[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1888
17. Wahlperiode 27. 05. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1682 –
EU-Mission zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform in Guinea-Bissau
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Unabhängigkeit von Portugal im Jahr 1974 vollzogen sich in Guinea-
Bissau politische Machtwechsel überwiegend durch Militärputsche, die
jedoch meist recht unblutig verliefen. Das Militär spielt zudem ein wichtige
politische Rolle, da in ihm die verschiedenen Bevölkerungsgruppen repräsentiert
sind und einen gewissen gesellschaftlichen Einfluss geltend machen können.
Zudem ist es einer der größten Arbeitgeber des Landes.
Die politischen Machtverhältnisse ergeben sich in Guinea-Bissau mit seinen
etwa 1,5 Millionen Einwohnerinnen/Einwohnern und einem
Bruttoinlandsprodukt von weniger als einer halben Mrd. US-Dollar somit wesentlich aus
den Machtverhältnissen innerhalb des Militärs. Daneben spielt die größte
Partei des Landes, die Partido Africano da Independência da Guiné e Cabo Verde
(PAIGC), die aus dem Kampf um die Unabhängigkeit hervorgegangen ist,
eine herausragende Rolle, wobei gegenseitige Abhängigkeiten zwischen
politischer und militärischer Führung bestehen. Exemplarisch hierfür war das
Verhältnis zwischen dem langjährigen Präsidenten João Bernardo Vieira und dem
ehemaligen Chef des Generalstabes, General Batista Tagme. Beide wurden
zwar als Rivalen um politische Macht wahrgenommen, sicherten sich zugleich
aber – bis zu ihrer Ermordung durch meuternde Armee-Einheiten im März
2009 – gegenseitig ihre Macht in den jeweiligen Institutionen.
Seit 2007 mehrten sich Berichte, wonach Guinea-Bissau zunehmend zum
Transitland für Drogen aus Lateinamerika entwickle und sich hieraus enorme
Anreize für Korruption und Einnahmequellen für die Sicherheitskräfte
ergäben. Noch im selben Jahr nahm die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft dies
zum Anlass, im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) eine
EU-Mission zur Reform des Sicherheitssektors in Guinea-Bissau zu erörtern.
Im Februar 2008 wurde eine entsprechende EU-Mission (EU SSR Guinea-
Bissau) auf der Grundlage von Vorschlägen einer Erkundungsmission und des
EU-Militärstabes beschlossen, Anfang Mai 2008 der spanische General Juan
Esteban Verástegui zum Leiter der Mission ernannt. Ende Mai 2008 bezogen
die teilweise bereits vor Ort anwesenden Einsatzkräfte ihr Hauptquartier in der
Hauptstadt Bissau. Ihr Auftrag besteht darin, die Regierung in Guinea-Bissau Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Mai 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1888 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebei der Ausarbeitung einer neuen Sicherheitsstrategie, bei der Verkleinerung
und Restrukturierung der Armee und dem Aufbau von Gendarmeriekräften,
bei der Reform der Polizei und der Justiz zu unterstützen. Hierzu wurden den
Angehörigen der Mission weitreichende Privilegien und Immunitäten
eingeräumt. EU SSR Guinea-Bissau ist die erste europäische Mission zur Reform
des Sicherheitssektors, die sowohl militärische als auch zivile
Aufgabenbereiche umfasst. Neben Deutschland nehmen Frankreich, Italien, Spanien,
Portugal und Schweden an ihr teil. Im November 2009 umfasste sie 19
internationale und 18 lokale Einsatzkräfte bzw. Angestellte.
Über die konkreten Tätigkeiten der EU SSR ist sehr wenig bekannt. Nach der
Veröffentlichung eines Berichts über die Privilegien und Ziele der EU SSR im
Juni 2008 in der Internetzeitschrift telepolis (
www.heise.de) wurde der
herausgebende Verlag vom Büro des damaligen Außenbeauftragten Javier Solana
kontaktiert und gebeten, den Artikel aus dem Netz zu nehmen.
