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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung und Monitoring von Klimaanpassungsmaßnahmen an den Klimawandel

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

29.06.2020

Aktualisiert

13.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1990912.06.2020

Finanzierung und Monitoring von Klimaanpassungsmaßnahmen an den Klimawandel

der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Deutschland ist in hohem Maß von den Konsequenzen des Klimawandels betroffen – das belegen zahlreiche Untersuchungen aus dem Bereich der Klimawissenschaft. Laut dem Klima-Risiko-Index gehörte Deutschland 2018 sogar erstmals zu den drei am stärksten von Extremwetter betroffenen Staaten der Welt (https://germanwatch.org/sites/germanwatch.org/files/2019-12/klima-risiko-index_2020_tabelle_1999-2018.jpg). Die Sommer 2018 und 2019 waren von starker Hitze und Trockenheit geprägt und gehörten zusammen mit dem Sommer 2003 zu den wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.

Statistisch gesichert ist, dass die mittlere Jahreslufttemperatur im Zeitraum von 1881 bis 2018 im Flächenmittel von Deutschland um 1,5 Grad Celsius gestiegen ist (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/das_monitoringbericht_2019_barrierefrei.pdf).

Neben trockeneren Sommern, werden die Winter hingegen feuchter. Im Durchschnitt verzeichnet Deutschland bei den winterlichen Niederschlägen seit 1881 einen Anstieg um rund 25 Prozent. Um den gleichen Prozentsatz haben sich auch die Starkregenereignisse im Winter in den letzten 65 Jahren vermehrt (https://www.wissenschaft.de/erde-klima/klimawandel-ist-in-deutschland-angekommen/). Statt Schnee wird im Winter infolgedessen vermehrt Regel fallen und zu einer steigenden Hochwassergefahr entlang der Einzugsgebiete von Flüssen führen. Diese Ereignisse verändern die Lebensbedingungen der Menschen und erfordern Maßnahmen zur Anpassung, um Risiken einzudämmen. Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen.

Auch 2020 ist die Bodenfeuchte in Deutschland derzeit ungewöhnlich gering. Demnach sind, laut Aussagen des Deutschen Wetterdienstes, in der ersten Aprlhälfte in Deutschland im Mittel nur knapp 3 Prozent der sonst typischen 58 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen. Die Sommertrockenheit in Verbindung mit der zunehmenden Erwärmung führt darüber hinaus zu Beeinträchtigungen in der Nutzung von Grundwasser. Niedrige Grundwasserstände haben wiederum Probleme bei der Bodenwasserversorgung zur Folge, die insbesondere die Land- und Forstwirtschaft stark beeinflussen. Laut Aussagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat das verfügbare Wasser in landwirtschaftlich genutzten Böden im Laufe der letzten 50 Jahre deutlich abgenommen. Klimatische Veränderungen durch Hitze und Dürre verursachten allein im Jahr 2018 in der Landwirtschaft Schäden in Höhe von 700 Mio. Euro (https://www.bmu.de/pressemitteilung/klimawandel-in-deutschland-neuer-monitoringbericht-belegt-weitreichende-folgen/).

Weiterhin beeinträchtigen niedrige Grundwasserstände und Niedrigwasserstände in Flüssen nicht nur die Schifffahrt und die Trinkwasserversorgung, sondern gefährden zudem die Versorgung von Kraftwerken und Industrie mit Kühlwasser und die Funktionsfähigkeit lokaler Ökosysteme.

