[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner
von Gronow, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/21025 –
Vernetzungsstellen für Seniorenernährung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Haushaltsjahr 2020 stellt das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) 1,8 Mio. Euro zur Verfügung, um gemeinsam mit den
Bundesländern sogenannte Vernetzungsstellen für Seniorenernährung
einzurichten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18389).
In zehn Bundesländern werden derzeit die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass dort die Vernetzungsstellen für Seniorenernährung noch in diesem Jahr
die Arbeit aufnehmen (ebd.). In Rheinland-Pfalz wird dies mit über 330
000 Euro durch das BMEL gefördert (vgl.
https://www.bmel.de/SharedDocs/P
ressemitteilungen/DE/2020/100-seniorenernaehrung-rlp.html). Baden-
Württemberg erhält für dieses Projekt sowie für ein Projekt zur Öffnung der
Verpflegungsleistungen von Senioreneinrichtungen für noch zu Hause lebende
Senioren vom BMEL 845 000 Euro (vgl.
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pr
essemitteilungen/DE/2020/101-seniorenernaehrung-bawue.html).
1. In welchen Bundesländern werden dieses Jahr die Vernetzungsstellen für
Seniorenernährung voraussichtlich eröffnet (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/-DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18389)?
a) Mit welchen Beträgen werden diese Bundesländer vom BMEL
gefördert, um sogenannte Vernetzungsstellen für Seniorenernährung
einzurichten?
b) Mit Hilfe welcher Kriterien werden diese Fördergelder zur Errichtung
von Vernetzungsstellen für Seniorenernährung auf die
unterschiedlichen Bundesländer aufgeteilt (z. B. nach Anzahl der Senioren und
Pflegeheime)?
c) Aus welchen Haushaltstiteln stammen die Ausgaben in Frage 1a?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Vernetzungsstellen Seniorenernährung und vergleichbaren Institutionen in
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben im Jahr 2020 ihre Arbeit auf-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21179
19. Wahlperiode 21.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 21. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
genommen. Im Rahmen eines vorzeitigen Vorhabenbeginns konnten auch die
Vernetzungsstellen und vergleichbaren Institutionen in Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit der Arbeit beginnen. Die
Vernetzungsstellen und vergleichbaren Institutionen in Schleswig-Holstein,
Nordrhein-Westfalen und Brandenburg starten voraussichtlich noch in diesem Jahr.
Thüringen ist zur Antragstellung aufgefordert worden.
Die Höhe der Bundesmittel ist grundsätzlich abhängig von den eingebrachten
Eigenmitteln und den förderfähigen Gesamtausgaben. Eine vorherige Nennung
der Höhe der Bundesmittel für jedes Bundesland ist daher nicht möglich. Der
maximale Betrag ergibt sich aus der vorher festgelegten Aufteilung des Bund-
Länderanteils nach dem „Königsteiner Schlüssel“ und der Festlegung über die
Höhe der Förderung für die Durchführung einer externen Evaluation.
Die Aufteilung der Finanzierung ist zu Beginn der Projektphase über fünf Jahre
bei einem Gesamtkostenvolumen von 2.000.000 Euro pro Jahr festgelegt
worden. Der Länderanteil beträgt demnach im Jahr 2019 400.000 Euro, im Jahr
2020 500.000 Euro, im Jahr 2021 600.000 Euro, im Jahr 2022 800.000 Euro
und im Jahr 2023 1.000.000 Euro. Die Mittel des BMEL stammen aus
Einzelplan 10, Kapitel 1002, Titel 684 05.
2. Wie ist so eine Vernetzungsstelle für Seniorenernährung aufgebaut (z. B.
personelle Ausstattung), und welche Aufgabenbereiche sollen diese
abdecken?
Der Aufbau der Vernetzungsstellen und vergleichbaren Institutionen ist in
jedem Land unterschiedlich, da in den einzelnen Ländern individuelle Bedarfe
und Voraussetzungen vorliegen und berücksichtigt werden müssen.
Grundsätzlich wird das Projekt von einer Projektleitung koordiniert. Je nach Bedarf und
strukturellen Voraussetzungen wird weiteres Personal für die Bearbeitung,
Umsetzung und Durchführung des Projekts eingestellt und Arbeitskreise etc.
eingerichtet. Für die Durchführung der Veranstaltungen, Fortbildungen, etc. werden
in der Regel Referentinnen und Referenten bzw. Moderatorinnen und
Moderatoren beauftragt. Auch die Mediengestaltung und der Aufbau einer Website
erfolgen in der Regel durch Vergabe von Aufträgen. Die Aufgabenbereiche und
die Schwerpunkte der Vernetzungsstellen und vergleichbaren Institutionen sind
dem Bedarf des jeweiligen Landes angepasst, die gewonnenen Erfahrungen und
die Ergebnisse werden weitergegeben. Die Aufgabenbereiche sollen
grundsätzlich einem Informationsdefizit bezüglich einer ausgewogenen Ernährung und
Darreichung von Speisen entgegenwirken, dem Handlungsbedarf in der
Unterstützung und Beratung der Verantwortlichen in der Verpflegung von
Seniorinnen und Senioren sowie älterer Menschen und pflegender Angehöriger
entsprechen und die Ernährungssituation für Seniorinnen und Senioren insgesamt
verbessern.
