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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ernährungsnotfallvorsorge

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

11.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2105314.07.2020

Ernährungsnotfallvorsorge

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bund ist in Krisenzeiten für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zuständig (https://www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge/). Aus diesem Grunde betreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Ernährungsnotfallvorsorge, die als Bestandteil in die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) eingegliedert ist. Dazu werden vom Staat an verschiedenen Standorten in Deutschland haltbare Grundnahrungsmittel eingelagert, um kurzfristige Versorgungsengpässe in Krisensituationen überbrücken zu können (vgl. https://www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge/lager-haltung/). Darüber hinaus ermöglicht es das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG), die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung in einer Versorgungskrise zu ergreifen (https://www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge/rechtsgrundlagen/).

Im Bericht für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 kritisiert der Bundesrechnungshof, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch immer keine Grundsatzentscheidung über die staatlichen Notfallvorräte getroffen habe und deshalb noch immer keine sachgerechte Bevorratung sichergestellt werden konnte (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2020/langfassungen/2019-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-10-bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-fuer-die-beratungen-zum-bundeshaushalt-2020-pdf, S. 20 dort). Durchschnittlich 20 Prozent der derzeit eingelagerten Notfallvorräte sind älter als zehn Jahre und daher unbrauchbar (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18593).

Obwohl das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft selbst einräumt, dass die Bevorratung lediglich zu einer „Scheinsicherheit“ führe und allenfalls „diffuse Ängste“ abmildern könne, hält es an der unzureichenden Notfallbevorratung fest (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2020/langfassungen/2019-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-10-bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-fuer-die-beratungen-zum-bundeshaushalt-2020-pdf, S. 22). Weiter hält es der Bundesrechnungshof für erforderlich, dass die Konzeption Zivile Verteidigung dahin gehend erweitert wird, dass die Schnittstellen zu anderen Versorgungsmaßnahmen, wie beispielsweise Trinkwasser, Energie und Verkehr), erfasst und verzahnt werden (ebd., S. 20 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Netto-Selbstversorgungsgrad, d. h. Brutto-Selbstversorgungsgrad abzüglich des mit importierten Futtermitteln produzierten Anteils der tierischen Produktion, bei Fleisch in Deutschland in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bitte nach Fleisch insgesamt, Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Pferdefleisch, Innereien, Geflügelfleisch und sonstigem Fleisch angeben)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Importabhängigkeit bei Stickstoff- und Phosphor-Mineraldüngern in Deutschland?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Importmenge an Nahrungsmitteln pro Person in Deutschland?

4

Auf welchen Transportwegen gelangen nach Kenntnis der Bundesregierung die importierten Agrargüter nach Deutschland (bitte nach Warengruppe, Herkunft – EU oder Übersee – und Transportweg aufschlüsseln)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie eine bedarfsdeckende Ernährung der deutschen Bevölkerung aussehen würde, die mit möglichst geringen Umweltauswirkungen verbunden ist?

a) Wenn ja, wie würde sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland verändern?

b) Wenn ja, welche Auswirkungen hätte diese Umstellung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Importe und den Selbstversorgungsgrad?

c) Wenn ja, in welchem Ausmaß könnten die Umweltauswirkungen verringert werden?

d) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Forschungsprojekte in diesem Bereich in Auftrag zu geben beziehungsweise zu fördern?

6

Wie viele Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche wären nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Nahrungsmittelkrise nötig, damit ein Netto-Selbstversorgungspotential von 2 300 kcal, unter Berücksichtigung einer möglichst ausgewogenen Ernährung, für die 83 Millionen Einwohner in Deutschland besteht?

7

Hat die Bundesregierung bereits gemeinsam mit den Ländern die beabsichtigten Arbeitshilfen zur Ausführung des Ernährungssicherstellungs- und Ernährungsversorgungsgesetzes (ESVG) erarbeitet, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird das passieren (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2020/langfassungen/2019-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-10-bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-fuer-die-beratungen-zum-bundeshaushalt-2020-pdf, S. 21)?

8

Hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung bereits abschließend über die staatliche Notbevorratung entschieden (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2020/langfassungen/2019-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-10-bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-fuer-die-beratungen-zum-bundeshaushalt-2020-pdf, S. 21)?

a) Wenn ja, wird die Bundesregierung künftig eine wirksame Notfallvorsorge unter Berücksichtigung aller notwendigen Kosten betreiben, oder wird sie die Bevorratung auslaufen lassen?

b) Wenn nein, warum nicht, wann wird das passieren, und wie begründet die Bundesregierung dies haushaltsrechtlich?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes, dass immer noch keine sachgerechte Bevorratung sichergestellt wurde beziehungsweise die Notfallbevorratung unzureichend ist (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2020/langfassungen/2019-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-10-bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-fuer-die-beratungen-zum-bundeshaushalt-2020-pdf, S. 22)?

11

Wann findet der Warenaustausch (Wälzung) der Teile der Vorräte in der Bundesreserve Getreide (BuRe) und in der zivilen Notfallreserve (ZNR) statt, die dort bereits länger als zehn Jahre eingelagert sind (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18593)?

12

Wie lange könnten kurzfristige Versorgungsengpässe in Krisensituationen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der staatlichen Ernährungsvorsorge überbrückt werden (https://www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge/)?

13

Plant die Bundesregierung, die sogenannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) näher zu definieren, insbesondere, welche Organisationen und Einrichtungen der Branche „Ernährungswirtschaft“ zuzurechnen sind (https://www.kritis.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/Kritis/KRITIS_Sektoreneinteilung.pdf?__blob=publicationFile; Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/19719)?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Welche Szenarien und denkbaren Schadensereignisse aus den Bereichen „Extremwetterlagen“, „technische Störungen“, „sonstige Naturkatastrophen“ und „Freisetzung von Gefahrstoffen“ würden nach Kenntnis der Bundesregierung den Eintritt einer Versorgungskrise nach sich ziehen, bei der erhebliche Teile der in Deutschland lebenden Bevölkerung keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr über den freien Markt hätten und hoheitlich versorgt werden müssten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/19719)?

15

Wie hat sich die Finanzierung der Notfallvorsorge in den letzten 20 Jahren entwickelt (seit 2000), und wie verteilen sich diese Mittel auf die Einzelpläne des Bundeshaushaltes, insbesondere die des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft?

Berlin, den 2. Juli 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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