für die Flugsicherheit in Deutschland sind das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig zuständig. Für Flugsicherheit im militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr ist das Luftfahrtamt der Bundeswehr zuständig. „Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland (https://www.lba.de/DE/LBA/Aufgabe/Aufgaben_node.html). „Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) federführend für das Luftsicherheitsgesetz zuständig“ (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Luft/Luft-Flugsicherheit/luft-flugsicherheit.html).
Bereits in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 129 des Abgeordneten Frank Magnitz auf Bundestagsdrucksache 19/17884 wurde die Position der Bundesregierung zu einem möglichen Vorrang für Drohnen angefragt.
In Anbetracht der durch die Vereinigung Cockpit beispielsweise in der VC Policy Unmanned Aircraft (https://www.vcockpit.de/fileadmin/dokumente/themen/policies/40_VC_Policy_Unmanned_Aircraft_Systems.pdf) und durch die Arbeitsgruppe UNMANNED AIRCRAFT SYSTEMS (UAS) unter https://www.vcockpit.de/die-vc/flight-safety/arbeitsgruppen/unmanned-aircraft-systems-uas.html geäußerten und für die Fragesteller vollständig nachvollziehbaren Forderungen und Bedenken, stellen die Fragesteller die folgenden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung generell die Priorisierung bezüglich Drohnen und Fluggeräten mit Personen an Bord?
Wie sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Vorrangregelung zwischen Drohnen und Fluggeräten mit Personen an Bord und die Ausweichregeln zwischen Drohnen und Luftfahrzeugen im deutschen Luftraum auszugestalten?
Könnten, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, nach Einschätzung der Bundesregierung Drohnen gegenüber Fluggeräten mit Personen an Bord im deutschen Luftraum Vorrang haben?
Wenn ja, wie sind dann die Ausweichregeln zwischen Luftfahrzeugen und die Verhaltensweisen des Flugzeugführers bei Drohnensichtung zu gestalten?
Wenn ja, wie sind dann die Verhaltensweisen des Flugzeugführers bei SAR(Suche und Rettung)-Einsätzen zu gestalten?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Gründe, bestimmte Drohnen von der Regulierung auszunehmen, und wenn ja, welche?
Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, die von diesen Drohnen für bemannte Luftfahrzeuge ausgeht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, die im Falle einer Kollision von 25 kg schweren Drohnen in 120 m Höhe für bemannte Luftfahrzeuge ausgeht?
Ist der Bundesregierung die Studie Small Remotely Piloted Aircraft Systems (drones) Mid-Air Collission study im Auftrag der britischen Regierung vom 22. Juli 2017 bekannt (https://www.gov.uk/government/publications/drones-and-manned-aircraft-collisions-test-results, S. 4), die bereits bei einem Zusammenstoß eines Hubschraubers mit einer 1,2 kg schweren Drohne kritische Folgen für möglich hält, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln?
Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse und Erfahrungen vor im Zusammenhang mit Zusammenstößen von Flugzeugen mit Vögeln, sind der Bundesregierung andere als evtl. eigene Erkenntnisse dazu bekannt (vgl. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/871672/small-remotely-piloted-aircraft-systems-drones-mid-air-collision-study.pdf, https://www.focus.de/reisen/flug/gefaehrliche-kollisionen-das-passiert-wenn-ein-kleiner-vogel-in-ein-riesiges-flugzeug-kracht_id_5360184.html), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den bisherigen eigenen Erfahrungen und evtl. denen anderer Stellen?