3. Welche Initiativen zur Verbesserung der Seniorenernährung in
Deutschland, die vom BMEL gefördert werden, gibt es derzeit, und wie hoch
werden diese vom BMEL gefördert (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/ern
aehrung/gesunde-ernaehrung/ernaehrung-im-alter/aktionsprogramm-senio
r.html)?
4. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die
Seniorenernährung in den Bundesländern nachhaltig zu verbessern, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Initiative Seniorenernährung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) gehören neben der Einrichtung der Vernetzungsstellen
Seniorenernährung in den Ländern die folgenden Aktivitäten:
• Runde Tische mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie
Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis zu den Themen „Ernährung und
Demenz“ (Herbst 2019, Ergebnisse werden derzeit ausgewertet) und
„Ernährung und Diabetes“ (ursprünglich terminiert für Frühjahr 2020, wegen der
COVID19-Pandemie steht noch kein Ersatztermin fest).
• Förderung des dreijährigen Projekts „IN FORM in der
Gemeinschaftsverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit Fokus auf
der Zielgruppe der „älteren Menschen“.
• Bekanntmachung und Verbreitung der DGE-Qualitätsstandards für
„Senioreneinrichtungen“ und „Essen auf Rädern“.
• Förderung des dreijährigen Projekts „Im Alter IN FORM – Gesunde
Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern“
gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAG-
SO).
• Mittagstisch-Angebote für ältere Menschen, insbesondere in ländlichen
Regionen, Umsetzung durch die BAGSO.
• Förderung des Projekts „Entwicklung zukunftsfähiger
Seniorenverpflegungskonzepte und Förderung der sozialen Teilhabe von Seniorinnen und
Senioren im sozialen Nah-raum von stationären Senioreneinrichtungen“ des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
• Förderung des Projekts „Verbesserung der Qualität von
Mittagstischangeboten für Seniorinnen und Senioren im Quartier“ der Landesanstalt für
Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg.
• Herausgabe von kostenlosen Informationsmaterialien für Seniorinnen und
Senioren.
Die Aktivitäten werden mit einem Gesamtvolumen von rund 8.000.000 Euro
gefördert.
5. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die erste Vernetzungsstelle für
Seniorenernährung, die im Mai 2019 im Saarland eröffnet wurde, bereits
Fortschritte im Bereich der Seniorenverpflegung (z. B. Anpassung der
Verpflegung in Seniorenheimen an den Qualitätsmaßstab der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung – DGE) erzielen, und wenn ja, welche, und
wie wurden diese bemessen (vgl.
https://www.fitimalter-dge.de/aktuelles/a
ktuelles/meldung/article/akuter-hand/)?
Wie viele Pflegeheime im Saarland kooperieren bereits nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Vernetzungsstelle für Seniorenernährung?
Die erste Vernetzungsstelle Seniorenernährung (VNS SenE) in Saarbrücken hat
in den ersten Monaten ihres Bestehens die Projektinfrastruktur eingerichtet, die
Mitarbeiterin und den Mitarbeiter eingearbeitet, Daten zur allgemeinen
Verpflegungssituation erhoben, einen Referenten-Pool eingerichtet und eine Kantinen-,
Caterer- und Lieferantendatei erstellt.
Die saarländische VNS SenE wird zudem Anlaufstelle für andere
Bundesländer, die ebenfalls eine VNS SenE einrichten möchten. Die VNS SenE beginnt,
sich in den sehr kleinteiligen Strukturen im Saarland zu vernetzen und stellt
den DGE-Qualitätsstandard vor. Außerdem beginnen die Vorbereitungen und
Planungen der Veranstaltungen, die für 2020 vorgesehen sind. Mit der
Innungskrankenkasse Südwest wurde ein starker Kooperationspartner für Projekte in
Senioreneinrichtungen gewonnen.
Die ersten eigenen, für März 2020 angesetzten, Veranstaltungen der VNS SenE
– Fortbildungen zu den DGE-Qualitätsstandards – mussten aufgrund der
COVID-19-Pandemie ebenso verschoben werden wie der für Mai angesetzte
Gesundheitskongress „Salut!”. Das gilt auch für das erste Fachgespräch der
VNS SenE, das im Juni 2020 stattfinden sollte, sowie für die ebenfalls für Juni
angesetzte Fachtagung in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Seniorenorganisationen (BAGSO), die auf März 2021 verschoben wurde.
