[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1891
17. Wahlperiode 28. 05. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel,
Stefan Liebich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1690 –
Bilanz des Irak-Krieges und der deutschen Unterstützung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor sieben Jahren erfolgte der Angriff auf den Irak durch die Streitkräfte USA,
des Vereinigten Königreichs und verbündeter Staaten in der sogenannten
Koalition der Willigen ohne Beschluss der Vereinten Nationen und verfügte somit
über keine völkerrechtliche Legitimation. Die damalige deutsche
Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder lehnte eine Entsendung der
Bundeswehr in den Irak ab. Dennoch gewährte sie den kriegführenden Staaten
weitreichende Unterstützung. Die Bundesregierung gestattete den USA und
Großbritannien ungehinderte Überflugs- und Transitrechte im Bundesgebiet
bzw. dem deutschen Luftraum. Sie entsandte Bundeswehrspürpanzer des Typs
„Fuchs“ nach Kuwait und ließ deutsche Besatzungsmitglieder an Bord der
AWACS-Aufklärungsflugzeuge (AWACS – Airborne Early Warning and
Control System) zur Ausspähung des irakischen Luftraums zu.
Eine Bilanz des Krieges gegen den Irak liegt bis heute nicht vor. Eine Bilanz
muss auch die deutsche logistische Hilfe für die USA und Großbritannien in
Hinblick auf ihre völkerrechtliche Rechtmäßigkeit berücksichtigen.
Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland haben unsere europäischen
Nachbarn Großbritannien und Niederlande eigene
Untersuchungskommissionen in ihren Parlamenten eingesetzt, um das Kapitel Irak-Krieg aufzuarbeiten.
Offiziell wurde der Krieg von den USA und dem Vereinigten Königreich
damit begründet, dass es primär darum ginge, die Gefahr von
Massenvernichtungswaffen in irakischem Besitz zu beseitigen. Überdies sei der Irak ein
Stützpunkt des internationalen islamischen Terrorismus, deshalb sei der Krieg
gegen den Irak auch ein Teil des „Krieges gegen den Terror“.
Der Verlauf des Krieges brachte die Wahrheit zutage: Der Irak besaß zu
diesem Zeitpunkt überhaupt keine Massenvernichtungswaffen mehr. Die
Bestände, über die der Irak ehemals verfügte, waren entsprechend den UNO-
Anforderungen bereits viele Jahre zuvor vernichtet worden. Ebenso haltlos war
die Behauptung bezüglich der Unterstützung des islamischen Terrrorismus.
Die Bilanz des Krieges fällt katastrophal aus. Der Krieg hat das Land in seiner
Entwicklung entscheidend und auf lange Zeit zurückgeworfen. Er hat die kul- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Mai 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1891 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeturellen Grundfesten und das institutionelle Gefüge der irakischen
Gesellschaft zutiefst erschüttert, Ansätze zu ökonomischer Eigenständigkeit zerstört,
und die ethnischen und religiösen Risse in der Gesellschaft vertieft.
Millionen Irakerinnen und Iraker verfügen heute über keine ausreichende und
ausgewogene Lebensmittelversorgung, haben keinen Zugang zu sauberem
Trinkwasser, 28 Prozent der Kinder sind unterernährt. Über acht Millionen
Menschen im Irak sind heute von prekären Lebensbedingungen und Armut
betroffen. Insbesondere Frauen sind die Verliererinnen im Nachkriegsirak.
Ihnen geht es wirtschaftlich immer schlechter, ihre Bewegungsfreiheit wird
aufgrund von Gewalt und gesellschaftlicher Stigmatisierung zunehmend
eingeschränkt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung widerspricht der in der Kleinen Anfrage implizierten
Behauptung, sie habe „Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen
Irak-Krieg“ erbracht. Wie die Bundesregierung bereits mehrfach festgestellt hat
(Antwort der Bundesregierung vom 9. Mai 2003 auf die Schriftlichen Fragen
Nummer 2 bis 5 des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler auf
Bundestagsdrucksache 15/988 vom 9. Mai 2003, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Leitfaden der Bundeswehr zum Umgang
mit Gewissensentscheidungen“, Bundestagsdrucksache 16/1921 vom 21. Juni
2006, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Bezeichnung der Bundeswehrgeneralität als opportunistisch, feige
und skrupellos“, Bundestagsdrucksache 16/4726 vom 20. März 2007, Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Umgang der Bundeswehr mit Angriffskriegsverweigerern“, Bundestagsdrucksache
16/4769 vom 21. März 2007), sind Fragen der Völkerrechtmäßigkeit des Irak-
Konfliktes von Völkerrechtlern unterschiedlich beantwortet worden. Zu den
entsprechenden Diskussionen in der Rechtswissenschaft nimmt die
Bundesregierung nicht Stellung. Dies gilt auch weiterhin.
1. Welche Bilanz des Irak-Kriegs von 2003 zieht die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat keine Bilanz des Irak-Kriegs gezogen. Die
Entwicklung in Irak seit dem Jahr 2003, die von unterschiedlichen Phasen geprägt ist
und bis heute andauert, lässt eine abschließende Deutung der Geschehnisse
weder möglich noch sinnvoll erscheinen. Die Haltung der Bundesregierung
zum damaligen Vorgehen war unmissverständlich. Die Bundesregierung richtet
ihre Aufmerksamkeit auf die zukunftsorientierte Unterstützung Iraks beim
Wiederaufbau des Landes.
2. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem Irak-Krieg hinsichtlich
der Art und des Umfangs deutscher Unterstützungsmaßnahmen für die
Kriegsführung der USA und Großbritanniens gegen den Irak?
