Inaktivität von Integrationskursteilnehmern und deren Sanktionierung
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/10344, S. 14 geht hervor, dass 2018 insgesamt 105 651 Kursteilnehmer den Integrationskurs wegen eigener Inaktivität nicht abgeschlossen haben – seit ihrer letzten Kursaktivität waren mehr als neun Monate vergangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Personen waren seit 2015 zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, haben seit 2015 einen Integrationskurs begonnen (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren und einen Integrationskurs begonnen haben, haben seit 2015 den Integrationskurs wegen Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung des Sprachkurses nicht beendet (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren und einen Integrationskurs begonnen haben, haben seit 2015 den Integrationskurs wegen eigener Inaktivität nicht beendet (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie schlüsseln sich die Kursteilnehmer, die seit 2015 wegen eigener Inaktivität den Integrationskurs nicht abgeschlossen haben, nach Staatsangehörigkeit auf (bitte jährlich und nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Wie schlüsseln sich die Kursteilnehmer, die seit 2015 wegen eigener Inaktivität den Integrationskurs nicht abgeschlossen haben, nach Statusgruppe auf (bitte jährlich und nach Statusgruppe aufschlüsseln)?
Wie schlüsseln sich die Kursteilnehmer, die seit 2015 wegen eigener Inaktivität den Integrationskurs nicht abgeschlossen haben, nach Kursart auf (bitte jährlich und nach Kursart aufschlüsseln)?
Wie schlüsseln sich die Kursteilnehmer, die seit 2015 wegen eigener Inaktivität den Integrationskurs nicht abgeschlossen haben, nach Geschlecht auf (bitte jährlich und nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Asylbewerber und anerkannte Asylberechtigte haben seit 2015 einen Integrationskurs begonnen und diesen wegen Inaktivität nicht beendet (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Welche Gründe hatte die Inaktivität der Kursteilnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)?
Welche Maßnahmen hat das BAMF unternommen, um die Inaktivität von Kursteilnehmern zu reduzieren?
Wie hoch sind die Kosten, die dem BAMF aufgrund nicht abgeschlossener Integrationskurse seit 2015 entstanden sind (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Kursteilnehmern lagen seit 2015 die Voraussetzungen vor, um Sanktionen wegen Inaktivität oder nicht ordnungsgemäßer Teilnahme an Integrationskursen zu verhängen (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Gegen wie viele Kursteilnehmer wurden seit 2015 tatsächlich Sanktionen wegen Inaktivität oder nicht ordnungsgemäßer Teilnahme an Integrationskursen verhängt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Falls eine Differenz zwischen der Zahl der sanktionierbaren und der Zahl der sanktionierten Kursteilnehmer besteht, woraus resultiert diese?
Welche Arten von Sanktionen wurden seit 2015 gegen Kursteilnehmer verhängt, bei denen eine Inaktivität oder nicht ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs vorlag?
Wie viele Kursteilnehmer waren seit 2015 verpflichtet, gemäß § 9 Absatz 1 der Integrationskursverordnung (IntV) einen Kostenbeitrag in Höhe von 50 Prozent des geltenden Kostenerstattungssatzes zu leisten (bitte jährlich aufschlüseln)?
Wie viele Kursteilnehmer, die zu einer Leistung eines 50-prozentigen Kostenbeitrags gemäß § 9 Absatz 1 IntV verpflichtet waren, haben seit 2015 auch tatsächlich diesen Kostenbeitrag geleistet (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Falls eine Differenz zwischen der Zahl der nach § 9 Absatz 1 IntV zu einem Kostenbeitrag verpflichteten Kursteilnehmern und der Zahl der Kursteilnehmer besteht, die tatsächlich einen solchen Kostenbeitrag geleistet haben, woraus resultiert diese?
Wie viele Personen sind seit 2015 wegen eines zu geringen Einkommens von der Pflicht zur Erbringung eines Kostenbeitrags befreit worden?