Das Konjunkturpaket der Bundesregierung und die digitale Infrastruktur
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Corona-Pandemie stellt die Bundesrepublik Deutschland vor enorme Herausforderungen in allen Lebensbereichen. Auch der Verkehrssektor ist davon und durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, in der Wirtschaft und im Privaten sowie durch Grenzkontrollen und gestörte Lieferketten schwer betroffen. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung eines leistungsfähigen und flexiblen Verkehrs in der Krise der vergangenen Monate noch einmal bestätigt. Die Erhaltung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die Industrie sowie die Möglichkeit der Personenbeförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als auch über ihre Grenzen hinweg sind von besonderer Wichtigkeit für den Standort Deutschland und für seine Bürger.
Die Bundesregierung hat in Reaktion auf die Corona-Pandemie am 3. Juni 2020 ein Konjunkturpaket vorgestellt. Neben vielen Impulsen für eine kurzfristige Ankurbelung der Binnenwirtschaft setzt sich dieses Papier auch das Ziel, als „Krisenbewältigungspapier“ nach dem Abflachen der Infektionskurve in Deutschland die Auswirkungen der Pandemie soweit als möglich einzudämmen. Auch der Verkehrssektor ist diesbezüglich durch eine Vielzahl von Maßnahmen direkt wie indirekt betroffen. Nach Ansicht der Fragesteller findet sich in diesem Programm in Bezug auf den Verkehrssektor neben einer Vielzahl grundsätzlich sinnvoller aber wenig konkreter Vorschläge eine Weiterführung der bisherigen einseitigen und ineffektiven Subventionspolitik der Bundesregierung sowie versteckte Mehrbelastungen für die Bürger.
Mit dem Anstieg der Infektionszahlen mit COVID-19 im ersten Quartal 2020 erlebte Deutschland auch eine tiefgreifende Veränderung des Lebens hin zum Digitalen. Arbeit, Bildung, Einkauf und Kommunikation verlagerten sich zu großen Teilen auf digitale Kanäle verschiedenster Artikel. Diese Entwicklung war zwar nicht neu, durch die Pandemie wurde sie allerdings noch einmal massiv beschleunigt. Die ebenfalls seit Längerem bekannten Probleme der Bundesrepublik Deutschland in der digitalen Infrastruktur, sowohl bei Funk als auch bei Kabel, traten ebenfalls stärker als bisher zutage. Die im Konjunkturpaket diesbezüglich aufgeführten Maßnahmen sollen hier sowohl schnell als auch langfristig Abhilfe schaffen, indem der Ausbau und Aufbau der digitalen Infrastruktur verstärkt und zentralisiert vorangetrieben wird. Nach Ansicht der Fragesteller ist die Hoffnung der Bundesregierung auf eine kurzfristige Abhilfe durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft überzogen, da ihr möglicher Mehrwert sich höchstens nach langen und aufwendigen Prozessen und Ausschreibungen zeigen kann.
Fragen und Antworten18
Mit welchen Auswirkungen durch die im Konjunkturprogramm angekündigte Förderung des Ausbaus von Netzen mit besonders hoher Kapazität (Very High Capacity-Networks – VHC-Netze) rechnet die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat sich das digitalpolitische Ziel gesetzt, Deutschland flächendeckend bis 2025 mit Gigabit zu erschließen. Dieses Ziel verfolgt sie bereits seit dem Relaunch des Bundesförderprogramms Breitband im Jahre 2018. Die im Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vorgesehene bedarfsgerechte weitere Förderung des Glasfaser-Breitbandausbaus knüpft hieran nahtlos an.
Welche bisherigen Projekte für Förderung des Ausbaus von Netzen mit besonders hoher Kapazität (Very High Capacity-Networks – VHC-Netze) bzw. für deren Erforschung gab es seit 2014, und wie hoch waren die Mittel, die für diese Projekte ausgegeben wurden (bitte nach Mittelhöhe und jeweiligem Projekt sowie Laufzeit der Projekte aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21141 wird verwiesen.
