Politisch motivierte Kriminalität
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei der Vorlage der Statistik über politisch motivierte Kriminalität (PMK) im Jahr 2009 behauptete der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, einen starken Anstieg bei politisch links motivierter Kriminalität. Insbesondere habe es erstmals mehr Körperverletzungen aus politisch linker als politisch rechter Motivation gegeben. „Dabei richteten sich diese Taten in mehr als die Hälfte der Fälle gegen Polizeikräfte – fast alle übrigen Körperverletzungen gegen Angehörige der rechten Szene“, so der Bundesinnenminister. „Neben Widerstandsdelikten und Landfriedensbruch haben vor allem auch Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen zugenommen.“
Während es den Ermittlungsbehörden offensichtlich schwerfällt, einen direkten Nachweis dafür zu erbringen, dass Autobrandstiftungen oder die Randale am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg vornehmlich das Werk politisch links motivierter Personen sind, wurden mehrfach Jugendliche und junge Erwachsene als Täter präsentiert, die anschließend vor Gericht freigesprochen wurden. Die 21-jährige Alexandra R. wurde nach fünfmonatiger Untersuchungshaft im Dezember 2009 in Berlin erstinstanzlich vom Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochen. Im Januar 2010 sprach das Landgericht Berlin die beiden Schüler Yunus K. und Rigo B. nach siebeneinhalb Monaten Untersuchungshaft vom Vorwurf versuchter und vorsätzlicher Tötung durch das Werfen eines Molotowcocktails am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg frei.
Laut einer 2010 erstellten Studie des Lehrstuhls für Kriminologie und Strafrecht der Freien Universität Berlin unter Projektleitung von Prof. Dr. jur. Klaus Hoffmann-Holland hatte bei den Randalen am Abend des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg offenbar lediglich eine kleine Minderheit der Festgenommenen einen „politischen Hintergrund“. Zum militanten Ausdruck politischen Protests kam der Widerstand gegen die anwesenden Polizisten und deren teils repressives Vorgehen, für eine dritte Gruppe stand demnach vor allem der Spaß an einem aufregenden Erlebnis im Vordergrund.
Laut einem dem Nachrichtenmagazin FOCUS vorliegenden Konzept, das Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Anfang März unterzeichnet haben soll, wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig eine zentrale Rolle im Kampf gegen so genannte linksmotivierte Gewalttäter übernehmen. Geplant ist demnach eine zentrale Erfassung führender Akteure der militanten Szene in einer Datei des BfV sowie deren Beobachtung. Das für so genannte linke Gewalttaten zuständige Personal der BfV-Abteilung II soll verdoppelt werden.
Ab Sommer 2010 will die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, parallel zu den bestehenden Projekten gegen Rechtsextremismus auch Projekte gegen Linksextremismus starten. Zusätzlich wurden im Haushalt des Bundesinnenministeriums 6 Mio. Euro, die ursprünglich für Projekte gegen Rechtsextremismus in Ostdeutschland gedacht waren, zu Geldern für die „Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus“ umgewidmet.
Die Koalition aus FDP und Union beabsichtigt laut Koalitionsvertrag den strafrechtlichen Schutz von Amtsträgern und Amtsträgerinnen zu verbessern. Zur Begründung führt die Koalition an: „Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, werden immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Angriffe.“ Vor diesem Hintergrund soll § 113 II des Strafgesetzbuchs (StGB) geändert werden. Auch aus den Polizeigewerkschaften wird die Tendenz zu einer fortschreitenden Enttabuisierung von Angriffen auf Beamte festgestellt und in teilweise dramatischen Appellen Abhilfe gefordert. Die Gewerkschaften Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern eine Mindeststrafe von einem Jahr für gezielte Versuche, einen Polizisten zu verletzen oder zu töten.
Die Länder melden ein Rekordhoch an so genannten Widerstandshandlungen und Übergriffen. In den Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) 2008 des Bundes und der Länder gibt es dagegen keinerlei aussagekräftige Daten zum Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und der Qualität entsprechender Straftaten (§ 113 StGB).
