Situation der Arbeitsvermittler im Sport
der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im September 2021 plant die FIFA, Fédération Internationale de Football Association, den Erlass eines global geltenden, neuen Spielervermittlerreglements. Dieses neue Reglement sieht unter anderem eine Vergütungsordnung für Arbeitsvermittler im Fußballsport (Spielerberater) vor. Die in diesem Reglement eingeführte Obergrenze soll regulieren, wie viel Arbeitsvermittler bei Vermittlung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Profi und einem Verein sowie bei Vermittlung eines Transfers eines Profisportlers verdienen dürfen. Die FIFA plant die Provisionen auf 10 Prozent bei der Vermittlung eines Transfervertrages, zahlbar durch den Verein (Arbeitgeber), der einen Spieler abgibt – und bei Vermittlung eines Arbeitsvertrages auf 3 Prozent des Spielergehalts, zahlbar durch den aufnehmenden Klub (neuer Arbeitgeber), zu deckeln.
Dieses Reglement trifft besonders die Rechte der in Deutschland ansässigen Arbeitsvermittler im Sport, denn damit setzt sich die FIFA als privat geführter Verband nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller über unsere nationalen Regelungen hinweg. Die Vermittler-Vergütungsordnung sieht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor, dass „Berufssportler oder Künstler einmalig nur bis zu 14 Prozent eines Jahres-Bruttogehaltes als Provision an ihren Agenten zahlen“. Bei der Vermittler-Vergütungsordnung wurde nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller davon abgesehen, auch die Vergütungshöhe durch den Arbeitgeber zu regeln. Damit wurde nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu erkennen gegeben, dass diese Vergütung den Marktteilnehmern zu überlassen ist. Die geplante Regelung der FIFA steht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hierzu in Widerspruch und übergeht national gültige Vorschriften.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsvermittler im Sport in Deutschland?
Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation dieser Berufsgruppe?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die FIFA mit diesem oben genannten Reglement plant, faktisch in nationales Recht einzugreifen und sich darüber hinwegzusetzen?
Wenn ja, wie steht die Bundesregierung dazu?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung für in Deutschland ansässige Arbeitsvermittler im Sport, damit nationale Vorschriften auch weiterhin Wirksamkeit haben?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Regelungen der FIFA auf Bundesebene mitgetragen werden können, obwohl die von der FIFA geplanten Regelungen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller geltende Vorschriften missachten?
Wenn ja, warum will die Bundesregierung dieses Reglement durch einen privat geführten Verband akzeptieren?
Wenn ja, haben privat geführte Verbände nach Einschätzung der Bundesregierung die Befugnis, sich über nationales Recht hinwegzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es in Teilen der Europäischen Union gesetzliche Regelungen für Sportlerberater gibt bzw. solche europaweit in den Mitgliedstaaten der EU geplant sind, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Anpassung der Vermittler-Vergütungsordnung unabdingbar für erforderlich?
Wenn ja, welche Lösungen erarbeitet sie?
Wenn ja, wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsvermittler im Sport in der Sportart
a) Fußball,
b) Basketball,
c) Handball,
d) Tennis,
e) Eishockey,
f) Radsport?
Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung für den oben genannten Fall, d. h. ob für Arbeitsvermittler im Sport (hier speziell im Fußball) nationales Recht oder das Reglement der FIFA vorgeht?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um Arbeitsvermittlern im Sport gegenüber der FIFA den Rücken zu stärken und das Landesrecht gegenüber dem Reglement eines privat geführten Verbandes durchzusetzen?
Wenn nein, warum unternimmt die Bundesregierung nichts?
Steht die Bundesregierung in Abstimmung mit Berufs- und Sportverbänden, um die Lage der Arbeitsvermittler im Sport zu verbessern?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung Anpassungen an § 2 der Vermittler-Vergütungsverordnung vornehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung bei der FIFA die Begründung für das neue Regelwerk erfragen und welche Probleme das neue Reglement konkret angehen bzw. beheben soll?
Wenn ja, wird die Bundesregierung diese Begründung dem Bundestag mitteilen?
Wenn nein, warum nicht?