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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Corona Epidemie - Gesundheitsschutz im Asylverfahren

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514315.06.2020

Corona-Epidemie – Gesundheitsschutz im Asylverfahren

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Petr Bystron, Roman Johannes Reusch, Jens Maier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„Im Asylverfahren und auch vereinzelt im Widerrufsverfahren werden in begrenztem Umfang Anhörungen bzw. Befragungen unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Dazu gibt es in allen Außenstellen bundesweit spezielle Räumlichkeiten, die Trennscheiben als Spuckschutz, Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutz bereitstellen sollen“ (vgl. https://www.bamf.de/DE/Startseite/_documents/corona-asyl-und-fluechtlingsschutz.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nimmt Asylanträge nur noch schriftlich entgegen (ebd.).

Nach der noch unveröffentlichten Studie unter Leitung des Bielefelder Forschers Dr. Kayvan Bozorgmehr, die sich mit Corona-Ansteckungsrisiken in Flüchtlingsheimen befasst, stellen gerade die Sammelunterkünfte in der Corona-Pandemie hochproblematische Lebensbedingungen dar (vgl. https://www.nrz.de/thema/coronavirus/studie-sieht-erhoehtes-ansteckungsrisiko-in-fluechtlingsheimen-id229161142.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020). Die Isolierung von Infizierten sei aus räumlichen Gründen oft nicht möglich (ebd.).

Aufgrund der engen Belegung und der meist gemeinschaftlichen Nutzung von Bädern, Küchen und anderen Flächen, seien die in den Sammelunterkünften untergebrachten Menschen besonders gefährdet, sich mit dem Coronavirus zu infizieren (vgl. https://www.focus.de/politik/sicherheitsreport/unsicherheit-unter-fluechtlingen-waechst-zahl-der-corona-faelle-in-asylheimen-steigt-laut-innenministerium-jetzt-24-infizierte_id_11790745.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020). Die vom Robert Koch-Institut empfohlenen Maßnahmen, wie zum Beispiel einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander einzuhalten, sind demnach nicht umsetzbar. Dabei seien gerade Asylsuchende, bedingt durch Fluchtbelastung und Neuorientierung, sogar empfänglicher für Infektionskrankheiten (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/corona-in-fluechtlingsunterkuenften-der-fehlende-abstand-wird-zum-toedlichen-risiko/25766136.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020).

Bereits drei ergangene Verwaltungsgerichtsentscheidungen bestätigen, dass in den Aufnahmeeinrichtungen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht (vgl. https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/30/pm-beschluss-nummer-4-chemnitz-zieht-nach-sachsens-verwaltungsgerichte-tenorieren-einheitlich/, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020). Bewohner berichten von fehlenden Hygienekontrollen, auch grundlegende Reinigungsmittel (Seife, Toilettenpapier) würden fehlen (vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/corona-risikogruppe-gefluechtete-unterkunft-100.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020). So betrug die Anzahl der positiv auf Corona getesteten Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen im letzten Monat 68 Prozent (vgl. https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/corona-fluechtlingsunterkunft-100.html, zuletzt abgerufen am 27. Mai 2020).

Trotz dieser untragbaren Missstände würden immer neue Bewohner in die nahe an der Auslastungsgrenze stehenden Unterkünfte gebracht (vgl. https://taz.de/Unterkuenfte-fuer-Gefluechtete-in-Sachsen/!5680111/, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020), und der Zustrom der Asylbewerber wird trotz Corona-Pandemie nicht gestoppt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19167).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere bei Wiederaufnahme der persönlichen Anhörung bzw. generell im Asyl- und entsprechenden Widerrufsverfahren (vgl. https://www.bamf.de/DE/Startseite/_documents/corona-asyl-und-fluechtlingsschutz.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020) Asylsuchende und Asylantragstellende sowie deren Begleitpersonal, wie beispielsweise Dolmetscher, auf das Virus „SARS-CoV-2“ getestet werden (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-bamf-103.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020)?

2

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Mitarbeiter der Bundespolizei und des BAMF im Rahmen der Registrierung von Asylsuchenden regelmäßig auf das Coronavirus getestet werden, und welche weiteren Schutzmaßnahmen werden getroffen?

3

Sieht die Bundesregierung bei Asylsuchenden aus Herkunftsregionen, die u. U. stärker von der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus betroffen sind, eine erhöhte Gefahr, welche einen besonderen Schutz etwa des BAMF-Personals oder anderer Mitarbeiter im Asyl- und entsprechenden Widerrufsverfahren rechtfertigt?

4

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Asylpolitik die Kapazitäten der Erstaufnahmestellen und Sammelunterkünfte, weil auch dort Schutzmaßnahmen wie Mindestabstandsgebote zur Corona-Prävention eingehalten werden müssen, was vielerorts nicht gewährleistet ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Plant die Bundesregierung eine finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen, um Hygienestandards und Mindestabstandsgebote durchsetzen zu können, und wenn ja, inwiefern?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller bestehende Widersprüchlichkeit dahin gehend, dass sie Asylgesuche aufgrund humanitärer Verpflichtungen weiterhin annimmt, menschenrechtskonforme Aufnahmebedingungen jedoch nicht durchsetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Erwägt die Bundesregierung in Anbetracht der nach Ansicht der Fragesteller desaströsen Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die gegenwärtigen Einreisebeschränkungen (Stand: 29. Mai 2020) bzw. bei Verlängerung oder Wiederaufnahme der Einreisebeschränkungen, diese auch auf Asylsuchende auszudehnen?

Berlin, den 5. Juni 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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