Wie viele weiße Flecken (Anschlüsse unter 30 Mbit/s) gibt es aktuell noch in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Frage 3 wurde auf Daten zur Breitbandverfügbarkeit aus dem Breitbandatlas des Bundes zurückgegriffen. Diese Datenbasis des Breitbandatlas basiert auf freiwilligen Meldungen der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Die Abfrage der Telekommunikationsunternehmen erfolgt halbjährlich. Der Bundesregierung liegt derzeit der Datenstand von Ende 2019 vor; an der Abfrage zum ersten Halbjahr 2020 wird gearbeitet. Die Berechnungen der Haushaltszahlen basieren auf den Erhebungen der Nexiga GmbH.
Stand Ende 2019 verfügten in der Bundesrepublik Deutschland 2.651.535 Anschlüsse über Bandbreiten von weniger als mindestens 30 Mbit/s und sind im Sinne der entsprechenden Begriffsdefinition bislang nicht über ein NGA-Netz erschlossen worden.
Haushalte gesamt Haushalte mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s [in % ] Haushalte mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s [absolute Anzahl] Deutschland 41.430.236 6,4 2.651.535
Durch die im Bundesförderprogramm Breitband bisher gemeldeten Projekte werden rund 2,5 Mio. Anschlüsse realisiert. Seit dem Relaunch des Bundesförderprogramms im Jahre 2018 erfolgt eine Förderung für Gigabitanschlüsse in der Regel mit Glasfasertechnologie. Die Umsetzung der geförderten Projekte erfolgt derzeit.
Darüber hinaus wird die Erschließung von NGA-Breitbandanschlüssen auch über den eigenwirtschaftlichen Ausbau in den Technologiebereichen VDSL, VDSL-Vectoring und Kabel realisiert.
Wie viele dieser weißen Flecken konnten bislang nicht mit Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung erschlossen werden?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Frage 3 wurde auf Daten zur Breitbandverfügbarkeit aus dem Breitbandatlas des Bundes zurückgegriffen. Diese Datenbasis des Breitbandatlas basiert auf freiwilligen Meldungen der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Die Abfrage der Telekommunikationsunternehmen erfolgt halbjährlich. Der Bundesregierung liegt derzeit der Datenstand von Ende 2019 vor; an der Abfrage zum ersten Halbjahr 2020 wird gearbeitet. Die Berechnungen der Haushaltszahlen basieren auf den Erhebungen der Nexiga GmbH.
Stand Ende 2019 verfügten in der Bundesrepublik Deutschland 2.651.535 Anschlüsse über Bandbreiten von weniger als mindestens 30 Mbit/s und sind im Sinne der entsprechenden Begriffsdefinition bislang nicht über ein NGA-Netz erschlossen worden.
Haushalte gesamt Haushalte mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s [in % ] Haushalte mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s [absolute Anzahl] Deutschland 41.430.236 6,4 2.651.535
Durch die im Bundesförderprogramm Breitband bisher gemeldeten Projekte werden rund 2,5 Mio. Anschlüsse realisiert. Seit dem Relaunch des Bundesförderprogramms im Jahre 2018 erfolgt eine Förderung für Gigabitanschlüsse in der Regel mit Glasfasertechnologie. Die Umsetzung der geförderten Projekte erfolgt derzeit.
Darüber hinaus wird die Erschließung von NGA-Breitbandanschlüssen auch über den eigenwirtschaftlichen Ausbau in den Technologiebereichen VDSL, VDSL-Vectoring und Kabel realisiert.
Bis wann werden alle vorhandenen Anschlüsse voraussichtlich erschlossen sein, und mit welcher Technologie ist dies möglich?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Frage 3 wurde auf Daten zur Breitbandverfügbarkeit aus dem Breitbandatlas des Bundes zurückgegriffen. Diese Datenbasis des Breitbandatlas basiert auf freiwilligen Meldungen der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Die Abfrage der Telekommunikationsunternehmen erfolgt halbjährlich. Der Bundesregierung liegt derzeit der Datenstand von Ende 2019 vor; an der Abfrage zum ersten Halbjahr 2020 wird gearbeitet. Die Berechnungen der Haushaltszahlen basieren auf den Erhebungen der Nexiga GmbH.
