[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Renate Künast,
Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/20230 –
Zoonosen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die SARS-CoV-2-Pandemie bringt das Thema Zoonosen, Krankheiten, die
von Tier auf Mensch oder umgekehrt übertragen werden können, in eine
breitere Öffentlichkeit. Über 75 Prozent der neu auftretenden
Infektionskrankheiten stammen aus der Tierwelt – meist von Wildtieren. Ebola, SARS,
Vogelgrippe aber auch HIV haben einen tierischen Ursprung (
https://www.bfr.bun
d.de/de/zoonosen.html). Durch eine zunehmende Mobilität, aber auch
veränderte Tierzucht und Tierhaltung sowie Klimaveränderungen gewinnen
Zoonosen immer mehr an Bedeutung. Besonders kritisch werden Zoonosen, wenn
der auslösende Erreger sich auch von Mensch zu Mensch übertragen lässt –
wie aktuell das SARS-CoV-2-Virus. Eine schnelle Ausbreitung kann dadurch
wahrscheinlicher werden.
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen gehen davon aus, dass insbesondere
Wildtiere eine Vielzahl an Pathogenen in sich tragen, die auf den Menschen
übergehen können – wie auch bei SARS-CoV-2 vermutet wird. In
Fledermäusen und Flughunden allein werden mehr als 3000 Coronaviren-Arten vermutet
(
https://www.sueddeutsche.de/wissen/coronavirus-umweltzerstoerung-flederm
aus-pandemie-1.4864876?reduced=true). Darüber hinaus können nicht nur
Viren, sondern auch Bakterien, Parasiten, Pilze und Prionen Zoonosen
auslösen. „Durch den direkten Kontakt mit Tieren, Kadavern oder Ausscheidungen
sind seit 2001 in NRW mindestens 2200 Menschen von meldepflichtigen
Krankheiten betroffen gewesen“ (
https://www.sueddeutsche.de/leben/tiere-tau
sende-tier-mensch-erkrankungen-in-nrw-in-letzten-jahren-dpa.urn-newsml-dp
a-com-20090101-200602-99-269211 und
https://www.landtag.nrw.de/portal/
WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9494.pdf), geht aus einer
Kleinen Anfrage im nordrhein-westfälischen Landtag hervor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21082
19. Wahlperiode 15.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 14. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Vorkommen von Zoonosen sind der Bundesregierung seit 1990
in Deutschland bekannt (bitte nach Bundesländern, Infektionskrankheit
und Jahren aufschlüsseln)?
Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die auf natürlichem Wege vom Tier
(Vertebraten) auf den Menschen übertragen werden können.
Wendet man eine breite Definition des Begriffs „Zoonose“ an, müssen folgende
der seit dem Jahr 2001 nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
meldepflichtigen Erkrankungen betrachtet werden:
Amoebiasis, Arbovirus (u. a. West-Nil-Virus), Borreliose, Brucellose,
Campylobacter, Clostridioides difficile, E.-coli-Enteritis, Ebolafieber, Echinokokkose,
EHEC/STEC, Fleckfieber, FSME, Gelbfieber, Giardiasis, Hantavirus, Hepatitis
E, HUS, zoonotische Influenza, Kryptosporidiose, Lassafieber,
Läuserückfallfieber, Lepra, Leptospirose, Milzbrand, MRSA, Ornithose, Q-Fieber,
Salmonellose, Tollwut, Toxoplasmose (postnatal), Trichinellose, Tuberkulose durch
Mycobacterium bovis, sowie andere seltene Tuberkuloseerreger (z. B. M. microti),
Tularämie, Yersiniose, Zika.
In den folgenden Tabellen werden die übermittelten Fälle dieser
meldepflichtigen Zoonosen nach Jahr und Bundesländern aufgeschlüsselt. Daten liegen seit
Inkrafttreten des IfSG im Jahr 2001 vor.
Bezüglich des Coronavirus SARS-CoV-2 weisen bisherige Untersuchungen auf
Fledermäuse als Ursprung hin. Es ist bislang nicht geklärt, welches Tier als
Zwischenwirt fungierte. Die weitere pandemische Ausbreitung erfolgte
allerdings vermutlich ausschließlich von Mensch zu Mensch.
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Drucksache 19/21082 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/21082
2. Wie erfolgte die Übertragung dieser Zoonosen (bitte pro Zoonose nach
Mensch-Mensch-Übertragung bzw. Mensch-Tier-Übertragung
aufschlüsseln)
Die typischen Übertragungswege der in der Antwort zu Frage 1 behandelten
Zoonosen sind im Folgenden aufgeführt:
Zoonosen mit wahrscheinlich fast ausschließlicher Tier-zu-Mensch-
Übertragung (ggf. über Vektoren):
Borreliose, Brucellose, Campylobacter, Echinokokkose, FSME, Hantavirus,
Hepatitis E, Leptospirose, Milzbrand, Ornithose, Q-Fieber, Tollwut,
Trichinellose, Tularämie, Yersiniose
Zoonosen mit Tier-zu-Mensch-Übertragung und Mensch-zu-Mensch-
Übertragung (ggf. über Vektoren):
Amoebiasis, Arbovirus, Clostridioides difficile, EHEC/STEC, Fleckfieber,
Gelbfieber, Giardiasis, HUS, Kryptosporidiose, Lassafieber,
Läuserückfallfieber, Lepra, MRSA, Salmonellose, Toxoplasmose (postnatal), zoonotische
(aviäre und porcine) Influenza, Tuberkulose durch M. bovis, M. microtii.
Zoonosen mit überwiegend Mensch-zu-Mensch-Übertragung (ggf. über
Vektoren):
Ebolafieber, Zika
3. Welche, und wie viele Zoonosen führten zu ernsthaften Krankheiten oder
zum Tod von Menschen?