Risikoanalysen und Versicherungskonzepte können durch Einbezug privater Versicherungsunternehmen dazu beitragen, das Risiko weiter zu verteilen, um im Katastrophenfall finanzielle Mittel bereitzustellen, Schäden zu beheben sowie Entschädigungen auszuzahlen und frühzeitig verlustmindernde Anreize zu fördern. Nach Aussagen der Weltbank richten Dürren, Überschwemmungen und Stürme jährlich weltweit Schäden in Höhe von ca. 300 Mrd. US-Dollar an. Besonders Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern sind oftmals von Extremwetterereignissen und deren Folgen betroffen. Im Rahmen der internationalen Verhandlungen, wie beispielsweise dem Pariser Abkommen, der Agenda 2030 und dem Sendai-Rahmenwerk, nehmen die sogenannten loss und damages, die Vermeidung von und der Umgang mit Verlusten durch den Klimawandel, gerade für Entwicklungs- und Schwellenländer einen besonders hohen Stellenwert ein. Die Bundesregierung unterstützt durch das im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angesiedelte Sekretariat des globalen InsuResilience Partnership Versicherungskonzepte, um die Resilienz der ärmsten und verwundbarsten Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern gegen Klimarisiken zu stärken (https://www.giz.de/fach-expertise/html/60844.html). Die G7-Initiative zur Klimarisikoversicherung hatte sich das Ziel gesetzt, „bis 2020 weitere 400 Millionen gegen solche Risiken abzusichern“ (https://www.bmz.de/g7/de/Entwicklungspolitische_Schwerpunkte/Klimawandel/index.html).

Doch auch in Deutschland steigt das Risiko: 2018 entstanden hierzulande 3,1 Mrd. Euro an Versicherungsschäden infolge von Extremwetterereignissen (https://www.bmu.de/pressemitteilung/klimawandel-in-deutschland-neuer-monitoringbericht-belegt-weitreichende-folgen/). Insbesondere Überschwemmungen, Starkregen, Sturzfluten und Stürme werden zunehmend Schäden an Gebäuden anrichten. Versicherungen, wie z. B. gegen Elementarschäden, können hier Abhilfe schaffen, jedoch ist gegenwärtig weniger als die Hälfte der Gebäude in Deutschland dahin gehend abgesichert. Über eine Hausrat-Elementarschadenversicherung verfügt nur jeder vierte Haushalt (https://www.klimareporter.de/finanzen-wirtschaft/deutschland-kann-sich-im-klimawandel-versichern). Laut Einschätzungen vonseiten des BMU könnte das niedrige Risikobewusstsein der Bevölkerung, entgegen der Zunahme von Extremwetterereignissen, ein Grund für den geringen Versicherungsschutz sein (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/das_monitoringbericht_2019_barrierefrei.pdf). Weitere Einschätzungen gehen davon aus, dass Versicherungsschutz als zu teuer empfunden wird oder dass Versicherungen nicht verpflichtend an Darlehen oder Finanzhilfen gebunden sind.

Großbritannien, wo beispielsweise die Vergabe von Darlehen für Immobilien an Versicherungsschutz gegen Hochwasser gebunden ist, verzeichnet im Gegensatz zu Deutschland eine sehr hohe Versicherungsrate hat (ca. 90 Prozent) (https://www.researchgate.net/publication/5432353_Insurance_Against_Climate_Change_and_Flooding_in_the_Netherlands_Present_Future_and_Comparison_with_Other_Countries).

Versicherungsschäden können weiterhin verringert werden, wenn in einem vorgelagerten Schritt weitere Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden, um eine private Absicherung durch Versicherungen erst möglich zu machen. Um einen funktionierenden Versicherungsmarkt aufzubauen, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller Investitionen von staatlicher Seite, um grundlegende Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Nach verheerenden Hochwassern 1993 und 1995 in den Niederlanden sah sich die Regierung 1998 gezwungen, durch den Calamities and Compensation Act (WTS) Kompensationen für Schäden durch Hochwasser und weitere Extremereignisse (disaster losses including flood damage) komplett von staatlicher Seite aus zu regeln, weil private Versicherer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gewillt waren, das Risiko zu übernehmen. Um die Risiken durch Hochwasser einzudämmen, haben Bund und Länder in Deutschland im Oktober 2014 das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) beschlossen. Dieses soll ermöglichen, dass überregional wirkende Maßnahmen mit dem Ziel Hochwasserereignissen vorzubeugen, beschleunigt umzusetzen sind. Derzeit stellt der Bund jährlich 100 Mio. Euro zur Finanzierung des Programms zur Verfügung.

Im Jahresbericht 2019 traf die Bundesregierung keine Aussage darüber, welche konkreten Projekte von den Ländern unter Verwendung der finanziellen Mittel des Bundes realisiert wurden. Darüber hinaus stellte der Bundesrechnungshof fest, dass von Seiten der Bundesregierung keine Prüfung hinsichtlich der zweckgerichteten Verwendung der Mittel durch die Länder vorgenommen wird (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2019/2019-bericht-berichterstattung-der-bundesregierung-zum-nationalen-hochwasserschutzprogramm).

