[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1838
17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1658 –
Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Juni 2010 jährt sich der Internationale Kindertag. Die Lebenschancen
der Kinder werden maßgeblich durch das Elternhaus beeinflusst. Die
Beschäftigungssituation der Eltern ist hier ein Schlüsselfaktor. Denn die
Erwerbsbeteiligung der Eltern entscheidet maßgeblich darüber, welche materiellen und
sozialen Ressourcen das familiäre Umfeld für die Kinder aufbringen kann und
prägt deren Lebensperspektive. In der heutigen Arbeitsgesellschaft gelten
Kinder als Grund für Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und infolgedessen
als Armutsrisiko. Besonders problematisch stellt sich die Situation für
alleinerziehende Frauen dar. Dabei gibt es eine Fülle arbeitsmarktpolitischer
Probleme: Es fehlen ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder,
Arbeitgeber legen oftmals bei der Einstellung ein diskriminierendes Verhalten an
den Tag, die Frage der Berufsrückkehr nach der Elternzeit ist unzureichend
geregelt.
Bisher ist die Politik eine überzeugende Antwort schuldig geblieben, wie sie
gegen diese Benachteiligungen am Arbeitsmarkt vorgehen will.
1. Wie unterscheidet sich die Arbeitsmarktlage von Familien mit Kindern
(bitte Paarhaushalte und Alleinerziehende getrennt angeben) im Verhältnis
zu den sonstigen Haushalten
a) bezüglich des Verdienstes (arithmetisches Mittel und Median),
Daten zum Verdienst nach Haushaltsstruktur stehen der Bundesregierung nicht
zur Verfügung. Anhand der Daten des Mikrozensus 2008 kann jedoch das
Nettoeinkommen für Personen in verschiedenen Haushaltstypen dargestellt
werden. Demnach lag das individuelle monatliche Nettoeinkommen von
Elternteilen bzw. Bezugspersonen und Partnern in Paarfamilien mit
minderjährigen Kindern bei durchschnittlich 1 669 Euro im Monat (Median 1 383 Euro),
von Alleinerziehenden bei 1 370 Euro (Median 1 217 Euro) und von Personen
in sonstigen Haushalten bei 1 359 Euro (Median 1 161 Euro). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 25. Mai 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1838 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) bezüglich des Umfangs der Erwerbstätigkeit (bitte getrennt angeben für
unter 15, 15 bis unter 25, 25 bis unter 35, 35 bis 40 und über 40
Wochenstunden),
Im Durchschnitt arbeiteten Erwerbstätige aus Paarfamilien im Jahr 2008 nach
den Angaben im Mikrozensus 34,5 Stunden in der Woche, erwerbstätige
Alleinerziehende 30,2 Stunden und Erwerbstätige aus sonstigen Haushalten
36,3 Stunden. Die Aufteilung auf die einzelnen Kategorien ergibt sich aus der
folgenden Tabelle:
c) bezüglich der Beschäftigungsform (getrennt nach Minijob, Midijob,
regulär sozialversicherungspflichtig, befristetem Arbeitsvertrag,
Leiharbeit, Ausbildung und Selbstständigkeit) sowie nach Anzahl der
ausgeübten Beschäftigungen (keine, eine, zwei oder mehr),
Anhand des Mikrozensus ist eine Unterscheidung der Erwerbstätigen zwischen
Selbständigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Beamten in
Voll- und Teilzeit, geringfügig Beschäftigten, befristet Beschäftigten und
sonstigen Beschäftigungsverhältnissen, darunter Ausbildungen, möglich. Die
Aufteilung auf die einzelnen Kategorien ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Der Anteil der Personen mit zwei oder mehr Beschäftigungsverhältnissen
betrug nach Angaben des Mikrozensus im Jahr 2008 bei Paarfamilien 3,3 Prozent,
bei Alleinerziehenden 4,6 Prozent und bei sonstigen Haushalten 1,8 Prozent.