Nach Infektion mit einem zoonotischen Erreger (z. B. je nach Erreger,
Prädisposition, Übertragungsweg, Infektionsdosis) kann ein weites Spektrum von
asymptomatischen Verläufen bis hin zu Todesfällen auftreten.
Bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten diagnostizierten und
gemeldeten Fällen ist prinzipiell in allen Fällen von behandlungsbedürftiger
Symptomatik auszugehen, da der Diagnose in der Regel ein Arztbesuch und
entsprechende Krankheitszeichen vorausgingen.
Übermittelte Todesfälle im Zusammenhang mit den in der Antwort zu Frage 1
genannten meldepflichtigen Zoonosen seit dem Jahr 2001 sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Tabelle 3: Im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht übermittelte Todesfälle
durch potentiell zoonotische Erkrankungen nach Meldekategorie, Deutschland,
2001-2020. Daten für 2020 noch unvollständig, Datenstand: 22.06.2020.
1. Meldekategorie Krankheitsbedingt verstorben
2. Amoebiasis 1
3. Arbovirus, u. a. West-Nil-Virus 1
4. Borreliose 57
5. Campylobacter 412
6. Clostridioides difficile 7,774
7. Ebolafieber 1
8. Echinokokkose k. A.
9. Gelbfieber 1
10. Giardiasis 11
11. Hantavirus 11
12. Hepatitis E 112
13. Zoonotische Influenza 0
1. Meldekategorie Krankheitsbedingt verstorben
14. Lassafieber 1
15. Läuserückfallfieber 1
16. Milzbrand 2
17. Tollwut 5
18. Toxoplasmose, postnatal 1
19. Tuberkulose** 69
20. Yersiniose 31
** Hinweis: Die dargestellten Zahlen zur Tuberkulose umfassen nur Fälle von M. bovis und M.
microti (2001-2019 zum Stichtag 1.3.2020) für 2020 sind noch keine Zahlen ausgewiesen
4. Welche Maßnahmen wurden bisher von der Bundesregierung ergriffen,
um Zoonosen zu vermeiden bzw. zu verringern (itte nach Zoonosen, die
auch zwischen Menschen übertragen werden können und solchen die nur
vom Tier auf den Menschen überspringen, unterscheiden)?
Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, übertragbaren Krankheiten
beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre
Weiterverbreitung zu verhindern. Das IfSG wird nach den jeweiligen
Erfordernissen regelmäßig angepasst (z. B. Einführung der Meldepflicht für Arboviren seit
Mai 2016, Bornaviren seit März 2020).
Umfangreiche staatlich geförderte Forschungsaktivitäten finden im Bereich der
zoonotischen Erkrankungen statt. In diesem Kontext zu nennen ist die seit dem
Jahr 2006 bestehende „gemeinsame Forschungsvereinbarung zu Zoonosen“
zwischen den Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF),
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie für Gesundheit (BMG). Diese wurde
im Jahr 2016 mit dem Bundesministerium der Verteidigung als neuem Partner
erneuert.
Zudem bietet die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung auf ihrer
Internetseite
www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe.html Informationen
u. a. zu verschiedenen zoonotischen Erkrankungen und Möglichkeiten, sich zu
schützen.
Am 27. Mai 2013 wurde vor dem Hintergrund der fortschreitenden
Harmonisierung des Tierseuchenrechts das neue Tiergesundheitsgesetz verkündet, mit
dem das Tierseuchengesetz abgelöst wurde. Mit dem neuen
Tiergesundheitsgesetz erfolgte eine Neukonzeption des Tierseuchenrechts, die auch den
vorbeugenden Schutz, die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Vieh und
Fischen, soweit diese der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, sowie den
Schutz der Gesundheit des Menschen vor einer Gefahr, die von einer
Tierseuche ausgeht, vorsieht. Neben den eigentlichen Bekämpfungsvorschriften für
Tierseuchen liegt der Fokus des Gesetzes nunmehr auf dem vorbeugenden
Tiergesundheitsschutz. Dies schließt zahlreiche Vorschriften über die Reduktion
von Infektionsrisiken, auch in Bezug auf Zoonosen, bei der Tierhaltung ein. In
diesem Sinne wurden auch die Aufgaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
erweitert und insbesondere die Forschungstätigkeit stärker betont. Zu den
originären Aufgaben des FLI gehört auch die Erstellung von Risikobewertungen in
Bezug auf Tierseuchen einschließlich Zoonosen unter Berücksichtigung der
weltweiten Tiergesundheitssituation als Grundlage für ein entsprechendes
Risikomanagement.
5. Hält die Bundesregierung die vorhandenen Instrumente zu
Einschränkungen von Importen von potentiellen Überträgerarten in Deutschland
und Europa für ausreichend (bitte erläutern)?
Beim Import von Wildtieren gelten strenge Tiergesundheitsanforderungen, die
in der Europäischen Union (EU) harmonisiert zur Anwendung kommen.
Hierbei werden wesentliche, schon bekannte Tierseuchen überwacht und
reglementiert. Neue Entwicklungen und das Aufkommen neuer Erkrankungen erfordern
eine rasche Angleichung der vorhandenen Voraussetzungen, dies geschieht auf
EU-Ebene unmittelbar unter Miteinbeziehung aller Mitgliedstaaten. Der
Austausch von Informationen zum Tierseuchengeschehen innerhalb und außerhalb
der EU sowie die Abstimmung von tierseuchenrechtlichen Schutzmaßnahmen
erfolgen z. B. im Rahmen des monatlich tagenden Ständigen Ausschusses für
Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel; Sektion Tiergesundheit und
Tierschutz sowie Kontrollen und Einfuhrbedingungen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Zoonosen-
Überwachungsrichtlinie, und sieht sie Veränderungsbedarf?
a) Falls ja, in welchen Bereichen?
b) Falls nein, bitte erläutern.