Weiterhin sind nach Ansicht der Fragesteller ein verbessertes Monitoring und eine verbesserte Abschätzung der Klimawandelfolgen für eine verlässliche Risikoabschätzung und finanzielle Investitionsvolumen unabdingbar. Auch üben häufigere Wetterextreme enormen Druck auf die Versicherungsbranche aus und die Befürchtungen sind, dass einige Klimakatastrophen in Deutschland bald nicht mehr versicherbar seien (https://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2019/klimawandel-treibt-rueckversicherer-um.html), u. a. durch eine Erhöhung der versicherten Vermögenswerte, die das Risikopotenzial weiter steigert.

Problematisch ist insbesondere die schwierige Vorhersagbarkeit solcher Ereignisse, die durch Unsicherheitsfaktoren, die mit dem Klimawandel einhergehen, verstärkt wird.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen11

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit und die Schäden von Extremwetterereignissen in Deutschland in den kommenden Jahren (mindestens bis 2030) ein?

a) Wie hoch schätzt sie das wirtschaftliche Risiko für Versicherer von Klimafolgeschäden aufgrund des vermehrten Auftretens von Extremwetterereignissen ein?

b) Welche Eintrittswahrscheinlichkeit hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren diesbezüglich verzeichnet, und von welchen Veränderungen geht sie zukünftig aufgrund des Klimawandels aus?

c) Auf welche Quellen bezieht sie sich in ihrer Risikoanalyse und Einschätzung?

2

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung sogenannten Klimarisikoversicherungen (insbesondere gegen Hochwasser, Dürren, steigende Meeresspiegel) als Anpassungsstrategien gegen den Klimawandel ein? Welche Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung geschaffen, um einen Versicherungsschutz auf diesem Gebiet zu erleichtern?

3

Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, um die Bereitschaft der Bevölkerung zum Abschließen von Versicherungen gegen Elementarschäden zu erhöhen? Wirkt die Bundesregierung bereits durch Maßnahmen darauf hin, wenn ja, bitte jene konkret ausführen.

4

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Einführung einer verpflichtenden Elementarschadensversicherung für Haushalte?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Antragsteller, dass verlässliches Monitoring und fundierte Abschätzungen der Folgen des Klimawandels Grundlagen für eine solide Risiko- und Versicherungsstrategie sein müssen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie aktuell, um die Grundlagenforschung und Festigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Abschätzung von Klimafolgen zu konsolidieren? Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung hierzu in den kommenden Jahren (bis 2030)?

b) Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der Schaffung einer validen Datengrundlage, auf deren Basis eine Schadenseinschätzung und Prämienfestlegung durch die Versicherungswirtschaft durchgeführt werden kann?

6

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Finanzwirtschaft und insbesondere die Versicherungsbranche bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen?

7

Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus der GIZ-Initiative (GIZ = Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) InsuResilience sowie der G7-Initiative für den heimischen Versicherungsmarkt ableiten? Wurden im Falle der G7-Initiative die 2015 gesetzten Ziele erreicht?

8

Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aktuell, um mögliche Risiken einer Dürre- und Hitzewelle über die aktuelle wirtschaftliche und soziale, durch COVID-19 ausgelöste Notlage hinaus zu mindern?

9

Verfolgt die Bundesregierung die Strategie eines von Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) vorgeschlagenen, von Bund und Ländern getragenen und finanzierten Sonderprogramms zur Klimavorsorge (https://www.bmu.de/pressemitteilung/klimawandel-in-deutschland-neuer-monitoringbericht-belegt-weitreichende-folgen/)? Wenn ja, welche Rolle sieht ein solches Programm für die Versicherungsbranche vor?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Einsparungspotenzial von Versicherungsschäden durch die Umsetzung von präventiven Anpassungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Hochwasserschutzes, ein?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms?

a) Welche konkreten Maßnahmen wurden im Sinne des Nationalen Hochwasserschutzes seit dessen Einführung umgesetzt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die finanziellen Mittel des Bundes zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen von den Ländern zweckgerichtet eingesetzt werden?

Berlin, den 28. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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