Auswirkungen von Einschränkungen in der Freizügigkeit von Sportfischern
der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Freizeitangeln in Deutschland ist auch im digitalen Zeitalter zeitgemäß, nachhaltig und gesellschaftlich sowie volkswirtschaftlich bedeutsam. So zählen die 8 154 in Deutschland ansässigen Vereine 853 507 aktive Mitglieder, wobei im gesamten Bundesgebiet 1 735 943 gültige Fischereischeine registriert sind (https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/DFB-0510100- 2018.pdf; S. 22; Stand: 2018). Dabei geht die Bedeutung der Angelfischerei heutzutage weit über die Nutzung und Hege von Fischbeständen hinaus. So sind fischereiliche Nutzungen oftmals Betreuungsmaßnahmen, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung eines Naturschutzgebietes, aber auch nicht geschützter Gebiete dienlich sind (https://dafv.de/referate/gewaesser-und-naturschutz/item/270-angeln-hilft-naturschutzgebieten.html?fbclid=IwAR2P5I0cgVa6_rFKP8dvXx91AV6F0_p8FzhKalE_TT0VACFqHAiojIGM4zo). Das Handangeln ist eine schonende Form der aktiven Naturnutzung sowie der Anlandung von Fisch. Ein selbstgefangener Fisch erfüllt dabei alle Kriterien des modernen Lebensstils wie Nachhaltigkeit, Frische, Regionalität und Saisonalität, Klima- und Umweltschonung sowie Tierwohl.
Jedoch führen nach Ansicht der Fragesteller Einschränkungen auf Grundlage eines ideologischen Naturschutzgedankens zu immer größeren Beschneidungen in der Freizügigkeit der Hobbyangler, weshalb in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen nicht selten infrage gestellt wird (https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/niedersachsens-angler-laufen-sturm-gegen-natura-2000-richtlinie-politik-beschwichtigt-6489835.html). So kann die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten zu Konflikten zwischen dem Naturschutz und den Erholungs- und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung, einschließlich des Tourismus, in diesen Bereichen führen (https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/natura-2000-mehr-naturschutz-mehr-aerger#:~:text=Natura%202000,Mehr%20Naturschutz%2C%20mehr%20Ärger&text=In%20Sachsen%2DAnhalt%20sollen%20elf,stört%20vielen%20Bauern%20sauer%20auf.). Hinzu kommen nicht zuletzt auch die noch aktuell bestehenden mit der Bundesregierung abgestimmten Beschränkungen der Bundesländer bezüglich Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbot.
Bei Natura 2000 handelt es sich um Teile eines EU-weiten Netzwerkes von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter typischer Lebensräume und Arten, welche seit 1992 auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) errichtet wird. Zusätzlich greift in diesem Netz auch die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG). Wobei nicht nur Flächen an Land, sondern auch Lebensräume und Arten in maritimen Bereichen geschützt werden (https://www.bundestag.de/resource/blob/562782/fe2907f49de222e212e30b5384728802/WD-7-100-18-pdf-data.pdf).
Allein in Deutschland sind bereits 4 544 FFH-Gebiete (https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/Meldeueb_FFH_20191213_bf.pdf; Stand: 13.12.2019) und über 742 Vogelschutzgebiete (https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/Meldeueb_SPA_20191213_bf.pdf; Stand: 13. Dezember 2019) ausgewiesen worden.
Die Umsetzung der europarechtlichen Grundlagen in nationales Recht fällt als Maßnahme zum Naturschutz unter die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 29 des Grundgesetzes – GG). Abweichende Regelungen können auf Länderebene gemäß Artikel 72 Absatz 3 Nummer 2 GG getroffen werden, jedoch nicht gegen die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, gegen das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Errichtung von Natura 2000-Schutzgebieten seit der Einführung 1992 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dazu geführt, dass die Bestände einst bedrohter Tier- und Pflanzenarten sich signifikant erholt haben?
Wenn ja, welche Bestände von maritim und terrestrisch lebenden Tier- und Pflanzenarten haben sich durch die Unterschutzstellung signifikant erholt (bitte die Entwicklung von Beständen der jeweiligen Tier- und Pflanzenarten mit den jeweilig ausgewiesenen Schutzgebieten angeben)?
Wenn nein, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung weiterhin ergreifen, um die Bestandsentwicklung zu optimieren?
Welche Monitoring-Programme kommen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz, um die jeweilige Entwicklung der Naturschutz- und Landschaftsschutzmaßnahmen in den einzelnen Schutzgebieten aufzuzeichnen (bitte die einzelnen Monitoring-Programme zu den dazugehörigen Schutzgebieten angeben)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Gewässern, die zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung fischereilich genutzt oder nicht genutzt werden, eine fischereiliche Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die Angelverbote in ausgewiesenen Natura 2000-Schutzgebieten?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung das Nachtangelverbot sowie das Anfütterungsverbot in ausgewiesenen Natura 2000-Schutzgebieten gerechtfertigt?
Existieren seitens der Bundesregierung Maßnahmen bzw. Pläne, die Angelfischerei in eine nachhaltige Fischerei- und Gewässerpolitik als Gegenstück zur Erwerbsfischerei zu integrieren?
Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen oder Pläne im Detail aus?
Wenn nein, welche Aspekte stehen einer Integration im Weg?
Auf welcher wissenschaftlichen Basis bzw. von welchen Empfehlungen ausgehend erachtet die Bundesregierung die Einschränkung des Bag-Limits für das Jahr 2019 von sieben Dorschen pro Tag auf ein Bag-Limit von fünf Dorschen pro Tag im Jahr 2020 (https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/445-baglimit-dorsch-2020-fuer-die-ostsee.html) als verhältnismäßig?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne für die Einführung weiterer Tagesfangbeschränkungen für andere Fischarten, und welche Arten könnten hiervon zukünftig betroffen sein?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Meldeverfahren zu Natura 2000-Schutzgebieten, die ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durch Vorlage eines transparenten Prozessablaufplans an die EU weitergeleitet wurden?
Wenn ja, welche Gebiete wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung an die EU gemeldet (bitte nach einzelnen Gebieten und Grund der Vorenthaltung aufschlüsseln)?
Wie viele Vertragsverletzungsverfahren wurden seitens der EU-Kommission gegen Deutschland seit Einführung von Natura 2000-Schutzgebieten aufgrund von behördlichen Mängeln bezüglich der Einhaltung von Erhaltungszielen eingeleitet?
Wie viele Strafzahlungen wurden gegen die Bundesregierung infolge von Vertragsverletzungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die FFH-Richtlinien seitens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angeordnet, und in welcher Größenordnung belaufen sich diese?