Während die EU-Mission in der Hauptstadt Bissau mit ihren knapp 500 000
Einwohnern stationiert war und Berater auf Ebene des Generalstabs zum Heer,
zur Luftwaffe und zur Marine wie auch zur Polizei, zur Justiz und zur
Staatsanwaltschaft enge Kontakte pflegen sollten, nahmen die Spannungen
innerhalb der Streitkräfte sowie zwischen dem Generalstab und der politischen
Führung zu. Diese mündeten u. a. in der Ermordung des Chefs des
Generalstabs, Batista Tagme, am 1. März 2009 und der unmittelbar hierauf folgenden
Ermordung des Präsidenten João Bernardo Vieira durch Soldaten noch in
derselben Nacht. Im Rahmen der Ermittlungen zu den Vorfällen am 1. und
2. März 2009 wurde keine Positionierung der Angehörigen der EU SSR
öffentlich.
Am 1. April 2010 brachten Soldaten den nach dem Putsch von 2009
gewählten Ministerpräsidenten Carlos Domingos Gomes jr. vorübergehend in ihre
Gewalt, entführten den ehemaligen Oberkommandierenden der Marine aus
dem Büro der Vereinten Nationen und erklärten den Generalstabschef José
Zamora Induta für abgesetzt. Die daraufhin ausbrechenden Unruhen wurden
von Armee-Einheiten unterdrückt.
1. Welche Erfahrungen für zivil-militärische Zusammenarbeit konnten aus
dem EU-SSR-Einsatz in Guinea-Bissau gewonnen werden?
Die Bundesregierung bewertet die Zivil-Militärische Zusammenarbeit der EU-
geführten Mission EU SSR Guinea-Bissau positiv. Eine gründliche Auswertung
der Mission ist nach ihrem Abschluss vorgesehen und wird grundsätzlich auch
unter dem Aspekt der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit vorgenommen.
2. Wie bewerten Bundesregierung und PSK die Entwicklungen seit dem
erneuten Coup vom 1. April 2010, und welche Konsequenzen werden vor
diesem Hintergrund für die EU SSR diskutiert?
Bei der Sitzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees am
30. April 2010 in Brüssel bestand Einigkeit, dass die Fortsetzung des
Engagements der Europäischen Union im Bereich der Reform des Sicherheitssektors in
Guinea-Bissau über den 30. September 2010 hinaus an die Erfüllung
verschiedener Bedingungen und insbesondere die Rückkehr zur verfassungsmäßigen
Ordnung des Landes geknüpft ist. Die Bundesregierung betrachtet die Lage in
Guinea-Bissau mit großer Sorge. Sie wird die Entwicklung im Lande weiterhin
genau beobachten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/18883. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dafür, zivile und
militärische Komponenten einer Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors
in Drittstaaten in einer gemeinsamen Mission zusammenzufassen?
Der Beitrag der Europäischen Union zu Sicherheitssektorreformen beurteilt
sich nach den Gegebenheiten und dem Bedarf des betreffenden Landes. Dabei
kann eine Kombination aus militärischen und zivilen Elementen sinnvoll sein.
4. Welche Positionen wurden hierzu im PSK, im EU-Militärstab und im
zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC), die an der Vorbereitung
beteiligt waren, vorgebracht?
Im Falle der EU-geführten Mission EU SSR Guinea-Bissau bestand in den
Brüsseler Gremien Einigkeit darüber, dass die Mission Berater für die Bereiche
Militär, Polizei und Justiz umfassen sollte.
5. Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland und dem
Gemeinschaftshaushalt bislang durch die EU-SSR-Mission entstanden?
Die Ausgaben aus dem Missionsbudget betrugen bis 30. März 2010 insgesamt
4 867 635,33 Euro, die aus dem Haushalt der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik bestritten werden. Auf Deutschland entfällt dabei etwa ein
Fünftel. Hinzu kommt die durch das Auswärtige Amt gezahlte
Aufwandsentschädigung für einen sekundierten Experten.
