Vorbemerkung der Fragesteller
„Auf Veranlassung des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 darum gebeten, eine umfassende Evaluation des Forschungsfeldes ‚Friedens- und Konfliktforschung‘ unter Berücksichtigung aller relevanten Einrichtungen in Deutschland durchzuführen“ (https://www.wissenschaftsrat.de/download/2019/7827-19.pdf?__blob=publicationFile&v=7; Stand 16. Januar 2020, S. 6).
Die Begutachtung sollte sich gleichermaßen auf die universitäre Forschung und Lehre, die außeruniversitäre Forschung und die Rolle der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) als Förderorganisation erstrecken und dabei prüfen, wie es um die Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland insgesamt bestellt ist (ebd.).
Hierzu sollten sowohl ihr wissenschaftliches Leistungsvermögen in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung als auch ihre Fähigkeit in den Blick genommen werden, wesentliche Beiträge für Politik und Gesellschaft zum Umgang mit aktuellen gesellschafts- und außenpolitischen Herausforderungen zu leisten (ebd., S. 6).
Die entsprechenden Arbeitsergebnisse hat der Wissenschaftsrat am 12. Juli 2019 unter dem Titel „Empfehlungen zur Friedens- und Konfliktforschung“ veröffentlicht (s. o.).
Zum Verhältnis der Friedens- und Konfliktforschung einerseits und der sicherheitspolitischen Forschung andererseits heißt es dort: „Die jahrzehntelange, teils von scharfen Kontroversen geprägte Abgrenzung zwischen diesen beiden Forschungsfeldern ist inzwischen weitgehend überwunden“ (ebd., S. 14).
Gleichwohl fällt das Urteil über die Situation der Forschungsfelder sehr unterschiedlich aus.
Die universitäre und außeruniversitäre Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland sei „den Herausforderungen, die sich aus der Komplexität ihrer Forschungsgegenstände und deren dynamischer Veränderung ergeben, insgesamt sehr gut gewachsen“ (ebd., S. 8).
Die sicherheitspolitische Forschung hingegen sei „in Deutschland im internationalen Vergleich nur schwach vertreten“ und das angesichts einer „Renaissance geo- und sicherheitspolitischer Denkmuster“ (ebd., S. 35).
Diesen Befund untermauert die Feststellung der Schweizer Cybersicherheitsforscher Cavelty und Egloff vom Center for Security Studies der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich), dass auch „die Cyber- Sicherheitspolitik im deutschen Sprachraum nur rudimentär als universitärer Forschungsschwerpunkt vertreten“ ist und dies vor dem Hintergrund einer „rasanten Ausbreitung des Themas in der Politik weltweit“ (Myriam Dunn Cavelty und Florian J. Egloff: Cybersecurity: Rollen des Staates. In: Isabelle Borucki und Wolf J. Schünemann: Internet und Staat. Perspektiven auf eine komplizierte Beziehung. Baden-Baden 2019, S. 211).
Ähnliches ist für die jüngere Vergangenheit bezüglich des interdisziplinären Wissenschaftsgebiets der Strategischen Studien dokumentiert, das der sicherheitspolitischen Forschung eng verwandt ist (Kersten Lahl und Johannes Varwick: Sicherheitspolitik verstehen. Handlungsfelder, Kontroversen und Lösungsansätze. Bonn 2019, S. 37).
Im Editorial der Fachzeitschrift „SIRIUS“ hieß es 2017, Strategische Studien gäbe es „vornehmlich in den angelsächsischen Ländern und in Frankreich als eigenständige Disziplin, in Deutschland ist diese noch unterentwickelt“ (https://www.degruyter.com/view/j/sirius.2017.1.issue-1/sirius-2017-0020/sirius-2017-0020.xml?format=INT; abgerufen am 26. Februar 2020).
Joachim Krause, Professor für Internationale Beziehungen und Chefredakteur der „SIRIUS“, stellte im selben Jahr fest: „Vor allem in den USA werden Strategic Studies durch große Stiftungen sowie durch staatliche Einrichtungen in Größenordnungen finanziert, die in Deutschland unvorstellbar sind. In Regierung, Kongress und den Medien sind Experten aus dem Bereich der strategischen Wissenschaft in der Regel gefragt, viele von ihnen schaffen es selber in hochrangige Regierungsämter. In Deutschland gibt es wenig Vergleichbares, obwohl die wissenschaftliche Beschäftigung mit strategischen Fragen hier einen ihren [sic!] wesentlichen Ausgangspunkte hat, wenn man Clausewitz als den ersten modernen Strategiewissenschaftler bezeichnet“ (Joachim Krause: Strategische Studien in den Internationalen Beziehungen. In: Frank Sauer und Carlo Masala (Hrsg.): Handbuch Internationale Beziehungen. Wiesbaden 2017, S. 524 f.).
In besonderem Kontrast zur Situation der Wissenschaft in Deutschland stehend sieht Krause zudem jene in Großbritannien: „Das unbestrittene Zentrum der strategischen Wissenschaft ist das bereits erwähnte IISS in London. […] Das IISS ist zwar ein internationales Institut (was in der Zusammensetzung seines Council ebenso reflektiert wird wie in der Mitarbeiterschaft), es wäre aber undenkbar ohne ein damit sympathisierendes Umfeld sowohl in der britischen Politik wie in der akademischen Welt“ (ebd., S. 540).
