Corona-Ausbruch bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und anderen Unternehmen der Fleischverarbeitung
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Beate Müller-Gemmeke, Britta Haßelmann, Renate Künast, Harald Ebner, Oliver Krischer, Markus Tressel, Maria Klein-Schmeink, Matthias Gastel, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ausbreitung von Corona-Infektionen im Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück wirft ein Schlaglicht auf die Schlachtindustrie in Deutschland. Deutlich zeigen sich die gravierenden Missstände des auf maximale Effizienz ausgerichteten Systems. Das billige Fleisch und der Profit einzelner Persönlichkeiten werden auf Kosten von Menschen und Tieren produziert. Mehr als 1 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand 25. Juni 2020) haben sich bei Tönnies mit dem Virus infiziert. Doch die hohen Infektionszahlen im größten Schlachthof Europas sind kein Einzelfall, wie zahlreiche weitere Virusinfektionen auch bei Westfleisch und Wiesenhof zeigen. Auch international sind Schlachtbetriebe stark von Infektionen betroffen (vgl. https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/usa-fleischindustrie-coronavirus-gefahr-lebensmittelknappheit).
Verantwortlich für die Ausbreitung des Virus sind insbesondere die prekären Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen (zum Ganzen: https://www.rnd.de/wirtschaft/tonnies-arbeitsbedingungen-von-werkvertragsarbeitern-200-stunden-fur-1200-euro-NEQENI2JN7YQGPYVAX243ETUSI.html; https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-ausbrueche-warum-die-arbeitsbedingungen-in.2897.de.html?dram:article_id=476511). Viele Beschäftigte im Schlacht- und Zerlegebereich stammen aus Mittel- und Osteuropa. Ein Großteil davon ist von Subunternehmern über Werkverträge oder als Leiharbeitskraft zu schlechten Konditionen angestellt. Während der Pandemie werden die ohnehin skandalösen Arbeitsbedingungen zu einer bedrohlichen Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten. Langwierige Schichtarbeiten in geschlossenen und gekühlten Räumen bei hoher körperlicher Belastung und geringen Abständen zwischen den Beschäftigten bieten optimale Übertragungsmöglichkeiten für das Virus. Die bestehenden betrieblichen Voraussetzungen ermöglichen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht, den notwendigen Abstand von 1,5 Metern zu wahren.
Zudem sind viele Beschäftigte in maroden Unterkünften in Mehrbettzimmern untergebracht. Oft fehlt es an angemessenen sanitären Anlagen und einem Mindestmaß an Hygienestandards. Das Geschäftsmodell der Schlachtindustrie kalkuliert mit der Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt. Zudem fehlen seitens der zuständigen Bundesbehörden auf die konkreten Bedingungen in den Schlachtbetrieben zugeschnittene Empfehlungen zum Infektionsschutz.
Die Pandemie legt die dramatischen Fehler im Kontrollsystem und in der Verwaltung offen. Diese Zustände sind Teil der industriellen Erzeugung von Billigfleisch. Einem System, das mit seinen Anforderungen und seiner rücksichtslosen Profitmaximierung auch den Landwirtinnen und Landwirten schadet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung des Hygienekonzeptes bei Tönnies sichergestellt worden?
a) Wann wurden welche Kontrollen durch welche Behörden durchgeführt, und waren diese Kontrollen angekündigt oder unangekündigt?
b) Können die Kontrollberichte zur Verfügung gestellt werden?
Inwiefern hat Tönnies nach Kenntnis der Bundesregierung fahrlässig bzw. absichtlich gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV, Vorschrift 1, Kapitel 2) sowie gegen staatliches Recht (§§ 5, 8 des Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchG) verstoßen?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, dass Tönnies die Produktion nach Ausbruch der Pandemie im Schlachtbetrieb noch über mehrere Tage weiterführen konnte, und auf welcher Grundlage?
a) Warum konnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Werksverkauf bis Freitag, 19. Juni 2020 geöffnet bleiben (https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/19-06-2020-corona-toennies-verfuegung/)?
b) Aus welchem Grund wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpackung der Fleischprodukte nicht umgehend gestoppt?