Stand Ende 2019 verfügten in der Bundesrepublik Deutschland 2.651.535 Anschlüsse über Bandbreiten von weniger als mindestens 30 Mbit/s und sind im Sinne der entsprechenden Begriffsdefinition bislang nicht über ein NGA-Netz erschlossen worden.
Haushalte gesamt Haushalte mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s [in % ] Haushalte mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s [absolute Anzahl] Deutschland 41.430.236 6,4 2.651.535
Durch die im Bundesförderprogramm Breitband bisher gemeldeten Projekte werden rund 2,5 Mio. Anschlüsse realisiert. Seit dem Relaunch des Bundesförderprogramms im Jahre 2018 erfolgt eine Förderung für Gigabitanschlüsse in der Regel mit Glasfasertechnologie. Die Umsetzung der geförderten Projekte erfolgt derzeit.
Darüber hinaus wird die Erschließung von NGA-Breitbandanschlüssen auch über den eigenwirtschaftlichen Ausbau in den Technologiebereichen VDSL, VDSL-Vectoring und Kabel realisiert.
Wie soll dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt, bis 2025 der Gigabitausbau auch oberhalb von 100 Mbit/s mittels Förderung gewährleistet werden?
Der Ausbau von Breitbandnetzen wird auch weiterhin vorrangig durch die Privatwirtschaft erfolgen. Der flächendeckende Aufbau von Gigabitnetzen bis 2025 erfordert die Erweiterung der bisherigen Förderung in „weißen Flecken“ auf „graue Flecken“, also Gebiete, die bereits über Übertragungsraten von über 30 Mbit/s verfügen. Eine Rahmenregelung für das zukünftige Graue-Flecken-Programm stimmt die Bundesregierung derzeit mit der Europäischen Kommission abschließend ab.
Wie sollen die letzten 1 bis 2 Prozent der Haushalte, die selbst mit Förderung nicht oder zumindest nicht in den nächsten Jahren mittels Glasfaserausbau aufgerüstet werden können, angemessen mit schnellem Internet versorgt werden?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 zu erreichen. Planungen für eine Förderung der Satellitenkommunikation liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19045 verwiesen.
Plant die Bundesregierung, langfristig oder übergangsweise, die Förderung der Satellitenkommunikation in dieser Hinsicht?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 zu erreichen. Planungen für eine Förderung der Satellitenkommunikation liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19045 verwiesen.
Welche konkreten regulatorischen Maßnahmen möchte die Bundesregierung auf nationaler Ebene anpassen bzw. umsetzen, und welche Maßnahmen sollen auf europäischer Ebene angeregt werden?
Die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig einen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation im Telekommunikationsgesetzes (TKG), der den weiteren Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität fördern soll. Da die Ressortabstimmungen noch nicht abgeschlossen sind, können zu den konkreten geplanten gesetzlichen Maßnahmen noch keine Aussagen getroffen werden. Zudem fordert die Bundesregierung bereits seit längerer Zeit, dass die EU-Beihilfevorgaben für den Breitbandausbau modernisiert und besser auf die Gigabitziele für 2025 ausgerichtet werden.
In Bezug auf die Mobilfunkversorgung wird auf die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung, abrufbar unter https://www.bmvi.de/goto?id=457850, verwiesen.
Wie setzt sich der im Konjunkturprogramm angegebene Finanzbedarf von 2 Mrd. Euro für zukünftige Kommunikationstechnologien (5G und 6G) zusammen?
Im Themenkomplex zukünftiger Kommunikationstechnologien werden inhaltlich verschieden ausgerichtete Unterstützungs- und Forschungsmaßnahmen angestrebt. In Bezug auf Nummer 45 des Konjunktur- und Zukunftspaketes steht die Bundesregierung derzeit noch in der Abstimmung zum Maßnahmenmix.
Welche konkreten Maßnahmen sind bezüglich der Entbürokratisierung und Weiterentwicklung der Breitbandförderung geplant, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zu den Maßnahmen und deren Auswirkungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21141 verwiesen.
Mit welchen Auswirkungen durch die Entbürokratisierung und Weiterentwicklung der Breitbandförderung rechnet die Bundesregierung?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zu den Maßnahmen und deren Auswirkungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21141 verwiesen.