Da es sich bei der geplanten Änderung des § 113 II StGB um ein Bundesgesetz handelt, sollte die Bundesregierung zu Aussagen hinsichtlich der einzelnen Bundesländer in der Lage sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Nach welchen Kriterien genau definiert die Bundesregierung Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) (bitte genauen Wortlaut angeben): a) PMK-links, b) PMK-rechts, c) PM Ausländerkriminalität (PMAK), d) PMK-sonstige?
- Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung „extremistische Kriminalität“ von anderen politisch motivierten Straftaten?
- Welche Straftatbestände finden jeweils Eingang in die PMK: a) PMK-links, b) PMK-rechts, c) PMAK, d) PMK-sonstige?
- Wie genau setzten sich die Sachbeschädigungsdelikte bei der PMK in den Jahren 2008 und 2009 zusammen (bitte nach Jahren und Deliktarten – z. B. Brandanschläge, Farbbeutelwürfe, zerstörte Wahlplakate etc. – aufschlüsseln): a) PMK-links, b) PMK-rechts, c) PMAK, d) PMK-sonstige?
- Ordnet die Bundesregierung politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen die Gentrifizierung von Wohnvierteln als PMK-links ein? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Wenn nein, unter welche Kategorie werden entsprechende Straftaten dann gezählt?
- Wie viele Brandstiftungen gegen Fahrzeuge gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 und 2009 (bitte nach Jahr, Städten bzw. Bundesländern aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Autobrandstiftungen sind jeweils 2008 und 2009 in die Statistik politisch motivierter Kriminalität eingegangen? b) In wie vielen Fällen gehen die Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von einer linksgerichteten politischen Motivation der Brandstiftung aus, und wie begründet sich dieser Verdacht jeweils? c) Von welchen anderen Tatmotiven gehen die Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung bei nicht politisch links motivierten Autobrandstiftungen aus (bitte prozentual aufschlüsseln)? d) In wie vielen Fällen gab es Bekennerschreiben oder -anrufe (bitte nach PMK-links, PMK-rechts, PMAK und PMK-sonstige aufgliedern)?
- Gegen was für Fahrzeuge richteten sich die Brandanschläge in den Jahren 2008 und 2009 (bitte einzeln aufschlüsseln bei Privatwagen nach Ober-/ Mittelklasse-/Kleinwagen; sowie bei Fahrzeugen des Bundes nach Bundeswehr und anderen staatlichen Institutionen)?
- Wie viele Tatverdächtige von Autobrandstiftungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 und 2009 ermittelt werden (bitte nach Datum und Ort aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Tatverdächtigen hatten einen linken politischen Hintergrund? b) In wie vielen Fällen kam es zu Anklageerhebungen gegen mutmaßliche Autobrandstifter (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln, und angeben, ob es sich um Personen mit einem linken politischen Hintergrund handelt)? c) In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen von Autobrandstiftern (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln, und angeben, ob es sich um Personen mit einem linken politischen Hintergrund handelt)?
- Inwieweit und mit welcher Rechtfertigung werden Sachbeschädigungen, bei denen laut Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière „teilweise sogar der Vandalismus im Vordergrund steht“ in die PMK-Statistik aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach PMK-links, PMK-rechts, PMAK, PMK-sonstige)?
- Nach welchen Straftatbeständen gliedern sich die Gewaltdelikte bei der PMK in den Jahren 2008 und 2009 im Einzelnen auf (bitte jeweils für PMK-links, PMK-rechts, PMAK, PMK-sonstige darstellen)
- Bei wie vielen Fällen von Köperverletzungsdelikten bei der PMK-links handelt es sich um Widerstandshandlungen gegen Vollzugsbeamte? a) In wie vielen Fällen kamen in der PMK-links enthaltene Widerstandshandlungen zur Anzeige? b) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklage? c) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung wegen Widerstands? d) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch vom Widerstandsvorwurf? e) Wie oft kam es bei Widerstandshandlungen im Rahmen der PMK-links zu Verletzungen von Vollzugsbeamten? f) In wie vielen Fällen gingen solchen Widerstandshandlungen im Rahmen der PMK-links eine Festnahme der betroffenen Person voraus? g) In wie vielen Fällen erfolgten solche Widerstandshandlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen rechtsextreme Aufzüge?
