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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgefragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Finanzplanung und Insolvenzrisiko der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH" (Bundestagsdrucksache 19/19687)

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2084506.07.2020

Folgefragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Finanzplanung und Insolvenzrisiko der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH“ (Bundestagsdrucksache 19/19687)

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist die Betreiberin des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER), der im Oktober 2020 den Betrieb aufnehmen soll (https://www.tagesspiegel.de/themen/fbb/). Die Kleine Anfrage „Finanzplanung und Insolvenzrisiko der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH“, Bundestagsdrucksache 19/19687, sollte in Erfahrung bringen, welche Erkenntnisse und Einschätzungen der Bundesregierung zu den Vermögenswerten, der Finanzplanung und dem Insolvenzrisiko der FBB vorliegen.

In der Antwort der Bundesregierung hat die FBB zu ihrer Finanzplanung keine Auskunft erteilt (Bundestagsdrucksache 19/20014). Gegen die Aussagen der FBB, dass aus eigener Sicht kein Insolvenzrisiko bestehe und mit steigenden Einnahmen gerechnet werden kann (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4, 5, 10 bis 13, 16, 18 und 22), stehen Recherchen des Rundfunks Berlin Brandenburg (rbb) und des „Tagesspiegels“, wonach die Einnahmen nach Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg niedriger ausfallen könnten als durch die FBB erwartet (rbb: https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/06/ber-flughafen-berlin-brandenburg-finanzdesaster-finanzen.html; Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/corona-verluste-und-ber-hilfen-drohendes-finanzdesaster-in-berlin-alarmiert-die-bundespolitik/25908074.html). Darüber hinaus ergaben sich Folgefragen betreffend die Pandemie-bedingten Änderungen für den Probebetrieb des BER.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Informationen liegen der Leitungsebene des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu den betriebswirtschaftlichen Planungsgrößen und der Finanzplanung der FBB für die Jahre 2020 bis 2024 konkret vor?

2

Wie schätzt die Bundesregierung ihr zukünftiges Engagement als Minderheitseigentümerin der FBB ein?

3

Wie steht die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4, 5, 10 bis 13, 16 und 22, dass von Seiten der FBB mit einer signifikanten Steigerung der Einnahmen für den Flughafen Berlin Brandenburg gerechnet wird, im Einklang mit der in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Presseberichterstattung?

4

In welchen zeitlichen Abständen und gegenüber wem berichten die im Aufsichtsrat der FBB sitzenden Staatssekretäre des BMVI und BMF ihren jeweiligen Bundesministerien über die finanziellen Entwicklungen der FBB?

5

Wie begründet die Bundesregierung die für den Zeitraum 2021 bis 2024 geplanten Eigenkapitalerhöhungen der FBB im Umfang von rund 396 Mio. Euro durch die Gesellschafter, insbesondere vor dem Hintergrund der Annahme signifikant steigender Einnahmen der FBB?

6

Mit welcher Begründung wird eine vollständige Finanzierung durch Fremdkapital des durch die FBB ausgewiesenen Finanzierungsbedarfs i. H. v. 792 Mio. Euro für die Jahre 2020 bis 2024 ausgeschlossen?

7

In welcher Höhe beziffert die FBB ihr Anlagevermögen?

8

Welche Kenntnisse und Einschätzungen liegen der Leitungsebene des BMVI sowie des BMF zur Höhe des Anlagevermögens der FBB vor?

9

In welchem Umfang und in welchen Zeitabständen werden die Entwicklungen des Anlagevermögens der FBB in deren Aufsichtsrat thematisiert und mögliche Entwicklungsszenarien beraten?

10

Welche Patronatserklärungen und andere Garantien haben nach Kenntnis der Bundesregierung der Bund sowie weitere Gesellschafter für die FBB oder Teile der FBB abgegeben?

11

Welche zusätzlichen Informationen, wie beispielsweise schriftliche Beurteilungen, liegen der Bundesregierung zu dem Rating „A1“ der Agentur Moody’s für die FBB vom November 2019 vor?

12

Welche Kosten fallen für die jährliche Unternehmensbewertung der FBB durch die Agentur Moody’s an, und werden diese Kosten durch die FBB getragen?

Wenn nein, wer übernimmt die jährlichen Kosten der Unternehmensbewertung?

13

Mit welchen Behörden und zu welchem Zeitpunkt stimmte die FBB die Evakuierungsübung des unterirdischen Bahnhofs im Terminal 1 des BER ab?

14

Wie viele Personen sollen an der Evakuierungsübung des unterirdischen Bahnhofs im Terminal 1 des BER teilnehmen?

15

Aus welchen Gründen erfolgt keine Evakuierungsübung des gesamten Terminals 1 des BER?

16

Mit welchen Behörden und zu welchem Zeitpunkt stimmte die FBB das ORAT-Programm (ORAT = Operational Readiness and Airport Transfer) ab (Abstimmungsprozess und Programmausgestaltung vor Einsetzen der COVID-19-Pandemie)?

17

Welche einzelnen Maßnahmen sah das ursprüngliche ORAT-Programm (vor Einsetzen der COVID-19-Pandemie) vor, und wie viele Personen sollten an den Evakuierungsübungen beteiligt sein (bitte nach Evakuierungsübung und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?

18

Stellt die Offenhaltung des Flughafens Berlin Schönefeld-Alt bis 2030 im Rahmen des „Masterplans 2040“ der FBB nach Einschätzung der Bundesregierung einen Verstoß gegen den Konsensbeschluss des Bundes und der Bundesländer Berlin und Brandenburg von 1996 dar, der einen Single-Standort vorsieht?

Berlin, den 2. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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