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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

27.08.2026

Aktualisiert

03.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/774727.08.2026

Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften

der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Dr. Michael Espendiller, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 1994 ist Schloss Bellevue in Berlin Amtssitz des Bundespräsidenten. Die letzte Teilsanierung erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 (www.bundespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html).

Im Jahr 2026 haben nach sechs Jahren Planung umfangreiche Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den dazugehörigen Liegenschaften begonnen. Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist für die Baumaßnahmen eine Bauzeit bis zum Jahr 2034 vorgesehen (www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/02/260225-Baumassnahmen.html). Nach Angaben des Bundespräsidialamts belaufen sich die Bau- und Planungskosten für die Sanierung des Schlosses Bellevue und der dazugehörigen Liegenschaften auf 601 Mio. Euro. Zusätzlich sind eine Risikoreserve von 188 Mio. Euro und eine Vorsorge für Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro ausgewiesen. Für die Bauzeit ist ein Ausweichquartier in der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin-Moabit für 205 Mio. Euro errichtet worden. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten von mindestens rund 1,06 Mrd. Euro (www.bundespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html#_oh1h3mbje).

Unter Beachtung des Denkmalschutzes soll die Bausubstanz instandgesetzt, die Gebäudeausrüstung in technischer Hinsicht erneuert, die Barrierefreiheit ausgeweitet sowie eine energetische Modernisierung umgesetzt werden. Zuständige Bauverwaltung für das Bauvorhaben ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Das BBR veranschlagt Kosten in Höhe von 146 Mio. Euro allein für die Sanierung des Schlosses Bellevue. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll auch das Präsidialamt saniert werden, mit erwarteten Kosten in Höhe von 120 Mio. Euro. Der Wach- und Kontrollbereich am Schloss Bellevue entspricht nicht mehr neuesten Sicherheitsanforderungen; daher soll ein Neubau der Hauptwache Kosten in Höhe von 173 Mio. Euro verursachen. Abschließend werden Außenanlagen und Infrastruktur für 162 Mio. Euro erneuert (www.bundespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html).

Zusammen genommen belaufen sich die erwarteten Kosten für die geplanten Baumaßnahmen auf 601 Mio. Euro.

Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Kneller erkundigte sich im Rahmen einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung nach dem finanziellen Gesamtaufwand für die Sanierung, die Interimslösung sowie den Rückumzug. Für die Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dennis Rohde und erklärte am 2. Februar 2026, dass der finanzielle Gesamtaufwand noch nicht abschließend beziffert werden könne (https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104006.pdf). In einer weiteren Schriftlichen Frage fragte der Bundestagsabgeordnete nach den bis dahin angefallenen Kosten. Nach Angaben der Bundesregierung beliefen sich die Planungskosten für die Gesamtmaßnahme Schloss Bellevue bis dahin auf 37,2 Mio. Euro. Für das Ausweichquartier werden jährliche Miet- und Betriebskosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro angegeben (https://dserver.bundestag.de/btd/21/041/2104186.pdf).

Im Bundeshaushalt sind die Baumaßnahmen nicht im Einzelplan des Bundespräsidenten, sondern im Einzelplan 25 bei Kapitel 2503 Titel 733 01 veranschlagt. Die Erläuterungen zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 weisen dort Gesamtausgaben des Bundes von 809,9 Mio. Euro aus, davon 73,1 Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen und 736,8 Mio. Euro für die Hauptbaumaßnahme, sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 642,1 Mio. Euro mit Fälligkeiten bis zum Jahr 2034. Zugleich heißt es dort, die Unterlagen nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung für die Hauptbaumaßnahme lägen noch nicht vor; im Bundeshaushaltsplan 2026 wurden sie für das Jahr 2025 erwartet, im Entwurf 2027 für das Jahr 2026 (Bundeshaushaltsplan 2026 und Entwurf 2027, Einzelplan 25 Kapitel 2503).

Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die uneinheitliche Veranschlagung von Bauausgaben in verschiedenen Einzelplänen es dem Haushaltsgesetzgeber und der Öffentlichkeit erschwert, einen Gesamtüberblick über die Baukosten zu erhalten, und empfohlen, die Baukosten verursachergerecht im Einzelplan 01 zu veranschlagen. Für Veranstaltungen, die nicht in der Ausweichliegenschaft durchgeführt werden können, regt er an, kostengünstige Mitnutzungen repräsentativer Räumlichkeiten der Bundesregierung zu prüfen, und nennt hierfür das Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte. Ferner stellt er fest, dass die Miete für die Ausweichliegenschaft bislang nur vorläufig berechnet ist, gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021 um 3 Mio. Euro jährlich gestiegen ist und vom Bundespräsidialamt nicht durch Einsparungen im eigenen Etat kompensiert werden kann (Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO vom 29. August 2025, Gz. I 2 – 0003187, Nr. 3.2 und 3.3).