Tabelle: Anteil der Erwerbstätigen mit jeweiliger Arbeitszeit nach Haushaltsstruktur
Paarfamilien Alleinerziehende
sonstige
Haushalte
erwerbstätig: mit normalerweise
geleisteten Wochenarbeitsstunden
von … bis unter … Stunden
unter 15 10,9% 11,2% 7,6%
15 - 25 13,9% 21,6% 8,7%
25 - 35 8,8% 22,2% 8,3%
35 - 40 17,8% 16,1% 23,5%
40 oder mehr 48,5% 29,0% 52,0%
Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008.
Tabelle: Anteile der Erwerbsformen nach Haushaltsstruktur
Paarfamilien Alleinerziehende
sonstige
Haushalte
Selbständig 12,0% 9,3% 11,0%
sv-pflichtig beschäftigt oder Beamte:
Vollzeit 51,5% 34,2% 58,2%
sv-pflichtig beschäftigt oder Beamte:
Teilzeit 17,9% 30,6% 10,7%
geringfügig beschäftigt 9,3% 10,4% 6,7%
befristet beschäftigt 6,1% 13,8% 10,1%
sonstiges Beschäftigungsverhältnis 3,2% 1,8% 3,2%
Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1838d) bezüglich der Arbeitslosigkeit im Sinne des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
und der Erwerbslosigkeit, also alle, die im Leistungsbezug des SGB II
oder des SGB III sind (bitte angeben für welche Dauer die
Arbeitslosigkeit bzw. die Erwerbslosigkeit im arithmetischen Mittel und im Median
andauert),
In der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird das Merkmal
„Alleinerziehend“ für beide Rechtskreise durch eine Befragung der
Arbeitslosen ermittelt. Eine Differenzierung der Arbeitslosen danach, ob sie in einem
Paarhaushalt mit Kindern leben, ist in der Arbeitslosenstatistik nicht möglich.
Im Jahresdurchschnitt 2009 waren im Rechtskreis des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) 37 500 arbeitslose Alleinerziehende und im Rechtskreis des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) 276 600 arbeitslose
Alleinerziehende registriert. Die durchschnittliche abgeschlossene Dauer der
Arbeitslosigkeit belief sich für Alleinerziehende im Rechtskreis SGB III auf 33,4 Wochen
und für Alleinerziehende im Rechtskreis SGB II auf 47,4 Wochen. Angaben
zum Median liegen nicht vor.
In der Grundsicherungsstatistik können die arbeitslosen erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen danach unterschieden werden, welcher Bedarfsgemeinschaft sie
angehören. Dabei weichen die Ergebnisse für Alleinerziehende aus der
Grundsicherungsstatistik etwas von den Ergebnissen aus der Arbeitslosenstatistik ab,
weil das Merkmal „Alleinerziehend“ dort nicht durch Befragung, sondern auf
Basis der Personenkonstellation in der Bedarfsgemeinschaft ermittelt wird. Im
Jahresdurchschnitt 2009 erhielten 635 600 Alleinerziehende Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende, davon waren 271 800 oder 43 Prozent
arbeitslos gemeldet. Für Partner in Paarhaushalten mit Kindern wurde für
Dezember 2009 eine Sonderauswertung durchgeführt. Danach waren in diesem
Monat 1 063 600 Partner in Paarhaushalten mit mindestens einem Kind als
erwerbsfähige Hilfebedürftige registriert, von denen 430 700 oder 40 Prozent
arbeitslos gemeldet waren. Bei der Interpretation des Anteils von arbeitslosen
zu allen Partnern in Paarhaushalten ist zu berücksichtigten, dass es
Paarhaushalte geben kann mit keinem, einem oder zwei arbeitslosen Partnern.
Vergleichbare Angaben für Leistungsbezieher im SGB III liegen nicht vor.
e) bezüglich des Grundes für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit
bzw. warum die Person dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht
(insbesondere getrennt angeben für Kinder unter drei Jahren, fehlende
Kinderbetreuungsmöglichkeiten und weitere Gründe) und welcher
Umfang an Erwerbstätigkeit angestrebt wird (Teilzeit, Vollzeit, Mini-/
Midijob),
Die Gründe, warum Alleinerziehende oder Partner in Paarhaushalten mit
Kindern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht arbeitslos gemeldet sind,
können statistisch nicht ausgewiesen werden. In welchem Umfang die Betreu-
Tabelle: Anteil der Beschäftigungsverhältnisse nach Haushaltsstruktur
Paarfamilien Alleinerziehende
sonstige
Haushalte
nicht erwerbstätig 21,9% 32,1% 51,2%
ein
Beschäftigungsverhältnis 74,8% 63,3% 47,0%
zwei oder mehr
Beschäftigungsverhältnisse 3,3% 4,6% 1,8%
Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008.