In Großbritannien gebe es überdies mehrere, zum Teil seit vielen Jahrzehnten oder Jahrhunderten bestehende Lehrstühle an angesehenen Universitäten, die sich mit Themenfeldern der Strategic Studies beschäftigten. Als zwei Beispiele nennt Krause hier den Chichele-Lehrstuhl am All Soul’s College der Oxford University und das Department for War Studies am King’s College in London (ebd., S. 540).
Neben dem von Antipathie geprägten Umfeld in Deutschland führt Krause die mangelnde wissenschaftliche Entwicklung auch auf deren Unfreiheit zurück, die sich in sogenannten Zivilklauseln manifestiert (ebd., S. 542).
Dabei handelt es sich um Selbstverpflichtungen der Hochschulen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen.
Krause führt dazu aus: „In der Regel ist es schwer, Sicherheitspolitik oder strategische Studien an deutschen Universitäten zu betreiben. Oft tun sich Widerstände auf, wenn nur versucht wird sich wissenschaftlich mit strategischen Fragen zu befassen. Seit einigen Jahren gibt es darüber hinaus Initiativen zur Einführung von Zivilklauseln an deutschen Universitäten, deren Ziel es auch ist, die wissenschaftliche Beschäftigung mit strategischen Fragen zu verhindern. In der heutigen deutschen Politikwissenschaft gibt es strategische Studien praktisch nur noch als rudimentäres Phänomen, hier als wissenschaftliche Beschäftigung mit Sicherheitspolitik bezeichnet. Das liegt an den Vorurteilen gegenüber allen Forschungen, in denen es ums Militärische geht (ausgenommen man betreibt Friedensforschung). Insofern hat sich seit Hans Delbrück nicht viel geändert“ (ebd., S. 542).
Der Jurist, Ökonom und ehemalige Dozent an der Führungsakademie der Bundeswehr Markus C. Kerber stufte Zivilklauseln bereits 2016 als verfassungswidrig ein und urteilte ebenfalls scharf über den Zustand entsprechender Wissenschaftszweige an deutschen Hochschulen: „Zivilklauseln sind verfassungswidrig. Denn Forschung und Lehre sind grundsätzlich frei und jeder Hochschullehrer kann sich auf Artikel 5 GG berufen. Abgesehen von der verfassungsrechtlich eindeutigen Lage sind Befassungsverbote im Stile von Zivilklauseln auch töricht. Denn die Trennlinie zwischen ziviler Nutzung und militärischer Forschung bzw. umgekehrt ist nicht nur verschwommen, sondern kaum einzuhalten. Jeder Telekommunikationssatellit kann sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden, die Erforschung neuer Bremsbeläge kann für Autos als auch für Panzer fruchtbar gemacht werden. Dass die Gesinnungsdiktatur bestimmter Fakultäten, die Ingenieurfeindlichkeit mancher Geisteswissenschaftler und der ökologisch pazifistische Universalismus an deutschen Universitäten Befassungsverbote in Gestalt von Zivilklauseln durchzusetzen vermag, widerspricht der Bedeutung von bewaffneter Gewalt in der gegenwärtigen Situation und der geopolitischen Rolle Deutschlands.“ (Markus C. Kerber: Zivilklauseln oder: Wie die politische Korrektheit in den Universitäten zu Befassungsverboten geführt hat. In: Europäische Sicherheit & Technik. 65 (2016), 2, S. 77).
Auch Wolfgang Löwer, Professor für Wissenschaftsrecht der Universität Bonn, stellte 2019 fest: „Imperative Zivilklauseln sind verfassungswidrig, weil sie ein pazifistisches Konzept zur Sicherung des Friedens für einzig vertretbar erklären“ (Wolfgang Löwer: Wie frei ist die Forschung? – Zivilklauseln, Tierschutz, Grüne Gen-Technik, Ethikkommissionen und Political Correctness –. In: Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik, Trier und Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier (Hrsg.): Bitburger Gespräche 2019. München 2020, S. 68 f.).
Auch dürfe militärwissenschaftliche Forschung im Auftrag der Bundeswehr schon deshalb nicht diskriminiert werden, „weil das Grundgesetz eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung für die militärische Landesverteidigung getroffen hat. Artikel 87a Absatz 1 GG ist ein verfassungsrechtliches Gebot an den Bund, die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu garantieren und deren politische Handlungsfreiheit in Zeiten politischer Krisen und im Frieden zu gewährleisten. Der Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr kommt verfassungsrechtlicher Rang zu. Militärwissenschaftliche Forschung wird tatbestandlich von dieser Grundentscheidung erfasst. Es grenzt ans Absurde, der militärischen Landesverteidigung das Mittel der Selbstoptimierung durch eine Fortentwicklung des Standes der Forschung vorzuenthalten und: Es ist den betroffenen Soldaten gegenüber verantwortungslos. Die alternative, wegen solcher Zivilklauseln im Ausland forschen zu lassen, verbietet sich. Imperative Zivilklauseln sind mit Artikel 5 Absatz 3 GG unvereinbar“ (ebd., S. 69).