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Richtlinie 2003/99/EG regelt seit dem Jahr 2003 die Pflichten der
Mitgliedstaaten hinsichtlich der Überwachung von Zoonosen in ihrem Hoheitsgebiet
sowie die daraus resultierenden Berichtspflichten. Im Anhang dieser Richtlinie
wird spezifiziert, welche Zoonosen mindestens zu überwachen sind und welche
Zoonosen darüber hinaus je nach Bewertung der nationalen Situation zu
überwachen sind. Darüber hinaus wird die Überwachung der Antibiotikaresistenzen
bei den zu überwachenden Zoonoseerregern und weiteren Erregern geregelt,
sofern diese die öffentliche Gesundheit gefährden. Schließlich regelt die
Richtlinie das Verfahren im Hinblick auf lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
und in Artikel 6 auch die diesbezüglichen Verpflichtungen der
Lebensmittelunternehmer.
Die Zoonosenüberwachungsrichtlinie erfüllt im Grundsatz ihren Zweck sehr
gut. Allerdings zeigen sich noch deutliche Unterschiede in den
Überwachungsintensitäten der Mitgliedstaaten für diejenigen Zoonosen und ihre Erreger,
deren Überwachung nicht in weiteren Rechtsnormen explizit geregelt ist.
Grundsätzlicher Änderungsbedarf an der Richtlinie besteht nach Auffassung
der Bundesregierung nicht, zumal die Richtlinie Verfahren vorsieht, nach denen
die Anhänge der Richtlinie jeweils geändert werden können, also gerade im
Hinblick auf gegebenenfalls neu auftretende Zoonoseerreger die nötige
Flexibilität gegeben ist.
7. Welche Maßnahmen – wie z. B. Auflagen für Importeure und Händler–
sind vorgeschrieben, um eine Ausbreitung von Zoonosen durch den
Handel mit Wildtieren für die Privathaltung zu verhindern?
Die einzuhaltenden Voraussetzungen für den Import und das Verbringen von
gehaltenen Wildtieren sind in zahlreichen tiergesundheitlichen EU-
Rechtsvorgaben enthalten, die sich derzeit in der Neuregelung befinden. Für Tiere, die
aus einem in der EU für die entsprechende Tierart gelisteten Betrieb stammen,
gelten Quarantänezeiten bzw. Residenzzeiten. Sie sind unmittelbar vor dem
Transport klinisch durch einen Amtstierarzt zu untersuchen und zum Teil auch
auf Vorhandensein von ihrer Art betreffenden Erregern labordiagnostisch zu
untersuchen. Bei der Einfuhr wird an der Grenzkontrollstelle eine klinische
Untersuchung bestimmter Tierarten durch Amtstierärzte durchgeführt.
8. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko für Zoonosen und deren
Verbreitung durch zunehmende Naturzerstörung (bitte anhand von
Beispielen erläutern)?
Welche Zoonosen traten aus diesen Gründen mit welchen Folgen bisher
auf?
Menschliche Eingriffe in Ökosysteme erhöhen das Risiko, dass
Krankheitserreger von Tieren auf Menschen überspringen und sich im Extremfall bis hin zu
Pandemien ausbreiten. Durch menschliche Eingriffe in Ökosysteme können
sich deren Artenzusammensetzungen so verändern, dass sich Krankheitserreger
in Populationen stärker ausbreiten können. Naturraumzerstörung v. a. in Tropen
und Subtropen erhöht so die Kontaktwahrscheinlichkeit zwischen Menschen
und Krankheitserregern, was das Überspringen der Erreger auf Menschen
wahrscheinlicher macht.
Der Bericht des Weltbiodiversitätsrates IPBES zum Zustand der Natur und
Ökosystemleistungen hat im Jahr 2019 festgestellt, dass auftretende
Infektionskrankheiten durch menschliche Aktivitäten, wie die direkte Nutzung von
Wildtieren sowie Rodungen oder Fragmentierung von Habitaten, verstärkt werden
können.
Im Folgenden sind beispielhaft Studien aufgeführt, die sich mit diesen
Zusammenhängen befassen, z. B. im Kontext von Ebola, Nipah und Hantaviren.
Nach Keesing et al. (2010) sind fast die Hälfte der seit dem Jahr 1940 durch
Zoonosen verursachten Krankheiten beim Menschen durch Veränderungen in
der Landnutzung, Veränderungen der Landwirtschaft und
Nahrungsproduktionspraktiken sowie durch die Jagd hervorgegangen.
Wie die Studie von Olivero et al. (2020) zeigt, korrelieren Waldverlust und
Ökosystemfragmentierung mit Ausbrüchen des Ebola-Virus. In Zentral- und
Westafrika wurden erhöhte Übertragungen des Ebola-Erregers auf am Rand
bewaldeter Flächen ansässige menschliche Gemeinschaften festgestellt. Die
Mortalität ist extrem hoch, wobei die jeweilige Qualität der medizinischen
Versorgung diese beeinflusst.
Hantaviren sind weltweit verbreitete Krankheitserreger, insbesondere in
Südostasien und Lateinamerika. Eine Fallstudie zeigte auf, dass die
Säugerartenvielfalt negativ mit der Prävalenz des Hantavirus korreliert, d. h. je größer die
Säugerartenvielfalt (Artenvielfalt), desto geringer ist die Prävalenz des Virus.