Drucksache 17/1838 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeung von kleinen Kindern eine Rolle spielt, kann nur näherungsweise bestimmt
werden. So lebten im Dezember 2009 in 24 Prozent der alleinerziehenden
Bedarfsgemeinschaften und in 40 Prozent der Paarhaushalte mit Kindern Kinder
im Alter von unter drei Jahren.
Angaben dazu, ob Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen, können nicht
gemacht werden.
Welcher Umfang an Erwerbstätigkeit angestrebt wird, wird in der
Arbeitslosenstatistik erfasst. Danach gaben 57 Prozent der arbeitslosen Alleinerziehenden
im Rechtskreis SGB II als Arbeitszeitwunsch Vollzeit und 38 Prozent Teilzeit
an. Eine Aussage zum Wunsch nach Mini- oder Midijob ist in diesem
Zusammenhang nicht möglich. Angaben zu Arbeitslosen, die als Partner in einem
Paarhaushalt mit Kindern leben, liegen nicht vor.
f) bezüglich des Qualifikationsniveaus insgesamt, der arbeitslosen Eltern
und der erwerbslosen Eltern?
Die folgende Tabelle stellt auf Basis des Mikrozensus 2008 den Anteil der
Personen mit ihrem jeweiligen beruflichen Abschluss nach der Haushaltsstruktur
nach den Angaben des Mikrozensus 2008 dar. Eine vergleichbare
Differenzierung für die Gruppe der Erwerbslosen nach dem ILO-Konzept ist auf Grund zu
geringer Fallzahlen nicht sinnvoll.
2. Was sind bei Paarhaushalten mit Kindern die drei wichtigsten Gründe (und
wie groß ist die jeweilige Gruppe relativ zu allen Leistungsbeziehenden)
für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB III oder dem Bezug
von Kinderzuschlag und Wohngeld (insbesondere Gründe wie
Stundenlohn, Erwerbsumfang, fehlende Betreuungsmöglichkeit, Erwerbsumfang
aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeit, fehlende räumliche Mobilität,
fehlende Qualifikation u. Ä. anführen)?
3. Was sind bei Alleinerziehenden die drei wichtigsten Gründe (und wie groß
ist die jeweilige Gruppe relativ zu allen Leistungsbeziehenden) für den
Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB III oder dem Bezug von
Kinderzuschlag und Wohngeld (insbesondere Gründe wie Stundenlohn,
Erwerbsumfang, fehlende Betreuungsmöglichkeit, Erwerbsumfang aufgrund
fehlender Betreuungsmöglichkeit, fehlende räumliche Mobilität, fehlende
Qualifikation u. Ä. anführen)?
Antwort zu den Fragen 2 und 3:
Grundsätzlich richtet sich der Leistungsbezug bei Paarhaushalten mit Kindern
sowie bei Alleinerziehenden nach den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen
Tabelle: Anteil der Personen mit jeweiligem beruflichen Abschluss nach Haushaltsstruktur
Paarfamilien Alleinerziehende
sonstige
Haushalte
ohne berufl. Abschluss 16,4% 24,0% 23,4%
Anlernausbildung, berufl. Praktikum 1,1% 1,3% 1,8%
Lehrausbildung, gleichw.