Auf der in der Antwort zu Frage 1 ausgeführten Grundlage stellt sich die Frage
einer besonderen Betrachtung dieses Aspektes nicht. Die Bundesregierung hat
sich nicht an dem militärischen Einsatz im Jahr 2003 beteiligt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/18913. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Bilanz des Irak-
Krieges auch hinsichtlich ihrer indirekten bzw. mittelbaren
Kriegsbeteiligung vorlegen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Deutschen Bundestag eine
derartige Bilanz vorzulegen. Angesichts der großen und wichtigen
Herausforderungen bei der Stabilisierung des politischen Prozesses und beim Wiederaufbau des
Landes besteht zwischen der Bundesregierung und allen Partnern einschließlich
der Regierung der Republik Irak Einvernehmen, dass unser Blick nach vorne
gerichtet sein sollte. Die in der Fragestellung genannten Aspekte spielen im
Dialog aller Akteure, die um das Wohl Iraks besorgt sind und sich für Frieden
und Fortschritt im Lande konkret engagieren, keinerlei Rolle. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Irak-Krieg
hinsichtlich der Kriegsrechtfertigungsgründe, der Kriegsfolgen und der
völkerrechtlichen Legitimation des Krieges?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Umstand,
dass die USA und Großbritannien den Krieg gegen den Irak ohne
völkerrechtliche Legitimation durch einen Beschluss des
Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen geführt haben?
b) Haben sich die USA und Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung
gemäß Artikel 51 der UN-Charta auf ein Recht auf Selbstverteidigung
berufen können?
c) Bestanden nach Ansicht der Bundesregierung völkerrechtliche
Rechtfertigungsgründe für den Militärschlag der USA gegen den Irak, die
eine Ausnahme vom UN-Gewaltmonopol hätten begründen können,
und welche waren dies nach Ansicht der Bundesregierung?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept eines präventiven
Krieges des NATO-Partners USA hinsichtlich seiner völkerrechtlichen
Konformität mit Artikel 51 der UN-Charta?
e) Lässt nach Ansicht der Bundesregierung der NATO-Vertrag von 1949
die Führung eines Präventivkrieges zu?
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die UN-Resolution 1441 hinsichtlich
ihrer Rechtsgrundlage und Angemessenheit dafür, dass einzelne Staaten
wie die USA und Großbritannien einen präventiven Militärschlag
gegen den Irak führten, um im Inneren einen Regimewechsel zu
erzwingen, mit Blick darauf, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
nach Kriegsbeginn am 20. März 2003 in ihrer damaligen Funktion als
Parteivorsitzende der CDU den amerikanisch-britischen Angriff auf den
Irak ausdrücklich verteidigte und ihn als unumgängliche
Schadensbegrenzung (FAZ.NET, 27. März 2003) bezeichnete, der ehemalige
Kanzlerkandidat der CDU/CSU, Edmund Stoiber, in einem Zeit-
Interview sagte, der Krieg sei völkerrechtlich vertretbar und die Spitze der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem gemeinsamen Positionspapier
(„Argumente im Hinblick auf den Irak“) darauf hinwies, dass Saddam
Hussein erhebliche Verletzungen der UN-Resolution 1441 begangen
habe und erkennen lies, dass dies als Kriegsgrund hinreichend sei?
g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung der damaligen
Oppositionsführerin und heutigen Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, die,
die Position der USA übernehmend, forderte, dass Saddam Hussein
binnen 48 Stunden den Irak zu verlassen habe?
h) Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage lässt sich eine solche
Forderung nach Auffassung der Bundesregierung begründen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Drucksache 17/1891 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse und Aussagen von
Geheimdienstberichten der USA und Großbritanniens im Vorfeld des
Krieges, die die Behauptung aufstellten, dass der Irak über
Massenvernichtungswaffen verfüge, aber nach Hans Blix, dem früheren Chef-
Waffeninspekteur der Vereinten Nationen (auf einer Veranstaltung in Berlin,
www.netzeitung.de, 17. Februar 2004), es oft dubiose Quellen waren, auf
die sie sich stützten und die Entscheidung, wegen der Gefährdung durch
irakische Massenvernichtungswaffen in den Krieg zu ziehen, „ein
Versagen sowohl der Geheimdienste, als auch politischer
Entscheidungsträger“ war, wobei laut Hans Blix es in der UNSCOM (United Nations
Special Commission), der Inspektorenmission, die bis 1998 im Irak
arbeitete, Geheimdienstler gab, die ihr Mandat missbrauchten, um militärische
Ziele auszukundschaften?
Die Bundesregierung hat ihre Entscheidungen im Vorfeld des Irak-Krieges auf
vielfältige Informationsquellen einschließlich nachrichtendienstlicher
Erkenntnisse gestützt. Sie hält in der Rückschau die Evaluierung der erhaltenen
Informationen durch diese Quellen für verlässlich.
a) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des
Versagens geheimdienstlicher Aufklärung im Zusammenhang mit den
behaupteten Massenvernichtungswaffen im Irak?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung den zwischenzeitlich
nachgewiesenen Umstand, dass US-amerikanische Geheimdienste gezielt Fakten
manipuliert und Kriegsgründe konstruiert haben, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Manipulationen zur
völkerrechtlichen Legitimierung des Irak-Kriegs?
Die Bundesregierung nimmt die Evaluierungen der Tätigkeit amerikanischer
Geheimdienste, wie sie z. B. im öffentlich zugänglichen „Report of the Select
Committee on Intelligence on the U.S. Intelligence Community’s Prewar
Intelligence Assessments on Iraq“ des US-Kongresses vom 7. Juli 2004 dargelegt
ist, zur Kenntnis. Zur Sichtweise der Bundesregierung hinsichtlich
völkerrechtlicher Aspekte wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
c) Wie gedenkt die Bundesregierung dazu beizutragen, dass eine
nachrichtendienstliche Durchdringung von UN-Missionen, die die Autorität der
UNO untergraben, in Zukunft besser ausgeschlossen werden können?
Die Bundesregierung wird ihre stets praktizierte Unterstützung für die Integrität
der Arbeit der Vereinten Nationen (VN) weltweit auch künftig nachdrücklich
fortsetzen.
d) Aus welchen Quellen bezog die Bundesregierung ihre Informationen
über den Irak?
Die Bundesregierung bezog ihre Informationen über Irak aus einer Vielzahl von
öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Quellen, aus
unzähligen persönlichen Gesprächen und eigenen Eindrücken von Vertretern der
Bundesregierung.
e) Stützten die BND (Bundesnachrichtendienst)-Berichte die Behauptung
der US-amerikanischen Geheimdienste, der Irak besäße
Massenvernichtungswaffen oder widerlegten sie diese stattdessen?