Wie hoch ist der Finanzbedarf für den im Konjunkturprogram genannten Glasfaser-Breitbandausbau in nichtwirtschaftlichen Bereichen? Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Begriff der „notwendigen Mittel“?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 12, 18 und 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21141 verwiesen.
Wie setzt sich der im Konjunkturprogramm angegebene Finanzbedarf von 5 Mrd. Euro für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft zusammen?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die einmalige Stammeinlage des Bundes zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) i. H. v. 25.000 Euro ist im Kapitel 1204 Titel 831 01 Beteiligung des Bundes an der MIG veranschlagt.
Die Etatisierung der Verwaltungsausgaben der MIG erfolgt im Haushaltsplan 2020, Einzelplan 12, Kapitel 1204 Titel 682 01 – Verwaltungsausgaben der MIG und Umsetzung der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung mit einem Sollansatz i. H. v. 5 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit 2021 i. H. v. 5 Mio. Euro.
In Verbindung mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets wurde im Kabinett u. a. die Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ beschlossen. Bis 2025 werden dem Sondervermögen zusätzlich Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro, abzüglich der Verwaltungsausgaben der MIG, zugeführt. Die Mittel wurden im Wege des Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan für 2020 bereitgestellt.
Die Mittelverteilung ist so erfolgt, dass 4,765 Mrd. Euro in Kapitel 6097 Titel 892 11 – Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatori schen Rahmenbedingungen – eingeflossen sind. Damit gilt es auch, die weitergehenden Ziele aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 in den Blick zu nehmen.
In Kapitel 1204 Titel 682 01 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 235 Mio. Euro bis 2026 ausgebracht. Damit sollen unter anderem Ausgaben für Personal- und Gemeinkosten sowie IT-Anwendungen und Fachberatung gedeckt werden. Nach den bisherigen Erläuterungen im Haushaltsplan 2020 können aus dem Ansatz auch Ausgaben für den Aufbau des elektronischen Portals und die zugrunde liegenden Datenerhebungen, die Vorbereitung einer übergreifenden Netzplanung sowie sonstige für die Umsetzung der Gesamtstrategie Mobilfunk notwendigen Ausgaben (z. B. Studien, Kommunikationskonzept zum 5G-Ausbau, Workshops und Informationstransfer mit Ländern/ Kommunen/Sonstigen/Mediationsverfahren) finanziert werden.
Die Veranschlagung der Verwaltungskosten der MIG ist Gegenstand der Haushaltsaufstellungen der kommenden Jahre.
Wie hoch ist der voraussichtliche Finanzbedarf der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft für Personalstellen, für Räumlichkeiten sowie für weitere Ausgaben in Bezug auf technische Ausstattung und Aufbau der Gesellschaft?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die einmalige Stammeinlage des Bundes zur Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) i. H. v. 25.000 Euro ist im Kapitel 1204 Titel 831 01 Beteiligung des Bundes an der MIG veranschlagt.
Die Etatisierung der Verwaltungsausgaben der MIG erfolgt im Haushaltsplan 2020, Einzelplan 12, Kapitel 1204 Titel 682 01 – Verwaltungsausgaben der MIG und Umsetzung der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung mit einem Sollansatz i. H. v. 5 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit 2021 i. H. v. 5 Mio. Euro.
In Verbindung mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets wurde im Kabinett u. a. die Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ beschlossen. Bis 2025 werden dem Sondervermögen zusätzlich Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro, abzüglich der Verwaltungsausgaben der MIG, zugeführt. Die Mittel wurden im Wege des Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan für 2020 bereitgestellt.
Die Mittelverteilung ist so erfolgt, dass 4,765 Mrd. Euro in Kapitel 6097 Titel 892 11 – Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatori schen Rahmenbedingungen – eingeflossen sind. Damit gilt es auch, die weitergehenden Ziele aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 in den Blick zu nehmen.