Berufsschulabschluss 56,0% 56,4% 53,2%
Meister-/Technikerausbildung oder
gleichw. Fachschulabschluss 9,3% 6,4% 8,4%
Abschluss an einer
Fachhochschule, Universität; Promotion 17,2% 11,3% 13,1%
Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1838für die genannten Sozialleistungen. Beispielsweise bezieht Leistungen nach
dem SGB II, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und
den Lebensunterhalt der mit in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit und aus dem zu berücksichtigenden
Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von
Anderen erhält (§ 9 SGB II). Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei
Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung, wenn die Person sich bei
der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat
(§§ 117, 118 SGB III). Kinderzuschlag erhalten gemäß § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes Personen für ihre unverheirateten, in ihrem Haushalt lebenden
Kinder unter 25 Jahren, wenn sie kindergeldberechtigt sind, über ein
Mindesteinkommen in Höhe von 900 Euro (Paarhaushalte mit Kindern) oder 600 Euro
(Alleinerziehende) monatlich verfügen, zugleich aber das jeweilige
Höchsteinkommen nicht überschreiten und die durch den Kinderzuschlag
Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II vermeiden können (unter Beachtung der Möglichkeit,
hierbei den Mehrbedarf z. B. für Alleinerziehende unberücksichtigt zu lassen).
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung für jede Familie (und jede
alleinstehende Person), um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen
zu ermöglichen (§ 1 des Wohngeldgesetzes).
Die individuellen Gründe für den tatsächlichen Bezug der genannten
Leistungen sind vielfältig. Die in der Fragestellung angeführten Aspekte, die teilweise
nicht unabhängig voneinander auftreten, spielen ohne Zweifel eine Rolle. Der
Bundesregierung liegen aber keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor,
welche dieser genannten Gründe von besonderer Relevanz sind, und ist daher
auch nicht in der Lage, gleichsam eine Rangreihe der relevanten Einflüsse auf
den jeweiligen Leistungsbezug aufzustellen. Ebenso ist die Angabe der
relativen quantitativen Betroffenheit innerhalb der jeweiligen Gruppe der
Leistungsbezieher nicht möglich.
Die vorliegenden Daten aus den Geschäftsstatistiken der Bundesagentur für
Arbeit aus dem Bereich des SGB II bieten zwar differenzierte Angaben über die
heterogenen Lebenslagen von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, jedoch lässt
sich hieraus nicht die Relevanz einzelner Einflussfaktoren auf die
Hilfebedürftigkeit ableiten. Ebenso wenig enthalten die Geschäftsstatistiken über den
Kinderzuschlag oder das Wohngeld entsprechende Analysemöglichkeiten, mittels
derer die spezifischen Gründe für den Bezug dieser vorrangigen
Sozialleistungen nach ihrer Bedeutung bestimmt werden könnten.
Für die Fragestellung können allenfalls Forschungsergebnisse herangezogen
werden, die vereinzelte Hinweise auf die Relevanz einzelner genannter
Bestimmungsgründe bieten. Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
sind der Bundesregierung keine Studien über Bestimmungsfaktoren des
Leistungsbezugs von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Kindern bekannt,
hingegen aber Untersuchungen, die den Einfluss verschiedener Merkmale von
hilfebedürftigen Alleinerziehenden und Müttern in Paarbeziehungen mit Kindern
unter 15 Jahren auf die Dauer bzw. den Abgang aus Hilfebedürftigkeit
analysieren (IAB-Discussion Paper 8/2010; IAB-Kurzbericht 12/2009). Identifiziert
werden als Gründe für die Bezugsdauer bzw. den Ausstieg aus
Hilfebedürftigkeit zum einen Möglichkeiten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen
(Betreuungsaufwand für Kinder, Angebot an externer Kinderbetreuung), zum
anderen individuelle Arbeitsmarktchancen der Leistungsbeziehenden (Alter,
Qualifikation, Staatsangehörigkeit) sowie die Bereitschaft von Müttern, eine
Berufstätigkeit auszuüben. Schließlich haben auch die regionale
Arbeitsmarktsituation und die Größe des Wohnorts einen statistisch signifikanten Einfluss
auf den Verbleib im Leistungsbezug.
Drucksache 17/1838 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEntsprechende Untersuchungen existieren für den Kinderzuschlag und das
Wohngeld nicht. Allerdings enthält die Evaluation des Kinderzuschlags (Forsa-
Studie im Auftrag der Prognos AG, Juli 2009) den Hinweis, dass Beschäftigte
sowie Nichterwerbstätige mit dem Wunsch nach Aufnahme oder Verstärkung
einer Erwerbstätigkeit, die zum Befragungszeitpunkt den Kinderzuschlag
bezogen haben, als einen hauptsächlichen Hinderungsgrund für eine (verstärkte)
Erwerbstätigkeit angeben, dass es keine ausreichenden
Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt.