In Europa kommen Hantavirus-Infektionen vermehrt im skandinavischen Raum
und auf dem Balkan, aber auch in Deutschland vor. Hantaviren nutzen Nager
(v. a. Mäuse und Ratten) als Erregerreservoir. Durch Einatmen erregerhaltiger
Ausscheidungen kommt es zur Infektion des Menschen. Ein großer Teil der
Hantavirus-Infektionen verläuft asymptomatisch bzw. mit unspezifischen
Symptomen. Der Schweregrad symptomatischer Verläufe hängt unter anderem
von der Art des Hantavirus ab. Bei Infektionen mit in Deutschland
vorkommenden Virustypen stehen grippeähnliche Symptome und mögliche
Nierenbeteiligung im Vordergrund. Schwere Verläufe sind sehr selten. In Südamerika
verlaufen Hantavirus-Infektionen in bis zu 50 Prozent der Fälle tödlich.
Das Nipah Virus wird sowohl in Malaysia als auch in Bangladesch mit der
Verdrängung von Fledermauspopulationen aus ihren natürlichen Habitaten in
Verbindung gebracht. Die Verbreitung des Virus in Bangladesch im Jahr 2004 steht
im Zusammenhang mit dem Verlust der Nahrungsquelle der Pteropid-
Fledermäuse, die aufgrund von Brandrodung zur Nahrungssuche auf kultivierte
Obstgärten angrenzend an Schweinezuchtbetriebe auswichen. Die
Schweinezuchtbetriebe hatten sich im Rahmen der Brandrodung zunehmend am Waldrand
ausgedehnt. Bei den Ausbrüchen in Bangladesch war der Verzehr von Früchten
oder Obstprodukten, die mit Urin oder Speichel von infizierten
Fruchtfledermäusen kontaminiert waren, die wahrscheinlichste Infektionsquelle. Laut WHO
haben Ausbrüche von Nipah in Bangladesch (und Indien) zu 260 Todesfällen
mit einer durchschnittlichen Sterblichkeitsrate von 75 Prozent geführt.
9. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko für Zoonosen und deren
Verbreitung durch legalen und illegalen Wildtierhandel (bitte anhand von
Beispielen erläutern), wenn das Bundesministerium für Gesundheit
schreibt: „Generell sind der Handel, die Haltung und der Verzehr von
exotischen Wildtieren, insbesondere von Säugetieren, aus
infektionsepidemiologischer Sicht problematisch“ (Bundestagsdrucksache 19/19362,
Antwort zu Frage 17)?
Ein Risiko der Übertragung von Zoonosen besteht grundsätzlich sowohl im
legalen als auch im illegalen Wildtierhandel. Das Risiko für das Überspringen
und die Verbreitung von Zoonosen wird von der Bundesregierung bei illegal
gehandelten Arten als bedeutend höher bewertet, weil der Ursprung der
gehandelten Arten sowie die Transport- und Handelsrouten unbekannt sind und
Kontrollen der Tiere und der Tiergesundheit nicht stattfinden.
a) Wie plant die Bundesregierung, den legalen Wildtierhandel und die
Haltung der Tiere künftig zu beschränken?
Soweit nicht geschützte Arten legal gehandelt und eingeführt werden, ist nicht
bekannt, welche Arten im Handel sind und eingeführt werden. Das
Bundesumweltministerium prüft gegenwärtig Möglichkeiten, alle legalen Einfuhren von
Wildtieren besser zu erfassen.
Zudem strebt die Bundesregierung auch eine bessere Kontrolle und
Nachfragereduktion des Handels mit exotischen Wildtieren für den Heimtiermarkt an.
Dazu gehören etwa die bessere Kontrolle des Internethandels, die Einführung
einer Nachweis- und Kennzeichnungspflicht über die Herkunft von Wildfängen
und Nachzuchten und die verpflichtende Angabe artenschutzrelevanter
Informationen beim Verkauf.
Der Handel mit geschützten Arten wird auf internationaler Ebene durch das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen geregelt. Diese
artenschutzrechtlichen Regelungen sind aus Sicht des Artenschutzes ein effektives Instrument,
das ständig weiterentwickelt wird, z. B. durch weitere Listungen (siehe auch
Antwort zu Frage 13).
b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislatur unternommen, um ihr Engagement zur Bekämpfung des
illegalen Wildtierhandels auszuweiten (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, 2018)?
Zur Umsetzung des im Jahr 2016 von der EU-Kommission beschlossenen und
bis Ende des Jahres 2020 laufenden EU Aktionsplans zur Bekämpfung des
illegalen Artenhandels hat Deutschland einen Nationalen Aktionsplan erstellt.
Neben politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen listet der Nationale
Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der
artenschutzrechtlichen Vorschriften in Deutschland und zur Bekämpfung der Wilderei auf.
Dazu gehören z. B. Verbesserung der Fortbildung der Beschäftigten der
Ermittlungs- und Kontrollbehörden, Erarbeitung einer Zusammenstellung
interessanter Fälle für Staatsanwaltschaften und Verbesserung der Kommunikation
und des Informationsaustauschs zwischen Bundes- und Landesbehörden. Die
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans wird durch eine Arbeitsgruppe
fortlaufend evaluiert und ggf. angepasst.
Deutschland engagiert sich zudem seit dem Jahr 2015 auf Ebene der Vereinten
Nationen für ein gemeinsames multilaterales Vorgehen gegen die Wilderei und
illegalen Artenhandel. Deutschland ist im internationalen Vergleich einer der
größten Geber in diesem Bereich. Gegenwärtig führen das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Mehrländerprojekte und bilaterale Projekte im Gesamtvolumen von über 250 Mio. Euro
durch. BMU finanziert jährlich Projekte zur Wildereibekämpfung mit bis zu
3 Mio. Euro. Ein „Leuchtturm“ des deutschen Engagements ist das von BMZ
und BMU gemeinsam finanzierte Projekt „Partnerschaft gegen Wilderei und
illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien)“, das im Jahr 2018 um 4,4 Mio.