Der Fragesteller ist der Ansicht, dass dem Steuerzahler vor dem Hintergrund steigender Schulden und der angespannten wirtschaftlichen Lage des Bundes ein solch kostspieliges Projekt mit Gesamtkosten von über 1 Mrd. Euro nicht zu vermitteln sei. Überdies gibt es Alternativen zu einem temporären Ersatzbau für über 200 Mio. Euro. Während der Teilsanierung in den Jahren 2004 und 2005 wurde Schloss Charlottenburg für einzelne Veranstaltungen genutzt; der Bundesrechnungshof verweist zudem auf die Mitnutzung repräsentativer Räumlichkeiten des Bundes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

An welchem Datum begannen jeweils Auszug, vorbereitende Arbeiten und eigentliche Bauarbeiten, und um wie viele Monate weicht der Baubeginn vom ursprünglich geplanten Termin ab?

2

Aus welchen Gründen vergingen zwischen dem Planungsbeginn 2020 und dem Baubeginn 2026 rund sechs Jahre, und welche Meilensteine haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert (bitte Soll- und Ist-Termine gegenüberstellen)?

3

Hält die Bundesregierung einen Zeitraum von rund 20 Jahren zwischen der Teilsanierung in den Jahren 2004 bis 2005 und der nun vorgesehenen Grundsanierung der Repräsentationsräume des Bundespräsidenten sowie der zugehörigen Liegenschaften für einen üblichen Sanierungszyklus, und wenn ja, welche weiteren Sanierungs- oder Grundinstandsetzungsmaßnahmen an diesen Liegenschaften sind nach derzeitigem Planungsstand in den kommenden Jahren vorgesehen (bitte nach Maßnahme und voraussichtlichem Zeitpunkt aufschlüsseln)?

4

Wie sieht der Zeitplan je Teilprojekt aus (mit Beginn- und Fertigstellungsterminen sowie Meilensteinen)?

5

Wie weit sind die einzelnen Baumaßnahmen mit Stand 31. Juli 2026 fortgeschritten, welche Teilmaßnahmen sind abgeschlossen, und liegt der Fortschritt im geplanten Zeit- und Kostenrahmen?

6

Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um Bauzeit und Baukosten zu begrenzen, mit welcher jeweils bezifferten Wirkung?

7

Wie hoch waren die jährlichen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten ab 2020 bis zum Baubeginn (nach Jahr, Liegenschaft und Kostenart)?

8

Wie hoch werden die jährlichen Betriebs- und Folgekosten nach der Sanierung ausfallen, und wie verhalten sie sich zu den Kosten davor (je Liegenschaft und Kostenart); welche Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen nach § 24 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung wurde den Bauunterlagen beigefügt, mit welchem Datum und welchem Ergebnis, und falls keine beigefügt wurde, aus welchen Gründen nicht?

9

Welche einzelnen Maßnahmen umfasst das Gesamtvorhaben, aufgeschlüsselt nach den vier Teilbereichen, mit Kosten und Zeitraum?

10

Welche Sanierungsmaßnahmen dienen ausschließlich dem Denkmalschutz, und was kosten diese jeweils?

11

Mit welchen jährlichen Energieeinsparungen rechnet die Bundesregierung, was kosten die energetischen Maßnahmen jeweils, in welchem Zeitraum amortisieren sie sich, und auf welcher Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung beruhen diese Annahmen (bitte mit Datum und Ergebnis angeben)?

12

Welche Termin- und Kostenrisiken sind in dem der Kostenberechnung zugrunde liegenden Register mit über 250 Einzelrisiken erfasst, und mit welchem finanziellen Volumen sind sie hinterlegt (bitte das vollständige Risikoregister nach Risikokategorie und Volumen darstellen, über die auf der Internetseite des Bundespräsidialamts bereits veröffentlichte Aufteilung der Risikoreserve auf die vier Teilbereiche hinaus); unter welchen Bedingungen würden die Risikoreserve von 188 Mio. Euro und die Vorsorge für Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro in Anspruch genommen?

13

Wie hoch sind die Kosten des Umzugs in das Ausweichquartier, nach Kostenart und Zeitpunkt, und welcher Anteil ist bereits angefallen, nachdem das Bundespräsidialamt nach Feststellung des Bundesrechnungshofes auf dem neu eingerichteten Titel 532 03 (Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte) im Kapitel 0112 für das Jahr 2026 einmalig 300 000 Euro für seinen Umzug ausweist, im Entwurf 2027 auf demselben Titel jedoch weitere 150 000 Euro veranschlagt sind; seit wann und in welcher Form werden die Umzugskosten erfasst, und falls der Bundesregierung weiterhin keine belastbaren Angaben vorliegen (Bundestagsdrucksache 21/4186), aus welchen Gründen nicht?

14

Welche Personal- und Sachmehrkosten sind den Bundessicherheitsbehörden durch den Umzug entstanden (nach Behörde und Kostenart, soweit ohne Gefährdung von Sicherheitsbelangen möglich), und auf welche Rechtsgrundlage stützte sich eine etwaige Auskunftsverweigerung?

15

Entsprechen die erwarteten Rück-Umzugskosten den in Frage 13 und 14 erfragten Umzugskosten? Falls nein, wie hoch werden sie veranschlagt und worin liegen die Unterschiede?