4. In welchem Umfang nehmen Alleinerziehende an Maßnahmen zur Fort-
und Weiterbildung (getrennt nach Maßnahmendauer 1 Tag, mehr als 1 Tag
bis 1 Woche, mehr als 1 Woche bis 4 Wochen, mehr als 4 Wochen bis
6 Monate, mehr als 6 Monate) teil (getrennt nach Maßnahmen im Rahmen
des SGB II/SGB III, nach vom Arbeitgeber finanzierten Fort- und
Weiterbildungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sowie nach
privater Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen), und wie unterscheidet sich
die Teilnahme der Alleinerziehenden von der der sonstigen
Personengruppen?
Aus welchen Gründen weicht die Teilnahme an den Fort- und
Weiterbildungen von Alleinerziehenden vom allgemeinen Durchschnitt jeweils ab?
5. In welchem Umfang nehmen Paarhaushalte mit Kindern an Maßnahmen
zur Fort- und Weiterbildung (getrennt nach Maßnahmendauer 1 Tag, mehr
als 1 Tag bis 1 Woche, mehr als 1 Woche bis 4 Wochen, mehr als
4 Wochen bis 6 Monate, mehr als 6 Monate) teil (getrennt nach
Maßnahmen im Rahmen des SGB II/SGB III, nach vom Arbeitgeber finanzierten
Fort- und Weiterbildungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses
sowie nach privater Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen), und wie
unterscheidet sich die Teilnahme der Paarhaushalte mit Kindern von der der
sonstigen Personengruppen?
Aus welchen Gründen weicht die Teilnahme an den Fort- und
Weiterbildungen von Paarhaushalten mit Kindern vom allgemeinen Durchschnitt
jeweils ab?
6. Welche sonstigen auffälligen Abweichungen vom Durchschnitt sind
festzustellen bei der Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik von
Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern, und was ist hierfür
jeweils der Hauptgrund?
Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6:
Im Jahr 2009 begannen 44 200 Alleinerziehende eine Maßnahme der
beruflichen Weiterbildung, die in 14 700 Fällen von einer Agentur für Arbeit
(Rechtskreis SGB III) und in 29 600 Fällen von einem Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (Rechtskreis SGB II) gefördert wurde. Knapp ein Fünftel der
Maßnahmen dauerte vier Wochen bis sechs Monate und knapp vier Fünftel
mehr als sechs Monate. Kurze Maßnahmen von weniger als vier Wochen Dauer
spielen kaum eine Rolle (etwa 1 Prozent). Die Beteiligung der
Alleinerziehenden an beruflicher Weiterbildung entspricht etwa ihrem Anteil an den
Arbeitslosen. So beträgt der Anteil der Alleinerziehenden an allen Zugängen in
berufliche Weiterbildung knapp 8 Prozent, im Vergleich zu einem Anteil von 9
Prozent am jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenbestand in 2009. Auch die
Verteilung hinsichtlich der Maßnahmedauer ist durchschnittlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1838Vergleichbare Angaben zu Paarhaushalten liegen nicht vor.
Im Rechtskreis des SGB III erhalten Alleinerziehende relativ oft eine
Förderung durch den Gründungszuschuss. Während im SGB III insgesamt rund
15 Prozent der Förderungen (bezogen auf die Bestandsfälle) auf einen
Gründungszuschuss entfallen, liegt der Anteil bei der Gruppe der Alleinerziehenden
im Jahr 2009 bei 28 Prozent. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt. Es liegt
jedoch die Vermutung nahe, dass eine Existenzgründung für Berufsrückkehrer
eine attraktive Möglichkeit des Wiedereinstieges in das Berufsleben nach der
Familienphase bietet, da sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit der
freien Arbeitszeiteinteilung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit flexibel
gestalten lässt.
7. Welche Abweichungen vom Durchschnitt sind festzustellen bei der
Vermittlung von Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern, und was
ist hierfür jeweils der Hauptgrund?
Angaben zu Arbeitsaufnahmen und Vermittlungen liegen nur in der
Arbeitslosenstatistik und nur für Alleinerziehende vor. Die Abgänge in Erwerbstätigkeit
informieren umfassender als die Vermittlungen darüber, inwieweit es gelingt,
Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu beenden.
Vermittlungen nach Auswahl und Vorschlag sind nur ein Teilaspekt der Leistungen der
Arbeitsagenturen und der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, denn
außer den Vermittlungen nach Auswahl und Vorschlag tragen auch die
Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, die
Informationsplattform „Jobbörse“, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige
finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche, auch der
Vermittlungsgutschein, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven
Arbeitsmarktpolitik zu Beschäftigungsaufnahmen bei.
Im Jahr 2009 gelang es 608 300 Alleinerziehenden durch Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. In 65 600 Fällen erfolgte die
Beschäftigungsaufnahme durch eine Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag.
Statistische Daten in dieser Differenzierung liegen bislang nur ohne Angaben
von zugelassenen kommunalen Trägern vor.
Ohne Förderinformationen zugelassener kommunaler Träger (zkT), da die Daten in dieser Form nicht vorliegen.
Deutschland
Datenstand: April 2010
Insgesamt
Insgesamt nichtalleinerziehend alleinerziehend Insgesamt
nicht
alleinerziehend alleinerziehend Insgesamt
nicht
alleinerziehend alleinerziehend
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Insgesamt 587.553 543.333 44.220 387.094 372.441 14.653 200.459 170.892 29.567
darunter bis 1 Woche 4.361 4.259 102 3.999 3.931 68 362 328 34
1 Woche bis 4 Wochen 9.837 9.429 408 7.674 7.513 161 2.163 1.916 247
4 Wochen bis 6 Monate 107.120 98.665 8.455 71.215 68.408 2.807 35.905 30.257 5.648
mehr als 6 Monate 466.235 430.980 35.255 304.206 292.589 11.617 162.029 138.391 23.638
Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
darunter bis 1 Woche 0,7 0,8 0,2 1,0 1,1 0,5 0,2 0,2 0,1
1 Woche bis 4 Wochen 1,7 1,7 0,9 2,0 2,0 1,1 1,1 1,1 0,8
4 Wochen bis 6 Monate 18,2 18,2 19,1 18,4 18,4 19,2 17,9 17,7 19,1
mehr als 6 Monate 79,4 79,3 79,7 78,6 78,6 79,3 80,8 81,0 79,9
Erstellungsdatum: 17.05.2010, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 85732 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anteile in %
absolut
Tabelle: Zugang von Teilnehmern in berufliche Weiterbildung im Jahr 2009 nach Maßnahmedauer
Maßnahmendauer
Teilnehmeranzahl_alle FST
SGB III SGB II
Drucksache 17/1838 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Vergleich mit allen Arbeitslosen kann über Abgangsraten durchgeführt
werden. Die Abgangsrate in Erwerbstätigkeit kann interpretiert werden als die
Wahrscheinlichkeit, im kommenden Monat die Arbeitslosigkeit durch
Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden. Im Jahr 2009 war diese Abgangsrate
für Alleinerziehende mit 5,6 Prozent um 2,6 Prozentpunkte geringer als für alle
Arbeitslosen mit 8,2 Prozent. Differenziert man nach Rechtskreisen, ist die
Abgangsrate von Alleinerziehenden im Rechtskreis SGB III um 0,4 Prozentpunkte
größer und im Rechtskreis SGB II um 0,9 Prozentpunkte kleiner als im
Durchschnitt des jeweiligen Rechtskreises. Statistische Analysen zu den Gründen,
warum Alleinerziehende im Rechtskreis SGB II eine niedrigere Abgangsrate
aufweisen als der Durchschnitt, liegen nicht vor.
8. Mangelt es nach Auffassung der Bundesregierung der überwiegenden
Anzahl der leistungsbeziehenden Alleinerziehenden an der Bereitschaft eine
Arbeit aufzunehmen?
Wenn nein, wieso denkt die Bundesregierung, dass eine „gezielte
Aktivierung“ von Alleinerziehenden erforderlich ist, wie die Bundesregierung es
in ihrem Eckpunktepapier „Bessere Arbeitsmarktchancen für junge
Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitssuchende“ formuliert hat?