Aufgrund des vorzeitigen Abbruchs der VN-Inspektionen konnte die Frage der
Existenz von Massenvernichtungswaffen oder Resten von Massenvernich-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1891tungswaffen, insbesondere im B- und C-Waffenbereich, nicht abschließend
geklärt werden.
f) Lagen der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt Berichte der
zuständigen Dienste vor, aus denen hervorging, dass der Irak im Besitz
von B- und C-Waffen und von Trägersystemen sei?
Auf die Antwort zu Frage 5e wird verwiesen.
g) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus
bezüglich der Arbeit des BND, um solche Fehlinformationen künftig
auszuschließen?
Auf die Antwort zu Frage 5e wird verwiesen.
h) Ließen diese Berichte deutscher und ausländischer Nachrichtendienste
auch die Schlussfolgerung zu, dass der Irak zu diesem Zeitpunkt gar
nicht mehr über Massenvernichtungswaffen verfügte?
Auf die Antwort zu Frage 5e wird verwiesen.
6. Hatten das Parlament und die Fraktionen der damaligen
Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP Einblick in die nachrichtendienstlichen Berichte
über Massenvernichtungswaffen im Irak, und um welche Berichte handelte
es sich dabei (bitte die Berichte auflisten)?
Das Parlamentarische Kontrollgremium wurde in den Jahren 2002/2003
fortlaufend über sämtliche Aspekte der Lage im Irak unterrichtet.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages erhalten grundsätzlich keinen
Einblick in Berichte der Nachrichtendienste des Bundes. In Einzelfällen werden
auf Wunsch der Fraktionen auszugsweise Kopien der Vortragsunterlagen
übermittelt, die für die Unterrichtungen des Parlaments erstellt wurden (siehe hierzu
auch Antwort zu Frage 6b. Es ist durchaus möglich, dass dies auch 2002/ 2003
der Fall war).
a) Wie bewertet die Bundesregierung die damaligen Aussagen der CDU-
Politiker Dr. Wolfgang Schäuble, damaliger stellvertretender
Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Friedbert Pflüger,
damaliger au��enpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
Christian Schmidt, damaliger verteidigungspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die davon sprachen, „dass der Irak im
Besitz von B- und C-Waffen und von Trägersystemen ist“?
Die Bundesregierung sieht sich grundsätzlich schon aufgrund des Prinzips der
Gewaltenteilung nicht befugt, gegenüber dem Deutschen Bundestag
Äußerungen aus dem parlamentarischen Raum oder der politischen Parteien zu
interpretieren oder zu bewerten.
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, von welchen
zuständigen Diensten die Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Fraktion damals
wiederholt unterrichtet worden waren?
Den hier vorliegenden Unterlagen zufolge hat der Bundesnachrichtendienst in
den Jahren 2002 und 2003 sowohl den Verteidigungs-, als auch den
Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages zur Lage im Irak unterrichtet.
Ferner fanden auf deren Wunsch Unterrichtungen für die Arbeitsgruppen
Außen- und Verteidigungspolitik der CDU/CSU-Fraktion statt. Auf Bitte ein-
Drucksache 17/1891 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezelner Abgeordneter der Fraktionen der SPD, FDP und CDU/CSU wurden auch
diese über die Lage in Irak unterrichtet.
7. Wie bewertet die heutige Bundesregierung die Entscheidung der
damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, den USA
und Großbritannien ungehinderte Überflugs- und Transitrechte im
Bundesgebiet bzw. dem deutschen Luftraum, die Entsendung von
Bundeswehrspürpanzern des Typs „Fuchs“ nach Kuwait und die Entsendung deutscher
Besatzungsmitglieder an Bord der AWACS-Aufklärungsflugzeuge zur
Ausspähung des irakischen Luftraums zu gewähren?
Die Bundesregierung hat hierzu in ihrem Bericht vom 23. Februar 2006 an das
Parlamentarische Kontrollgremium ausführlich Stellung genommen. Dem ist
nichts hinzuzufügen.
a) Auf welchen Passus des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens
zum NATO-Truppenstatut und des Aufenthaltsvertrages in der
Bundesrepublik Deutschland beruft sich die Bundesregierung bei ihrer
Entscheidung, den NATO-Partnern USA und Großbritannien
Unterstützungsleistungen während des Irak-Krieges gewähren zu müssen und
das vor dem Hintergrund, dass nachgewiesen wurde, dass zwei BND-
Agenten den USA kriegswichtige Informationen aus Bagdad lieferten
und die deutsche Bundesregierung diese Unterstützungsleistung mit
dem Hinweis auf geltende Verträge mit der NATO, dem NATO-
Truppenstatut, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und dem
Aufenthaltsvertrag für die Bundesrepublik Deutschland begründete?
b) Warum wurde vom Recht auf Verweigerung laut NATO-Truppenstatut
und Zusatzabkommen nicht Gebrauch gemacht?
c) Wenn nicht auf Grundlage dieser genannten Vertragsbindungen, auf
welcher anderen vertraglichen Grundlage fanden diese
Unterstützungsleistungen Deutschlands während des Irak-Krieges statt?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die präventive Kriegsführung der USA
und Großbritanniens gegen den Irak hinsichtlich der geltenden
Bestimmungen des bestehenden NATO-Vertrages, wonach sich die
Signatarstaaten in Übereinstimmung mit der UN-Charta dazu verpflichtet haben,
Streitfälle und Konflikte im internationalen Staatensystem gewaltfrei zu
regeln?
a) Lag nach Auffassung der Bundesregierung im Falle des Irak-Kriegs
eine Beistandsverpflichtung vor, die nach Artikel 5 des NATO-
Vertrages zum Zweck der kollektiven Selbstverteidigung ausgelöst werden
könnte, und falls ja, worin bestand nach Auffassung der
Bundesregierung das erhebliche Gefährdungspotential, das vom Irak für die
kollektive Sicherheit der NATO-Staaten ausgegangen sein soll?
b) Stellt nach Auffassung der Bundesregierung der US-Angriff auf den
Irak einen Bruch des NATO-Vertrages dar, der das Handeln der NATO
auf die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen festlegt (bitte
begründen)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des damaligen
verteidigungspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Christian Schmidt, der zu dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-
Maschinen, die den irakischen Luftraum während des Irak-Krieges
überwachten, mit einem Kampfeinsatz gleichsetzte?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1891d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil
des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005, das auf die fehlende
Rechtsgrundlage für die deutsche Unterstützung hinwies und sich
ausführlich zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges in
Hinblick einer deutschen Beteiligung an einen völkerrechtswidrigen
Krieg äußerte?
e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere
aus jenem Teil des Urteilspruchs, der darauf hinweist, dass weder der
NATO-Vertrag noch andere völkerrechtliche Verträge die
Bundesregierung dazu verpflichten können, unterstützende Handlungen für die
kriegführenden NATO-Partner durchzuführen (Urteil des 2.
Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsche Unterstützung für den
Irak-Krieg der USA hinsichtlich einer Verletzung des Zwei-plus-Vier-
Vertrages zwischen beiden deutschen Staaten und den vier Alliierten des
Zweiten Weltkrieges, USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich,
der bekräftigt, „dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“?
Das Handeln der Bundesregierung steht in Übereinkunft mit den Vorschriften
des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom
12. September 1990, dem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des früheren deutschen
UN-Diplomaten Hans Christoph von Sponeck, der über die UN-
Sanktionspolitik gegenüber dem Irak sagte: „Wenn zukünftig die Geschichte
der internationalen Sanktionspolitik erforscht wird, taucht sicher immer
wieder die Frage auf, wie im Fall Iraks eine völkerrechtliche, ethische
und menschliche Fehlentscheidung des UN-Sicherheitsrats so lange
aufrecht erhalten bleiben konnte und warum die Europäische Gemeinschaft
und die Bundesrepublik Deutschland sich nicht aktiver für eine dem
Völkerrecht entsprechende, humane Irak- Politik eingesetzt haben. Das
Leiden der irakischen Bevölkerung und die Missachtung bestehenden Rechts
durch den Sicherheitsrat wären Grund genug für einen neuen Ansatz in
der Irak-Politik gewesen.“
a) Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die
Auswirkungen der UN-Sanktionspolitik von 1991 bis 2003 auf die Lage der
irakischen Zivilbevölkerung vor dem Hintergrund, dass das
wirtschaftliche Embargo im Wesentlichen nicht das Regime Saddam Husseins,
sondern vorwiegend und mit aller Härte die Schwächsten der
irakischen Gesellschaft traf?
Über gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche und humanitäre Lage
der irakischen Bevölkerung wurde vielfach berichtet. Es wird auch in Zukunft
kaum aufzuklären sein, welchen Anteil die Sanktionspolitik des VN-
Sicherheitsrates an der schwierigen wirtschaftlichen und humanitären Lage in dieser
Zeit hatte und inwieweit diese der Politik Saddam Husseins zuzuschreiben sind.
Die Erfahrungen, die insbesondere in den 1990er Jahren mit den verschiedenen
Sanktionsregimen weltweit gesammelt wurden, haben in den Vereinten
Nationen die Diskussion über besser gezielte Sanktionen befördert, die die
Verursacher von Konflikten oder Rechtsbrecher spürbar treffen und negative
Wirkungen für die breite Bevölkerung in den betroffenen Ländern möglichst
vermeiden. Deutschland und einige andere Partner haben sich bei der Entwicklung
solcher gezielter Sanktionen und bei deren rechtlicher Ausgestaltung besonders
Drucksache 17/1891 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeengagiert und werden dies weiter tun. Beispielhaft für den deutschen Beitrag ist
der „Bonn-Berlin-Prozess“, in dessen Rahmen u. a. Modellformulierungen als
Hilfsinstrumentarium für den Sicherheitsrat entwickelt wurden für das
Entwerfen von Sanktionsresolutionen.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung aus Sicht der heutigen
Erkenntnisse deutsches Handeln und das der Europäischen Union (EU)
während der über zehnjährigen Sanktionspolitik der UN gegenüber dem
Irak?
Die Bundesregierung hat sich stets dafür eingesetzt, die mit Irak verbundenen
Streitfragen im Interesse des Friedens und des Wohles des irakischen Volkes zu
lösen.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung heute das Programm „Brot für Öl“,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Bewertung?
Ein Programm namens „Brot für Öl“ ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Bekannt ist das Programm „Öl für Lebensmittel“ (Oil-for-Food). Das
Programm war bereits in Resolution 706 des Sicherheitsrats vom 15. August 1991
vorgesehen, wurde jedoch von der irakischen Regierung abgelehnt. Erst 1996
zeigte sich die irakische Regierung zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung des
Programms bereit. Irak konnte in den Folgejahren mit seinen Ölerlösen
Lebensmittel und Medikamente im Wert von 42 Mrd. US-Dollar kaufen. Dadurch
konnte die Versorgungssituation der irakischen Bevölkerung verbessert werden,
wie auch eine unabhängige Expertengruppe im Rahmen der „Volcker-
Kommission“ bestätigte.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die
Versorgungslage der irakischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln während der
Sanktionsjahre 1991 bis 2003?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die
Versorgungslage des irakischen Volkes während dieser Zeit vor. Aus heutiger Sicht lässt sich
aufgrund von Aussagen irakischer Zeitzeugen und anderer Quellen vermuten,
dass die Versorgungslage schwierig war. Es herrschte offenbar Mangel an
vielen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung.
e) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die medizinische
Versorgung der irakischen Bevölkerung während der Sanktionszeit?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die medizinische
Versorgung des irakischen Volkes während dieser Zeit vor. Aus heutiger Sicht
lässt sich aufgrund von Aussagen irakischer Zeitzeugen und anderer Quellen
vermuten, dass die medizinische Versorgung des irakischen Volkes während der
Sanktionszeit stark eingeschränkt war und dies zu Versorgungsengpässen
führte.
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der UNICEF-
Untersuchung aus dem Jahr 2000 zur Kinder- und Müttersterblichkeit,
wonach als Folge des Embargos über 500 000 irakische Kinder starben?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen belastbaren Erkenntnisse vor, die
eine Bewertung dieser Aussage, insbesondere ihrer kausalen Schlussfolgerung,
zulassen würden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1891g) Kann die Bundesregierung die Angaben von UNICEF im
Wesentlichen bestätigen, oder lagen der Bundesregierung andere
Informationen mit anderen Zahlenangaben vor, und welche Opferzahlen werden
darin genannt?
Auf die Antwort zu Frage 10f wird verwiesen.
h) Weshalb hat sich die Bundesregierung nicht für eine Aufhebung der
Sanktionsmaßnahmen eingesetzt?
