Corona-Ausbrüche und Gesundheitsschutz in der Fleischindustrie
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Bettina Hoffmann, Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Renate Künast, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Anja Hajduk, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Markus Kurth, Sven Lehmann, Steffi Lemke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die sogenannte Schlachtindustrie entwickelt sich aufgrund der dort herrschenden spezifischen Bedingungen zunehmend zu einem neuen Epizentrum der Corona-Pandemie. Auch international sind Schlachtbetriebe und Beschäftigte dort besonders betroffen. Die Corona-Ausbrüche bei Unternehmen wie Westfleisch und zuletzt bei der Firma Tönnies im Kreis Gütersloh, bei der Firma Wiesenhof in Wildeshausen und der Firma Danish Crown im Landkreis Cloppenburg machen nach Ansicht der Fragesteller deutlich, dass von der Beschäftigung in Schlachthöfen ein besonderes Ansteckungsrisiko ausgeht. Die Suche nach den genauen Ursachen ist noch Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung, aber es zeichnet sich bereits ab, dass insbesondere die seit Jahren bekannten schlechten Arbeitsbedingungen in den Schlachtbetrieben einen nahezu idealen Nährboden für die Verbreitung des Virus geschaffen haben.
Die Arbeitsbedingungen in dieser Branche sind nach Ansicht der Fragesteller extrem. Die Beschäftigten arbeiten häufig bis zu 14 Stunden am Tag, sechs Tage die Woche und dies bei einem hohen Produktionstempo. Hinzu kommt eine mangelhafte Schutzausrüstung und ein eventuell erhöhtes Risiko durch die Lüftungsanlagen, denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit dauerhaft ausgesetzt sind (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/corona-schlachthof-103.html).
Die Beschäftigten sind zudem meist in Unterkünften mit niedrigem Standard, mangelhaften Sanitäranlagen, sowie spärlichen Koch- und Waschmöglichkeiten untergebracht. Bei manchen entsandten oder auf Werkvertragsbasis bei Subunternehmen Beschäftigten ist kaum nachvollziehbar, ob sie tatsächlich krankenversichert sind. Aufgrund sprachlicher Barrieren und unzureichender Informationen kennen viele Beschäftigte ihre Rechte nicht. Auch das wird systematisch ausgenutzt. Aufgrund der prekären Beschäftigungsverhältnisse gehen viele auch mit Krankheitssymptomen zur Arbeit.
Durch Subunternehmerketten entsteht ein Geflecht, in dem Verantwortlichkeiten systematisch weitergeschoben werden können und in der Folge niemand Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz übernimmt (vgl. https://www.rnd.de/wirtschaft/tonnies-arbeitsbedingungen-von-werkvertragsarbeitern-200-stunden-fuer-1200-euro-NEQENI2JN7YQGPYVAX243ETUSI.html).
Angesichts der in Schlachtbetrieben herrschenden Bedingungen, die eine Übertragung von Infektionserkrankungen begünstigen, wie beispielsweise niedrige Temperaturen, beengte Platzverhältnisse und eine schlechte Belüftung (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-ausbrueche-warum-die-arbeitsbedingungen-in.2897.de.html?dram:article_id=476511), erscheint es überdies angezeigt, Empfehlungen für spezifische Präventionsmaßnahmen für diese Einrichtungen durch das Robert Koch-Institut (RKI) zu entwickeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte wurden zum jetzigen Zeitpunkt in fleischverarbeitenden Unternehmen identifiziert?
a) Wie viele Personen waren zuvor asymptomatisch?
b) Wie viele Personen befinden sich in intensivmedizinischer Behandlung?
c) Wie viele werden beatmet?
Wie viele der infizierten Personen gehören zur Risikogruppe, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Gruppen besonders zu schützen?
a) In welchen Betrieben der fleischverarbeitenden Industrie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zu Covid-19 Ausbrüchen gekommen (bitte nach Betriebsort, Unternehmen und Datum des ersten bekannten Falles aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den betroffenen Betrieben mit Covid-19 infiziert?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in den betroffenen Betriebsstätten der Firma Tönnies im Rahmen von Werkverträgen beschäftigten Personen krankenversichert?
Wie ist sichergestellt, dass die für Subunternehmen in der fleischverarbeitenden Industrie tätigen Personen durchgehend krankenversichert sind?
Wer trägt die Kosten der medizinischen Versorgung, wenn Werkvertragsnehmer über keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, und inwieweit ist in solchen Fällen eine Haftung des Generalunternehmers sichergestellt?
Welche Lohnersatzleistungen, Entschädigungszahlungen oder sonstigen Versorgungsansprüche stehen erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder ihren Familien zu oder sind ihnen von Behörden oder Unternehmen in Aussicht gestellt worden?
Welche sonstigen nichtgeldwerten Unterstützungsleistungen (beispielsweise Inkenntnissetzung ihrer Familien im Ausland) erhalten Erkrankte oder unter Infektionsverdacht stehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Behörden oder Unternehmen abseits der Nahrungs- und Hygienemittelversorgung in der Quarantäne?