9. Sieht die Bundesregierung bei der überwiegenden Zahl der
leistungsbeziehenden Alleinerziehenden in der Person begründete mangelnde
Fähigkeiten zur Aufnahme einer Beschäftigung?
Wenn nein, wieso ist aus Sicht der Bundesregierung eine spezielle
„Förderung Alleinerziehender“ notwendig, und was soll diese Förderung
umfassen?
Von welchen „vereinzelten Aktivitäten“ und „Pilotprojekten“ „zur
gezielten Aktivierung, Vermittlung und Beschäftigung“, die sie ausweiten
möchte, spricht die Bundesregierung in ihrem Eckpunktepapier, und
welche wesentlichen Maßnahmen wurden im Rahmen dieser eingesetzt?
Antwort zu den Fragen 8 und 9:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es bei der überwiegenden Anzahl
der Alleinerziehenden, die Sozialleistungen beziehen, nicht an der Bereitschaft
zur Arbeitsaufnahme mangelt. Die Bundesregierung sieht darüber hinaus bei
der Mehrzahl der Alleinerziehenden im Sozialleistungsbezug keine in der Per-
Tabelle: Abgang aus Arbeitslosigkeit von Alleinerziehenden
Deutschland (ohne Daten von zugelassenen kommunalen Trägern)
2009
Abgang in
Erwerbstätigkeit
Abgang durch
Arbeitsvermittlung
Abgang in
Erwerbstätigkeit
Abgang durch
Arbeitsvermittlung
JD JS JS JS Rate* Rate* Rate*
absolut absolut absolut absolut in % in % in %
insgesamt 3.139.846 8.493.657 3.075.391 785.890 22,5 8,2 2,1
RK SGB III 1.193.785 4.309.946 1.866.832 203.371 30,1 13,0 1,4
RK SGB II 1.946.061 4.183.711 1.208.559 582.519 17,9 5,2 2,5
absolut absolut absolut absolut in % in % in %
insgesamt 279.373 608.265 186.787 65.606 18,1 5,6 2,0
RK SGB III 37.539 143.915 60.564 6.851 31,9 13,4 1,5
RK SGB II 241.834 464.350 126.223 58.755 16,0 4,3 2,0
in% in% in% in% in% in% in%
insgesamt 8,9 7,2 6,1 8,3 x x x
RK SGB III 3,1 3,3 3,2 3,4 x x x
RK SGB II 12,4 11,1 10,4 10,1 x x x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
JD = Jahresdurchschnitt; JS = Jahressumme.
* Jahresdurchschnittliche Abgangsrate für den Monat jeweils gerechnet: Abgang/12/Bestand.
insgesamt
Alleinerziehende
Anteil der Alleinerziehenden an insgesamt
Arbeitslosigkeit
Bestand
Abgang aus
Arbeitslosigkeit
insg.
darunter Abgang aus
Arbeitslosigkeit
insg.
darunter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1838son begründeten Hindernisse zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit.
Beispielsweise zeigen die amtlichen Statistiken im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, dass die hilfebedürftigen Alleinerziehenden im Durchschnitt
eine bessere berufliche Qualifikation aufweisen als andere erwerbsfähige
Hilfebedürftige.
Die vorliegenden Erkenntnisse über die Konzessionsbereitschaft und die
qualifikatorischen Voraussetzungen von hilfebedürftigen Alleinerziehenden, eine
Erwerbsarbeit aufzunehmen oder aufrechtzuerhalten, sind keine Belege dafür,
dass eine gezielte Aktivierung, Vermittlung und Beschäftigung von
Alleinerziehenden unnötig wären. Dies zeigt der relativ hohe und im Zeitverlauf fast
unveränderte Bestand von hilfebedürftigen Alleinerziehenden im SGB II,
unbesehen von Zugängen und Abgängen beim Leistungsbezug. Zudem liegen
innerhalb der Gruppe der hilfebedürftigen Alleinerziehenden heterogene
Problemlagen vor, die eine gezielte Aktivierung, Vermittlung oder Unterstützung von
Beschäftigung nahe legen (z. B. frühzeitiger Einbezug in arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen etwa von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren, um
einen Langzeitbezug zu vermeiden).
