BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Digitale und telefonische Schwangerschaftskonfliktberatung

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

13.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2044629.06.2020

Digitale und telefonische Schwangerschaftskonfliktberatung

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Nölke, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 25. März 2020 kündigte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey an, dass nach Absprache der Bundesregierung mit den gemäß § 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) für die Einrichtung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zuständigen Ländern Schwangerschaftskonfliktberatung während der Corona-Pandemie online und per Telefon möglich sei. Beratungsbescheinigungen sollten zudem ohne persönliches Erscheinen der Schwangeren per E-Mail oder Post versendet werden können (https://taz.de/Schwangerschaftsabbruch-in-Corona-Zeit/!5674440/).

Begründet wurde dieser Schritt mit der Tatsache, dass aufgrund der Corona-Pandemie zwischenmenschliche Kontakte nach Möglichkeit so weit wie möglich eingeschränkt werden sollten und eine Beratung unter Voraussetzung physischer Anwesenheit der zu beratenden Schwangeren vor diesem Hintergrund problematisch sei. Schwangere, die in Zeiten der Corona-Pandemie eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen wollen, profitieren daher auch aus Sicht der Fragesteller von digitalen und telefonischen Lösungen. Ergebnisoffen beratende Informationsübermittlung über Internet und Telefon kann potenziell auch in normalen Zeiten Erleichterungen für Schwangere in einer ohnehin psychisch stark belastenden Situation schaffen. Gemäß § 218a Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird von Schwangeren die Bescheinigung über die Beratung nach § 219 Absatz 2 Satz 2 StGB als Voraussetzung für die Vornahme eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs verlangt. Wenn der Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch besteht, muss der Zugang zu einer solchen Beratung aus Sicht der Fragesteller im Sinne der Selbstbestimmung auch grundsätzlich möglichst niedrigschwellig für Schwangere gestaltet sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Besteht für Schwangere gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung noch die Möglichkeit, digitale oder telefonische Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, bis wann soll diese Möglichkeit bestehen?

2

Welche konkreten digitalen und telefonischen Angebote wurden bzw. werden für Schwangere, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen wollten bzw. wollen, nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung gestellt?

3

Ist eine Evaluation der Effekte digitaler und telefonischer Schwangerschaftskonfliktberatung durch die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern geplant?

a) Wenn ja, was wird hierbei im Fokus stehen, und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Beratungen bisher digital oder telefonisch stattgefunden haben, und wie viele Beratungsscheine digital ausgestellt worden sind? Wenn ja, wie viele?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Präsenztermine während der Zeit stattgefunden haben, in der digitale und telefonische Beratung möglich war, und wie viele Beratungsscheine dort ausgestellt worden sind? Wenn ja, wie viele?

6

Haben während des Zeitraums der Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mehr oder weniger Schwangerschaftskonfliktberatungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres stattgefunden?

7

Wie hat sich während dieses Zeitraums nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Schwangerschaften und die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?

8

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob einzelne Bundesländer auch nach einem Ende der Corona-Pandemie an der Möglichkeit einer digitalen und telefonischen Schwangerschaftskonfliktberatung festhalten wollen?

a) Wenn ja, welche Bundesländer betrifft das?

b) Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, aus denen Bundesländer daran festhalten wollen oder nicht festhalten wollen?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der in § 5 SchKG vom Bundesgesetzgeber festgelegte Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung mittels digitaler und telefonischer Kommunikation adäquat vermittelt werden kann (bitte begründen)?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in § 6 SchKG vom Bundesgesetzgeber festgelegte Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung mittels digitaler und telefonischer Kommunikation adäquat stattfinden kann (bitte begründen)?

11

Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern auf eine grundsätzliche Ermöglichung digitaler oder telefonischer Schwangerschaftskonfliktberatung hinzuarbeiten (bitte begründen)?

Berlin, den 11. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen