Verwaltungsaufwand und Verwaltungskosten durch ALG-II Anträge von Künstlern und Kreativen in Corona-Zeiten
der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Kultur- und Kreativwirtschaft leidet in erheblichem Maß an den Folgen des staatlich verordneten Shutdowns aufgrund der Corona-Pandemie. Dies betrifft insbesondere die Darstellenden Künste, die auf die körperliche Anwesenheit eines Publikums angewiesen sind und auch auf der Bühne zumeist stark in Interaktion miteinander treten. Auch nach dem Wiederhochfahren des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens wird aus Sicht der Fragesteller einige Zeit vergehen, bis Festivals, Konzerte, Theater- und Opernaufführungen oder auch Clubbesuche wieder stattfinden werden. Gerade die vielen freiberuflich tätigen Kreativen und Künstler sind von den Schließungen der Kultureinrichtungen stark betroffen und oft auch existenziell bedroht. Viele Bürgerbriefe erreichten den politischen Raum. Darin wurde vielfach geschildert, dass die von Bundesseite angestoßenen Soforthilfemaßnahmen an den Betroffenen vorbeiliefen. Ein häufiger Streitpunkt in der Sache war und ist die Frage nach dem Umgang mit beschäftigungslosen Künstlern und Kreativen, die meistens keine nennenswerten Betriebsausgaben haben. Ohne Engagements und Bezahlung fallen jedoch die für den Lebensunterhalt und die Altersvorsorge dringend benötigten Einnahmen weg. Darum haben die Fragesteller in ihrem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/18668 unter anderem die Forderung gestellt, dass Solo-Selbstständigen – über eine überarbeitete Bund-Länder-Vereinbarung – das Recht gewährt werden sollte, neben den Betriebskosten auch teilgewerbliche Kosten durch die Mittel der Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie sollen Künstler nach Ansicht und Wissen der Bundesregierung ihren Lebensunterhalt während der Corona-Krise gewährleisten?
a) Welche Maßnahmen der Bundesregierung erlauben es den Künstlern und Kreativen, Soforthilfen für Lebenshaltungskosten zu verwenden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkkraft der Zuschüsse aus dem „Corona-Schutzschild“ für Künstler und Kreative, der ausschließlich Liquiditätsengpässe betrieblicher Natur abdeckt?
c) Welche Soforthilfen von Bundesseite stehen Künstlern und Kreativen zu, die über Liquiditätsengpässe bei den laufenden Betriebskosten hinausgehen?
d) Plant die Bundesregierung bei bundesweiten Soforthilfen die Möglichkeit, Privatentnahmen als Betriebskosten geltend machen zu können?
Sind der Bundesregierung Daten darüber bekannt, wie viele Kreative und Künstler insgesamt in Deutschland von der Corona-Krise betroffen sind?
a) Sind der Bundesregierung Daten darüber bekannt, wie viele dieser Kreativen und Künstler Soforthilfen beantragt haben?
b) Wie viele dieser Soforthilfeanträge sind bislang positiv beschieden worden?
c) Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele Kreative und Künstler Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragt haben?
d) Sind der Bundesregierung Daten darüber bekannt, wie viele Kreative und Künstler im Rahmen von ALG II bislang zu Fortbildungsmaßnahmen geschickt worden sind?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche finanziellen und volkswirtschaftlichen Folgen durch zusätzliche Anträge auf ALG II in den Arbeitsagenturen von Kreativen und Künstlern verursacht worden sind?
a) Wenn ja, wie hoch sind die gesamtwirtschaftlichen zusätzlichen Kosten?
b) Wenn nein, ist mit einer solchen Informationserhebung zu rechnen, und gibt es ggf. einen bereits avisierten Veröffentlichungszeitraum?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch die Zuweisung der Künstler zu ALG II sonstiger finanzieller oder bürokratischer Mehraufwand in den Behörden entstanden ist?
a) Falls ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob sich der Mehraufwand auch in einer zeitlich längeren Bearbeitungszeit widerspiegelt?
b) Falls ja, wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur momentanen Bearbeitungsdauer von ALG-II-Anträgen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ab welcher Bezugsdauer von ALG II Künstler und Kreative zu Bewerbungsgesprächen und Fortbildungsmaßnahmen müssen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Künstler und Kreative, aufbauend auf ihrem Profil als Künstler und Kreative, zielführende Bewerbungs- und Fortbildungsangebote vermittelt bekommen?
Hat die Bundesregierung Informationen oder Kenntnis darüber, ob Fortbildungsmaßnahmen für andere ALG-II-Empfänger nicht verfügbar waren, weil Künstler und Kreative unter den ALG-II-Empfängern eine solche Fortbildungsmaßnahme besuchten?