- Wie viele Fälle von Landfriedensbruch bei der PMK-links erfolgten im Zusammenhang mit Protesten gegen rechtsextreme Aufzüge? a) In wie vielen Fällen kam es zu Anklageerhebungen wegen Landfriedensbruch im Rahmen der PMK-links (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen von Landfriedensbruch im Rahmen der PMK-links (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln)?
- Inwieweit hält die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des Lehrstuhls für Kriminologie und Strafrecht der Freien Universität Berlin für zutreffend, dass bei den Randalen am Abend des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg lediglich eine kleine Minderheit der Festgenommenen einen „politischen Hintergrund“ hatte? a) Inwieweit, und mit welcher Begründung wurden Straf- und Gewalttaten am Abend des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg unter die PMK-links eingeordnet? b) Wie viele der am 1. Mai 2009 in Berlin-Kreuzberg festgenommenen Personen hatten einen linken politischen Hintergrund (bitte ins Verhältnis zu den Verurteilungen in diesem Zusammenhang insgesamt setzen)? c) Wie viele der im Zusammenhang mit den Randalen am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg verurteilten Personen hatten einen linken politischen Hintergrund (bitte ins Verhältnis zu den Verurteilungen in diesem Zusammenhang insgesamt setzen)?
- Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass führende Akteure der militanten linken Szene künftig zentral vom BfV erfasst und beobachtet werden sollen? a) Soll eine neue Datei eingerichtet werden oder eine bestehende erweitert werden, und wenn ja, welche? b) Welche Daten, von welchen und wie vielen Personen sollen nach welchen Kriterien im Einzelnen erfasst werden? c) Wie will das BfV an die Daten dieser Personen gelangen? d) Was genau bezweckt die Bundesregierung mit der Schaffung einer solchen zentralen Datei? e) Wie definiert die Bundesregierung „führende Akteure der militanten Szene“? f) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Einrichtung der genannten Datei?
- Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass das für die Beobachtung so genannter linker Gewalttäter zuständige Personal der BfV-Abteilung II verdoppelt werden soll? a) Wie viele Mitarbeiter sind im Augenblick in der Abteilung II des BfV für die Beobachtung so genannter linker Gewalt und linker Gewalttäter zuständig? b) Auf wie viele Stellen soll das für linke Gewalt zuständige Personal ausgeweitet werden (bitte angeben, in welchem Zeitraum die Erweiterung geplant ist, und ob es sich um neu geschaffene Stellen handelt, oder die Mitarbeiter aus anderen Bereichen abgezogen werden)? c) Welche Aufgaben sollen die neuen Mitarbeiter wahrnehmen? d) Inwieweit ist auch eine Erhöhung der Zahl der für rechte Gewalt zuständigen BfV-Mitarbeiter geplant?
- Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass das Bundeskriminalamt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „linke Gewalt“ einrichten will? a) Ab wann soll diese Arbeitsgruppe die Arbeit aufnehmen? b) Wer genau soll dieser Arbeitsgruppe angehören? c) Welche Aufgaben wird diese Arbeitsgruppe haben? d) Wie oft, und wann soll sich diese Arbeitsgruppe treffen?
- Welche Projekte gegen Linksextremismus sollen ab Sommer aus dem Bundeshaushalt unterstützt werden (bitte einzeln auflisten mit den dafür jeweils bereitgestellten oder geplanten Mitteln)?
- Welche Projekte zur „Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus“ werden im Einzelnen aus dem Bundeshaushalt unterstützt (bitte einzeln auflisten mit den dafür jeweils bereitgestellten oder geplanten Mitteln)?
- Was verspricht sich die Bundesregierung von einer Verschärfung des Straftatbestands des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB) angesichts der Tatsache, dass Widerstandshandlungen bereits nach dem gültigen Gesetz strafbar sind?