Welches Unternehmen war nach Kenntnis der Bundesregierung wann für die erste Testreihe bei Tönnies verantwortlich, bei dessen Ergebnis lediglich sieben positive Tests festgestellt wurden?
a) Hat Tönnies diese Tests nach Kenntnis der Bundesregierung selbständig durchgeführt, oder wurde hierfür ein Dienstleister beauftragt?
b) Wie viele Tests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser Testreihe insgesamt durchgeführt?
c) Aus welchen Bereichen der Produktion wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen in welchem Umfang getestet (Schlachtung, Zerlegung, Verpackung, Logistik)?
Verfügt Tönnies nach Kenntnis der Bundesregierung über ein eigenes Labor, in dem SARS-CoV2-Tests durchgeführt werden können?
a) Falls Tönnies eigene Corona-Tests durchgeführt hat, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Tönnies-Labor auch Tests von anderen Personen als von Tönnies-Beschäftigten durchgeführt, wie viele Tests waren dies (in absoluten Zahlen und prozentual zur Auslastung des firmeneigenen Labors), und wer kam für die Kosten dieser Tests auf?
b) Wurden in Tönnies-Laboren nach Kenntnis der Bundesregierung etwa auch Tests im Umfeld der Deutschen Fußball Liga, wie von Clemens Tönnies im April angekündigt (https://www.topagrar.com/toennies-koennte-in-labor-corona-tests-durchfuehren-12039607.html), durchgeführt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Durchführung der Corona-Tests von den getesteten Personen auch Kontaktdaten, wie zum Beispiel Adresse und Telefonnummer, aufgenommen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Nachverfolgung der Mitarbeitenden in den Schlachthöfen sichergestellt, so dass jede Person, die jetzt in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben neu eingestellt wird, nicht zur Gruppe der infizierten Menschen gehört?
Welche Erkenntnisse zu einem potenziellen Infektionsgeschehen liegen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den Tönnies-Standorten in Sögel und Weißenfels vor?
Welche Erkenntnisse zu Infektionszahlen liegen der Bundesregierung zu den weiteren Tönnies-Werken und anderen Schlacht- und Zerlegebetrieben vor?
Welche Konsequenzen zieht dies Bundesregierung aus der Erkenntnis zu den Infektionszahlen in Schlacht- und Zerlegebetrieben?
Ermutigt die Bundesregierung die Länder, weitere Standorte aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit einer Virusausbreitung ebenfalls vollständig testen zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl die medizinische Versorgung als auch die Versorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs der Corona-Infizierten und der in Quarantäne befindlichen Beschäftigten der Firma Tönnies und ihrer Familien sichergestellt?
Welche kurzfristigen Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Schlachthöfen ergriffen, um eine Virusausbreitung in Zukunft zu verhindern?
Welche bundeseinheitlichen Vorgaben plant die Bundesregierung für die Fleischindustrie, um den Schutz der Bevölkerung während der Corona-Pandemie sicherzustellen, und welche zusätzlichen Kontrollmaßnahmen gehen damit einher?
Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder im Falle eines Verstoßes gegen die Corona-Auflagen zum Schutz der Bevölkerung, so wie mutmaßlich im Fall Tönnies geschehen?
Sind die aktuellen Sanktionsmöglichkeiten nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend?
Wer hat die Schlachtindustrie als systemrelevant eingestuft (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/lebensmittelversorgung-sicher-1731632), und womit wurde dies begründet?
Ergeben sich durch die Einordnung als systemrelevanter Betrieb Ausnahmen bei der Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen, und wenn ja, welche?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung eine spezifischere Definition der systemrelevanten Branchen und Betriebe als notwendig und sinnvoll?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgung der bereits transportierten und der in den Transportern befindlichen Tiere durch die Firma Tönnies sichergestellt und das Tierwohl gewährleistet?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit den schlachtreifen Tieren verfahren?
