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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Analyse des Corona-Krisenmanagements der Bundesregierung durch einen Mitarbeiter des BMI

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1985510.06.2020

Analyse des Corona-Krisenmanagements der Bundesregierung durch einen Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In einem medial verbreiteten Papier (https://www.tichyseinblick.de/dailies-sententials/studie-aus-dem-bmi-teil-5-hier-das-ganze-dokument/) analysiert ein Mitarbeiter des Referats KM4 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Krisenmanagement der Bundesregierung in der Corona-Krise (im Folgenden „der Bericht“).

In einer Pressemitteilung (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/05/mitarbeiter-bmi-verbreitet-privatmeinung-corona-krisenmanagement.html) distanziert sich das BMI von dem o. a. Bericht und führt aus: „Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfes und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet. Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI.“

Mit Pressemitteilung vom 11. Mai 2020 haben zehn externe Ärzte und Wissenschaftler (acht davon führen den Professorentitel), die den Ersteller des Berichts mit ihrer Expertise unterstützt haben, das BMI aufgefordert, gleichwohl inhaltlich zu dem Papier Stellung zu nehmen (https://deutsch.rt.com/inland/102396-umstrittene-bmi-analyse-wissenschaftler-kritisieren/?fbclid=IwAR2voYenVxb6lXmnwxnhe8saKxYcdaLh_fut7Dd3sn8sq5xdcVIte9wwxrM, Stand: 13. Mai 2020). Aus Sicht der Fragesteller haben die in dem Bericht enthaltenen Analysen und Bewertungen ein derartiges Gewicht, dass die Öffentlichkeit eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu erwarten darf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist eine Evaluation des Corona-Krisenmanagements der Bundesregierung geplant, und wenn ja, wird die Bundesregierung den Bericht bei einer solchen Evaluation miteinbeziehen?

2

Stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung der Gefährdungslage in der Corona-Krise ausschließlich auf die fachliche Expertise des Robert Koch-Instituts oder bezieht sie auch Daten, Analysen und Einschätzungen anderer Institutionen ein, und wenn ja, welcher?

3

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht enthaltenen Einschätzung (https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2020/05/Corona-Maßnahmenbewertung.pdf): „Die Lageberichte, in denen alle entscheidungsrelevanten Informationen zusammen gefasst werden müssten, behandeln in der laufenden Krise bis heute nur einen kleinen Ausschnitt des drohenden Gefahrenspektrums“ (Nummer 1 der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

4

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU). Es sterben an Corona im Wesentlichen die Menschen, die statistisch dieses Jahr sterben, weil sie am Ende ihres Lebens angekommen sind und ihr geschwächter Körper sich beliebiger zufälliger Alltagsbelastungen nicht mehr erwehren kann (darunter der etwa 150 derzeit im Umlauf befindlichen Viren)“ (Nummer 2 der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

5

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Dass der mutmaßliche Fehlalarm über Wochen unentdeckt blieb, hat einen wesentlichen Grund darin, dass die geltenden Rahmenvorgaben zum Handeln des Krisenstabs und des Krisenmanagement in einer Pandemie keine geeigneten Detektionsinstrumente enthalten, die automatisch einen Alarm auslösen und den sofortigen Abbruch von Maßnahmen einleiten würden, sobald sich entweder eine Pandemiewarnung als Fehlalarm herausstellte oder abzusehen ist, dass die Kollateralschäden – und darunter insbesondere die Menschenleben vernichtenden Anteile – größer zu werden drohen, als das gesundheitliche und insbesondere das tödliche Potential der betrachteten Erkrankung ausmacht“ (Nummer 3 der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

6

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Der Kollateralschaden ist inzwischen höher als der erkennbare Nutzen“ (Nummer 4 der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

7

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Die Resilienz des hochkomplexen und stark interdependenten Gesamtsystems Kritischer Infrastrukturen ist gesunken. Unsere Gesellschaft lebt ab sofort mit einer gestiegenen Verletzlichkeit und höheren Ausfallrisiken von lebenswichtigen Infrastrukturen“ (Nummer 6 der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

8

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen, sowie die vielfältigen gesellschaftlichen Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft. Es wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle – und um die möglicherweise prekär werdende Lage bei den Kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren“ (Nummer 7 der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

9

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)“ (Nummer 8 der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

10

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Rechte von z. B. Bürgern ist derzeit nicht gegeben, da staatlicherseits keine angemessene Abwägung mit den Folgen durchgeführt wurde. Das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] fordert eine angemessene Abwägung von Maßnahmen mit negativen Folgen (PSPP Urteil vom 5. Mai 2020)“ (Buchstabe a der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

11

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der folgenden, im Bericht (s. o.) enthaltenen Einschätzung: „Es ist unverzüglich eine angemessene Gefahrenanalyse und -bewertung durchzuführen. Anderenfalls könnte der Staat für entstandene Schäden haftbar sein“ (Buchstabe c der „Zusammenfassung der Analyseergebnisse“)?

Berlin, den 22. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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