- Wie viele Anzeigen gemäß § 113 I und II StGB wurden in den Jahren 2004 bis 2009 gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bundesland und Anzahl der Anzeigen nach § 113 I StGB und § 113 II Nr. 1 und 2 StGB)?
- Wie viele Anzeigen erfolgten aufgrund eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
- Wie viele Anklagen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (nur Polizistinnen und Polizisten) wurden in den Jahren 2004 bis 2009 erhoben (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
- Wie viele Strafverfahren gemäß §113 StGB (nur Polizistinnen und Polizisten) führten zu einer Verurteilung (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
- Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Wie viele Verfahren wurden gegen Auflagen eingestellt?
- Wie ist die Altersstruktur der Verurteilten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
- Wie stellt sich die Zahl der Verurteilten getrennt nach Geschlecht dar?
- Welches Strafmaß wurde bei Verurteilungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verhängt (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
- In wie vielen Fällen wurden welche weiteren Vorwürfe (zum Beispiel Körperverletzung, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte etc.) im Rahmen der Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhoben (Angaben bitte in Prozent)?
- Wie definiert die Bundesregierung das Kriterium „brutaler gewalttätiger Angriff“?
- Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Widerstandshandlung“?
- Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „Übergriffes“?
- Wer (Behörde, Stelle, Amt) erfasst so genannte brutale gewalttätige Angriffe auf Vollstreckungsbeamte?
- In welchem Zusammenhang wurden so genannte brutale und gewalttätige Angriffe auf Vollzugsbeamte begangen (bitte aufschlüsseln nach Großereignis, Streifendienst, Anfahrten per Zug, Autobahnraststätten etc.)?
- In wie vielen Fällen erfolgten die Angriffe unter Alkoholeinfluss?
- Wie viele Vollzugsbeamte waren auf Dauer oder kurzzeitig auf Grund „brutaler und gewalttätiger Angriffe“ dienstunfähig?
- Wie verteilen sich die so genannten brutalen und gewalttätigen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte nach deren Alter, Dienstgrad und Diensteinheit (Bereitschaftspolizei, Streifendienst, Kriminalpolizei, Bundespolizei etc.)?
Fragen36
Nach welchen Kriterien genau definiert die Bundesregierung Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) (bitte genauen Wortlaut angeben):
a) PMK-links,
b) PMK-rechts,
c) PM Ausländerkriminalität (PMAK),
d) PMK-sonstige?
Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung „extremistische Kriminalität“ von anderen politisch motivierten Straftaten?
Welche Straftatbestände finden jeweils Eingang in die PMK:
a) PMK-links,
b) PMK-rechts,
c) PMAK,
d) PMK-sonstige?
Wie genau setzten sich die Sachbeschädigungsdelikte bei der PMK in den Jahren 2008 und 2009 zusammen (bitte nach Jahren und Deliktarten – z. B. Brandanschläge, Farbbeutelwürfe, zerstörte Wahlplakate etc. – aufschlüsseln):
a) PMK-links,
b) PMK-rechts,
c) PMAK,
d) PMK-sonstige?
Ordnet die Bundesregierung politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen die Gentrifizierung von Wohnvierteln als PMK-links ein?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wenn nein, unter welche Kategorie werden entsprechende Straftaten dann gezählt?
Wie viele Brandstiftungen gegen Fahrzeuge gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 und 2009 (bitte nach Jahr, Städten bzw. Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Autobrandstiftungen sind jeweils 2008 und 2009 in die Statistik politisch motivierter Kriminalität eingegangen?
b) In wie vielen Fällen gehen die Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von einer linksgerichteten politischen Motivation der Brandstiftung aus, und wie begründet sich dieser Verdacht jeweils?
c) Von welchen anderen Tatmotiven gehen die Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung bei nicht politisch links motivierten Autobrandstiftungen aus (bitte prozentual aufschlüsseln)?
d) In wie vielen Fällen gab es Bekennerschreiben oder -anrufe (bitte nach PMK-links, PMK-rechts, PMAK und PMK-sonstige aufgliedern)?