Euro auf insgesamt 19,3 Mio. Euro aufgestockt wurde. Der „EU Policy Cycle
for organised and serious international crime“ wird u. a. durch den
„Operational Action Plan Environmental Crime” 2020 umgesetzt. Deutschland ist an den
meisten der mehr als 20 Operational Actions beteiligt und hat bei einigen
Operational Actions die Leitung übernommen.
Mit der Gründung einer neuen internationalen Allianz gegen
Gesundheitsrisiken im Handel mit Wildtieren und Wildtierprodukten (Vorbereitung 2020,
8 Mio. Euro) durch BMZ soll gemeinsam mit BMU und anderen Partnern dazu
beigetragen werden, bestehende Verbote des Handels mit Wildtieren, von denen
Gesundheitsrisiken ausgehen, weltweit konsequenter durchzusetzen. Darüber
hinaus soll die Allianz auch dazu beitragen, den Handel von Wildtieren zum
Verzehr zu reduzieren, Hygiene und Kontrolle des legalen und nachhaltigen
Handels zu verbessern sowie alternative Einkommens- und Nahrungsquellen zu
fördern. Damit wird zusätzlich zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels
Zoonosen zukünftig besser vorgebeugt, Gesundheitsrisiken im Wildtierhandel
werden gemindert und gleichzeitig die Artenvielfalt geschützt.
c) Welche Zoonosen traten aus diesen Gründen mit welchen Folgen
bisher auf?
Der Infektionsweg ist für einzelne, sporadische Fälle häufig nicht ermittelbar
und wird im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht auch nicht systematisch
erhoben. Ausbrüche im Zusammenhang mit Importen von Wildtieren werden
sporadisch in der Literatur beschrieben:
Beispiele:
a) Ein Ausbruch von Affenpocken mit 71 Erkrankungsfällen im Jahr 2003 im
Mittleren Westen der USA, ausgelöst durch den Import einer Gambia-
Riesenhamsterratte aus Ghana1.
b) Ausbruch von Marburg-Virus mit 31 Erkrankungsfällen und 7 Toten im Jahr
1967 in Marburg, Frankfurt am Main und Belgrad, sehr wahrscheinlich
ausgelöst durch den Import von infizierten Affen der Art Äthiopische
Grünmeerkatze aus Uganda2.
1 Update: Multistate Outbreak of Monkeypox --- Illinois, Indiana, Kansas, Missouri, Ohio, and Wisconsin, MMWR,
2003
2 Zur Ätiologie einer unbekannten, von Affen ausgegangenen menschlichen Infektionskrankheit. Dtsch Med Wochenschr
1967; 92(51): 2341-2343
c) Häufung von schwer verlaufenden Enzephalitiden und Todesfällen bei
Züchtern exotischer Hörnchen in Deutschland3.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Angaben des Robert Koch-
Institutes (RKI), demnach die Häufigkeit Reptilien-assoziierter
Zoonosen bei Kleinkindern seit den 1990er-Jahren signifikant angestiegen ist
(s. Abb. 3,
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/201
3/Ausgaben/09_13.pdf?__blob=publicationFile)?
Bestimmte Untergruppen von Salmonellen (sog. Serovare) werden besonders
mit Reptilien assoziiert. Manche dieser seltenen Serovare können jedoch auch
mit Lebensmitteln assoziiert sein. Die Meldedaten lassen keinen direkten
Rückschluss darauf zu, ob in den Fällen, bei denen ein Reptilien-assoziiertes Serovar
nachgewiesen wurde, die Ansteckung auch tatsächlich über Reptilien
stattgefunden hat.
Die Einhaltung von Hygienestandards ist bei der Haltung von Tieren von
besonderer Bedeutung, insbesondere dann, wenn Kleinkinder in engen Kontakt zu
Tieren, Tierfutter und Ausscheidungen kommen können.
Der Grund für den Anstieg der Reptilien-assoziierten Salmonellosen bei
Kleinkindern bis zum Jahr 2011 ist nicht eindeutig belegbar. Seit dem Jahr 2012 ist
die Zahl der Infektionen mit Reptilien-assoziierten Serovaren bei Kindern unter
fünf Jahren wieder rückläufig. Nach der aktuellen Datenlage sind
Reptilienassoziierte Serovare nur für einen kleinen Anteil aller gemeldeten
Salmonellosen bei Kindern unter fünf Jahren verantwortlich (2019: 2,66 Prozent).
10. Wie wird sich die Bundesregierung für ein nationales Handels- und
Importverbot von exotischen Wildtieren für die Privathaltung einsetzen,
nachdem auch das RKI auf die Gefahr, die vom Wildtierhandel ausgeht,
hinwies (
https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/803/211dgL3XLqa
vI.pdf?sequence=1&isAllowed=y)?
Ein pauschales nationales Import- und Handelsverbot würde die aus
Gesundheitsgründen u. U. riskante konsumtive Nutzung von Wildtieren in den
Ursprungsländern nicht erfassen, obwohl gerade dieser Aspekt als ein
wesentliches Risiko für die Übertragung von Zoonosen angesehen wird. Abgesehen
davon kann ein pauschales generelles Verbot u. U. dem Artenschutz schaden.
Nachhaltiger, kontrollierter und legaler Handel kann einen Beitrag zum
Artenschutz leisten, z. B. durch Erhaltungszucht- und Wiederauswilderungsprojekte,
Reduzierung der Entnahme von (teils illegalen) Wildfängen durch legale
Nachzuchten oder Schaffung von Anreizen in der Bevölkerung der Ursprungsländer
für den Schutz der Zielarten und ihrer Lebensräume. Zudem besteht die Gefahr
des Anstiegs des illegalen Wildtierhandels. Vorzuziehen sind daher
einzelfallbezogene artenschutzfachlich oder aus Gesundheitsvorsorgegründen
gerechtfertigte Verbote und Entscheidungen auf europäischer oder internationaler Ebene.
