Fake News
der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Frank Sitta, Manuel Höferlin, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Spätestens seit der US-Wahl bestimmen Diskussionen über Fake News die politischen Debatten. Die Produktion von Fake News wird dadurch sowohl zu einem lukrativen Geschäft als auch zu einem Mittel der politischen Einflussnahme. Auch in Deutschland ist uns die politische Wirkung, die Fake News haben können, durchaus bewusst. So kam es zum Beispiel infolge der russischen Berichterstattung im Fall Lisa zu einem Übergriff auf ein Asylbewerberheim in Berlin-Marzahn (https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/russlanddeutsche/271945/der-fall-lisa-entwicklungen-in-berlin-hellersdorf-marzahn). Und auch in letzter Zeit erleben wir immer wieder die schnelle Verbreitung von Falschmeldungen über den Corona-Virus, die auf eine ohnehin verunsicherte Bevölkerung treffen (vgl. https://taz.de/Corona-und-Fake-News/!5668688/). Die Herausforderung besteht nach Ansicht der Fragesteller darin, nicht nur einen praktikablen Weg zu finden, gegen Fake News vorzugehen, sondern auch eine anerkannte Definition von Fake News festzulegen, die als Grundlage für ein weiteres Vorgehen Anwendung findet.
Bei der Definition von Fake News stellt sich nach Auffassung der Fragesteller zunächst einmal die Frage, ob alle Falschmeldungen als Fake News gelten sollen. Idealerweise sollte eine Definition eine Abgrenzung von Fake News zu Satiremeldungen oder Zeitungsenten ermöglichen. Würden Satiremeldungen als Fake News gelten, liefe man Gefahr, auch die freie Meinungsäußerung einzuschränken, sobald man gegen „Fake News“ vorgeht. Bei jedem Vorgehen gegen Fake News nach Meinung der Fragesteller muss in den Augen der Fragesteller die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit ist auszuschließen. Es stellt sich daher die Frage, wie man Fake News so definieren kann, dass Satire ausgeschlossen wird und die Meinungs- und Pressefreiheit gewahrt bleiben. Gleiches gilt für Falschmeldungen, wie zum Beispiel Zeitungsenten. Bei solchen Falschmeldungen, die lediglich journalistische Fehler sind, ist zwar ebenfalls eine Korrektur
wünschenswert, allerdings ist unter Umständen nicht erwünscht, dass sie als Fake News gewertet würden, falls „Fake News“ auch einmal Einzug ins Strafrecht erhalten. Andernfalls würden Journalisten Gefahr laufen, wegen inhaltlicher Fehler, strafrechtlich belangt zu werden. Eine weitere Herausforderung für die Definition von Fake News ist der Umgang mit Nachrichtenmeldungen, die bewusst irreführend sind. Dabei handelt es sich um Nachrichten, die zwar inhaltlich nicht falsch sind, die aber absichtlich ein falsches Bild von der Wirklichkeit vermitteln (Beispiel: https://www.thelocal.de/20170105/german-media-blasts-misleading-breitbart-reports-of-violence-on-new-years). Derartige Nachrichtenmeldungen können ebenso viel Schaden anrichten wie bewusste Falschmeldungen. Das Problem besteht allerdings darin, festzustellen, wann eine Nachricht irreführend ist und wann diese Irreführung beabsichtigt ist.
Es ist wichtig, aktuelle technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Erstellung, Erkennung und Verbreitung von Fake News im Blick zu halten. Die Fragesteller sehen Klärungsbedarf im Bereich „Fake News“ und möchten daher erfahren, wie die Bundesregierung das Thema einschätzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie definiert die Bundesregierung „Fake News“, etwa in Abgrenzung zu Desinformation?
Wie unterscheidet die Bundesregierung Fake News von Zeitungsenten oder Satire?
Bewertet die Bundesregierung Nachrichten, die zwar inhaltlich korrekt sind, aber deren Formulierung bewusst irreführend ist, als Fake News?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, bewertet die Bundesregierung die Gefahr durch irreführende Nachrichten als geringer, im Vergleich zu Falschmeldungen?
c) Wenn ja, auf welche Weise identifiziert die Bundesregierung derartige bewusste Irreführungen?
d) Ab wann identifiziert die Bundesregierung wahre Meldungen als irreführend?
Welche Medienformate und Verbreitungskanäle sind nach Ansicht der Bundesregierung besonders anfällig oder geeignet für die Verbreitung von Fake News?
a) Wie viel Zeit verbringen die Bürgerinnen und Bürger nach Wissen der Bundesregierung mit der Nutzung dieser Formate und Kanäle (bitte nach Altersgruppe aufschlüsseln)?
b) Welche Medienformate und Verbreitungskanäle nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung vor allem junge Menschen, welche vor allem ältere Menschen, und auf welchen ist eine eher starke Altersdurchmischung zu finden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr durch die Einflussnahme ausländischer Produzenten von Fake News auf die Bundestagswahl 2021 ein?
a) Was tut die Bundesregierung, um diese Gefahr zu minimieren?
b) Erfolgt eine systematische Beobachtung des Umgangs anderer Staaten mit Fake News, und welche anderen Staaten dienen hierbei als mögliche Vorbilder für eine deutsche Reaktion? Warum wurden diese ausgewählt?
Welche funktionalen Voraussetzungen liberaler Demokratien werden durch Fake News nach Ansicht der Bundesregierung in welcher Weise beschädigt?
Wie groß schätzt die Bundesregierung den Einfluss von Fake News auf Meinungspluralismus und Meinungspolarisierung in Deutschland ein?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung von Deep Fakes auf die Erstellung und Verbreitung von Fake News ein?
a) Welche Anwendungen zur algorithmischen Erkennung von Fake News sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wie lange benötigen, nach Wissen der Bundesregierung, die von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15657 genannten technischen Möglichkeiten zur Identifikation von Deep Fakes, nachdem diese, etwa durch Meldung, bekannt geworden sind? Welche Reaktionszeit ist nach Meinung der Bundesregierung anzustreben?
c) Welche Apps zur Erkennung von Fake News sind der Bundesregierung bekannt? Empfiehlt die Bundesregierung deren Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger, etwa mit dem Ziel der kritischen Medienrezeption?
Welche Bevölkerungsgruppen sind nach Einschätzung der Bundesregierung in welchem Maße anfällig für Fake News?
a) Auf Grundlage welcher Studien oder Erhebungen, etwa Messungen der Exposition mit Fake News im deutschsprachigen Internet, nimmt die Bundesregierung ihre Bewertung vor?
b) Was tut die Bundesregierung, um diese Anfälligkeit zu reduzieren?
c) Welche Maßnahmen zielen speziell auf Personen, die häufig jene Medien konsumieren, welche gezielt Verschwörungstheorien verbreiten?
d) Welche Prävention findet in Schulen nach Wissen der Bundesregierung statt? Für welche Klassen- und Altersstufen empfiehlt die Bundesregierung die Aufnahme von Präventionsmaßnahmen in den Lehrplan?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für ihre Arbeit aus den Ergebnissen des Projekts „Digitales Deutschland“ (auf das die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15657 hingewiesen hat) gezogen? Welche Erkenntnisse konnten für den unter https://digid.jff.de/projekt/ genannten Fachdiskurs gewonnen werden? Wie erfolgt die weitere Arbeit mit den Projektergebnissen?
f) Welche Organisationen oder Vereine gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, auf deren Expertise Schulen für die Fake-News-Prävention zurückgreifen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Potential von Machine Learning zur Identifikation von Fake News?
Wie bewertet die Bundesregierung die Markierung von Fake News mit Warnmeldungen (beispielsweise durch sogenannte Faktenchecker) beim Lesen oder beim Teilen in sozialen Netzwerken?
Wie bewertet die Bundesregierung die Löschung von Fake News und die damit verbundene Gefahr eines „overblockings“?
Welche technischen Möglichkeiten zur Identifikation von Fake News in anderen Sprachen, die etwa in Deutschland lebende Personen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch zum Ziel haben, werden von der Bundesregierung untersucht? Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendbarkeit der genannten Möglichkeiten für die Identifikation auf anderssprachige Fake News und für die anderssprachige Reaktion auf Fake News?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Ministerien oder Behörden öffentliche Anlaufstellen, etwa in Form einer Online-Plattform, bei der Bürger Fake News melden können? Wenn nein, warum nicht? Ist das geplant?
a) Wenn ja, welche?
b) Wie sind die Response-Pläne? Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen für die zuständigen Mitarbeiter?
c) Gibt es Service-Level-Agreements (SLAs) zur Response-Zeit, und falls ja, welche?
d) Wie sind die ITIL-Prozesse (ITIL = Information Technology Infrastructure Library) definiert?
e) Welche Analyse- und Reporting-Tools werden verwendet?
f) Findet ein übergreifender Austausch statt?
Welche aktuellen Forschungsvorhaben zum Thema Fake News fördert die Bundesregierung derzeit? Welche Erkenntnislücken speziell für den deutschen Raum werden damit adressiert?