Die Bundesregierung hat sich stets dafür eingesetzt, die mit Irak verbundenen
Streitfragen im Interesse des Friedens und des Wohles des irakischen Volkes zu
lösen. Resolution 687 vom 3. April 1991 bestimmte, dass die Sanktionen so
lange in Kraft bleiben sollten, bis Irak die Forderungen des Sicherheitsrats
erfülle, insbesondere die umfassende Offenlegung und Beendigung seiner
Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen. Die VN-Sanktionen
zielten ferner darauf ab, den Konflikt mit friedlichen Mitteln zu lösen. Die
Verantwortung für die Nichtaufhebung der Sanktionsmaßnahmen lag daher bei dem
damaligen irakischen Regime unter Saddam Hussein, das sich über ein
Jahrzehnt lang weigerte, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen.
i) Welche politischen Vorstellungen hatte die Bundesregierung, um eine
humanitäre Katastrophe im Irak zu verhindern?
Auf die Antwort zu Frage 10h wird verwiesen.
11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Gesamtzahl
der Kriegsopfer im Irak vor, und wie hoch schätzt die Bundesregierung
die Zahl der Opfer des militärischen Angriffs auf den Irak (bitte
Angaben, wenn möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen belastbaren Erkenntnisse über die
Gesamtzahl der Kriegsopfer vor. Belastbare Zahlen offizieller Stellen gibt es
nur bezüglich getöteter Soldaten der Multinationalen Streitkräfte-Irak, die sich
auf Angaben der jeweiligen Verteidigungsministerien beziehen. Eine Übersicht
dazu wurde dem Mitglied der Fraktion DIE LINKE., Dr. Hakki Keskin, im
Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Fragen für den Monat Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13831 vom 24. Juli 2009) übermittelt. Da seitdem
bis auf die US-Streitkräfte alle anderen Verbände Irak verlassen haben, lässt
sich hierzu aktualisierend nur hinzufügen, dass die Anzahl der im Jahr 2009
getöteten US-Soldaten 149 betrug und im Jahr 2010 bislang 27 US-Soldaten in
Irak ums Leben kamen. Angaben zum Geschlecht der Soldaten liegen nicht vor.
12. Wie hoch belaufen sich die Opfer aus der darauffolgenden Besatzung des
Irak durch die USA und Großbritannien (bitte Angaben, wenn möglich
nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wie hoch ist die Kindersterblichkeit im heutigen Irak (bitte Angaben,
wenn möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die
Kindersterblichkeit in Irak vor. Laut UNICEF lag die Kindersterblichkeitsrate 2008 bei
Kindern unter fünf Jahren bei 44 pro 1 000, bei Kindern unter einem Jahr bei
42 pro 1 000.
Drucksache 17/1891 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Sind der Bundesregierung Zahlen über Tod und Missbildungen von
Kindern infolge von Strahlenschäden durch angereichertes Uran, das
während der beiden Kriege 1991 und 2003 eingesetzt wurde, bekannt (bitte
konkrete Fallzahlen auflisten und nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen über derartige Fälle keine eigenen Erkenntnisse
oder belastbare Berichte Dritter vor.
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Binnenflüchtlinge im Irak?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach
Schätzungen des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(UNHCR) (Bericht „Displacement and Return in Iraq“ von April 2010) gibt es
gegenwärtig ca. 1,55 Millionen Binnenflüchtlinge in Irak.
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der irakischen Flüchtlinge in
Syrien und Jordanien ein?
Die Lage der irakischen Flüchtlinge in Syrien und Jordanien ist nach Angaben
des UNHCR aufgrund ungeregelter Rechtslagen und schwierigen Zugangs zu
öffentlichen Versorgungsleistungen als schwierig zu betrachten. Für beide
Länder bedeuten die großen Zahlen an längerfristig sich dort aufhaltenden
Flüchtlingen eine große Belastung für das soziale und wirtschaftliche Gefüge.
In Jordanien gelten die Iraker eher als Gäste denn als Flüchtlinge. Sie erhalten
meist keinen Aufenthaltsstatus, werden aber geduldet. Auch in Syrien wird der
Aufenthalt geduldet; dort dürfen sie Schulen besuchen, aber erhalten ebenfalls
oftmals keine offizielle Arbeitserlaubnis.
Die Bundesregierung und die Europäische Union unterstützen zahlreiche
Projekte, die die Situation der irakischen Flüchtlinge und der sie beherbergenden
Gemeinden in beiden Ländern verbessern sollen. Hierzu sowie zur Aufnahme
irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien in Deutschland wird auf die
Antwort zu Frage 21c verwiesen.
17. Wie hoch belaufen sich die Kosten der Kriegsschäden im Irak?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale Lage im Irak insgesamt,
und wie hoch ist die Zahl der Armutsbevölkerung (bitte Angaben, wenn
möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?
Die soziale Lage in Irak ist nach wie vor als sehr schwierig anzusehen. Nach
Angaben der irakischen Regierung leben 31 Prozent der Menschen unter der
Armutsgrenze. Der „Human Poverty Index“ (HPI) beträgt 18,8 Prozent für das
Land. Detailliertere Angaben zur Verteilung nach Geschlecht liegen der
Bundesregierung nicht vor. Es ist aber anhand anderer Faktoren wie Bildung,
Einkommen und Arbeitslosigkeit davon auszugehen, dass Frauen einem
überproportionalem Armutsrisiko ausgesetzt sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/189119. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Wiederaufbaus der
kriegszerstörten Infrastruktur in den Städten, die Versorgungssituation
der Bevölkerung mit Strom, sauberem Wasser, Nahrungsmitteln und
medizinischer Hilfe?
Trotz einer sich verbessernden Sicherheitslage kommen die
Wiederaufbaubemühungen der irakischen Regierung, die auch von der Bundesregierung und der
internationalen Gemeinschaft unterstützt werden, nur langsam voran.
Insbesondere sind die Versorgung mit Strom, Wasser, Lebensmitteln, Wohnraum,
Gesundheits- und Bildungsleistungen immer noch unzureichend. Dazu trägt auch
bei, dass aufgrund der politischen und kriegerischen Verhältnisse im Land
notwendige Infrastrukturmaßnahmen seit Jahrzehnten vernachlässigt wurden.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Frauen im
Nachkriegsirak?