11. Wie viele lebende Reptilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
für den hiesigen Heimtiermarkt 2019 importiert?
12. Wie viele lebende Säuger und Amphibien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für den hiesigen Heimtiermarkt 2019 importiert?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
3 A Variegated Squirrel Bornavirus Associated with Fatal Human Encephalitis. N Engl J Med 2015; 373:154-162
DOI: 10.1056/NEJMoa1415627
Nach Daten der Außenhandelsstatistik wurden im Jahr 2019 184 472 lebende
Reptilien nach Deutschland importiert (Warennummer 0106 20 00 des
Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik).
Für die Importe von Säugetieren (ohne landwirtschaftliche Nutztiere und
Pferde) sind in der Außenhandelsstatistik Tierzahlen für folgende Positionen des
Warenverzeichnisses ausgewiesen (ohne Positionen mit Null-Angabe):
– Esel (Warennummer 0101 30 00) 13 Tiere,
– Maultiere, Maulesel (Warennummer 0101 90 00) 1 Tier,
– lebende Primaten (Warennummer 0106 11 00): 2 162 Tiere,
– lebende Kamele (Warennummer 0106 13 00): 7 Tiere.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 Säugetiere im Wert von rd. 27,2 Mio. Euro
importiert.
Zur Frage, wie viele dieser Reptilien und Säugetiere für den hiesigen
Heimtiermarkt importiert werden, liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Angaben zu den Importen von Amphibien gehen aus der Außenhandelsstatistik
nicht gesondert hervor; diese sind in einer Sammelposition erfasst.
13. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung einer
Positivliste, oder wie will sie den Handel mit Wildfängen insbesondere von
neuen Unterarten, die (noch) nicht bei CITES (Übereinkommen über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und
Pflanzen) gelistet sind, regeln?
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) stellt weltweit das
wichtigste Instrument für den Artenschutz dar, um durch den Handel (Ein- und
Ausfuhr) bedrohte Arten zu schützen, da dieser darüber kontrolliert und auf
seine Nachhaltigkeit geprüft wird. Dieses Übereinkommen wird in der EU durch
Verordnungen einheitlich umgesetzt. CITES erfasst Taxa grundsätzlich auf
Artniveau (oder höher). Das bedeutet, wenn neue Unterarten geschützter Arten
entdeckt werden, fallen sie automatisch unter den Schutz der gelisteten Art
(oder Gattung o. ä.).
CITES regelt den Handel mit (potenziell) durch den Handel gefährdeten Arten.
Nicht alle Arten weltweit sind durch den Handel gefährdet und benötigen eine
Regulierung durch CITES. Weltweit sind viele Arten primär durch
Lebensraumzerstörung bedroht. Zu ihrem Schutz werden stattdessen andere
Maßnahmen, wie der Erhalt und die Unterschutzstellung von Lebensräumen, zwingend
benötigt.
Aus artenschutzfachlicher Sicht muss die Prüfung der Naturverträglichkeit
einer Ein- oder Ausfuhr einer geschützten Art immer eine Einzelfallprüfung sein.
Eine solche Nachhaltigkeitsprüfung von Wildexemplaren wird im Einzelfall
bereits für jede Einfuhr einer nach CITES bzw. nach EU-Recht geschützten Art
durchgeführt. Eine „Positivliste“ mit Arten, deren Haltung und Zucht unter
Berücksichtigung von Artenschutz-, Tierschutz- und Naturschutzgründen, sowie
Gesundheits- und Sicherheitsaspekten unbedenklich und dauerhaft zu leisten
ist, ist hingegen nicht zielführend. Die Verfügbarkeit von Lebensräumen und
die ökologischen Bedingungen für Arten sind durch eine Vielzahl von Faktoren
(z. B. Lebensraumzerstörung und -fragmentierung, Klimawandel, invasive
Arten, Krankheiten, Naturkatastrophen) einer konstanten Veränderung (meistens
Verschlechterung) ausgesetzt. Tierpopulationen unterliegen außerdem
natürlichen Schwankungen. Daher gibt es keine Garantie, dass derzeit stabile
Populationen, die auf der Positivliste stünden, auch in Zukunft stabil bleiben. Eine
Positivliste würde den Handel außerdem massiv auf die „positiv gelisteten Arten“
verschieben, wodurch diese durch ein höheres Handelsvolumen zunehmend
gefährdet werden könnten. Durch ein potentielles Verbot der Haltung und
Nachzucht vieler Arten könnte es aufgrund der bleibenden Nachfrage vermehrt
illegale Wildfänge geben.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit von als
Nachzuchten deklarierten Wildtierimporten, und wie werden diese
kontrolliert?
Um die ordnungsgemäße Zucht prüfen zu können, hat die EU in Artikel 4
Absatz 1 und 2 VO (EG) Nr. 338/97 das Prüfungsrecht der Wissenschaftlichen
Behörde etabliert.
Der Antragsteller einer Einfuhr hat den rechtmäßigen Erwerb der Exemplare
und die Herkunft, z. B. Zucht oder Wildentnahme, der Tiere zu belegen.
Bestehen Zweifel an der Zucht, behält sich die CITES-Behörde vor, weitere
Nachfragen oder Belege von dem Antragsteller oder dem Ursprungsland einzufordern.
Kann kein belastbarer Nachweis der Zucht erbracht werden, können Anträge
auf dieser Grundlage abgelehnt werden.