Die Grundsicherungsstellen nehmen sich daher zu Recht verstärkt der
Aktivierung und Eingliederung von hilfebedürftigen Alleinerziehenden an. Dieser
laufende Prozess wird von der Bundesregierung unterstützt.
Darüber hinaus führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2009
das Programm „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ mit dem sozial- und
arbeitsmarktpolitischen Ziel durch, die Erwerbs- und Verdienstchancen von
hilfebedürftigen Alleinerziehenden – hin zu mehr Teilzeitarbeit mit höherem
Stundenumfang und hin zu mehr Vollzeitarbeit – zu erhöhen, damit sie
langfristig unabhängig von staatlichen Leistungen leben können. Im Rahmen eines
Ideenwettbewerbs wurden 79 Projektideen ausgewählt, die mit innovativen
Aktivitäten im Bereich der Aktivierung, Arbeitsmarktintegration und
beschäftigungsbezogenen sowie sozialen Stabilisierung zur Arbeitsmarktintegration von
erwerbsfähigen hilfebedürftigen Alleinerziehenden beitragen und lokale
Netzwerke bei der Aufgabenumsetzung stärken. Die Projekte werden mit insgesamt
60 Mio. Euro aus ESF- und Bundesmitteln gefördert. Längstens laufen die
Projekte bis Dezember 2012.
Im Hinblick auf die genannten „Pilotprojekte“ wird auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen.
10. Wie erfolgreich waren die Pilotprojekte, welche die Bedingungen zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern sollten?
Wie viele Alleinerziehende waren im Rahmen dieser Pilotprojekte
beteiligt, wie vielen von diesen wurde eine Beschäftigung vermittelt, wie viele
dieser in eine Beschäftigung vermittelten Alleinerziehenden konnten
dadurch die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II verlassen, und wie viele
von denjenigen Alleinerziehenden, die aufgrund der Vermittlung im
Rahmen der Pilotprojekte mit der aufgenommen Beschäftigung den
Hilfebezug im Sinne des SGB II überwinden konnten, hatten einen Anspruch
auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag?
Welche waren die drei wesentlichen Gründe, weshalb die Situation von
Vereinbarkeit von Familien und Beruf im Rahmen der Pilotprojekte für
die betroffenen Alleinerziehenden nicht hinreichend verbessert werden
konnte, so dass der Leistungsbezug des SGB II nicht verlassen werden
konnte?
Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Bundesagentur für Arbeit und
Drucksache 17/1838 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden zwischen SGB-II-
Einrichtungen und lokalen familienpolitischen Akteuren kooperative Strukturen
zur Unterstützung Alleinerziehender im SGB II entwickelt.
Das BMFSFJ hat im Laufe eines Jahres (Mai 2009 bis April 2010) an zwölf
ausgesuchten Standorten den Aufbau von Unterstützungsnetzwerken zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende
gefördert. Dabei wurden keine (hilfebedürftigen) Alleinerziehenden in ihrer
Aktivierung oder Arbeitsmarktintegration direkt gefördert. Vielmehr war es
Ziel der Projektförderung, die lokalen Akteure beim Aufbau einer dazu
dienlichen und nachhaltigen Steuerungsstruktur zwischen Grundsicherungsstellen
und den eher Familien unterstützenden Infrastrukturen und Angeboten zu
unterstützen.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, langfristig eine
flächendeckende, funktionstüchtige Integrationskultur zu schaffen, um die Vereinbarkeit
für Alleinerziehende zu verbessern und damit auch die Potenziale von
Alleinerziehenden durch Integration in den ersten Arbeitsmarkt besser nutzen zu
können. Zu diesem Zweck wird das BMFSFJ die Entwicklung solcher Netzwerke
mithilfe von Materialien (u. a. ein Online-Handbuch) befördern. Die
Wirksamkeit dieser Netzwerke hinsichtlich der Reduzierung der Zahl der
Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug muss über einen längeren Zeitraum betrachtet werden.
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ISSN 0722-8333]