Missachtung von umgangsrechtlichen Regelungen während der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Für Familien ist die Situation während der Corona-Pandemie besonders schwierig gewesen und sie ist es noch. Dabei geht es nicht nur um Familien, bei denen alle Mitglieder zusammenleben, sondern auch um Nachtrennungsfamilien. Vermehrt gab es Berichte (vgl. hier in der Presse: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-regen/regen/Sorgerechtsstreit-in-Corona-Zeiten-3660523.html), dass Umgangsrechtsregelungen ohne triftigen Anlass und Grundlage durch Elternteile eigenmächtig missachtet und ausgesetzt wurden. Dem Kind wurde so für Wochen die Möglichkeit genommen, beide Elternteile im Rahmen der durch ein Gericht festgesetzten Regelungen zu sehen. Dem betroffenen Elternteil wurde somit die Möglichkeit des Umgangs mit dem eigenen Kind versagt.
Zum Teil ist dieses eigenmächtige Außerkraftsetzen von gerichtlichen Urteilen angeblich auch auf Empfehlung von Jugendämtern geschehen (siehe Quellenangabe oben), obwohl es von den meisten Bundesländern (vgl. z. B. Bayern, https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php) sowie seitens der Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV) Erklärungen gab, dass auch während der Krise die festgelegten Umgangsrechtsregelungen gelten (https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwieweit wurde diese Thematik an die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ – sowie BMJV) herangetragen, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung hierüber?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis, und ist sie mit Vertretern der Länder diskutiert worden?
Inwieweit wurde mit den Ländern diskutiert, dass Jugendämter, auch wenn diese nicht direkt zuständig sind, aber dennoch an die Verbindlichkeit eines Gerichtsurteils gebunden sind, Eltern ein Aussetzen der Umgangsrechtsregelungen empfohlen haben?
Wie viele solcher Fälle sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln, und wie die Bundesregierung Kenntnis über diese Fälle erlangt hat – Bürger, Presse, Länder etc. –)?
Wurde diese Thematik in den Bund-Länder-Beratungen diskutiert?
a) Falls ja, mit welchem Ergebnis?
b) Falls nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den in der Presse dargestellten Fall (auch in Bezug zu den auf der Seite des BMJV zusammengestellten Informationen, siehe oben), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Fall? Plant sie beispielsweise weitere Maßnahmen zur Aufklärung für betroffene Eltern, beratende Stellen wie Jugendämter auch in Zusammenarbeit mit den Ländern?
a) Falls ja, welche, und in welchem Zeitrahmen?
b) Falls nein, wieso nicht?
Was rät die Bundesregierung betroffenen Eltern in solchen Fällen?
Wie steht die Bundesregierung im Allgemeinen zum eigenmächtigen Aussetzen von umgangsrechtlichen Regelungen, die per Gerichtsurteil durch ein Familiengericht festgelegt wurden?
Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung diese Praxis für die mittelfristige Zukunft hinsichtlich der Einhaltung von Umgangsrechtsregelungen, beispielsweise bei einer zweiten Corona-Infektionswelle oder einer starken Grippewelle ?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen mit den Ländern gemeinsam geplant, um Klarheit für solche Situationen zu schaffen (z. B. Informationskampagnen für Jugendämter, Aufklärung über die Folgen von eigenmächtigem Aussetzen von gerichtlich festgelegten Umgangsrechten, Folgen über die zwangsweise Entziehung des Umgangsrechts)?
a) Falls ja, wann, und wie sollen diese Maßnahmen aussehen?
b) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche Praxis in der Zukunft zum Wohl der Kinder zu unterbinden?
Welche potentiellen psychischen Schäden können nach Auffassung der Bundesregierung solche willkürlich ausgesetzten Umgangsregeln für die Kinder nach sich ziehen?