Zur Unterstützung der CITES-Behörden bei der Plausibilitätsprüfung der Zucht
geschützter Tiere im Handel wurden im Rahmen eines kürzlich vom
Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten und vom BMU geförderten Projekts zur
Züchtbarkeit ausgewählter, geschützter Reptilienarten, die Kenntnisse zur
Nachzucht und Reproduktionsbiologie u. a. von Privatleuten (neben Zoos und
Großhandel) zusammengestellt. Damit soll dem Handel mit illegalen
Wildfängen entgegengewirkt werden. Die Studie ist aktuell verfügbar unter:
https://ffall
e.bfn.de:443/ssf/s/readFile/share/686/-3793453960249627684/publicLink/Hilfe
stellung%20zu%20Evaluation%20der%20Z%C3%BCchtbarkeit%20Reptilien
%20CITES_deutsch.pdf
15. Wann plant die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen,
Vorschläge für konkrete Maßnahmen bis hin zu Verboten in den
Bereichen Wildtier- und Exotenhaltung, Tierbörsen, Internet und
Versandhandel von lebenden Heimtieren vorzulegen?
Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Aktivitäten in diesen Bereichen
durchgeführt. Unter anderem hat das BMEL Gespräche mit relevanten
Onlineportalen geführt. Als Konsequenz dieser Gespräche hat u. a. im November
2019 ein Onlineportal einen Workshop für die Veterinärbehörden veranstaltet,
um die Zusammenarbeit mit und die Überwachung durch die
Veterinärbehörden zu verbessern.
Zudem hat das BMEL von Oktober 2018 bis April 2019 an dem Monitoring
des Onlinehandels mit Hunden und Katzen teilgenommen, zu dem die
Europäische Kommission aufgerufen hatte. Im Rahmen des Monitorings hat das
BMEL die Vollzugsbehörden der Länder auch auf die für gewerbsmäßige
Anbieter bestehende Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem
Telemediengesetz hingewiesen und darum gebeten, Angebote von Hunden und Katzen auf
entsprechende Verstöße zu prüfen und festgestellte Verstöße zu ahnden.
Da die beim Handel mit Heimtieren beobachteten Rechtsverstöße häufig mit
dem Verbringen und der Einfuhr der Tiere aus dem Ausland in Verbindung
stehen, hat sich die Bundesregierung zudem auf europäischer Ebene engagiert:
Das BMEL ist Teilnehmer der unter dem Dach der EU-Tierschutzplattform der
Europäischen Kommission angesiedelten Arbeitsgruppe zum Tierschutz und
zur Tiergesundheit beim Handel mit Hunden. Die Arbeitsgruppe hat bereits
Leitlinien für Online-Plattformen, auf denen Hunde angeboten werden, sowie
für Käufer von Hunden veröffentlicht.
Nicht zuletzt hat das BMEL mit dem Haustierberater
www.haustier-berater.de/
ein Informationstool für Tierhalter und potentielle Tierkäufer geschaffen, mit
dem die Sachkunde der Tierhalter und damit im Ergebnis die
Haltungsbedingungen der Tiere verbessert werden.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den immer mehr an
Bedeutung gewinnenden Handel mit Wildtieren im Internet zu
regulieren?
Die Bundesregierung ist sich der Problematik von Onlineangeboten lebender
Tiere bewusst, wobei sich die Tierschutzrelevanz nicht aus dem Onlineangebot
selbst, sondern insbesondere aus Mängeln bei der Rückverfolgbarkeit der
Angebote und der Überwachung des Internets durch die zuständigen
Vollzugsbehörden der Länder ergibt. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
Die Überwachung des illegalen Online-Handels ist Teil der Umweltpolitischen
Digitalagenda. Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer zentralen
Anlaufstelle, die mit technischem Fachpersonal sowie Fachleuten aus dem Bereich
Artenschutz besetzt wird und eng mit den Ermittlungsbehörden
zusammenarbeiten soll.
Der Dialog mit Plattform-Betreibern ist eine wesentliche Maßnahme. Im
Rahmen dieses Dialogs sollen u. a. Möglichkeiten der Zertifizierung von
Plattformoder Händlerseiten ausgelotet werden. Daneben soll die vorgeschriebene
Anbieterkennzeichnung bei Angeboten lebender Tiere auf die privaten Anbieter
geprüft werden.
17. Wie plant die Bundesregierung, die Nachfrage nach v. a. exotischen
Säugetieren zu senken, wie in der Pressekonferenz der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze am 2.
April 2020 angekündigt?
Die Reduzierung der Nachfrage nach als Heimtieren gehaltenen Tieren
exotischer Arten war Gegenstand eines vom BMU geförderten Forschungsprojekts
„Strategien zur Reduktion der Nachfrage nach als Heimtiere gehaltenen
Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetieren“. Im Abschlussbericht des Projektes
wurden von den Forschungsnehmern verschiedene Empfehlungen an die
Bundesregierung ausgesprochen. Diese betreffen u. a. die verstärkte Aufnahme
gefährdeter Arten in die internationalen Schutzvorschriften, die artspezifische
Erfassung von Wildtierimporten, Informationspflichten der Händler und
Anbieter z. B. auf Börsen oder im Internet, eine Verbesserung der Kontrolle des
Internethandels sowie rechtsverbindliche Regelungen zu Wildtierbörsen,
einschließlich eines Verbots des Handels mit Wildfängen auf solchen Börsen. In welcher
Form und wie schnell die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden können,
ist Gegenstand der Diskussion innerhalb der Bundesregierung. In Bezug auf die
verstärkte Aufnahme in internationale Schutzvorschriften hat die
Bundesregierung auf den letzten beiden Vertragsstaatenkonferenzen von CITES bereits
erfolgreich die Aufnahme zahlreicher im Heimtierhandel in Deutschland
vorkommender gefährdeter Reptilienarten vorangetrieben. Die Listung dieser Arten
ermöglicht nun eine effizientere Kontrolle des Heimtierhandels und setzt Anreize
für eine nachhaltige Zucht. Das BMU bereitet derzeit gemeinsam mit dem BfN
Vorschläge vor, welche weiteren gefährdeten Arten als nächstes unter
internationalen Schutz gestellt werden sollen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
18. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung strengerer
Handelsmaßnahmen, um den kommerziellen Handel mit in
Gefangenschaft gezüchteten gefährdeten Arten wie Tigern zu beenden?