6. In welchem Umfang wird und wurde Guinea-Bissau durch das
Europäische Instrument für Stabilität unterstützt?
Die Unterstützung für Guinea-Bissau aus dem Stabilitätsinstrument beläuft sich
auf insgesamt 700 000 Euro.
7. Bei welcher Gelegenheit wird und wurde die Bundesregierung über den
EU-SSR-Einsatz informiert (bitte mit Datumsangaben)?
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee führte erstmals am 24. Juli
2007 eine Diskussion über ein mögliches Engagement der Europäischen Union
zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform in Guinea-Bissau im Rahmen
der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Seit Einsatzbeginn
werden die Delegationen der EU-Mitgliedstaaten wöchentlich, monatlich und
halbjährlich über den Stand und die Vorhaben von EU SSR Guinea-Bissau
unterrichtet. Anlässlich der Halbjahresberichte finden in den Brüsseler Gremien
regelmäßig Beratungen über die Mission statt, zuletzt im Mai 2010.
8. Welche Ergebnisse hat die EU-SSR-Mission nach Auffassung der
Bundesregierung bislang (bis zum 1. April 2010) hervorgebracht?
Die Mission hat die Regierung von Guinea-Bissau bei der Vorbereitung der
Rahmengesetzgebung für die Sicherheitssektorreform unterstützt. Insbesondere
haben die Militärberater der Mission die EU-Delegation bei der Vorbereitung
des Pensionsfonds unterstützt, der die Versorgung ehemaliger Kämpfer
sicherstellen und damit zur Reduzierung der Gesamtstärke der Armee beitragen soll.
Drucksache 17/1888 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie schätzt die Bundesregierung die Perspektiven der EU-SSR-Mission
vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ein?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
10. Wie weit ist der Aufbau einer Nationalgarde in Guinea-Bissau
fortgeschritten, und welchen Anteil hatte und hat die EU SSR hieran?
Das Parlament in Guinea-Bissau hat am 14. Mai 2010 das Gesetz zur Schaffung
der Nationalgarde verabschiedet. Die Mission hat die Regierung in Guinea-
Bissau bei der Erstellung des Gesetzentwurfs gemäß ihres Mandats beratend
unterstützt.
11. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Soldaten derzeit
den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine angehören und auf wie
viele Soldaten die Teilstreitkräfte im Rahmen der Reform der Armee
reduziert oder aufgestockt werden sollen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Streitkräfte von Guinea-Bissau
eine Gesamtstärke von 4 562 Personen. Davon entfallen 3 943 (86,5 Prozent)
auf das Heer, 450 (9,8 Prozent) auf die Marine und 169 (3,7 Prozent) auf die
Luftwaffe. Durch die Reformen soll die Gesamtstärke auf 3 440 (minus 25
Prozent) reduziert werden.
12. Soll die Nationalgarde zukünftig Teil der Armee sein, und soll sie aus
bisherigen oder früheren Armeeangehörigen bestehen?
Nach der 2006 von der Regierung von Guinea-Bissau verabschiedeten
Nationalen Strategie für die Sicherheitssektorreform soll die Nationalgarde als
eigenständige Ordnungskraft neu strukturiert werden und nicht Teil der Armee sein.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob in die neue
Nationalgarde bisherige oder frühere Armeeangehörige aufgenommen werden.
13. Werden nach Auffassung oder Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der EU-SSR-Mission ehemalige Soldaten in den Polizeidienst
aufgenommen werden?
Im Rahmen der Mission EU SSR Guinea-Bissau werden keine ehemaligen
Soldaten in den Polizeidienst aufgenommen.
14. Welche Pläne zur zukünftigen wirtschaftlichen und politischen Teilhabe
der demobilisierten Soldaten wurden im Rahmen der EU-SSR-Mission
ausgearbeitet?
Da dies nicht zum Mandat der Mission gehört, wurden derartige Pläne im
Rahmen der EU-SSR-Mission nicht ausgearbeitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/188815. Worin bestehen die Tätigkeiten der 19 internationalen Einsatzkräfte der
EU SSR in Guinea-Bissau im Einzelnen?
