Personen aus den Westbalkanstaaten – Westbalkanregelung
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Christian Wirth, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den Jahren 2014 und 2015 wurden die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien als sichere Herkunftsländer eingestuft. Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern haben seitdem kaum Aussicht auf Erfolg. Kurz nach der Einstufung als sichere Herkunftsländer eröffnete die Bundesregierung einen neuen Zugangsweg für Personen vom Westbalkan: Die sogenannte Westbalkanregel.
Mit der Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung – BeschV) wurden die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zeitlich befristet gelockert. Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 können Menschen aus den Westbalkanstaaten in Deutschland für jede Beschäftigung – unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mit dem Verzicht auf ein formales Qualifikationserfordernis, unterscheidet sich die Westbalkanregelung damit grundsätzlich von der Steuerung der Arbeitsmigration für Drittstaatsangehörige. Denn diese lässt den Zuzug zu Erwerbszwecken ohne berufliche Qualifikation nur im Ausnahmefall zu (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/content/1533719184471).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 und 2019 im Ausländerzentralregister (AZR) registriert (bitte nach Staatsangehörigkeit, Alter: unter 18 Jahre, 18 bis 25 Jahre, 25 bis 35 Jahre, 35 bis 55 Jahre, 55 Jahre und älter sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell im Ausländerzentralregister registriert?
2. Wie viele Asylanträge von Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 und 2019 jeweils gestellt?
Wie vielen Asylanträgen wurde jeweils stattgegeben?
3. Wie viele Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 und 2019 jeweils
- zurückgewiesen,
- zurückgeschoben,
- abgeschoben?
4. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 jeweils die Zurückweisungsgründe gemäß Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 für Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien (bitte nach Staatsangehörigkeit sowie Zurückweisungsgrund A bis I getrennt ausweisen)?
5. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2019 in Deutschland auf?
Wie viele halten sich aktuell in Deutschland auf?
6. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Arbeitsaufnahme über die Westbalkanregelung nach Deutschland eingereist (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeit: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, Alter: unter 25 Jahre, 25 bis 35 Jahre, 35 bis 55 Jahre, 55 Jahre und älter sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
7. Bei wie vielen Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien war am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 im Ausländerzentralregister (AZR) weder ein Aufenthaltstitel, noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert (bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)?
Bei wie vielen Personen aus diesen Ländern ist aktuell weder ein Aufenthaltstitel, eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien jeweils am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell jeweils sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 jeweils im Anforderungsniveau
- Helfer,
- Fachkraft,
- Spezialist,
- Experte sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte beschäftigt?
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die über, entsprechend bzw. unterhalb ihrer formalen Qualifikation beschäftigt sind?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt von Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien sowie aus den Westbalkanländern insgesamt in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern, Geschlecht sowie Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und hierzu jeweils auch den entsprechenden Bundesmedian der deutschen Beschäftigten angeben)?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Monatsverdienst in den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien (bzw. letzter verfügbarer Stand)?
Wie hoch war im Vergleich dazu der durchschnittliche Monatsverdienst in Deutschland?
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils Niedriglohn – nach OECD-Kriterien (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) – bezogen haben (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils das mittlere Jahreseinkommen von Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung aus
- Deutschland,
- Albanien,
- Bosnien-Herzegowina,
- Kosovo,
- Nordmazedonien,
- Montenegro,
- Serbien (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
15. Welches versicherungspflichtige Jahresentgelt war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils notwendig, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erhalten?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus
- Albanien,
- Bosnien-Herzegowina,
- Kosovo,
- Nordmazedonien,
- Montenegro,
- Serbien, die in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt haben, das nicht ausreicht, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen?
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus
- Deutschland,
- Albanien,
- Bosnien-Herzegowina,
- Kosovo,
- Nordmazedonien,
- Montenegro,
- Serbien, die in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt haben, das nicht ausreicht, um nach 35 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen?
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell jeweils ausschließlich geringfügig beschäftigt?
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten („Aufstocker“) aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen beziehen aktuell jeweils aufstockende Leistungen?
20. Wie viele Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von nachziehenden Familienangehörigen aufstockende bzw. ergänzende Leistungen der Grundsicherung?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung dahin gehend vor?
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der arbeitslosen Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell jeweils arbeitslos gemeldet?
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der arbeitslosen Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 jeweils keinen Berufsabschluss besessen haben?
23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der arbeitsuchenden Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell jeweils arbeitsuchend gemeldet?
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der arbeitsuchenden Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 jeweils keinen Berufsabschluss besessen haben?
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der unterbeschäftigten Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell jeweils unterbeschäftigt?
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die sich am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 in Kurzarbeit befunden haben (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen befinden sich aktuell jeweils in Kurzarbeit?
27. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Regelleistungsbezieher (RLB) aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind aktuell jeweils Regelleistungsbezieher?
28. Wie viele Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2019 bereits länger
- als ein Jahr,
- als zwei Jahre,
- als drei Jahre,
- als vier Jahre,
- als fünf Jahre,
- als zehn Jahre im Regelleistungsbezug (Verweildauer im Regelleistungsbezug mit einer maximalen Unterbrechung von 31 Tagen)?
29. Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Westbalkanregelung über das Jahr 2020 hinaus?
- Wenn ja, aus welchen Gründen soll nach Ansicht der Bundesregierung das kürzlich beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht allein zur Anwendung kommen?
- Wenn ja, inwiefern läuft eine Verlängerung der Westbalkanregelung dem kürzlich beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Ziel, vornehmlich nur qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anzuwerben, nicht zuwider?
Fragen29
Wie viele Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 und 2019 im Ausländerzentralregister (AZR) registriert (bitte nach Staatsangehörigkeit, Alter: unter 18 Jahre, 18 bis 25 Jahre, 25 bis 35 Jahre, 35 bis 55 Jahre, 55 Jahre und älter sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell im Ausländerzentralregister registriert?
Wie viele Asylanträge von Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 und 2019 jeweils gestellt? Wie vielen Asylanträgen wurde jeweils stattgegeben?
Wie viele Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 und 2019 jeweils a) zurückgewiesen, b) zurückgeschoben, c) abgeschoben?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 jeweils die Zurückweisungsgründe gemäß Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 für Personen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien (bitte nach Staatsangehörigkeit sowie Zurückweisungsgrund A bis I getrennt ausweisen)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2019 in Deutschland auf? Wie viele halten sich aktuell in Deutschland auf?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Arbeitsaufnahme über die Westbalkanregelung nach Deutschland eingereist (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeit: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, Alter: unter 25 Jahre, 25 bis 35 Jahre, 35 bis 55 Jahre, 55 Jahre und älter sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Bei wie vielen Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien war am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 im Ausländerzentralregister (AZR) weder ein Aufenthaltstitel, noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert (bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)? Bei wie vielen Personen aus diesen Ländern ist aktuell weder ein Aufenthaltstitel, eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien jeweils am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell jeweils sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 jeweils im Anforderungsniveau a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist, d) Experte sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte beschäftigt?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die über, entsprechend bzw. unterhalb ihrer formalen Qualifikation beschäftigt sind? Welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt von Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien sowie aus den Westbalkanländern insgesamt in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern, Geschlecht sowie Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und hierzu jeweils auch den entsprechenden Bundesmedian der deutschen Beschäftigten angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Monatsverdienst in den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien (bzw. letzter verfügbarer Stand)? Wie hoch war im Vergleich dazu der durchschnittliche Monatsverdienst in Deutschland?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils Niedriglohn – nach OECD-Kriterien (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) – bezogen haben (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils das mittlere Jahreseinkommen von Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung aus a) Deutschland, b) Albanien, c) Bosnien-Herzegowina, d) Kosovo, e) Nordmazedonien, f) Montenegro, g) Serbien (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Welches versicherungspflichtige Jahresentgelt war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) jeweils notwendig, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erhalten?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus a) Albanien, b) Bosnien-Herzegowina, c) Kosovo, d) Nordmazedonien, e) Montenegro, f) Serbien, die in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt haben, das nicht ausreicht, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus a) Deutschland, b) Albanien, c) Bosnien-Herzegowina, d) Kosovo, e) Nordmazedonien, f) Montenegro, g) Serbien, die in den Jahren 2010 sowie 2015 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt haben, das nicht ausreicht, um nach 35 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell jeweils ausschließlich geringfügig beschäftigt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten („Aufstocker“) aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen beziehen aktuell jeweils aufstockende Leistungen?
Wie viele Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von nachziehenden Familienangehörigen aufstockende bzw. ergänzende Leistungen der Grundsicherung? Welche Informationen liegen der Bundesregierung dahin gehend vor?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der arbeitslosen Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell jeweils arbeitslos gemeldet?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der arbeitslosen Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 jeweils keinen Berufsabschluss besessen haben?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der arbeitsuchenden Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell jeweils arbeitsuchend gemeldet?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der arbeitsuchenden Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 jeweils keinen Berufsabschluss besessen haben?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der unterbeschäftigten Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell jeweils unterbeschäftigt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die sich am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 in Kurzarbeit befunden haben (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen befinden sich aktuell jeweils in Kurzarbeit?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Regelleistungsbezieher (RLB) aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 (bitte nach Jahren, Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern sowie Geschlecht getrennt ausweisen)? Wie viele Personen sind aktuell jeweils Regelleistungsbezieher?
Wie viele Personen aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2019 bereits länger a) als ein Jahr, b) als zwei Jahre, c) als drei Jahre, d) als vier Jahre, e) als fünf Jahre, f) als zehn Jahre im Regelleistungsbezug (Verweildauer im Regelleistungsbezug mit einer maximalen Unterbrechung von 31 Tagen)?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Westbalkanregelung über das Jahr 2020 hinaus? a) Wenn ja, aus welchen Gründen soll nach Ansicht der Bundesregierung das kürzlich beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht allein zur Anwendung kommen? b) Wenn ja, inwiefern läuft eine Verlängerung der Westbalkanregelung dem kürzlich beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Ziel, vornehmlich nur qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anzuwerben, nicht zuwider?