Drohnenabwehr und der Aktionsplan der Bundesregierung für Drohnen und Flugtaxis
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Chrstian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Lukisc, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Pascal Kober, Alexander Müller, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut dem Drohnen-Aktionsplan, der am 13. Mai 2020 von dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer vorgestellt wurde, könnten schon in drei Jahren Drohnen Pakete und Medikamente ausliefern oder in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Sein Anliegen ist es, die Systeme schnell alltagstauglich zu machen. Deutschland soll international zum Vorreiter werden und das Feld nicht der Konkurrenz aus Asien überlassen (vgl Bundestagsdrucksache 19/18800).
Daneben behandelt der Aktionsplan das Thema Drohnenabwehr. Im Fokus stehen hier die Detektion von UAS (unmanned aircraft systems), das Aufbauen von Meldeketten, Forschungsprojekte zur Drohnenabwehr sowie das Ausdehnen von Flugverbotszonen um Flugplätze.
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zu Meldeketten bei der Drohnenabwehr an Flughäfen auf Bundestagsdrucksache 19/16787 antwortete die Bundesregierung, dass im Jahr 2014 bereits die Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS)“ eingesetzt wurde, um Empfehlungen für den polizeilichen Umgang mit UAS zu erarbeiten. Mit dem Aktionsplan unbemannte Luftfahrt sollen nun in Zusammenarbeit mit den Luftsicherheitsbehörden und Flugplatzbetreibern an Verkehrsflughäfen Meldeketten eingerichtet, klare Entscheidungsprozesse und technische Lösungen etabliert werden (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/aktionsplan-fuer-drohnen-und-flugtaxis.html#:~:text=Bundesminister%20Andreas%20Scheuer%20hat%20dem,als%20regul%C3%A4ren%20Verkehrstr%C3%A4ger%20zu%20erm%C3%B6glichen).
Wie die Meldeketten im Detail aussehen und welche neuen Entwicklungen es bei technischen und finanziellen Aspekten der Drohnenabwehr gibt, soll nachfolgend erfragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Neuerungen bringt der Aktionsplan der Bundesregierung für Drohnen und Flugtaxis in Sachen Drohnenabwehr?
Was war das Ergebnis der Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS)“?
Wurden im Zuge der Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS)“ Meldeketten zur Drohnenabwehr an Flughäfen eingerichtet?
Wenn ein, warum nicht?
Warum sollen im Zuge des Aktionsplans der Bundesregierung für Drohnen und Flugtaxis erneut Meldeketten an Flughäfen eingerichtet werden?
Hat die Bundesregierung Lücken bei bestehenden Meldeketten bei der Drohnenabwehr an Flughäfen identifiziert?
Wann ist mit funktionierenden Meldeketten zur Drohnenabwehr an Flughäfen zu rechnen?
Wie hoch belaufen sich die Kosten des Forschungsprojekts FALKE?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer technischen Systemlösung als Blaupause zur „UAS-Abwehr an Flughäfen“?
Wird die technische Systemlösung zur „UAS-Abwehr an Flughäfen“ nach der Entwicklung sofort für die Drohnenabwehr zur Verfügung stehen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Zertifizierungen gilt es bei der technischen Systemlösung zur „UAS-Abwehr an Flughäfen“ zu berücksichtigen, damit das System in Anschluss an das Forschungsprojekt FALKE sofort eingesetzt werden kann?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Drohnenabwehr an Flughäfen?
Wer trägt die Kosten für die Drohnenabwehr an Flughäfen?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Drohnenabwehr im Haushaltsjahr 2021?
Wird die Drohnenabwehr an Flughäfen inzwischen von der Europäischen Kommission als Flugsicherungsdienst angesehen?
Wenn nein, welche Folgen hat dies für die Finanzierung der Drohnenabwehr an Flughäfen?
An welchen Flughäfen steht eine Ausdehnung des Flugverbots um Flugplätze zur Diskussion?
Nach welchen Kriterien soll ein bestehendes Flugverbot um Flugplätze im Umkreis von weniger als 1,5 Kilometern angepasst werden?