Gegen was für Fahrzeuge richteten sich die Brandanschläge in den Jahren 2008 und 2009 (bitte einzeln aufschlüsseln bei Privatwagen nach Ober-/ Mittelklasse-/Kleinwagen; sowie bei Fahrzeugen des Bundes nach Bundeswehr und anderen staatlichen Institutionen)?
Wie viele Tatverdächtige von Autobrandstiftungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 und 2009 ermittelt werden (bitte nach Datum und Ort aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Tatverdächtigen hatten einen linken politischen Hintergrund?
b) In wie vielen Fällen kam es zu Anklageerhebungen gegen mutmaßliche Autobrandstifter (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln, und angeben, ob es sich um Personen mit einem linken politischen Hintergrund handelt)?
c) In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen von Autobrandstiftern (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln, und angeben, ob es sich um Personen mit einem linken politischen Hintergrund handelt)?
Inwieweit und mit welcher Rechtfertigung werden Sachbeschädigungen, bei denen laut Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière „teilweise sogar der Vandalismus im Vordergrund steht“ in die PMK-Statistik aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach PMK-links, PMK-rechts, PMAK, PMK-sonstige)?
Nach welchen Straftatbeständen gliedern sich die Gewaltdelikte bei der PMK in den Jahren 2008 und 2009 im Einzelnen auf (bitte jeweils für PMK-links, PMK-rechts, PMAK, PMK-sonstige darstellen)
Bei wie vielen Fällen von Köperverletzungsdelikten bei der PMK-links handelt es sich um Widerstandshandlungen gegen Vollzugsbeamte?
a) In wie vielen Fällen kamen in der PMK-links enthaltene Widerstandshandlungen zur Anzeige?
b) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklage?
c) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung wegen Widerstands?
d) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch vom Widerstandsvorwurf?
e) Wie oft kam es bei Widerstandshandlungen im Rahmen der PMK-links zu Verletzungen von Vollzugsbeamten?
f) In wie vielen Fällen gingen solchen Widerstandshandlungen im Rahmen der PMK-links eine Festnahme der betroffenen Person voraus?
g) In wie vielen Fällen erfolgten solche Widerstandshandlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen rechtsextreme Aufzüge?
Wie viele Fälle von Landfriedensbruch bei der PMK-links erfolgten im Zusammenhang mit Protesten gegen rechtsextreme Aufzüge?
a) In wie vielen Fällen kam es zu Anklageerhebungen wegen Landfriedensbruch im Rahmen der PMK-links (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen von Landfriedensbruch im Rahmen der PMK-links (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des Lehrstuhls für Kriminologie und Strafrecht der Freien Universität Berlin für zutreffend, dass bei den Randalen am Abend des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg lediglich eine kleine Minderheit der Festgenommenen einen „politischen Hintergrund“ hatte?
a) Inwieweit, und mit welcher Begründung wurden Straf- und Gewalttaten am Abend des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg unter die PMK-links eingeordnet?
b) Wie viele der am 1. Mai 2009 in Berlin-Kreuzberg festgenommenen Personen hatten einen linken politischen Hintergrund (bitte ins Verhältnis zu den Verurteilungen in diesem Zusammenhang insgesamt setzen)?
c) Wie viele der im Zusammenhang mit den Randalen am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg verurteilten Personen hatten einen linken politischen Hintergrund (bitte ins Verhältnis zu den Verurteilungen in diesem Zusammenhang insgesamt setzen)?
Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass führende Akteure der militanten linken Szene künftig zentral vom BfV erfasst und beobachtet werden sollen?
a) Soll eine neue Datei eingerichtet werden oder eine bestehende erweitert werden, und wenn ja, welche?
b) Welche Daten, von welchen und wie vielen Personen sollen nach welchen Kriterien im Einzelnen erfasst werden?
c) Wie will das BfV an die Daten dieser Personen gelangen?
d) Was genau bezweckt die Bundesregierung mit der Schaffung einer solchen zentralen Datei?
e) Wie definiert die Bundesregierung „führende Akteure der militanten Szene“?
f) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Einrichtung der genannten Datei?
Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass das für die Beobachtung so genannter linker Gewalttäter zuständige Personal der BfV-Abteilung II verdoppelt werden soll?
a) Wie viele Mitarbeiter sind im Augenblick in der Abteilung II des BfV für die Beobachtung so genannter linker Gewalt und linker Gewalttäter zuständig?
b) Auf wie viele Stellen soll das für linke Gewalt zuständige Personal ausgeweitet werden (bitte angeben, in welchem Zeitraum die Erweiterung geplant ist, und ob es sich um neu geschaffene Stellen handelt, oder die Mitarbeiter aus anderen Bereichen abgezogen werden)?
c) Welche Aufgaben sollen die neuen Mitarbeiter wahrnehmen?
d) Inwieweit ist auch eine Erhöhung der Zahl der für rechte Gewalt zuständigen BfV-Mitarbeiter geplant?
Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass das Bundeskriminalamt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „linke Gewalt“ einrichten will?
a) Ab wann soll diese Arbeitsgruppe die Arbeit aufnehmen?
b) Wer genau soll dieser Arbeitsgruppe angehören?
c) Welche Aufgaben wird diese Arbeitsgruppe haben?
d) Wie oft, und wann soll sich diese Arbeitsgruppe treffen?
Welche Projekte gegen Linksextremismus sollen ab Sommer aus dem Bundeshaushalt unterstützt werden (bitte einzeln auflisten mit den dafür jeweils bereitgestellten oder geplanten Mitteln)?
Welche Projekte zur „Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus“ werden im Einzelnen aus dem Bundeshaushalt unterstützt (bitte einzeln auflisten mit den dafür jeweils bereitgestellten oder geplanten Mitteln)?
Was verspricht sich die Bundesregierung von einer Verschärfung des Straftatbestands des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB) angesichts der Tatsache, dass Widerstandshandlungen bereits nach dem gültigen Gesetz strafbar sind?
Wie viele Anzeigen gemäß § 113 I und II StGB wurden in den Jahren 2004 bis 2009 gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bundesland und Anzahl der Anzeigen nach § 113 I StGB und § 113 II Nr. 1 und 2 StGB)?
Wie viele Anzeigen erfolgten aufgrund eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
Wie viele Anklagen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (nur Polizistinnen und Polizisten) wurden in den Jahren 2004 bis 2009 erhoben (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
Wie viele Strafverfahren gemäß §113 StGB (nur Polizistinnen und Polizisten) führten zu einer Verurteilung (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
Wie viele Verfahren wurden eingestellt? Wie viele Verfahren wurden gegen Auflagen eingestellt?
Wie ist die Altersstruktur der Verurteilten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
Wie stellt sich die Zahl der Verurteilten getrennt nach Geschlecht dar?
Welches Strafmaß wurde bei Verurteilungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verhängt (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?
In wie vielen Fällen wurden welche weiteren Vorwürfe (zum Beispiel Körperverletzung, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte etc.) im Rahmen der Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhoben (Angaben bitte in Prozent)?
Wie definiert die Bundesregierung das Kriterium „brutaler gewalttätiger Angriff“?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Widerstandshandlung“?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „Übergriffes“?
Wer (Behörde, Stelle, Amt) erfasst so genannte brutale gewalttätige Angriffe auf Vollstreckungsbeamte?
In welchem Zusammenhang wurden so genannte brutale und gewalttätige Angriffe auf Vollzugsbeamte begangen (bitte aufschlüsseln nach Großereignis, Streifendienst, Anfahrten per Zug, Autobahnraststätten etc.)?
In wie vielen Fällen erfolgten die Angriffe unter Alkoholeinfluss?
Wie viele Vollzugsbeamte waren auf Dauer oder kurzzeitig auf Grund „brutaler und gewalttätiger Angriffe“ dienstunfähig?
Wie verteilen sich die so genannten brutalen und gewalttätigen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte nach deren Alter, Dienstgrad und Diensteinheit (Bereitschaftspolizei, Streifendienst, Kriminalpolizei, Bundespolizei etc.)?