Obwohl die irakische Verfassung die gesetzliche Gleichberechtigung der
Geschlechter festschreibt und Frauen über Quoten am politischen Prozess beteiligt
sind, hat sich die tatsächliche Lage der Frauen in Irak in den vergangenen
Jahren verschlechtert. Die Vereinten Nationen und
Nichtregierungsorganisationen berichten, dass religiös-konservative Rollenmuster sich verbreiten und
Gewalt gegen Frauen häufig ist.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Wiederaufbau des
Irak, zur Überwindung von Armut und Hunger und zur Bekämpfung der
Korruption mit der Irakischen Regierung verabredet?
Deutschland unterstützt Irak beim Aufbau rechtsstaatlicher,
marktwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen. Dafür wurden 2009 rund 25 Mio.
Euro aufgewendet. Insgesamt wurden seit 2003 Unterstützungsleistungen von
knapp 400 Mio. Euro erbracht. Hinzu kommt ein Schuldenerlass von 4,7 Mrd.
Euro im Rahmen des Pariser Clubs (siehe ergänzend auch die Antwort zu den
Fragen 21d und 21e).
Die verbesserte Sicherheitslage in Irak wirkt sich positiv auf Struktur und
Reichweite deutscher Projektarbeit aus.
Einen Schwerpunkt der Unterstützung stellt die Hilfe beim Aufbau
rechtsstaatlicher Strukturen dar. Die bisherige deutsche Hilfe konzentriert sich auf Aus-
und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Mitarbeitern der irakischen
Menschenrechtsinstitutionen sowie auf Beratungsleistungen zu
verfassungsrechtlichen Fragen und beim Aufbau juristischer Ausbildungseinrichtungen.
Ein wichtiger Teilaspekt davon ist auch die Frage der Korruptionsbekämpfung.
Die traditionell engen Wirtschaftskontakte zwischen Deutschland und Irak
können maßgeblich zum Wiederaufbau von Infrastruktur und wirtschaftlicher
Grundversorgung beitragen – und haben insofern positive Auswirkungen auf
die politische Stabilisierung des Landes. Unterstützungsleistungen der
Bundesregierung umfassen u. a.:
– die Einrichtung deutscher Wirtschaftsbüros in Bagdad und Erbil;
– die Koordinierung deutscher Messebeteiligungen, u. a. an der Erbil
International Fair 2009;
– die Schaffung einer Website „Wirtschaftsplattform Irak“ (WPI) mit
Informationen zur wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung in
Irak;
– Deutschkurse und Firmenpraktika für irakische Berufseinsteiger;
– Berufsbildungsprogramme für irakische Fach- und Führungskräfte;
Drucksache 17/1891 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Unterstützung von Transformationsprozessen von der Plan- zur
Marktwirtschaft;
– ein Mikrofinanzierungsprogramm zur Existenzgründung mit dem
Schwerpunkt Frauen;
– Programme zur Reintegration und Beschäftigung von Flüchtlingen.
Die Bundesregierung unterstützt zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen
insbesondere Nichtregierungsorganisationen, die einen Beitrag zum
gesellschaftlichen Versöhnungsprozess leisten. Unterstützungsleistungen der
Bundesregierung umfassen u. a.:
– verschiedene Projekte zur Vergangenheitsaufarbeitung; so etwa die
Entwicklung einer forensischen Datenbank für vermisste Personen
(International Commission on Missing Persons;), die Einrichtung eines Erinnerungs-
und Dialogforums für überlebende Frauen der Anfal-Operationen im
Nordirak sowie die Behandlung von Folter- und Traumaopfern (Erwachsene und
Kinder);
– Initiativen zur Förderung der universitären Zusammenarbeit (Förderung
deutsch-irakischer Hochschulpartnerschaften sowie Stipendienprogramme).
Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung sind von der Regierung der
Republik Irak wie auch von internationalen Organisationen und
Nichtregierungsvertretern hinsichtlich ihres Beitrags zur Verbesserung der
Lebenssituation in Irak sowie zur Stabilisierung der politischen Entwicklung und zur
Förderung der Versöhnung im Lande gewürdigt worden. Die Bundesregierung ist
entschlossen, ihr Engagement für Irak fortzusetzen.
a) Welche Maßnahmen sind mit deutscher Unterstützung im Irak
eingeleitet worden, um die Grundversorgung der Menschen mit
Trinkwasser, Hygieneeinrichtungen, Nahrungsmitteln zu gewährleisten?
Die Bundesregierung hat im Zeitraum von 2003 bis heute im Rahmen der
humanitären Hilfe 19 Projekte finanziert, die in Irak unter anderem zur
Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, Hygieneartikeln und
Nahrungsmitteln beigetragen haben. Das Projektvolumen für diese Maßnahmen beträgt
knapp 11 Mio. Euro. Projektpartner waren deutsche
Nichtregierungsorganisationen, das Technische Hilfswerk und das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz (IKRK). Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung über europäische
und multilaterale Institutionen wie den Internationalen Wiederaufbaufonds Irak
(International Reconstruction Fund Facility for Iraq – IRFFI) am Aufbau von
Strukturen zur Grundversorgung beteiligt.
b) Hat die Bundesregierung auf internationalen Treffen der Geberländer
und in den bilateralen Beziehungen zu der amtierenden irakischen
Regierung die mangelnden Fortschritte im Wiederaufbau des Iraks
thematisiert, und mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung hat u. a. im Rahmen der Geberkonferenzen des IRFFI
zusammen mit anderen Gebern wichtige Herausforderungen für den
Wiederaufbau im Irak thematisiert – z. B. den notwendigen Aufbau institutioneller
Kapazitäten und die Verbesserung der innerirakischen Abstimmungsprozesse –
sowie Unterstützung für deren Lösung angeboten.
c) Hat die Bundesregierung Syrien Unterstützung bei der Bewältigung
der Flüchtlingsproblematik angeboten, und wie war die Reaktion der
syrischen Regierung?