Viele Tierarten, wie z. B. Tiger oder Elefanten, eignen sich aus Tier- oder
Artenschutzgründen grundsätzlich nicht für die private Haltung. Die
Bundesregierung setzt sich insofern für strengere Regulierung ein. Legale Nachzuchten
durch verantwortungsbewusste und sachkundige Halter von Arten, deren
Haltungsansprüche auch in privater Haltung nachgekommen werden kann, können
unter Umständen dazu beitragen, die bestehende Nachfrage an exotischen
Wildtieren zu decken und damit den Druck auf Wildbestände zu reduzieren,
was indirekt zum Arterhalt beiträgt. Vor diesem Hintergrund sind
Einzelfallentscheidungen – wie sie unter CITES die Regel sind – pauschalen
Beschränkungen vorzuziehen.
19. Wie viele durch CITES geschützte Wildtiere wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von Januar 2020 bis Juni 2020 nach Deutschland
importiert?
Aus welchen Ländern wurden die Tiere importiert?
Wie viele davon waren jeweils Wildfänge (inklusive Tiere mit den Codes
F und R), wie viele waren als Nachzuchten deklariert?
Wie viele Tiere wurden im selben Zeitraum 2019 nach Deutschland
importiert?
In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 22. Juni 2020 wurden insgesamt 55 961
lebende Tiere geschützter Arten nach Deutschland eingeführt. Im gleichen
Zeitraum des Jahres 2019 wurden insgesamt 59 399 lebende Tiere geschützter
Arten eingeführt. Eine nach Klassen aufgeschlüsselte Übersicht ergibt sich aus der
nachstehenden Grafik. Die Gesamtdaten, aufgeschlüsselt nach den angefragten
Kriterien, sind als Excel-Tabelle beigefügt.
Klasse\Herkunft „C“ „D“ „F“ „R“ „W“ „U“ oder „I“
Säugetiere 2019 355 74 34 25
Säugetiere 2020 25 36
Vögel 2019 68 9 9 14 1
Vögel 2020 43 7
Reptilien 2019 8646 5 936 1113 3060 4300
Reptilien 2020 1655 4530 233
Amphibien 2019 59 300
Amphibien 2020
Strahlenflosser 2019 18867 700 10
Strahlenflosser 2020 170 2 75
Rochen 2019 12 58 97
Rochen 2020
Muscheln 2019 1195 1260
Muscheln 2020 521
Korallen 2019 165 18484
Korallen 2020 32188 16505
Quelle: Bundesamt für Naturschutz, Stand: 22.6.2020
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Klassen:
Säugetiere:
Im Jahr 2020 waren 7 Prozent und im Jahr 2019 nur 3 Prozent der Säugetiere
für den Heimtiermarkt bestimmt; diese Tiere stammten alle aus Zuchten
(Herkunft „C‘‘). Die übrigen Säugetiere waren für zoologische oder
wissenschaftliche Einrichtungen bestimmt.
Vögel:
Die Vögel mit Herkunft „F“ wurden überwiegend im Rahmen von Umzügen
von Privatpersonen eingeführt. Die 14 Wildentnahmen wurden für zoologische
Einrichtungen eingeführt.
Reptilien:
Bei den 2019 eingeführten Tieren mit Herkunft „U“ handelt es sich um Tiere
des Anhangs III CITES, die mit einem Ursprungszeugnis ohne
Herkunftsangabe eingeführt wurden.
Strahlenflosser:
Bei den im Jahr 2019 eingeführten Tieren mit Herkunft „C“ waren u. a. 18 372
Jungstöre, die aus Deutschland stammten und aus der Schweiz nach
Deutschland für die Teichwirtschaft wiedereingeführt wurden.
Korallen:
Bei den im Jahr 2020 eingeführten Korallen mit Herkunft „F“ handelt es sich
überwiegend um Korallenlarven, die zu wissenschaftlichen Zwecken eingeführt
wurden (30 500 Tiere).
4 Dabei handelt es sich um Tiere für ein Ansiedlungsprojekt.
5 Die Tiere wurden in eine Auffangstation gebracht.
6 Dabei handelt es sich um Tiere für ein Ansiedlungsprojekt.
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote erfolgreicher
Verurteilungen von Züchterinnen und Züchtern oder Händlerinnen und
Händlern, die wegen illegaler Aktivitäten (z. B. Fälschung von CITES-
Papieren, unangemessenen Haltungsbedingungen, illegalem Handel mit
Wildtieren oder Tierteilen) verhaftet wurden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Möglichkeiten bestehen neben artenschutzrechtlichen
Instrumenten, den Wildtierhandel einzuschränken?
Ist Deutschland tierseuchenrechtlich gut aufgestellt?
Deutschland und die EU sind nach dem derzeitigen Wissensstand
tierseuchenrechtlich sehr gut aufgestellt. Durch die Zusammenarbeit des BMEL und der
Institute im Geschäftsbereich des BMEL mit den Bundesländern und der EU-
Kommission steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung.
Notwendige Mechanismen sind bereits etabliert, um bei Auftreten einer neuen Zoonose
in einem Drittland einen sofortigen Importstopp zu erwirken.
22. Stellt die verteilte Zuständigkeit im Auswärtigen Amt,
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit und Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Minimierung des
Risikos der Verbreitung zoonotischer Erreger ein Problem dar
(Bundestagsdrucksache 19/19362, Antwort zu Frage 17)?
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die Verteilung der Zuständigkeiten
in den Ressorts kein Problem für die Minimierung des Risikos der Verbreitung
zoonotischer Erreger dar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/21082
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/21082
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]