Zwischenstand Brückenteilzeit
der Abgeordneten Matthias Nölke, Michael Theurer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Anfang 2019 sind die Neuregelungen zur Brückenteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kraft getreten. Die Brückenteilzeit dient Angestellten dazu, zeitlich befristet in Teilzeit zu arbeiten und danach wieder in ihre vorherige Arbeitszeit zurückzukehren. Der Antrag auf eine befristete Teilzeit kann sachgrundlos erfolgen, muss also nicht begründet werden. Die Brückenteilzeit kann bis zu fünf Jahre dauern. Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine Evaluierung der Regelungen in fünf Jahren vor. Hierzu sollen Gewerkschaften und Spitzenverbände der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Zwischenerkenntnisse und Rückmeldungen aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften oder Spitzenverbänden des öffentlichen Dienstes liegen der Bundesregierung zur Inanspruchnahme, Nachfrage oder zu Hemmnissen der Brückenteilzeit bereits jetzt schon vor?
Wie viele Anträge auf Brückenteilzeit wurden in den Bundesministerien, Bundesbehörden und Dienststellen der Streitkräfte bewilligt (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesministerien, anderen Bundesbehörden und Dienststellen der Streitkräfte auflisten)?
Wie hoch war die Anzahl der nicht bewilligten Anträge in den Bundesministerien, anderen Bundesbehörden und Dienststellen der Streitkräfte, und mit welcher Begründung erfolgte die Ablehnung (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesministerien, anderen Bundesbehörden und Dienststellen der Streitkräfte auflisten)?
Inwiefern gibt es Hinweise aus der Wirtschaft, dass die Gewährung von Brückenteilzeit bei Unternehmen zu Fachkräfteengpässen führt?
Inwiefern gibt es Hinweise von der Bundesregierung, den Bundesministerien und anderen Bundesbehörden, dass die Gewährung von Brückenteilzeit im öffentlichen Dienst zu Fachkräfteengpässen führt?
Inwiefern gibt es Hinweise von den Dienststellen der Streitkräfte, dass die Gewährung von Brückenteilzeit zu Fachkräfteengpässen führt?
Wie wird der Arbeitsausfall der Brückenteilzeitbeschäftigten in den Bundesministerien und anderen Bundesbehörden kompensiert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der Arbeitsausfall bei Unternehmen kompensiert wird, beispielsweise durch internes Personal, befristete Beschäftigung oder Leiharbeit?
Wie hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten seit dem 1. Januar 2019 in den Bundesministerien und anderen Bundesbehörden im Fünfjahresvergleich der Jahre 2018, 2017, 2016, 2015, 2014 entwickelt (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesministerien und anderen Bundesbehörden auflisten)?
Wie viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den Bundesministerien haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Brückenteilzeit seit dem 1. Januar 2019 gestellt (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesministerien und anderen Bundesbehörden auflisten)?
Wie hat sich die Zahl, bzw. die Nachfrage der Anträge auf Brückenteilzeit in der Corona-Krise seit März 2020 in den Bundesbehörden und Bundesministerien und in der Wirtschaft verändert (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesministerien und anderen Bundesbehörden auflisten)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es zu einer Häufung der Brückenteilzeitanträge in Unternehmen und öffentlicher Hand seit der Corona-Krise, zum Beispiel um die Kinderbetreuung wegen Kitaschließungen und Schulschließungen zu gewährleisten, gekommen ist?