Im Rahmen seines völkerrechtlichen Mandats leistet der UNHCR den
irakischen Flüchtlingen in Syrien Schutz und Hilfe. Die Bundesregierung unterstützt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1891den UNHCR bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben seit Jahren aus Mitteln der
humanitären Hilfe. Zuletzt wurde dem UNHCR 2008, 2009 und 2010 jeweils
mindestens 1 Mio. Euro für seine Aufgaben in Syrien zur Verfügung gestellt.
Die deutsche Unterstützung der Arbeit des UNHCR in Syrien ist zugleich ein
Signal an die syrische Regierung, dass Deutschland die Belastungen anerkennt,
die mit dem Aufenthalt einer großen Anzahl irakischer Flüchtlinge in Syrien für
das Land verbunden sind, und bereit ist, im Rahmen der internationalen
Gemeinschaftsaufgabe der humanitären Hilfe einen Beitrag zu den Schutz- und
Hilfsmaßnahmen für die irakischen Flüchtlinge zu leisten.
Seit dem Frühjahr 2009 bis zum April 2010 hat Deutschland im Rahmen
europäischer Bemühungen in Kooperation mit dem UNHCR 2 501 besonders
schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aus Syrien (2 063 Personen) und
Jordanien (438 Personen) aufgenommen. Ziel dieser humanitären Aufnahmeaktion
war es, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die weder in den
Erstaufnahmeländern eine Bleibeperspektive haben noch in absehbarer Zeit in ihr
Heimatland zurückkehren können, eine Zukunft in Deutschland zu ermöglichen.
Neben der konkreten humanitären Unterstützung für die aufgenommen
Flüchtlinge verfolgte diese Aufnahmeaktion auch die Strategie, durch Solidarität mit
den Erstaufnahmeländern Schutzräume in der Region aufrecht zu erhalten. Die
syrische Regierung hat die Ausreise dieser Personen ermöglicht.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus im Jahr 2007 4 Mio. Euro und im Jahr
2008 2 Mio. Euro als Sonderzusage an Syrien bewilligt. Diese Mittel wurden
für Schulneubauten und -erweiterungen in Stadtvierteln mit hohem
Flüchtlingsanteil zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2009/2010 hat die Bundesregierung
Programme von Nichtregierungsorganisationen zur Integration irakischer
Flüchtlinge in Syrien mit rund 1 Mio. Euro unterstützt.
d) Wie hoch belaufen sich die aktuellen Altschulden des Irak gegenüber
Deutschland?
Die Altschulden Iraks gegenüber Deutschland sind im deutsch-irakischen
Umschuldungsabkommen vom 22. Dezember 2005 geregelt und belaufen sich per
1. Mai 2010 auf rund 1,9 Mrd. Euro.
e) Ist die Bundesregierung bereit, diese Altschulden ganz oder teilweise
zu erlassen?
Die Bundesregierung hat Irak von ihren Gesamtforderungen in Höhe von rund
5,9 Mrd. Euro insgesamt rund 4,7 Mrd. Euro erlassen.
Am 21. November 2004 haben die im Pariser Club zusammengeschlossenen
Gläubigerländer mit der Regierung der Republik Irak ein Vereinbartes Protokoll
über die Schuldenregelung von insgesamt rund 39 Mrd. US-Dollar
unterzeichnet. Deutschland war als zweitgrößter Gläubiger mit einem Anteil von
insgesamt rund 6,2 Mrd. US-Dollar (5,9 Mrd. Euro) an dieser Umschuldung
beteiligt.
Aufgrund der schlechten ökonomischen Situation Iraks zu diesem Zeitpunkt
war es erforderlich, 80 Prozent der Schulden zu erlassen. Die restlichen 20
Prozent wurden umgeschuldet und die Rückzahlung über lange Zeit gestreckt.
Diese Konsensentscheidung der öffentlichen Gläubiger wurde mit
Unterzeichnung des deutsch-irakischen Umschuldungsabkommens vom 22. Dezember
2005 bilateral umgesetzt. Die Rückzahlung der nach Erlass verbliebenen
irakischen Schulden gegenüber Deutschland begann im Januar 2009 mit ersten
Zinszahlungen; die Tilgung erfolgt in den Jahren 2011 bis 2028.
Diese Konsensentscheidung der öffentlichen Gläubiger wurde mit
Unterzeichnung des deutsch-irakischen Umschuldungsabkommens vom 22. Dezember
Drucksache 17/1891 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2005 bilateral umgesetzt. Die Rückzahlung der nach Erlass verbliebenen
irakischen Schulden gegenüber Deutschland begann im Januar 2009 mit ersten
Zinszahlungen; die Tilgung erfolgt in den Jahren 2011 bis 2028.
f) Unterstützt die Bundesregierung die umfassende Privatisierung des
staatlichen Sektors der irakischen Wirtschaft, insbesondere im
Bereich der Erdölindustrie?
Die irakische Volkswirtschaft ist immer noch überwiegend von staatlichen
Betrieben geprägt. Die irakische Regierung strebt eine umfassende
Modernisierung der Wirtschaft an und hofft dabei auch auf Unterstützung durch
ausländische Investitionen. Im Bereich der Erdölindustrie schließt die irakische
Regierung sogenannte Serviceabkommen mit ausländischen Unternehmen ab, die
bei der Erschließung neuer Ölfelder mit staatlichen irakischen Unternehmen
kooperieren. Pläne zu einer Privatisierung der staatlichen irakischen
Ölunternehmen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung das Funktionieren der staatlichen
Institutionen im Nachkriegsirak?
Staatliche Einrichtungen in Irak funktionieren nur eingeschränkt. Neben Gewalt
und politischen Widersprüchen tragen auch mangelnde Ausbildung, starker
Zentralismus sowie Korruption zu einer begrenzten Handlungsfähigkeit der
Institutionen bei.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige
Menschenrechtslage im Irak?
Die Menschenrechtslage in Irak bleibt prekär. Der jüngste Bericht der Mission
der Vereinten Nationen in Irak (UNAMI) zur Lage der Menschenrechte
konstatiert zwar langsame Fortschritte; Verstöße gegen die Menschenrechte sind
jedoch weiterhin weit verbreitet.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Frauen hinsichtlich
ihrer Bewegungsfreiheit, Gewalterfahrungen und ihrer sozialen
Stellung in der irakischen Nachkriegsgesellschaft, und thematisiert sie die
Situation der Frauen in ihren bilateralen Gesprächen und
Verhandlungen mit der irakischen Regierung?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Die Bundesregierung legt
besonderes Augenmerk auf die Situation der Frauen in Irak und thematisiert diese
Belange regelmäßig und mit Nachdruck in ihren Kontakten nicht nur mit der
irakischen Regierung, sondern auch mit internationalen Vertretern und
Nichtregierungsorganisationen.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Lage der
Homosexuellen und anderer sexueller Minderheiten im Irak?