Die derzeit 16 Mitglieder von EU SSR Guinea-Bissau üben folgende
Tätigkeiten aus: vier Experten bearbeiten Fragen der Sicherheitssektorreform im
Bereich der Streitkräfte, vier weitere im Bereich von Polizei und Justiz, fünf üben
Verwaltungstätigkeiten aus und drei gehören der Missionsleitung an.
16. Welche Veranstaltungen, Treffen und Konferenzen hat die EU-SSR-
Mission bislang durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung deren
Ergebnisse im Einzelnen?
Die Mission hat im Rahmen der Umsetzung ihres Mandats eine Vielzahl von
Treffen und Veranstaltungen durchgeführt, um für die Unterstützung der
Sicherheitssektorreform bei den relevanten Akteuren zu werben. Dies war insofern
erfolgreich, als im Parlament von Guinea-Bissau keinerlei Dissens zu den
vorgelegten Gesetzentwürfen für die Sicherheitssektorreform bestand. Besonders
zu erwähnen sind eine Unterrichtung des Staatspräsidenten im Hauptquartier
der Mission und eine Veranstaltung mit Parlamentariern, bei denen für die
Unterstützung der Sicherheitssektorreform geworben wurde.
17. Mit welchen Persönlichkeiten pflegen die Berater der EU SSR für den
Generalstab, das Heer, die Marine und die Luftwaffe, die Polizei, die
Justizpolizei, das Interpol-Büro und die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils die engsten Kontakte (bitte getrennt auflisten)?
Im Bereich der Streitkräfte betrifft dies unter anderem: Verteidigungsminister,
Generalstabschef und die Kommandeure der jeweiligen Teilstreitkräfte; im
Bereich der Polizei: Innenminister und andere; Justiz: Justizminister,
Generalstaatsanwalt und andere. Ferner hatte die Mission direkte Kontakte zu
Staatspräsident und Premierminister. Die einzelnen Berater hatten jeweils in den
relevanten guinea-bissauischen Einrichtungen zentrale Kontaktpersonen.
18. Waren Angehörige der EU SSR an den Ermittlungen zu den Vorfällen am
1. und 2. März 2009 in Bissau beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
An den Ermittlungen waren keine Angehörigen der Mission beteiligt. Derartige
Ermittlungen sind nicht vom Mandat der Mission umfasst.
19. Führten Angehörige der EU SSR eigenständige Ermittlungen zu den
Vorfällen am 1. und 2. März 2009 in Bissau durch?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Dies ist nicht Teil des Mandats der nicht exekutiven Mission EU SSR
Guinea-Bissau.
Drucksache 17/1888 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wie bewertet das PSK und wie bewertet die Bundesregierung die
Ermittlungen zu den Vorfällen am 1. und 2. März 2009 in Bissau?
Nach den Attentaten ist eine nationale Untersuchungskommission aus fünf
Polizisten, drei Militärangehörigen und zwei Richtern unter der Leitung von
Generalstaatsanwalt Luis Manuel Cabral gebildet worden. Ein
Untersuchungsergebnis ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht veröffentlicht
worden. Die EU und die Bundesregierung fordern von Guinea-Bissau die
Aufklärung der Morde. Anlässlich seiner Amtseinführung am 8. September 2009
hat Staatspräsident Malam Bacai Sanhá zudem versichert, dass die
Ermittlungen fortgesetzt werden.
21. Haben PSK und Bundesregierung über die Entwicklungen seit April
2010 beraten, und welche Einschätzungen/Bewertungen der örtlichen
Lage liegen der Bundesregierung vor?
Die innenpolitische Entwicklung in Guinea-Bissau ist unter anderem im
Auswärtigen Amt und im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der
Europäischen Union intensiv beraten worden. Es bestand Einigkeit darin, dass die
Ereignisse vom 1. April 2010 nicht zu tolerieren seien.