16

Wie viele Beschäftigte sind den einzelnen Liegenschaften des Bundespräsidialamts zugeordnet (nach Liegenschaft)?

17

Welche Alternativen zur Errichtung des Ausweichquartiers wurden geprüft, auf welcher Kostengrundlage, und warum wurden sie ausgeschlossen?

18

Welche Alternativen zur dauerhaften Nutzung des Ausweichquartiers für repräsentative Aufgaben wurden geprüft, insbesondere die vom Bundesrechnungshof angeregte kostengünstige Mitnutzung repräsentativer Räumlichkeiten der Bundesregierung einschließlich des Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte, welche Veranstaltungen fanden während der Teilsanierung 2004 und 2005 an welchen Orten und zu welchen Kosten statt, und mit welchem bezifferten Ergebnis wurden die Einschränkungen für Öffentlichkeit und Museumsbetrieb bei einer erneuten Nutzung von Schloss Charlottenburg ermittelt?

19

Welche repräsentativen und protokollarischen Aufgaben können im Ausweichquartier nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden, und mit welchen Zusatzkosten ist dadurch zu rechnen?

20

Welche konkreten Bundesbehörden sollen das Ausweichquartier nach Abschluss der Sanierung nutzen, ist die Nachnutzung bereits vertraglich oder anderweitig verbindlich geregelt, und ist ein Rückbau vorgesehen; falls ja, mit welchen Kosten?

21

In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln sind die Ausgaben für die Gesamtmaßnahme Sanierung der Liegenschaft des Bundespräsidialamtes am Spreeweg in Berlin für die Jahre 2020 bis 2034 veranschlagt (bitte je Titel mit Titelbezeichnung, Soll und, für abgeschlossene Haushaltsjahre, Ist sowie mit den bestehenden Verpflichtungsermächtigungen tabellarisch angeben, insbesondere zu Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 und 526 04 sowie zu Einzelplan 01 Kapitel 0112 Titel 518 02, 532 03 und 712 01)?

22

Wie erklärt die Bundesregierung, dass in den Erläuterungen zu Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 Gesamtausgaben des Bundes von 809 925 T Euro ausgewiesen sind (73 089 T Euro für vorbereitende Maßnahmen und 736 836 T Euro für die Hauptbaumaßnahme), während das Bundespräsidialamt die Bau- und Planungskosten öffentlich mit 601 Mio. Euro angibt, und welche Kostenbestandteile erklären die Differenz von rund 209 Mio. Euro (bitte nach Kostenart und Teilbereich aufschlüsseln)?

23

Lagen bei der Veranschlagung der Ausgaben bei Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 die Unterlagen nach § 24 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung vor, nachdem die Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan 2026 angeben, die Unterlagen für die Hauptbaumaßnahme lägen noch nicht vor und würden für 2025 erwartet, und die Erläuterungen zum Entwurf 2027 dieselbe Aussage mit Erwartung für 2026 wiederholen (bitte das Datum der haushaltsmäßigen Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen angeben); auf welche Ausnahme nach § 24 Absatz 3 BHO stützt sich die Veranschlagung, an welcher Stelle der Erläuterungen ist ihre Notwendigkeit begründet, und aus welchen Gründen wurden die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung von 642 102 T Euro nicht nach § 24 Absatz 3 Satz 3 BHO gesperrt, obwohl bei Titel 713 01 im Kapitel 2501 desselben Einzelplans in vergleichbarer Lage die Haushaltsmittel bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung nach § 24 Absatz 3 BHO gesperrt wurden?

24

Aus welchen Gründen ist der Titel 712 01 im Kapitel 0112 des Einzelplans 01 (Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 Euro im Einzelfall) in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und 2027 mit 0 Euro veranschlagt, während die Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt im Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 etatisiert sind, und beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung des Bundesrechnungshofes zu folgen, die Baukosten des Berliner Amtssitzes verursachergerecht im Einzelplan 01 zu veranschlagen (Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO vom 29. August 2025, Gz I 2 – 0003187, Nr. 3.2; bitte mit Ja oder Nein antworten und die Entscheidung begründen)?

25

Wer trägt die Errichtungskosten des Bürogebäudes in der Elisabeth-Abegg-Straße in Höhe von rund 205 Mio. Euro, in welchem Haushalt oder Wirtschaftsplan sind sie veranschlagt, in welcher Höhe fließen sie über Miete und Betriebskosten auf das Bundespräsidialamt zurück (bitte je Haushaltsjahr 2026 bis 2034 angeben), und aus welchen Gründen erfolgen nach Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine aktuellen Zwischenabrechnungen zu den Baukosten?

26

Auf welcher Grundlage beruht die vorläufige Berechnung der Miete für das Ausweichquartier, aus welchen Gründen weichen die Angaben voneinander ab (15 956 T Euro im Bundeshaushaltsplan 2026, 16 808 T Euro im Entwurf 2027 und 17,5 Mio. Euro in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4186), worauf beruht die vom Bundesrechnungshof festgestellte Erhöhung um 3 Mio. Euro jährlich gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021, und wann wird die Miethöhe nach der Schlussabrechnung der Baukosten endgültig festgelegt?

Berlin, den 26. August 2028

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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