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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Identitätstäuschung durch Flüchtlinge und Einbürgerungen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2001016.06.2020

Identitätstäuschung durch Flüchtlinge und Einbürgerungen

der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Presseberichten plant die Bundesregierung, mit einer Gesetzesänderung die Einbürgerung von Personen zu verhindern, die über ihre Identität getäuscht haben (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus207306521/Identitaetstaeuschung-So-will-die-Bundesregierung-die-Einbuergerungsregeln-verschaerfen.html).

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Hans-Eckhard Sommer, erklärte im Februar 2020, dass nur 45 Prozent der Asylsuchenden Ausweispapiere dabeihaben (https://rp-online.de/politik/deutschland/interview-mit-bamf-praesident-hans-eckhard-sommer-nur-45-prozent-haben-ausweispapiere_aid-48672387). Das BAMF gab 2017 an, dass es keine Statistik darüber führt, wie viele Asylsuchende ohne Identitätspapiere nach Deutschland kommen, schätzte jedoch 2016, dass nur 40 Prozent der Asylsuchenden ein Identifikationsdokument vorlegen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article160902357/Wie-viele-Fluechtlinge-kommen-ohne-Papiere-Das-BAMF-weiss-es-nicht.html). Im Jahr 2016 berichtete die Bundespolizei, dass 77 Prozent der im Grenzraum kontrollierten Asylsuchenden über keine Identitätsdokumente verfügten (https://www.morgenpost.de/politik/inland/article207080109/Fluechtlinge-77-Prozent-kommen-ohne-Ausweis-nach-Deutschland.html). Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen stellte 2018 fest, dass 80 Prozent der Asylsuchenden keine Ausweispapiere vorlegten (https://www.welt.de/politik/deutschland/article178276978/Verfassungsschutzpraesident-Maassen-warnt-vor-Asylsuchenden-in-Parallelgesellschaft.html).

Auf die Anfrage eines Abgeordneten der Fraktion der AfD erklärte die Bundesregierung, dass zum Stichtag des 31. Juli 2018 insgesamt 207 347 seit dem Jahr 2014 eingereiste Personen, die in der Folge einen Asylantrag gestellt haben, mit dem Geburtsdatum „1. Januar“ gespeichert sind (Bundestagsdrucksache 19/4317, S. 22).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Führt das BAMF mittlerweile eine Statistik darüber, wie viele Asylsuchende bei ihren Asylanträgen Identitätspapiere vorlegen bzw. nicht vorlegen?

a) Wenn ja, wie viele Personen haben seit 2014 bei ihren Anträgen auf Asyl keine Identifikationspapiere vorgelegt (in Prozent und absoluten Zahlen)?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Aus welchen Gründen legten nach Kenntnis der Bundesregierung nur so wenige (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber Identitätspapiere im Asylantragsverfahren vor?

3

Wie oft hat das BAMF seit 2014 eine Prüfung der von Asylbewerbern behaupteten Identitäten durchgeführt?

4

Wie viele Mitarbeiter des BAMF sind gegenwärtig mit wie vielen Mannstunden pro Monat mit der Prüfung der Identitäten von Asylbewerbern betraut?

5

Mit welchen deutschen, europäischen oder sonstigen Behörden arbeitet das BAMF bei der Prüfung der Identitäten von Asylbewerbern zusammen?

6

Bei wie vielen Personen hat das BAMF seit 2014 eine Identitätstäuschung positiv festgestellt?

7

Welche Arten von Identitätstäuschungen stellte das BAMF seit 2014 jeweils in welchem Umfang fest (bitte Fallzahlen jeweils für Namenstäuschung, Herkunftstäuschung, Alterstäuschung o. Ä. angeben)?

8

Wie viele Personen, die seit 2014 nach Deutschland eingereist sind und im Anschluss einen Asylantrag gestellt haben, sind mit dem Geburtsdatum „1. Januar“ amtlich registriert (in absoluten Zahlen und in Prozent aller Asylbewerber)?

9

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung allen Asylbewerbern, die keine Identitätsdokumente vorlegen, von Amts wegen das Geburtsdatum „1. Januar“ gegeben, oder wurden solche Personen auch mit einem anderen Geburtsdatum registriert?

10

Bei wie vielen Personen, bei denen das BAMF seit 2014 eine Identitätstäuschung festgestellt wurde, hatte dies Konsequenzen für das Asylverfahren?

11

In wie vielen Fällen stellte das BAMF seit 2014 die Verwendung von gefälschten Dokumenten im Asylverfahren fest?

12

In wie vielen Fällen erstattete das BAMF seit 2014 nach Feststellung der Verwendung von gefälschten Dokumenten im Asylverfahren eine Strafanzeige?

a) In wie vielen Fällen der Verwendung falscher Dokumente wurde keine Strafanzeige gestellt?

b) Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Fällen der Verwendung falscher Dokumente keine Strafanzeige gestellt?

13

Wie viele Personen, die zuvor als Asylbewerber oder Flüchtling nach Deutschland gekommen waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 in Deutschland eingebürgert?

14

Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 zu Einbürgerungen von Personen, die nie ein Identitätsdokument vorgelegt hatten?

15

Bei wie vielen der seit dem Jahr 2000 Eingebürgerten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachhinein festgestellt, dass sie über ihre Identität getäuscht hatten?

16

Bei wie vielen der seit dem Jahr 2000 Eingebürgerten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerung wegen Identitätstäuschung wieder zurückgenommen?

17

Wie viele Asylsuchende und Flüchtlinge werden in den nächsten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich die rechtliche Möglichkeit auf Einbürgerung haben (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. Juni 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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