In Kapitel 1204 Titel 682 01 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 235 Mio. Euro bis 2026 ausgebracht. Damit sollen unter anderem Ausgaben für Personal- und Gemeinkosten sowie IT-Anwendungen und Fachberatung gedeckt werden. Nach den bisherigen Erläuterungen im Haushaltsplan 2020 können aus dem Ansatz auch Ausgaben für den Aufbau des elektronischen Portals und die zugrunde liegenden Datenerhebungen, die Vorbereitung einer übergreifenden Netzplanung sowie sonstige für die Umsetzung der Gesamtstrategie Mobilfunk notwendigen Ausgaben (z. B. Studien, Kommunikationskonzept zum 5G-Ausbau, Workshops und Informationstransfer mit Ländern/ Kommunen/Sonstigen/Mediationsverfahren) finanziert werden.
Die Veranschlagung der Verwaltungskosten der MIG ist Gegenstand der Haushaltsaufstellungen der kommenden Jahre.
Wie weit ist der Aufbau der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bisher vorangeschritten, bis wann soll diese ihre Arbeit aufnehmen und bis wann vollständig ausgestattet und einsatzfähig sein?
Der Haushaltsausschuss hat die für die Gründung der MIG bereit gestellten Mittel entsperrt und den Weg für die Gründung freigemacht. Der Geschäftszweck der Toll Collect als Muttergesellschaft wurde entsprechend angepasst. Es ist beabsichtigt, die MIG noch im dritten Quartal 2020 zu errichten und zu gründen. Ausgehend von einem Aufbaustab und Kernkompetenzteam im Jahr 2020 soll die MIG in den darauffolgenden Monaten die Sollstärke zur Umsetzung der ihr in der Mobilfunkstrategie zugewiesenen Aufgaben aufbauen.
Mit welchen Auswirkungen durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft rechnet die Bundesregierung?
Zunächst ist im ersten Schritt die Gründung der MIG vorgesehen, um mit ihr die Ziele aus der Mobilfunkstrategie umzusetzen und zu erreichen. Mit einer übergreifenden Planung soll die MIG dazu beitragen, dass eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten erreicht wird, indem die weißen Flecken geschlossen werden. Die MIG soll die Treiberin der Förderverfahren in den weißen Flecken sein und als Scharnier zwischen den Beteiligten fungieren. Durch ihre Maßnahmen unterstützt sie auch den privaten Mobilfunkausbau.
Die Aufgaben der MIG lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche einteilen:
- Die MIG dokumentiert den Netzausbau und schafft Transparenz (insbesondere zu potentiell nutzbaren Grundstücken, Träger- und Infrastrukturen sowie zur aktuellen Versorgungssituation)
- Die MIG plant und gestaltet den Netzausbau in den weißen Flecken. Dies schafft sie insbesondere, indem sie – Förderverfahren initiiert, begleitet und abwickelt, – für eine beschleunigte Abwicklung von Genehmigungsverfahren sorgt, – die Kommunen bei der Standortsuche unterstützt und damit auch Netzbetreiber entlastet, – bei der Suche und vertraglichen Einbindung geeigneter Standorte, einschließlich öffentlicher Liegenschaften unterstützt, – neue Standorte in Abstimmung mit allen Mobilfunknetzbetreibern plant, sodass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger versorgt werden, – Musterverträge für eine Nutzung der geförderten Standorte vorbereitet und Vor-verträge für deren Nutzung abschließt.
- Die MIG wird als sog. Clearing-Stelle zwischen Mobilfunknetz- und Standortbetreibern sowie Ländern und Kommunen vermitteln.
Wären die für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft vorgesehenen Aufgaben nicht auch von einer bereits bestehenden Behörde wie der Bundesnetzagentur zu erfüllen? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?
In einem Vergleich der verschiedenen Optionen hat sich die Gründung einer MIG als Tochtergesellschaft der Toll Collect GmbH und unter Teilauslagerung von Aufgaben betreffend das Geographische Informationssystem (GIS) an die Bundesnetzagentur als beste Lösung erwiesen.
Zur Umsetzung der Ziele der Bundesregierung ist es erforderlich, dass Kräfte gebündelt und existierende Einrichtungen eingebunden werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen MIG und Bundesnetzagentur wird gewährleistet.