In welcher Form wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Sozialversicherungsstatus der in der fleischverarbeitenden Industrie beschäftigten Personen überprüft?
Wann und in welchem Umfang wurde die Bundesregierung seitens der Landesregierung von dem Ausbruch bei der Firma Westfleisch sowie der Firma Tönnies informiert?
Wie viele Stunden lagen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
a) der internen Erkenntnis eines Verdachtsfalles,
b) der Meldung des ersten Verdachtfalles und
c) der Schließung des Werkes oder
d) des Inkrafttretens der landkreisweiten Reise- und Kontaktbeschränkungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Auskunft der Firma Tönnies diese in Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh und dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) als Unternehmen der kritischen Infrastruktur eingestuft wurde und daher davon ausgegangen ist, dass „auch, wenn nicht an allen Stellen der Mindestabstand gewährleistet werden kann, die Produktion fortgesetzt werden“ müsse (vgl. https://ratsinfo.rheda-wiedenbrueck.de/webservice/oparl/v1.0/body/1/files/UGhVM0hp...)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Beschluss der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020, insbesondere Beschlusspunkt Nummer 3, wonach in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umzusetzen ist, angesichts der Ausbruchsgeschehen seit dem 6. Mai 2020 immer konsequent umgesetzt worden, und sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Beschluss noch als geeignet an, um eine weitere Zunahme des Ausbruchsgeschehens zu verhindern?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den infolge des Ausbruchsgeschehens bei der Firma Tönnies von anderen Bundesländern verhängten Beschränkungen für Personen aus den betroffenen Kreisen in NRW?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung nach derzeitiger Rechtslage möglich, die Betreiber der betroffenen Betriebe für die aufgrund der ausgesprochenen Quarantäneanordnungen fälligen Entschädigungszahlungen gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie weitere erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen in Regress zu nehmen?
Sieht die Bundesregierung aufgrund des Ausbruchsgeschehens bei der Firma Tönnies eine Veranlassung, eine stärkere Verursacherhaftung oder Regressmöglichkeiten zumindest für solche Fälle im Infektionsschutzgesetz zu verankern, in denen ein Ausbruchsgeschehen nachweisbar auf vermeidbare Verstöße gegen geltende Hygienevorschriften zurückzuführen ist?
Werden die Kosten der Testungen der 7 000 Tönnies Beschäftigten (vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/schlacht-erei-corona-ausbruch-bei-toennies-7000-menschen-in-quarantaene-familienstreit-entfacht/25923952.html?ticket=ST-2663234-t3HdfhKtWY2dDG4jH10h-ap5) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert?
Mit welchen Kosten rechnet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus den in NRW durchgeführten Reihentestungen sowie aus den anderen bekanntgewordenen Clustern im Bundesgebiet?
Welche Teststrategie wird für die Kreise und Kommunen mit Infektionsclustern vom RKI empfohlen?
Welche, über die unmittelbar betroffenen Kreise und Kommunen hinausgehenden, Strategien zur Eindämmung der Infektionscluster und zur Begrenzung werden verfolgt, nachdem deutlich wurde, dass Subunternehmer teilweise Werkvertragsarbeiter zwischen Standorten hin- und herverschoben haben (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_88105842/corona-eklat-bei-toennies-virus-wanderte-wohl-von-schlachthof-zu-schlachthof.html)?
Welche besonderen Empfehlungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für die fleischverarbeitende Industrie für die Vermeidung von Covid-19-Infektionen, und inwieweit besteht hier nach Ansicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?
Werden – nach Kenntnis der Bundesregierung – Studien zu von bestimmten Umgebungsfaktoren wie Kälte, Klimaanlagen im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen durchgeführt?
a) Liegen solche Studien bereits vor?
b) Und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Studien?
c) Stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel zur Verfügung?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Entwicklung von Empfehlungen spezifischer Präventionsmaßnahmen für Schlachtbetriebe durch das Robert Koch-Institut, und wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle spielt nach derzeitiger Kenntnisstand der Bundesregierung eine Übertragung über Aerosole bei den Ausbruchsgeschehen in der fleischverarbeitenden Industrie?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Krankenhäuser in den betroffenen Regionen auf einen Anstieg potenziell schwerer Verläufe vorbereitet?
Inwieweit werden die Versorger mit Intensivkapazitäten in den angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städte in Krisenszenarien eingebunden?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Menschen, die auf engstem Raum in Massenunterkünften für Arbeiterinnen und Arbeiter leben, die (noch) nicht infiziert sind, von den bereits infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern getrennt untergebracht werden können oder an einem anderen Ort in Quarantäne gehen können?
Inwieweit werden für die Umsetzung der Quarantäne auch Wohnkapazitäten beispielsweise in Jugendherbergen, Hotels und ähnlichen Einrichtungen angemietet, um menschenwürdige Zustände für alle Betroffenen, insbesondere auch für die betroffenen Familien sicherzustellen?