Umsetzung des DigitalPakts Schule
der Abgeordneten Katja Suding, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Einigung auf den DigitalPakt Schule im Mai 2019 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Mrd. Euro zu investieren. Laut einer aktuelleren Umfrage des Magazins „Focus“ an allen Kultusministerien der Länder sind bislang rund 125 Mio. Euro bewilligt worden: Also nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte belaufen sich auf rund 284 Mio. Euro (5,7 Prozent) (https://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-25-2020-schulen-rufen-kaum-geld-aus-digitalpakt-ab-bisher-nur-2-5-prozent-der-finanzmittel-bewilligt_id_12091309.html).
Die Geschwindigkeit, mit der die Länder Projekte bewilligen, variiert weiterhin stark. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geht davon aus, dass sich die Mittelbindung durch Bewilligungen im Jahresverlauf 2020 deutlich erhöhen wird. Im Februar hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek dazu geäußert, sich mit den Ländern darüber zu beraten, wie der Bewilligungsprozess eventuell beschleunigt werden kann (https://www.tagesschau.de/inland/digitalpakt-ein-jahr-101.html).
Wegen der Corona-Krise haben Bund und Länder beschlossen, dass 100 Mio. Euro aus dem DigitalPakt vorübergehend und kurzfristig umgewidmet werden können, um den Unterrichtsausfall an den Schulen aufzufangen. Diese Summe kann bis Ende des Jahres für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen genutzt werden. Auch Lerninhalte sollten vorübergehend über die vom Digitalpakt finanzierte Infrastruktur finanziert werden können. Zusätzlich dazu wurde ein Sofortausstattungsprogramm von 500 Mio. Euro beschlossen. Schulen sollen damit die Möglichkeit haben, technische Endgeräte anzuschaffen, die vor allem benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der Krise leihweise zur Verfügung stehen. Ebenso kann die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Das vor kurzem von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sieht außerdem eine Erweiterung des Katalogs der förderfähigen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts vor, sowie eine Beteiligung bei der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Aus welchen Kommunen wurden bis zum 30. Juni 2020 Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt eingereicht (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?
Wie viele Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt wurden bis zum 30. Juni 2020 bewilligt (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?
Wie viele Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt wurden bis zum 30. Juni 2020 abgelehnt (bitte unter Angabe der Ablehnungsgründe nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und nach Ländern getrennt angeben)?
Wie viele Anträge zum Abrufen der Mittel aus dem DigitalPakt wurden wieder zurückgezogen (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?
Welche Planungen für landesweite oder regionale Projekte nach § 3 Absatz 2 des DigitalPakts sind der Bundesregierung zum Stand 30. Juni 2020 bekannt?
Welche Planungen für länderübergreifende Projekte nach § 3 Absatz 3 des DigitalPakts sind der Bundesregierung zum Stand 30. Juni 2020 bekannt?
In welcher Höhe wurden bis zum 30. Juni 2020 Förderungen im Rahmen des DigitalPakts bewilligt (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?
Hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung Beratungen mit den Ländern darüber aufgenommen, wie die Umsetzung des DigitalPakts beschleunigt bzw. verbessert werden kann, wie dies die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek Anfang des Jahres überlegt hatte?
a) Wenn ja, welche konkreten Pläne gibt es, die Umsetzung des Digital- Pakts zu beschleunigen, bzw. welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um den Antragsstellungsprozess zu verschlanken?
b) Wenn nein, gibt es schon konkrete Pläne zu Beratungen? Wann und in welchem Rahmen sollen diese stattfinden?
Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, um die Länder in Bezug auf ihre Berichtspflicht über geförderte Maßnahmen bzw. die Bewilligung finanzieller Mittel aus dem DigitalPakt stärker in die Pflicht zu nehmen, um so eine bessere Evaluierung vornehmen und gegebenenfalls nachbessern zu können?
In welcher Höhe wurden bisher Mittel der 500 Mio. Euro zur Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler bewilligt (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?