Gibt es einen Schlachtstau?
Erfolgt die Abnahme der vertraglich festgelegten Schlachttiere?
Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Schweine, die in Rheda-Wiedenbrück derzeit nicht geschlachtet werden können, jetzt geschlachtet?
Wie viele landwirtschaftliche Betriebe (bitte nach Kreis aufschlüsseln) und Tiere (bitte nach Tierarten aufschlüsseln) sind in etwa betroffen?
Werden die landwirtschaftlichen Betriebe durch den Bund – und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Länder – unterstützt, und wenn ja, wie?
Welche Konsequenzen zieht das BMEL aus den dramatischen Corona-Vorfällen bei Tönnies hinsichtlich notwendiger Änderungen bei den Arbeitsbedingungen in der Schlachtbranche und bei der Verbesserung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Tierhaltung?
Auf welche Art und Weise sollen diese Konsequenzen umgesetzt werden?
Wie muss nach Ansicht des BMEL die Schlachtbranche in Zukunft aussehen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die systemischen Nachteile in der hochkonzentrierten Schlachtbranche (hohe Risikoexposition durch hochkonzentrierte Betriebe und dramatische Auswirkungen im Infektionsfall) zu ändern, und wie sollen Änderungen herbeigeführt werden?
Wie soll nach Meinung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner in Zukunft die Schlachtbranche organisiert sein, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Vergütung sicherzustellen?
Ist eine generelle Verschärfung der vorsorglichen Infektionsschutzmaßnahmen von der Bundesregierung geplant (verringerte Bandgeschwindigkeit, Entzerrung am Band/Vergrößerung des Mindestabstandes, technische Luftentfeuchtung in den Zerlegeräumen)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, rechtliche Schritte aufgrund des mutmaßlichen Tatbestandes der Körperverletzung und anderer möglicher Delikte gegen Tönnies zu ergreifen?
Welche Gespräche zwischen dem BMEL und Tönnies haben seit Bekanntwerden der Corona-Fälle im Unternehmen stattgefunden, welche Forderungen wurden vom BMEL gegenüber dem Unternehmen gestellt, und welche Konsequenzen gefordert?
Welche Gespräche haben zu welchen Themen im Jahr 2020 mit Vertreterinnen und Vertretern einzelner Unternehmen aus der Schlacht- und Zerlegebranche sowie Verbandsvertreterinnen bzw. Verbandsvertretern dieser Branche stattgefunden?
Welche Verwaltungsmaßnahmen hat das BMEL gegen Tönnies erlassen oder plant es, zu erlassen?
Wie verhält sich das BMEL bezüglich der vereinbarten Abschaffung der Werkverträge, und unterstützt es das Vorgehen des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil?
Zieht die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Konsequenzen aus den Corona-Vorfällen bei Tönnies?
a) Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
b) Setzt sich die Bundeslandwirtschaftsministerin künftig für eine verbindliche Tierwohlabgabe zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung ein?
Beabsichtigt die Bundesregierung, kleinere Schlachtunternehmen zu fördern und den Strukturwandel zu bremsen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Welche Bemühungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Kreis Gütersloh und von der Firma Tönnies angestellt, um die 18 Prozent positiv getesteten Personen, die Medienberichten zufolge nicht mehr auffindbar sind (https://www.owl24.de/owl/guetersloh-ort28779/coronavirus-toennies-arbeiter-guetersloh-beckum-verschwunden-quarantaene-lockdown-nrw-13812103.htm), zu ermitteln?
Welche Informationen liegen über diese Gruppe vor?
Ist das von der Firma Tönnies vorgelegte Hygienekonzept nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Kreis auf Plausibilität geprüft worden?
Hat der Kreis unabhängig von Tönnies nach Kenntnis der Bundesregierung eigenständige Kontrollen durchgeführt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der Quarantänevorschriften für die Beschäftigten bei Tönnies gewährleistet?