22. Wurden in Beratungen des PSK Schlüsse für eine Fortsetzung bzw.
Beendigung des Einsatzes gezogen, oder haben EU und/oder Mitgliedstaaten
(z. B. Portugal) seit den Unruhen im April 2010 Gespräche mit dem
Präsidenten Malam Bacai Sanha und/oder anderen Regierungsvertreterinnen/
Regierungsvertretern oder dem neuen Generalstabschef aufgenommen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Ergebnisse/Konsequenzen haben die EU sowie die
Bundesregierung daraus gezogen?
Als Reaktion auf die Ereignisse vom 1. April 2010 führten die EU-Botschafter
in Bissau am 19. April 2010 Gespräche mit Staatspräsident Malam Bacai Sanhá
und Premierminister Carlos Gomes jr. Ein Gespräch mit dem neuen Armeechef
war in Ermangelung der Neubesetzung dieses Postens nicht möglich. Am
30. April 2010 hat sich das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der
Europäischen Union darauf verständigt, dass das Mandat der Mission EU SSR
Guinea-Bissau zunächst bis zum 30. September 2010 verlängert werden soll.
Ein entsprechender Ratsbeschluss ist in Vorbereitung. Bis Juli 2010 soll auf der
Grundlage einer strategischen Überprüfung und der Entwicklungen vor Ort eine
endgültige Entscheidung über das weitere Engagement der Europäischen Union
im Bereich der Sicherheitssektorreform in Guinea-Bissau getroffen werden. In
diesem Zusammenhang erinnerte das Politische und Sicherheitspolitische
Komitee der Europäischen Union an die Vorbedingungen für ein weiteres
Engagement der Europäischen Union, darunter die Einhaltung demokratischer
Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.
23. Wurde die Bundesregierung von anderen Stellen darauf hingewiesen,
dass ein Bekanntwerden von Details über die EU SSR und deren Ziele
den Erfolg der Mission gefährden oder zu Unruhe in den Streitkräften
führen könnte?
Nein. Die Bundesregierung weist jedoch auf die im Einzelnen bestehenden
Geheimhaltungsvorschriften hin.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/188824. Sind der Bundesregierung entsprechende Warnungen und
Einschüchterungen gegenüber Pressevertreterinnen/Pressevertretern und
Nichtregierungsorganisationen (NGO) bekannt?
Nein. Der Bundesregierung ist vielmehr bekannt, dass der Missionsleiter der
EU SSR in Guinea-Bissau eine aktive Pressearbeit betreibt.
25. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Observatoire
de l’Afrique zu, wonach jede wirkliche Reform des Militärs einen Verlust
an Macht und Einfluss für dieses bedeute und die Gefahr berge, dass sich
„das Misstrauen innerhalb des Militärs verschärft und das Risiko erneuter
Gewalt und regionaler Instabilität erhöht“ (
www.obsafrique.eu)?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass eine tragfähige Reform das Militär
einbeziehen muss. Eine demokratische Weiterbildung der Streitkräfte kann dazu
beitragen.
26. Genießen die 18 lokalen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter dieselben
Privilegien (Immunität, Befreiung von Steuern und Gebühren, Schutz vor
Durchsuchungen auch beim Grenzübertritt usw.) wie die internationalen
Einsatzkräfte?
Nein. Die lokalen Mitarbeiter sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich des
bestehenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik
Guinea-Bissau über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union zur
Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-
Bissau (ABl. EU L 219 vom 14. August 2008, S. 66) ausgenommen. Die
Vereinbarung enthält in Artikel 7 des Abkommens jedoch eine Regelung, wonach der
Gaststaat den Ortskräften bestimmte Privilegien einräumen kann.
27. Welche Personen aus welchen Staaten und Institutionen sind gegenwärtig
mit welchen Aufgaben an der EU-SSR-Mission beteiligt?
Wie viele davon sind Frauen?