Welche Summe ist aus den freigegebenen 100 Mio. Euro aus dem Digital- Pakt bereits abgerufen worden, die für den Auf- und Ausbau von Lernplattformen gedacht waren, sowie zur Anschaffung von Dingen, die Lehrkräfte bei der Erstellung von Lernmaterialien unterstützen?
a) Wie viele Schulen hat diese Maßnahme erreicht (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und nach Schultyp getrennt angeben)?
b) Wie viele Schulen besitzen eine Lernplattform (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und nach Schultyp getrennt angeben)?
Um welche förderfähigen Investitionen wird der Katalog im DigitalPakt Schule konkret erweitert?
a) Wie viel Euro stellt der Bund für die Erweiterung des Förderkatalogs zur Verfügung?
b) Wie verteilt sich das Geld auf die geplanten zusätzlichen Maßnahmen (bitte für jede geplante Maßnahme einzeln angeben)?
Inwiefern wird die Bundesregierung in Zukunft die förderfähigen Investitionsmöglichkeiten überdenken, sodass digitale Lerninhalte, Lernplattformen und Administratoren zukünftig parallel zum Ausbau der Infrastruktur berücksichtigt werden?
Wie genau sieht die von der Bundesregierung geplante pauschale Beteiligung des Bundes an der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren aus?
a) Wie viel Euro stellt der Bund für die Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren zur Verfügung?
b) Plant die Bundesregierung eine Unterstützung bei der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren über 2024 hinaus?
Erwartet die Bundesregierung, dass die Länder in gleicher Höhe in die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte investieren wie der Bund in die Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren?
a) Wenn nein, welche Investitionssumme erwartet die Bundesregierung konkret von den Ländern?
b) Wie will der Bund überprüfen, dass die digitale Weiterbildung nicht an den Schulträgern hängen bleibt, wie es bisher beispielsweise in Düsseldorf der Fall war?
Ist der Bundesregierung die Kritik bekannt, dass der DigitalPakt die Ungleichheit im deutschen Bildungssystem verfestigt, weil sich viele Kommunen den Eigenbeitrag von 10 Prozent der Investitionssumme nicht leisten können?
a) Wie geht die Bundesregierung mit dieser Kritik um?
b) Hat die Bundesregierung eine Strategie, um sicherzustellen, dass auch in verschuldeten Kommunen die bereitgestellten Gelder abgerufen werden, um den Investitionsstau im Bildungssektor zu überwinden?
Hat sich die Bundesregierung bei den Ländern informiert, die wiederum auf die Schulträger zugegangen sind, um zu identifizieren, warum die Mittel nur langsam fließen?
Welche Gründe für das langsame Abrufen der Mittel aus dem DigitalPakt hat die Bundesregierung identifiziert?
Welche Pläne hat die Bundesregierung, die Schulträger bürokratisch zu entlasten?
Inwiefern wird bei der Dauer der Beantragung durch die Schulträger an deren personelle Ressourcen gedacht, damit die Mittel schnell fließen können?
Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass auch Schulträger meistens keine eigene Expertise für digitale Bildung haben?
a) Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um das Vorhaben DigitalPakt weiter anzukurbeln?
b) Wenn nein, sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, Experten zur Unterstützung zusätzlich zu finanzieren?
Was plant die Bundesregierung, um einen weiteren Investitionsstau zu verhindern?
Gibt es definierte Zeiträume, in denen bestimmte Summen abgeflossen sein sollen?
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer der eingereichten Anträge in den einzelnen Ländern?
Wie wird sichergestellt, dass die Gelder aus dem Digitalpakt wirklich bis Ende 2024 abgerufen werden?
Ab wann wird die Bundesregierung eingreifen und gegebenenfalls nachsteuern, um das Abrufen der Mittel zu erleichtern und zu beschleunigen?
Mit welchem Jahr rechnet die Bundesregierung, in dem alle Schulen mit der notwendigen digitalen Infrastruktur auch unabhängig vom DigitalPakt Schule ausgestattet sind?