Das Kooperationsprojekt mit der IKK Südwest kann erst nach Überwindung
der Covid-19-Pandemie umgesetzt werden, da hierfür ausgebildete Coaches in
Senioreneinrichtungen gehen. Die für März angesetzten Fortbildungen wurden
im Juni als Web-Seminare angeboten. Das 1. Fachgespräch soll am 2. Oktober
als Präsenzveranstaltung stattfinden. Die VNS SenE bereitet außerdem einen
außerordentlichen, virtuellen Fachtag am 9. Oktober 2020 vor.
Aktuell und in absehbarer Zeit stellt die COVID19-Pandemie Bewohnerinnen
und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen vor große
Herausforderungen. Viele Seniorinnen und Senioren zählen aufgrund ihres Alters und/oder des
Vorliegens von Vorerkrankungen zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko
für einen schweren Krankheitsverlauf. Der Schwerpunkt vieler stationärer
Senioreneinrichtungen liegt derzeit daher im Einsatz breitgefächerter Strategien für
die Prävention des Auftretens und der Weiterverbreitung einer COVID-19-
Erkrankung. Die VNS SenE hat schriftlich mitgeteilt, dass trotzdem jederzeit
eine Beratung durch die VNS SenE möglich ist. Dazu bietet die VNS SenE
zusätzlich zu ihrer üblichen Erreichbarkeit einmal wöchentlich eine kostenlose
Hotline zum Thema Seniorenernährung an. Das Angebot richtet sich an
Seniorinnen und Senioren, Angehörige, Heimbeiräte und alle weiteren Interessierten.
6. Plant die Bundesregierung ein umfassendes Monitoring zu der
Ernährungssituation in Pflegeheimen, da die Datenlage zur Ernährungssituation
in Pflegeheimen in Deutschland „spärlich“ ist und die Effektivität der
einzelnen Projekte zur Verbesserung der Seniorenernährung in Pflegeheimen
somit nur schwer evaluiert werden kann (vgl.
https://www.dge.de/fileadmi
n/public/doc/ws/dgeeb/14-dge-eb/14-DGE-EB-Vorveroeffentlichung-Kapi
tel2.pdf)?
Im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 114 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird überprüft, ob Pflegebedürftige bedarfs- und
bedürfnisgerecht ernährt werden und ob eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme
sichergestellt ist. Die zukünftig (ab 1. Januar 2021) halbjährlich zu erhebenden
indikatorenbasierten Qualitätsdaten für alle Bewohnerinnen und Bewohner in
vollstationären Pflegeeinrichtungen werden konkrete Hinweise auf
Verbesserungspotentiale in der pflegerischen Versorgung liefern. Der Qualitätsindikator
„Unbeabsichtigter Gewichtsverlust“ erfasst den Anteil der Bewohnerinnen und
Bewohner einer Pflegeeinrichtung, bei denen in den vergangenen sechs Monaten
eine nicht intendierte Gewichtsabnahme von mehr als zehn Prozent des
Körpergewichtes verzeichnet wurde. Auf Grundlage dieser Daten sollen ggf.
auftretende Probleme der Ernährung in Pflegeheimen identifiziert und in der Folge
gelöst werden.
7. Inwiefern können solche Vernetzungsstellen für Seniorenernährung aus
Sicht der Bundesregierung erfolgbringend im Hinblick auf die
Vermeidung von Mangelernährung bei Senioren sein, wenn nicht genügend
Fachpersonal (Ernährungsexperten) sowie Pflegepersonal in den Pflegeheimen
zur Unterstützung der Pflegeheimbewohner bei den Mahlzeiten vorhanden
sind?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung hieraus?
Ernährung und Flüssigkeitsversorgung gehören zu den Kernaufgaben
pflegerischen Handelns und sind ein zentraler Bestandteil der Versorgung in stationären
Pflegeeinrichtungen. Dies ist in den „Maßstäben und Grundsätzen für die
Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines
einrichtungsinternen Qualitätsmanagements“ nach § 113 SGB XI festgehalten.
Als wesentliche fachliche Grundlagen dienen die Grundsatzstellungnahme des
Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS)
„Essen und Trinken im Alter – Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer
Menschen“ sowie der Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur
Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“, den das Deutsche
Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) herausgegeben hat.
Der Expertenstandard gibt zur Identifikation von Mangelernährung u. a.
Folgendes vor: „Die Pflegefachkraft erfasst bei allen Patienten/Bewohnern zu
Beginn des pflegerischen Auftrags im Rahmen der Pflegeanamnese, bei akuten
Veränderungen und in individuell festzulegenden Abständen Anzeichen für
eine drohende oder bestehende Mangelernährung (Screening).“ Zudem wird die
berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit beim Ernährungsmanagement
angesprochen. In der Grundsatzstellungnahme des MDS wird zur praxisnahen
Umsetzung auf die „Qualitätsstandards für die Verpflegung in stationären
Senioreneinrichtungen“ sowie weitere Informationsbroschüren der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]