Die in der irakischen Gesellschaft traditionell geächtete Homosexualität ist
durch das Erstarken religiös-konservativer Werte noch mehr Ziel von
Anfeindungen geworden. Glaubhaften Berichten der Vereinten Nationen zu Folge
sollen im vergangenen Jahr Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten gegen
homosexuelle Männer zugenommen haben. Unter den derzeitigen Umständen
ist eine Existenz als offen lebender homosexueller Mann und für Transsexuelle
nur in unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben möglich. Erkenntnisse über die
Lage homosexueller Frauen oder anderer sexueller Minderheiten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1891d) Wie beurteilt die Bundesregierung den rechtsstaatlichen Charakter
von Gerichtsurteilen im Irak?
Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 86 ff. der irakischen Verfassung bezeichnen die
Rechtsprechung als unabhängige Gewalt. Praktisch bleiben jedoch viele der
vom Irak mit der Ratifizierung des VN-Paktes für bürgerliche und politische
Rechte anerkannten Verfahrensrechte unberücksichtigt. Eine rechtsstaatliche
Tradition befindet sich erst im Aufbau.
e) Liegen der Bundesregierung Angaben über die Zahl von vollstreckten
Todesurteilen im Irak vor?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Zahl von
vollstreckten Todesurteilen im Irak vor. Allgemein zugängliche Quellen deuten
darauf hin, dass 2009 mindestens 120 Menschen im Irak hingerichtet wurden.
f) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Vollstreckung der
Todesstrafe im Irak ein?
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe und deren Vollstreckung
grundsätzlich ab.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des innerirakischen
Versöhnungsprozesses?
Seit 2007, in der Phase der größten internen Auseinandersetzungen, hat die
Gewalt im Lande um ca. 80 Prozent abgenommen. Mit der begonnenen Integration
der sogenannten sunnitischen „Erweckungsräte“ in die gesamtirakischen
Regierungsstrukturen und mit der hohen Beteiligung sunnitischer Wähler an den
Parlamentswahlen im März 2010 konnten erste Erfolge hin zu einer Aussöhnung
erzielt werden. Dennoch ist es den politischen Akteuren bislang nicht gelungen,
die zentralen Streitfragen und Vorbehalte aufzulösen. Dies gilt sowohl für die
Aussöhnung zwischen Sunniten und Schiiten wie auch hinsichtlich des
kurdisch-arabischen Gegensatzes. Die weitere Entwicklung wird auch vom
gegenwärtig laufenden Regierungsbildungsprozess abhängen.
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
irakischen Opfer von ethnisch und religiös motivierten
Auseinandersetzungen in den Jahren 2003 bis 2009?
Zu der Zahl solcher Opfer liegen der Bundesregierung keine belastbaren
Erkenntnisse vor.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Sicherheitslage
in und die Auseinandersetzungen um die administrative Zugehörigkeit
der Stadt Kirkuk?
Die Sicherheitslage in Kirkuk ist als sehr gefährlich zu betrachten. Eine Lösung
der Frage um die umstrittenen Gebiete einschließlich Kirkuks konnte bislang
nicht erreicht werden. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der
Vereinten Nationen, eine politische Einigung herbeizuführen und appelliert an
alle Akteure, eine friedliche und einvernehmliche Lösung zu finden.
Drucksache 17/1891 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von 511
Kandidatinnen für die Parlamentswahl im März 2010 aufgrund angeblicher
Nähe zur früheren Baath-Partei?
Die Bundesregierung teilt diesbezüglich die Einschätzung der Vereinten
Nationen und hat wiederholt an die Verantwortlichen in Irak appelliert, den
Wahlprozess gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben durchzuführen und dies in
dem Bestreben zu tun, den politischen Willen der Wähler zu reflektieren und
den politischen Prozess der Regierungsbildung möglichst inklusiv zu gestalten.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der sunnitischen und
anderer Minderheiten im Irak?
Die Lage der Minderheiten in Irak bleibt nach wie vor schwierig. Angesichts
der insgesamt problematischen Lage der Gesamtbevölkerung stellen
Angehörige von Minderheiten eine besonders gefährdete Gruppe in Irak dar, deren
sozio-ökonomische Lage oftmals prekär und die immer wieder Ziel von
Drohungen und Gewalt ist. Allerdings sind auch Angehörige der schiitischen
Mehrheitsbevölkerung sehr häufig Ziel von Gewalttaten.
e) Wie hoch ist der Anteil von Sunniten und Schiiten in der neuen
irakischen Armee und Polizei?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen belastbaren Erkenntnisse vor.
Die irakische Regierung hat erklärt, dass sie sich zum Ziel gesetzt hat, zum
einen sektiererische Einflüsse in den staatlichen Sicherheitskräften zu
beseitigen und zum anderen Teile der sunnitischen Erweckungsräte in die
Sicherheitskräfte zu integrieren. Dieser Prozess ist nach Kenntnis der Bundesregierung
noch im Gange.
f) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Kritik
aus der sunnitischen Bevölkerung vor, wonach Armee und Polizei
Sunnitinnen und Sunniten gegenüber überproportional zur
Gewaltanwendung neigen würden?
Der Bundesregierung sind derartige Berichte bekannt. Eine Beurteilung ist
mangels eigener Erkenntnisse nicht möglich. Die irakische Regierung bemüht
sich nach eigenen Angaben darum, durch bessere Kontrolle und
Ausbildungsmaßnahmen derartigen Phänomenen entgegenzuwirken. Die Bundesregierung
und die Europäische Union leisten durch die Rechtstaatsmission EUJUST LEX
einen Beitrag dazu, die irakische Polizei und andere Akteure im Justizbereich
bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien zu unterstützen. Die Mission
stößt auf große Anerkennung bei der irakischen Regierung und bei der
internationalen Gemeinschaft.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]