In der Mission sind derzeit 16 internationale Mitarbeiter beschäftigt (neun aus
Portugal, zwei aus Italien, zwei aus Frankreich, jeweils einer aus Deutschland
und Schweden sowie der spanische Missionsleiter). Zwei der internationalen
Mitarbeiter sind Frauen. Hinzu kommen derzeit 17 Ortskräfte.
28. Worin bestand die Aufgabe des zivilen Beraters, der von der
Bundesregierung von Juni bis November 2009 nach Guinea-Bissau entsandt
wurde?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2010, Bundestagsdrucksache 17/766,
wird verwiesen.
29. War dieser zivile Berater ausschließlich mit dem Budget der EU-SSR-
Mission befasst?
Wenn nein, womit sonst?
Der Berater hat sich im Rahmen des Missionsauftrags ausschließlich mit
Budgetfragen beschäftigt.
Drucksache 17/1888 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Aus welcher Institution stammte dieser zivile Berater, und auf welcher
Rechtsgrundlage wurde er entsandt?
Der Berater wurde nicht aus einer Institution entsandt, sondern vom Zentrum
für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sowie dem Auswärtigen Amt aus dem
Stellenpool des ZIF vorgeschlagen und von der Europäischen Union für die
Mission EU SSR Guinea-Bissau ausgewählt. Zwischen ihm und dem
Auswärtigen Amt wurde eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den „weitere[n]
Deutschen“ (Bundestagsdrucksache 17/766, zu Frage 24), der von der Mission
direkt angestellt wurde?
Welche Tätigkeit übt dieser aus, und welche Qualifikationen kann er
hierfür vorweisen?
Der direkt von der Mission angestellte deutsche Mitarbeiter ist der
Bundesregierung bekannt. Er beschäftigt sich vor allem mit administrativen Fragen.
Über Einzelheiten seiner Qualifikation hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
Bewerbung und Auswahl erfolgten unmittelbar bei der und durch die
Europäische Union.
32. Ist der Bundesregierung bekannt, ob dieser Mitarbeiter über Institutionen
wie das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze vermittelt wurde, die
EU-SSR direkt an ihn herantrat oder es eine öffentliche Ausschreibung
für seine Stelle gab?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich dieser Mitarbeiter im Rahmen des
üblichen Ausschreibungsverfahrens direkt bei der Mission beworben.
33. Unterhält die Bundesregierung regelmäßig Kontakt zu diesem
Mitarbeiter, und welcher Art ist dieser Kontakt?
Die Bundesregierung unterhält unregelmäßige Kontakte zu dem Mitarbeiter
von EU SSR Guinea-Bissau.
34. Welche Programme zur Entwaffnung, Demobilisierung und
Reintegration (DDR-Programme) finden nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig in Guinea-Bissau statt?
Welcher Art ist die Zusammenarbeit der EU-SSR-Mission mit
Institutionen, die an den DDR-Programmen beteiligt sind?
DDR-Programme im klassischen Sinn finden in Guinea-Bissau nicht statt.
Bisher wurde die Sicherheitssektorreform vorbereitet durch eine Zählung der
Streitkräfte und der ehemaligen Kämpfer. Ferner wurden die Gesetzentwürfe
für die Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie vorbereitet, bei der die
Streitkräfte reduziert werden sollen. Zusätzlich wurde die Einrichtung eines
Pensionsfonds für ehemalige Streitkräfte vorbereitet. EU SSR Guinea-Bissau
hat die Erstellung der Gesetzentwürfe beratend unterstützt. Ferner haben die
Militärberater der Mission die Delegation der Europäischen Union in Guinea-
Bissau bei der Vorbereitung des Pensionsfonds Unterstützung geleistet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/188835. Welche finanzielle Unterstützung haben die EU und die Bundesrepublik
Deutschland seit 1999 für DDR-Programme in Guinea-Bissau geleistet
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind folgende finanzielle Unterstützungen bekannt: Das
Auswärtige Amt hat 2008 einen Betrag von 1 Mio. US-Dollar in den
„Peacebuilding-Fonds“ der Vereinten Nationen für Projekte in Guinea-Bissau
eingezahlt. Die Projekte werden in Umsetzung der von der Kommission der
Vereinten Nationen für Friedenskonsolidierung in Zusammenarbeit mit der Regierung
von Guinea-Bissau identifizierten und im Rahmen des „Strategic Framework
for Peacebuilding in Guinea-Bissau“ benannten Prioritäten für den
Friedensprozess durchgeführt. Ferner sind 2006 ein „Politisches Dialogforum“, 2008 die
Parlamentswahlen und 2009 die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen mit
insgesamt etwa 125 000 Euro unterstützt worden. Die Europäische Union hat
die Reform des Sicherheitssektors mit insgesamt 7,7 Mio Euro unterstützt.
