Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zur Politisch motivierten Kriminalität
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Dr. Lothar Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 27. Mai 2020 wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2019 vorgestellt (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/bilanz-politisch-motivierte-straftaten-101.html). Die Statistik zeigt einen Anstieg der Politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2019 (ebd.). Die Anzahl der Taten von rechtsextremistischen Straftätern stieg um rund 9 Prozent (ebd.). Noch wesentlich deutlicher ist der Anstieg mit rund 23 Prozent bei Straftaten von Linksextremisten (ebd.).
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußerte sich zu der Veröffentlichung der Statistik auf der Netzseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und erklärt dabei, dass die aktuellen Fallzahlen deutlich zeigen würden, „wie dringend erforderlich unser Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ sei (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/052720_Kriminalitaet.html). Weiter fasste die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Inhalte ihres Gesetzesvorhabens zusammen und machte deutlich, dass „menschenverachtende Volksverhetzungen, Bedrohungen und Beleidigungen (…)“ (ebd.) die „Hemmschwellen sinken“ ließen (ebd.) und „den Boden für Gewalttaten“ (ebd.) bereiten würden. Aus diesem Grund nehme die Bundesregierung Hasskriminalität sehr viel stärker ins Visier und erhöhe den Verfolgungsdruck. Soziale Netzwerke müssten zukünftig Volksverhetzungen, Morddrohungen und verfassungsfeindliche Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Weiter geht sie auf „neue Formen von Hass und Hetze“ (ebd.) ein: Es sei erschreckend, wie in der Corona-Krise „Menschen asiatischer Herkunft (…) angegriffen und beschimpft“ (ebd.) würden. Dahinter stünde nichts als „dumpfer Rassismus“ (ebd.). Weiter führt die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die „jüngsten Drohungen“ (ebd.) gegen den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und gegen Prof. Dr. Christian Drosten aus und verurteilt diese aufs Schärfste. Diese Drohungen bezeichnet sie als „unerträgliche Attacken auf die Wissenschaft, deren Forschung Leben rettet“ (ebd.) und fordert „strafrechtliche Konsequenzen dieser Taten.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Anzahl von Straftaten aus dem linken Spektrum?
Inwiefern wird das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Politisch motivierte Straftaten von links eindämmen?
Wie definiert die Bundesregierung „Hasskriminalität“, und welchem Phänomenbereich der politisch motivierten Straftaten ordnet sie diese zu?
Welche Erkenntnisse zu linksextremer Hasskriminalität liegen der Bundesregierung vor?
Wie viele Fälle, in denen „Menschen asiatischer Herkunft“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und (als weitere Kategorie) Menschen asiatischen Aussehens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
a) angegriffen und
b) beschimpft
worden waren, sind der Bundesregierung seit Januar 2020 in welchem Bundesland bekannt geworden?
Welche Straftatbestände wurden jeweils erfüllt, und wie definiert die Bundesregierung das Merkmal „asiatische Herkunft“?
Welche konkreten Drohungen und Übergriffe auf Politiker und Wissenschaftler hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in der Vergangenheit wann und wie öffentlich verurteilt (bitte einzeln auflisten)?
Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die aktuellen Drohungen gegen den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und gegen Prof. Dr. Christian Drosten öffentlich verurteilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie kommt die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu der Erkenntnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass es sich bei den Drohungen gegen den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und gegen Prof. Dr. Christian Drosten um „Attacken auf die Wissenschaft, deren Forschung Leben rettet“ handele?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Forschungsergebnissen von Prof. Dr. Karl Lauterbach überhaupt und dazu vor, dass diese Leben retten?