Verzögerung von Baugenehmigungen durch COVID-19
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack- Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die COVID-19-Pandemie und der Lockdown hat auch die Bauverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland getroffen. Laut dem Bundesverband Deutscher Fertigbau meldeten zwei Drittel der Mitgliedsunternehmen schleppende Genehmigungsverfahren seit Ausbruch der Pandemie (https://www.welt.de/wirtschaft/article208039183/Bauaemter-in-Verzug-Ausbleibende-Genehmigungen-koennten-die-Lage-zum-Kippen-bringen.html). Die Bauverwaltungen arbeiten kaum digital und waren daher zu großen Teilen nicht in der Lage, Arbeit effizient ins Homeoffice zu verlagern. In der Folge verzögern sich Baugenehmigungsverfahren, mit potentiell finanziellen Folgen für Bauherren. So läuft beispielsweise der Förderzeitraum für das Baukindergeld Ende 2020 aus. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Baugenehmigung spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass die Bearbeitung von Bauanträgen in manchen Bundesländern mehrere Monate in Anspruch nimmt (https://www.moz.de/landkreise/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1742295/), kann eine durch COVID-19 bedingte, zusätzliche Verzögerung von Genehmigungsverfahren dazu führen, dass der Stichtag für die Förderung nicht eingehalten werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die COVID-19-Pandemie auf die Arbeitsfähigkeit der Baugenehmigungsbehörden ausgewirkt hat?
Weshalb wurde beim Baukindergeld das Vorliegen der Baugenehmigung als Stichtag gewählt und nicht das Stellen des Bauantrages bzw. der Bauanzeige wie bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Bauherren bedingt durch die COVID-19-Pandemie und die dadurch eingeschränkt arbeitsfähigen Bauverwaltungen Probleme bei der Einhaltung des Stichtages für die Baugenehmigung entstehen können?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderkonditionen des Baukindergeldes, darin insbesondere die Stichtagsregelung zum Vorliegen der Baugenehmigung, an die Folgen der COVID-19-Pandemie anzupassen, und wenn ja, wie?
Sind der Bundesregierung weitere Förderprogramme bekannt, bei denen aufgrund von Stichtagsregelungen und Verzögerungen in Genehmigungsbehörden ähnliche Probleme auftreten könnten wie beim Baukindergeld, und wenn ja, welche Förderprogramme sind davon betroffen, und beabsichtigt die Bundesregierung dort Anpassungen in den Förderkonditionen vorzunehmen?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Bearbeitung von Baugenehmigungen (bitte nach Bundesländern, ohne Sonderbauten, aufschlüsseln)?
Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Bearbeitung von Baugenehmigungen beschleunigen?
Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Einführung des vollständig digitalen Bauantrages zu rechnen?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen bei der Beschleunigung und der Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren?
Welche grundsätzlichen Auswirkungen auf die Bautätigkeit und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 1,5 Millionen Wohnungen in dieser Wahlperiode erwartet die Bundesregierung durch die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Genehmigungsbehörden?