Ferner ist die Reintegration von ehemaligen Kämpfern in ländlichen Gebieten
mit 2,82 Mio Euro unterstützt worden.
36. Unterhält die EU-SSR-Mission Kontakte zum United Nations Peace-
Building Support Office In Guinea-Bissau (UNOGBIS), und welcher Art
sind diese Kontakte?
Die Mission EU SSR Guinea-Bissau unterhält im Rahmen ihres Mandats
Kontakte zum United Nations Integrated Peace-Building Office in Guinea-Bissau.
37. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Sicherheitssektorreform in Guinea-Bissau der Zusammenarbeit der EU
mit dem Regionalkommando des US-Verteidigungsministeriums „United
States Africa Command“ (Africom) bei?
AFRICOM ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht in den
Reformprozess der Sicherheitsstrukturen involviert gewesen. Für August 2010 ist
die Unterstützung eines Versöhnungsseminars zwischen Militär und ziviler
Führung geplant. Nach Auffassung der Bundesregierung kann jede
abgestimmte Unterstützung für die weitere Entwicklung in Guinea-Bissau von
Nutzen sein.
38. Unterhält die EU-SSR-Mission Kontakte zur International Organization
for Migration (IOM), welcher Art sind diese Kontakte, und welchem Ziel
sollen diese dienen?
Die EU SSR Guinea-Bissau hatte nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit keine Kontakte zur IOM.
39. Welche Informationen und Schätzungen bezüglich der Migration aus und
über Guinea-Bissau in die EU liegen der Bundesregierung vor?
Guinea-Bissau ist als Herkunftsland irregulärer Migration nach Deutschland
von geringer Bedeutung. Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden stellten im Jahr 2009
insgesamt zehn und im ersten Quartal 2010 zwei Personen mit guinea-
bissauischer Staatsangehörigkeit bei der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet
fest. Über die Migration in andere EU-Staaten liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
Drucksache 17/1888 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode40. Inwieweit erhofft sich die Bundesregierung von einer Reform des
Sicherheitssektors in Guinea-Bissau auch eine bessere Kontrolle der irregulären
Migration aus und über Guinea-Bissau?
Die Bundesregierung geht zum einen davon aus, dass erfolgreiche Reformen
dazu beitragen können, dass sich weniger Menschen in Guinea-Bissau zum
Verlassen des Landes veranlasst sehen. Eine erfolgreiche Sicherheitssektorreform,
die auch eine Neustrukturierung der Grenzpolizei vorsieht, könnte zudem die
irreguläre Migration reduzieren.
41. Inwieweit sind der Bundesregierung Diskussionen im PSK über einen
Abbruch der EU-SSR-Mission bekannt, und welche Entwicklungen
führten dazu, einen Abbruch in Erwägungen zu ziehen?
Welche Entscheidung wurde hinsichtlich eines möglichen Abbruchs
getroffen, und mit welcher Begründung wurde die Entscheidung getroffen?
Nach den Ereignissen vom 1. April 2010 beriet das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee über die Zukunft des Engagements der Europäischen Union
im Bereich der Sicherheitssektorreform in Guinea-Bissau und gelangte mit den
in der Antwort zu Frage 22 genannten Gründen zu dem in derselben Antwort
geschilderten Ergebnis.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]